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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Händler verweigert mir den Widerruf - angeblich habe ich als Firmenkunde bestellt


CrazyHorse
2008-07-17, 15:39:03
Folgender Fall:

Ich habe einen DVD-Player bestellt, der mir optisch nun gar nicht zusagt. Nun verweigert mir der Händler die Durchführung meines Widerrufs, da ich angeblich als gewerblicher Kunde bestellt hätte, dem dieses Recht nicht zusteht. Der normale Ablauf dort ist der, dass der private Kunde im Widerrufsfall einen Retoureaufkleber für DHL erhält und darüber der Rücktransport abgewickelt wird. Den verweigert mir der Händler eben mit der o.g. Begründung ich sei gewerblicher Kunde. Allerdings habe ich nie so eine Angabe gemacht, noch ist auf der Rechnung soetwas zu erkennen, es lag sogar die Widerrufsbelehrung bei. Das einzige Anzeichen, was er so gedeutet haben mag ist die Adresse die einen "C/o Name der Vermieterin" Vermerk aufweist, da ich zur Untermiete wohne.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- was ist maßgeblich für die Feststellung, dass jemand als gewerblicher Kunde bestellt hat? Die Rechnung? Irgendein Eintrag in der Datenbank des Händlers, den er natürlich auch im Nachhinein beliebig verändern kann? Und wer ist in der Beweispflicht für die jeweilige Behauptung?

- wie kann ich mein Recht durchsetzen? Ich kann das Paket natürlich unfrei zurücksenden, da gibt es gerichtliche Entscheidungen zu, aber wie geht es dann weiter, wenn der Händler seinen Standpunkt nicht ändert? Nimmt er das Paket nicht an? Oder er nimmt es an und verpasst mir eine ordentliche Erstattungsminderung, da ich das Gerät über die Prüfung der Ware hinaus angeblich in Betrieb genommen habe.

Damit wäre mir auch nicht gedient. Im Gegenzug kann ich natürlich noch die Erstattung der ursprünglichen zu mir Hinsende-Versandkosten anmelden und bei entsprechender zukünftiger Gerichtsentscheidung zu dem Thema zurückfodern. Aber das alles ist eher eskalationsfördernd und entspricht gar nicht meinem Anliegen... Ich will doch nur einen DVD-Player, der mir gefällt.

Habt ihr Erfahrungen mit so einem Fall?

Schlupp
2008-07-17, 15:43:42
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber darf der Händler dir den DVD-Player als gewerblicher Kunde nicht nur verkaufen, wenn du ihm auch einen Gewerbeschein vorlegst?

jorge42
2008-07-17, 16:05:07
wenn ich in dem video die Mech Kampfanzüge sehe, seufz...wann kommen denn mal wieder Mech Games raus mir aktueller Grafik....:massa:

sorry für OT
falscher Thread

CrazyHorse
2008-07-17, 16:07:20
Das wäre mir neu, wahrscheinlich wird das dem Händler nicht zugemutet, wäre in meinem Fall aber überaus praktisch, da ich soetwas gar nicht besitze.

@jorge42: Wie meinen?

GordonGekko
2008-07-17, 16:09:49
Den Spaß hatte ich auch schon mal mit einer Firma - vielleicht ja dieselbe? :D
Ich lass mir immer alles ins Büro schicken, daher kamen die wohl auf die fadenscheinige Begründung. Egal: Ich hab da angerufen und denen klar gemacht, dass dem natürlich nicht so ist und dass die mir gefälligst den Retourenschein schicken sollen. Dann war das Thema recht schnell erledigt.


Cheers

GG

Black-Scorpion
2008-07-17, 16:23:22
Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber darf der Händler dir den DVD-Player als gewerblicher Kunde nicht nur verkaufen, wenn du ihm auch einen Gewerbeschein vorlegst?
Den Schein brauchst du nicht vorlegen.
Aber trotzdem sind bei gewerblichen Einkäufen gesetzlich Vorgeschriebene Angaben bei der Bestellung anzugeben.
Darunter auch Name und Sitz der Firma, Umsatzsteuernummer u. a.

vanderbahrt
2008-07-19, 00:29:57
Das mit dem c/o sagt überhaupt nichts aus. Das habe ich fast bei jeder Bestellung, da ich über einen Paketshop gehe.

Bubba2k3
2008-07-19, 13:48:47
Nun verweigert mir der Händler die Durchführung meines Widerrufs, da ich angeblich als gewerblicher Kunde bestellt hätte, dem dieses Recht nicht zusteht.


Worauf bezieht der Händler denn diese Aussage? Erzählen kann er ja viel, aber irgendwie muss er das doch begründen bzw. vorweisen können.

