PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsvertragsänderung zustimmen?


Fritte
2008-07-23, 17:17:09
Hi,

nehmen wir mal an jemand würde innerhalb eines Konzernes aufgefordert in eine andere Gesellschaft des Konzernes zu wechseln, an sich kein großes Ding.

Nun soll er aber einen neuen Arbeitsvertrag akzeptieren der mit seinem alten nicht übereinstimmt, zwar betrifft es nicht das Gehalt, aber da sind einige neue Sachen drin die er so nicht haben will, Haftungsklauseln etc.

Inwiefern kann der arbeitgeber einen dazu zwingen das zu unterschreiben? Kann man deswegen gekündigt werden wenn man nicht unterschreibt?

GBWolf
2008-07-23, 17:20:55
Hört sich nach einem Thema an, dass ich mit einem Anwalt besprechen würde.

Ric
2008-07-23, 17:24:00
Hi,

nehmen wir mal an jemand würde innerhalb eines Konzernes aufgefordert in eine andere Gesellschaft des Konzernes zu wechseln, an sich kein großes Ding.

Nun soll er aber einen neuen Arbeitsvertrag akzeptieren der mit seinem alten nicht übereinstimmt, zwar betrifft es nicht das Gehalt, aber da sind einige neue Sachen drin die er so nicht haben will, Haftungsklauseln etc.

Inwiefern kann der arbeitgeber einen dazu zwingen das zu unterschreiben? Kann man deswegen gekündigt werden wenn man nicht unterschreibt?


Nennen wir das Kind einfach mal "Änderungskündigung"

Das enthält 2. Komponenten

1. Die Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses.
2. Das Angebot eines Neuen!! Arbeitverhältnisses.

Zu einer Änderung kann dich keiner zwingen, aber dann fällt im Falle, dass dies nicht nur ein freundliches Angebot ist, die 2. Komponente weg. - Es bleibt eine Kündigung übrig.
Gegen die kann man - wenn diese sozial ungerechtfertigt ist - vorgehen. Jedoch könnte das hier scheitern, da der Arbeitgeber einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt hat.

Was weiter wichtig ist, ist dass alte Privilegien aus dem alten Arbeitsvertrag wegfallen können, wie z.B. Kündigungsschutz, Gratifikationen usw.

So die Kurzantwort.

Fritte
2008-07-23, 17:28:27
Nennen wir das Kind einfach mal "Änderungskündigung"

Das enthält 2. Komponenten

1. Die Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses.
2. Das Angebot eines Neuen!! Arbeitverhältnisses.

Zu einer Änderung kann dich keiner zwingen, aber dann fällt im Falle, dass dies nicht nur ein freundliches Angebot ist, die 2. Komponente weg. - Es bleibt eine Kündigung übrig.
Gegen die kann man - wenn diese sozial ungerechtfertigt ist - vorgehen. Jedoch könnte das hier scheitern, da der Arbeitgeber einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt hat.

Was weiter wichtig ist, ist dass alte Privilegien aus dem alten Arbeitsvertrag wegfallen können, wie z.B. Kündigungsschutz, Gratifikationen usw.

So die Kurzantwort.

bedeutet in Kurzform die können einen unter Kündigungsdrohung dazu zwingen alles zu unterschreiben was sie wollen?

PS: mein Anwalt sagt es bedürfte überhaupt keines neuen Vertrages, der Übergang in die neue Firma könnte durch blosse Mitteilung erfolgen

Ric
2008-07-23, 17:41:49
bedeutet in Kurzform die können einen unter Kündigungsdrohung dazu zwingen alles zu unterschreiben was sie wollen?

PS: mein Anwalt sagt es bedürfte überhaupt keines neuen Vertrages, der Übergang in die neue Firma könnte durch blosse Mitteilung erfolgen



Jain !

Einen Zwang zum Unterschreiben gibt es von Rechts wegen nicht.
Aus wirtschaftlicher Betrachtungsweisse ergibt sich dann aber doch ein zumindest mittelbarer Zwang.

