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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reicht ein Dateiname für eine Verurteilung aus?


ESAD
2008-07-24, 14:00:10
Was meint ihr, wenn Ermittler nachweisen können dass ich die Datei *insertsongtitelundinterprethier*.mp3 herutergeladen/angeboten habe, würde dies reichen für eine verurteilung wegen urhebrerrechtsverletzung? also nur der dateiname. der inhalt ist nicht bekannt.

gibt es da fälle dazu? ich finde die frage auch interessant da im falle von logfiles ja oft nurmehr ip + dateiname auftauchen und die eigentliche datei ja vielerorts nichtmehr vorhanden/nachweisbar ist.

Funky Bob
2008-07-24, 14:05:35
Ich denke, dass wenn jemand die Zeit und das Geld hat sich mit den Gerichten und Anwälten herumzuschlagen, er keine Strafe zu befürchten hat. Nur lohnt es sich für eine Datei eigentlich nicht, das ganze durchzumachen.

dreas
2008-07-24, 14:08:51
Was meint ihr, wenn Ermittler nachweisen können dass ich die Datei *insertsongtitelundinterprethier*.mp3 herutergeladen/angeboten habe, würde dies reichen für eine verurteilung wegen urhebrerrechtsverletzung? also nur der dateiname. der inhalt ist nicht bekannt.
gibt es da fälle dazu? ich finde die frage auch interessant da im falle von logfiles ja oft nurmehr ip + dateiname auftauchen und die eigentliche datei ja vielerorts nichtmehr vorhanden/nachweisbar ist.

Anwalt konsultieren und zwar nicht den Ichmachallestypen sondern einen der sich im Urheberrecht auskennt.

ESAD
2008-07-24, 14:13:06
Ich denke, dass wenn jemand die Zeit und das Geld hat sich mit den Gerichten und Anwälten herumzuschlagen, er keine Strafe zu befürchten hat. Nur lohnt es sich für eine Datei eigentlich nicht, das ganze durchzumachen.

was bei einer datei passiert kann ja auch auf 10000 dateien angewendet werden.

Anwalt konsultieren und zwar nicht den Ichmachallestypen sondern einen der sich im Urheberrecht auskennt.

das geht mir dann doch zu weit gg hab ja kein verfahren am hals und wollte nur wissen ob dazu jemand was gehört hat.

Kampf-Sushi
2008-07-24, 14:18:06
Normalerweise wird ja noch der Hashwert mit versendet... wenn der dir wirklich nachgewiesen werden kann, ist die Sache doch recht eindeutig.

ESAD
2008-07-24, 14:19:18
auch bei hashwerten kann es zu kollesionen kommen. außerdem tauchen die in logs wohl zumeist nicht auf.

da.phreak
2008-07-24, 15:55:20
Ich denke, das Problem ist vor allem, dem Richter dies klarzumachen. Man sollte nicht davon ausgehen, daß dieser viel von Technik versteht, und sich eine einfache Erklärung zurechtlegen, die auch Laien verstehen.

Philipus II
2008-07-24, 21:30:36
Strafrechtlich kommt ohne Hausdurchsuchung mit Fund nichts.