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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuernummer und USt-IdNr. Impressum


ECC
2008-07-25, 12:58:10
Passt nicht 100%ig hier rein,ich weiß :)

Aber ich frage doch mal nach.
Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet und der Zulauf von Steuernummer/USt-IdNr., dauert von Finanzamt einen ganzen Monat.

Kann ich meine Homepage und Shop trotzdem online stellen mit der Bemerkung im Impressum.

Steuernummer:Neu, wird nachgereicht.
USt-IdNr.:Neu, wird nachgereicht.

Thanatos
2008-07-25, 14:38:35
Schreib doch einfach einmal einen kurze elektronischen Brief an das Gewerbeamt oder eine andere für Dich zuständige Institution. Dies wäre auf jeden Fall schneller und sicherer als hier auf etwaiges Halbwissen zu bauen.

ECC
2008-07-25, 14:47:59
War ja heute auf dem zuständigen Gewerbeamt und die Auskunft war"es kann bis zu einem Monat dauern" :eek:

Ja Deutschland bewegt sich :)

Thanatos
2008-07-25, 18:12:46
Ich meinte nicht zu fragen wie lange es dauert, sondern ob es dir erlaubt ist Geschäfte zu tätigen während die Bearbeitung deines Antrages auf eine Umsatzsteuerrechtliche Identifikationsnummer noch am laufen ist.

Kinman
2008-07-26, 01:04:18
Folgendes stimmt zumindest für Österreoch, daher vermutlich auch für DE:

Da Du Dein Gewerbe bereits angemeldet hast, kannst Du die Website onlinestellen. Du musst die Steuernummer allerdings raschest möglich nach erhalt nachtragen.

mfg Kinman

EDIT: Oh jetzt seh ich erst, es geht auch um einen Shop... Hier kann das natürlich anders aussehen....

rotalever
2008-08-02, 19:03:22
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
Quelle: http://www.bundesrecht.juris.de/tmg/BJNR017910007.html

Gast
2008-08-02, 22:22:45
Quelle: http://www.bundesrecht.juris.de/tmg/BJNR017910007.html
Was er sagen wollte: wenn du noch keine hast, brauchst keine angeben. hast du eine, dann musst du sie angeben.

stickedy
2008-08-03, 20:35:03
Passt nicht 100%ig hier rein,ich weiß :)

Aber ich frage doch mal nach.
Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet und der Zulauf von Steuernummer/USt-IdNr., dauert von Finanzamt einen ganzen Monat.

Kann ich meine Homepage und Shop trotzdem online stellen mit der Bemerkung im Impressum.
Ja, selbstverständlich! Man kann sogar Gewerbe rückwirken anmelden, alles kein Problem. Wichtig ist nur, dass alle Einnahmen etc. korrekt verbucht und besteuert werden.

Ich würde es aber so schreiben:

Steuernummer: wurde bereits beantragt
USt-IdNr.: wurde bereits beantragt
Wobei die Beantragung der USt-IdNr. nicht möglich ist, so lange du keine normale Steuer-Nr. hast. Wenn du ein Gewerbe anmeldest bekommst du erstmal nur eine normale Steuernummer. Die USt-IdNr ist eigentlich was anderes und auch nur notwendig wenn EU-weite Geschäfte getätigt werden, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

ECC
2008-08-03, 20:39:21
Danke werde ich tun :)

na mal schauen wie lange das Finanzamt wirklich braucht :biggrin: