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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann hier von Wertminderung gesporchen werden?


F5.Nuh
2008-07-18, 16:46:41
Moin,

wie manche hier wissen fahre ich einen Schwarzen Opel Astra G, Bj. ende 99, Leder, Klima 4 E- Fensterheber usw. alles an Austattung. Habe den Wagen mit 79tkm und unfallfrei gekauft. Mir ist vor 3-4 Wochen jemand ins Auto gekracht (Mein Auto war am Parkplatz). Hatte ein Kostenvoranschlag machen lassen (freie Werkstatt) und zu seiner Versicherung geschickt. Kostenvoranschlag war so um die 1k €. Die hatten dann auf einen Gutachter bestanden und nach Terminabsprache war er auch da. Der hat alles angeguckt usw. und gesagt in was für einem tollen Zustand mein wagen sei und was ne gute Ausstattung usw.

naja habe heute das Gutachten inkl. ein Brief von seiner Versicherung gekriegt. Im Gutachten stehen alle Reperaturen usw. was ca. 850~ € kosten soll. Was ist mit der Wertminderung? Habe davon nichts gelesen im Gutachten. Auf dem Brief von der Versicherung steht ich solle sie Anrufen.

Hatte für den Wagen 6000 € bezahlt. Ist ja auch Unfallfrei usw. "gewesen". Kann man nach so einem Unfall rechtlich sagen das es jetzt ein Unfallwagen ist? viele meiner Bekannten meinen, das es jetzt ein Unfallwagen ist. Und dadurch halt eine Wertminderung stattgefunden hat, da man es beim Verkauf angeben muss.

Der Schaden ist auf der Linken Seite am Kotflügel. Ordentliche Beule (Lackaplatzer) und einige Kratzer, bis zur Stoßstange.

Grüße Nuh

Ric
2008-07-18, 16:54:37
Moin,

wie manche hier wissen fahre ich einen Schwarzen Opel Astra G, Bj. ende 99, Leder, Klima 4 E- Fensterheber usw. alles an Austattung. Habe den Wagen mit 79tkm und unfallfrei gekauft. Mir ist vor 3-4 Wochen jemand ins Auto gekracht (Mein Auto war am Parkplatz). Hatte ein Kostenvoranschlag machen lassen (freie Werkstatt) und zu seiner Versicherung geschickt. Kostenvoranschlag war so um die 1k €. Die hatten dann auf einen Gutachter bestanden und nach Terminabsprache war er auch da. Der hat alles angeguckt usw. und gesagt in was für einem tollen Zustand mein wagen sei und was ne gute Ausstattung usw.

naja habe heute das Gutachten inkl. ein Brief von seiner Versicherung gekriegt. Im Gutachten stehen alle Reperaturen usw. was ca. 850~ € kosten soll. Was ist mit der Wertminderung? Habe davon nichts gelesen im Gutachten. Auf dem Brief von der Versicherung steht ich solle sie Anrufen.

Hatte für den Wagen 6000 € bezahlt. Ist ja auch Unfallfrei usw. "gewesen". Kann man nach so einem Unfall rechtlich sagen das es jetzt ein Unfallwagen ist? viele meiner Bekannten meinen, das es jetzt ein Unfallwagen ist. Und dadurch halt eine Wertminderung stattgefunden hat, da man es beim Verkauf angeben muss.

Der Schaden ist auf der Linken Seite am Kotflügel. Ordentliche Beule (Lackaplatzer) und einige Kratzer, bis zur Stoßstange.

Grüße Nuh


Kommt darauf an. War das mehr als nur ein "Parkrempler", dann ist das Merkmal "Unfallfreiheit" hinüber. Dieser Minderwert nennt sich "Merkantiler-Minderwert"
Wenn es nur leichter Blechschaden war, dann kann man den Wagen immer noch als Unfallfrei bezeichnen.

Schlupp
2008-07-18, 16:56:29
Ich glaube ab 1.500€ Schaden muss man angeben, dass der Wagen einen Unfall hatte.
Darunter ist es meines Wissens keine Pflicht.

Außerdem gilt glaube ich, dass es noch kein Unfallwagen ist, wenn keine tragenden oder wichtige Teile defekt sind.

Sonst wäre ein Wagen mit großem Glaspanoramadach ja auch schon ein Unfallwagen wenn dieses durch einen Steinschlag oder ähnliches getauscht werden müsste...

F5.Nuh
2008-07-18, 16:59:18
http://img3.imagebanana.com/img/web3lts8/thumb/IMG_0178.jpg (http://img3.imagebanana.com/view/web3lts8/IMG_0178.jpg)

Die Beule ist in RL schon mieser. Die Hintere Stoßstange hat an der Ecke auch Kratzer abgekriegt.

Kann man da bei einer Wertminderung sprechen? Müsste entweder ausgespachtelt werden oder halt rausbeulen was etwas schwer ist im Radkasten, da schon sehr massiv.

Ich glaube ab 1.500€ Schaden muss man angeben, dass der Wagen einen Unfall hatte.
Darunter ist es meines Wissens keine Pflicht.

Außerdem gilt glaube ich, dass es noch kein Unfallwagen ist, wenn keine tragenden oder wichtige Teile defekt sind.

Sonst wäre ein Wagen mit großem Glaspanoramadach ja auch schon ein Unfallwagen wenn dieses durch einen Steinschlag oder ähnliches getauscht werden müsste...


Joa hab da nicht so den Plan, daher die Frage hier.

Ric
2008-07-18, 17:02:48
http://img3.imagebanana.com/img/web3lts8/thumb/IMG_0178.jpg (http://img3.imagebanana.com/view/web3lts8/IMG_0178.jpg)

Die Beule ist in RL schon mieser. Die Hintere Stoßstange hat an der Ecke auch Kratzer abgekriegt.

Kann man da bei einer Wertminderung sprechen? Müsste entweder ausgespachtelt werden oder halt rausbeulen was etwas schwer ist im Radkasten, da schon sehr massiv.

Ich bitte dich. Auch wenn ich deine Empörung verstehe. Das ist gerade die klassische Bagatelle. Das ist derart weit entfernt von einem Unfall entfernt, der irgend eine Relevanz hat.

AtTheDriveIn
2008-07-18, 17:23:24
Auf der Grundlage würden wahrscheinlich 95% Unfallfahrzeuge auf deutschen Straßen fahren.

[x] Keine Wertminderung

Plutos
2008-07-18, 17:24:16
Ich bitte dich. Auch wenn ich deine Empörung verstehe. Das ist gerade die klassische Bagatelle. Das ist derart weit entfernt von einem Unfall entfernt, der irgend eine Relevanz hat.

Als Faustregel für Bagatellschäden im rechtlichen Sinne gelten i.A. 150€. Schäden darüber sind daher nicht mehr als Bagatellschäden abzutun.

F5.Nuh
2008-07-18, 17:24:26
Wie gesagt kenne mich da nicht aus, daher hier zur sicherheit nachgefragt ;)

Ric
2008-07-18, 17:36:15
Wie gesagt kenne mich da nicht aus, daher hier zur sicherheit nachgefragt ;)


Ist nicht schlimm, aber das Bild weicht doch etwas von deiner Schliderung ab.



Im Gutachten stehen alle Reperaturen usw. was ca. 850~ € kosten soll.

Wenn die Werkstatt wirklich 1000€ verlangt, dann stehen dir auch 100€ zu.
Ich möchte dich bitte auch den Thread verweissen, in den das Thema schon besprochen worden ist.

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=6642542#post6642542

Ric
2008-07-18, 17:37:38
Als Faustregel für Bagatellschäden im rechtlichen Sinne gelten i.A. 150€. Schäden darüber sind daher nicht mehr als Bagatellschäden abzutun.


Bagatelle im Sinne des Minderwertes, nicht im Sinne von Fahrerflucht etc.

Mumins
2008-07-18, 17:56:53
Bei einem Fahrzeug diesen Alters und Wert ist keine Wertminderung mehr durchzusetzen. Zumindest hatte ich so nen ähnlichen Fall wo der Richter ne Wertminderung abgeleht hat.
Den Schaden mußt du auch nicht wirklich angeben, da nur eine Delle drin ist. Ein guter Lacker macht das unsichtbar.