boxleitnerb
2008-07-27, 13:27:59
Extra Thread für anderes Thema.
Ich weiss bisher, dass der Arbeitgeber üblicherweise die Fahrtkosten zahlt, egal ob Initiativbewerbung oder nicht, egal ob man die Stelle nachher bekommt oder nicht.
Aus http://www.focus.de/jobs/bewerbung/vorstellungsgespraech_aid_119962.html
Doch die Regelung lässt ein Hintertürchen offen: Das Unternehmen kann eine Kostenübernahme bereits in der Einladung ausschließen und muss dann nicht
zahlen. Diese Ausnahme nutzen immer mehr Unternehmen: „Vor allem auf Hochschulabsolventen wälzen die Firmen oft die Anfahrtskosten ab“, warnt Thomas Rübel, Geschäftsführer beim Büro für Berufsstrategie in Berlin.
Die Erstattung erst beim Gespräch vor Ort ablehnen, darf der potenzielle Arbeitgeber jedoch nicht. „Wir übernehmen bei Bewerbungsgesprächen keine Vorstellungskosten“, lautet die gängige Floskel. Steht davon nichts im Schreiben oder erwähnt der Personaler das Thema Fahrtkosten nicht am Telefon, kann der Bewerber davon ausgehen, dass Kosten übernommen werden.
Erstattung durch die Arbeitsagentur möglich
Schließt das Unternehmen eine Kostenübernahme aus, springt unter Umständen die Agentur für Arbeit ein. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bewerber dort
arbeitssuchend gemeldet ist und die Kostenübernahme vor dem Gesprächstermin beantragt. Für den Antrag ist das Einladungsschreiben der Firma notwendig. Die
Agentur für Arbeit stellt dem Bewerber dann entweder direkt eine Fahrkarte aus oder erstattet die Ausgaben. Eine nachträgliche Kostenerstattung ist nicht möglich.
Das wirft allerdings Fragen auf.
1.) Zahlt das Unternehmen, wie läuft das ab? Formular, Quittung überreichen?
2.) Was heißt in dem Artikel bei Arbeitsamt "Unter Umständen..."
Welche Umstände? Wenn ich mich bei 5 Firmen bewerbe, zahlt die Ag für
Arbeit dann alle Fahrtkosten, 5x? Hin- oder Hin- und Zurück? Mit was gehe
ich hin, wenn die Einladung telefonisch erfolgt ist?
Für euren Input wäre ich sehr dankbar, da das Thema doch recht komplex zu sein scheint. Was habt ihr da so erlebt, was kann man erwarten?
Ich weiss bisher, dass der Arbeitgeber üblicherweise die Fahrtkosten zahlt, egal ob Initiativbewerbung oder nicht, egal ob man die Stelle nachher bekommt oder nicht.
Aus http://www.focus.de/jobs/bewerbung/vorstellungsgespraech_aid_119962.html
Doch die Regelung lässt ein Hintertürchen offen: Das Unternehmen kann eine Kostenübernahme bereits in der Einladung ausschließen und muss dann nicht
zahlen. Diese Ausnahme nutzen immer mehr Unternehmen: „Vor allem auf Hochschulabsolventen wälzen die Firmen oft die Anfahrtskosten ab“, warnt Thomas Rübel, Geschäftsführer beim Büro für Berufsstrategie in Berlin.
Die Erstattung erst beim Gespräch vor Ort ablehnen, darf der potenzielle Arbeitgeber jedoch nicht. „Wir übernehmen bei Bewerbungsgesprächen keine Vorstellungskosten“, lautet die gängige Floskel. Steht davon nichts im Schreiben oder erwähnt der Personaler das Thema Fahrtkosten nicht am Telefon, kann der Bewerber davon ausgehen, dass Kosten übernommen werden.
Erstattung durch die Arbeitsagentur möglich
Schließt das Unternehmen eine Kostenübernahme aus, springt unter Umständen die Agentur für Arbeit ein. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bewerber dort
arbeitssuchend gemeldet ist und die Kostenübernahme vor dem Gesprächstermin beantragt. Für den Antrag ist das Einladungsschreiben der Firma notwendig. Die
Agentur für Arbeit stellt dem Bewerber dann entweder direkt eine Fahrkarte aus oder erstattet die Ausgaben. Eine nachträgliche Kostenerstattung ist nicht möglich.
Das wirft allerdings Fragen auf.
1.) Zahlt das Unternehmen, wie läuft das ab? Formular, Quittung überreichen?
2.) Was heißt in dem Artikel bei Arbeitsamt "Unter Umständen..."
Welche Umstände? Wenn ich mich bei 5 Firmen bewerbe, zahlt die Ag für
Arbeit dann alle Fahrtkosten, 5x? Hin- oder Hin- und Zurück? Mit was gehe
ich hin, wenn die Einladung telefonisch erfolgt ist?
Für euren Input wäre ich sehr dankbar, da das Thema doch recht komplex zu sein scheint. Was habt ihr da so erlebt, was kann man erwarten?