CrazyHorse
2008-07-21, 13:22:49
Bislang ist es lediglich eine Behauptung von Seite des Händlers mehr nicht. Das ist ja das Ätzende... Wenn ich aus Versehen das Feld "Firma" benutzt hätte um meine lange Adresse vollständig einzutragen, dann könnte ich das ja noch irgendwie verstehen, aber das ist ja gerade der Punkt; das habe ich eben nicht. Ich habe am Freitag abend eine definitive E-Mail geschrieben: entweder sie weisen mir eine gewerbliche Bestellung nach oder sie schicken mir einen Retoure-Schein und behandeln mich als privaten Käufer, der ich nunmal bin. Ansonsten werde ich unfrei zurücksenden und schauen was passiert...

In der zweiten E-Mail vom Händler wurde mir "freundlicherweise" eine Ausnahmeregelung angeboten, die Ware zu retournieren, aber nur, wenn sie noch versiegelt sei, ansonten würde man nur 50-70% der Kaufsummen erstatten, je nach Zustand des Geräts. Das habe ich dankend abgelehnt.

Sobald eine irgendwie geartete Antwort auf meine Mail kommt schreib ich wieder, dann werd ich noch versuchen, da persönlich jemanden an die Strippe zu bekommen. Das habe ich bisher gelassen, weil dadurch Kosten für mich entstehen (0180er Nummer), woran ich gar kein weiteres Interesse habe.

Pinoccio
2008-07-21, 13:34:31
...
http://www.dr-bahr.com/news_det_20080704094314.html
"Soweit ein Verbraucher im Web etwas kauft, steht ihm bekanntermaßen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu[.] [...]
Das Amtsgericht stellt hingegen nicht auf die Sicht des Unternehmers, sondern auf die objektive Sachlage ab. Kauft der Kunde die Ware für den Privatgebrauch, ist er Verbraucher. Schlusspunkt, aus."

Ich würde auch auf jeden Fall die zuständige Verbraucherschutz-Zentrale informieren udn dies der Firma auch mitteilen.

mfg

CrazyHorse
2008-07-21, 13:38:53
Danke für den Hinweis, das hilft mir bei der Frage nach der Beweislast eindeutig weiter und lässt mich meinen Kopf nur noch entschiedener schütteln...

tombman
2008-07-21, 13:44:30
Daß mit dem "gewerblich" kann der Händler eh vergessen (ist ja in 1 Minute bewiesen)- der Wind weht aus anderer Richtung: er will dir nur 50% bis 70% zahlen, darum gehts.

Ich würde mal auf jeden Fall anrufen und rausfinden worum es ihm geht...ich wette aber, er will den Vollpreis nicht zahlen ;)

JoergH
2008-07-21, 15:46:53
Mich würde der Name des Händlers interessieren...:-)

CoconutKing
2008-07-21, 15:49:52
jo name wäre interessant

CrazyHorse
2008-07-23, 11:33:27
Kommentarlos wurde mir heute mitgeteilt, dass eine Retoure-Marke sich nun auf dem Postweg zu mir befindet. Mal sehen ob nun die nächste Eskalationsstufe gezündet wird, die Minderung der Erstattung aus fadenscheinigen Gründen...

Den Namen des Händlers schreib ich euch am besten per PM, das Kind will ich erst beim Namen nennen, wenn der Vorgang abgeschlossen ist. Solange hat der Händler auch keine negative Publicity verdient, auch wenn er versucht mir Steine in den Weg zu legen. Aber den Vorgang bewerte ich erst anhand der Summe, die auf meinem Konto eingeht.

CrazyHorse
2008-08-07, 11:11:51
Das Paket ist am 4.8. beim Händler eingetroffen und heute war der komplette Kaufpreis auf meinem Konto zu finden. Ich hatte ja schon mit dem Schlimmsten gerechnet (horrende Abzüge wegen angeblicher in Betriebnahme über die Prüfung hinaus).

Der Händler heißt übrigens Redcoon.de. Insgesamt erscheint es mir so, dass eine möglichst hohe Widerstandtshürde aufgebaut wird, damit der Kunde seinen Widerruf überdenkt oder mit sanften Mitteln davon abgehalten werden soll. Wenn er es doch durchzieht, scheint es ja zu klappen.

PHuV
2008-08-07, 14:56:16
Freut mich für Dich, daß es geklappt hat. Aber das Gewinde von den Händler finde ich zum ... . Bei mir hat mal ein Widerruf 3 Monate gebraucht, bis ich das Geld wieder hatte (1000 €).

tombman
2008-08-07, 15:01:46
Naja, laß sie ruhig winden ;) Die schauen halt auch wo sie bleiben, und die Masse wird sich davon sicher beeindrucken lassen- alles Kalkül.