Was bei einer Änderungskündigung wichtig ist, dass die Kündigung zwingend ist -> also Standart 0815 Kündigung (Mit allen Folgen und rechtlichen Möglichkeiten gegen diese vorzugehen) + ein faklultatives Angebot für ein neuen Arbeitsvertrag.

PS: mein Anwalt sagt es bedürfte überhaupt keines neuen Vertrages, der Übergang in die neue Firma könnte durch blosse Mitteilung erfolgen

Kommt darauf an. (Dafür sind die Ausführungen zu dünn)
Ich denke dein Anwalt denkt an das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Das hat aber irgendwann seine Grenzen. Ändert sich z.B. die ausgeübte Tätigkeit, dann kann das Weisungsrecht schon überschritten sein.
Wenn ich dich im ersten Post richtig verstanden habe, soll er zu einer anderen Gesellschaft, innerhalb des Konzerns wechseln. Hier ändert sich ja schon das Grundverhältnis: Ein anderer Vertragspartner. Der kann definitiv nicht per Weisungsrecht deligiert werden.

Michamel2k
2008-07-23, 17:52:13
Ich kenne Deinen Arbeitgeber nicht.
Oftmals wird entweder aus Unwissenheit des Arbeitgebers einen neuen Arbeitsvertrag angeboten, weil bspw. das Gehaltsgefüge anders ist oder die Personalführung und Regeln anders vereinbart sind.

(Leider sehr) Oft wird die Unwissenheit der eigenen Leute ausgenutzt. Nicht selten wird durch einen neuen Arbeitsvertrag versucht, sog. Besitzstände auszuhebeln, da mit neuem Arbeitsvertrag der alte gekündigt wird. Unter Besitzstände versteht man das, was man an Rechten sich mit der Zeit (längere Kündigungszeit oder gar Kündigungsschutz, Abfindungsregelungen und dergleichen). Man muss sich im klaren sein, ob der neue Vertrag einem wert ist - oder ob man mit der Personalseite verhandeln kann, und die alten Besitzstände in den neuen Vertrag mit aufnehmen kann. Bist Du unkündbar, sollte dies mit in den neuen Vertrag mit rein, ansonsten: Kein Wechsel. ;)

Fritte
2008-07-23, 20:46:27
damit wir uns nicht falsch verstehen, ich habe kein Problem für die andere Firma zu arbeiten, auch werden keine wirklich wichtigen besitzstände angerührt

Es gibt aber Einschränkungen die es vorher nicht gab, z.b. dürfte ich nun nur noch eine bestimmte Anzahl Urlaubstage am Stück nehmen, für mich als Familienvater ein Unding

[dzp]Viper
2008-07-23, 20:56:43
damit wir uns nicht falsch verstehen, ich habe kein Problem für die andere Firma zu arbeiten, auch werden keine wirklich wichtigen besitzstände angerührt

Es gibt aber Einschränkungen die es vorher nicht gab, z.b. dürfte ich nun nur noch eine bestimmte Anzahl Urlaubstage am Stück nehmen, für mich als Familienvater ein Unding

Auch wenn es hart klingt - lieber das als eine potentielle Kündigung.

Aber kannst du mit dem "neuen" Arbeitgeber nicht darüber reden? Das heißt, du sagst erstmal Grundlegend nicht "nein" aber möchtest nochmal über die und die Änderung reden.

Gerade bei der Änderung mit den Urlaubstagen kannst du sicher was erreichen! Versuch isses wert.

Ein Arbeitsvertrag entsteht ja eigentlich auch immer aus "Verhandlungen" zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer heraus und nicht nur aus den Vorgaben des Arbeitgebers!

Fritte
2008-07-23, 21:00:46
Viper;6677835']Aber kannst du mit dem "neuen" Arbeitgeber nicht darüber reden? Das heißt, du sagst erstmal Grundlegend nicht "nein" aber möchtest nochmal über die und die Änderung reden.

der neue ist in dem Fall quasi der alte, da im Konzern nur eine einzige Personalabteilung alles koordiniert :(