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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie hoch schätzt ihr die Chance für Beschwerde ein?


Mr.Fency Pants
2008-07-30, 13:24:48
Folgende Situation:

entlang unserer Straße gibt es daneben entlang einen langen Streifen, auf dem geparkt wird, daneben verläuft ein Radweg. Dieser Streifen ist an verschiedenen Stellen unterschiedlich breit und wenn man parkt, ist das Heck des Autos teilweise direkt am Fahrradweg dran. Aus diesem Grund habe ich einen Strafzettel bekommen, da steht drauf "Behinderung, etc. und Fußgänger musste Fahrradweg benutzen".

Die Sache ist, dass dieser Streifen nicht als Fußgängerweg gekennzeichnet ist und hinter einer Mauer neben dem Streifen nunmal ein Fußgängerweg verläuft.

Habe ich Chancen nicht zahlen zu müssen indem ich Beschwerde einlege? Sehe das nämlich nicht ein, da ich keinen Fußgängerweg behindert habe. Geht mir nicht um die Kohle, aber das sehe ich hier eindeutig als Abzocke.

TB1333
2008-07-30, 13:55:54
Auf wieviel beläuft sich das Bußgeld denn?
Ein Bild wäre vielleicht auch mal ganz praktisch.

blackbox
2008-07-30, 14:10:39
Wogegen willst du dich beschweren? Du kannst höchstens Widerspruch einlegen gegen den Strafzettel.
Außerdem: Du hast doch den Radweg behindert. Da steht doch "Behinderung etc."

Fritte
2008-07-30, 15:24:01
am besten mehr Details,vor allem Pics... sonst rät man nur rum....

Mr.Fency Pants
2008-07-30, 15:31:00
Die Strafe beträgt 25€. Beschweren ist wirklich etwas widederspüchlich ausgedrückt, ich meine natürlich Widerspruch einlegen.

Den Radweg habe ich nicht behindert, sondern angeblich die Fußgänger, die dann den Radweg hätten benutzen müssen. Skizze:

----------------------------------------------- Fußgängerweg
----------------------------------------------- Mauer

----------------------------------------------- Fläche wo Autos parken

----------------------------------------------- Radweg
----------------------------------------------- Straße

Ich parke mit meinem Auto so, dass kein Platz mehr zwischen der Fläche wo die Autos parken und dem Radweg ist. Eigentlich nicht weiter schlimm, da Fußgänger den für sie vorgesehenen Weg hinter der Mauer nutzen sollen. Trotzdem meint die Stadt hier eingriefen zu müsen, da ich angeblich Fußgänger behindert habe.

Sorry für die miese Skizze, bin gerade auf der Arbeit, da ist nix anderes drin.

Mr.Fency Pants
2008-07-30, 22:17:49
So, mal ein Foto gemacht:

http://img3.imagebanana.com/img/2tkgs70x/IMG_3422.JPG

Vor dem Fahrradweg (rot) stehen gerade keine Autos, aber wenn, dann reichen die natürlich bis an den Fahrradweg heran. Aber: die Fläche ist nicht als Fußgängerweg gekennzeichnet, der Fußgängerweg geht dafür hinter der Mauer lang, also sehe ich nicht, wo ich da die Fußgänger behindert haben soll. Wie seht ihr das?

Lyka
2008-07-30, 22:23:58
http://img222.imageshack.us/img222/6728/img3422su6.jpg

für mich als obrigkeitshörigen Deutschen ist die nun rot schraffierte Fläche eindeutig auch ein fußgängerweg, da er weder Straße noch Grünfläche ist: solang jemand auf dieser fläche ohne gefährung gehen kann

Heimatsuchender
2008-07-30, 23:28:06
http://img222.imageshack.us/img222/6728/img3422su6.jpg

für mich als obrigkeitshörigen Deutschen ist die nun rot schraffierte Fläche eindeutig auch ein fußgängerweg, da er weder Straße noch Grünfläche ist: solang jemand auf dieser fläche ohne gefährung gehen kann



Für mich ist das auch ein Fußweg. Aber: Wenn er auf/an dem Radweg parkt, werden nicht die Fußgänger, sondern die Radfahrer behindert. Oder sehe ich das jetzt falsch?:confused:


tobife

HAL
2008-07-31, 08:31:15
So lange nicht anders gekennzeichnet darf in Deutschland generell nur auf der Fahrbahn geparkt werden.
Der rot schraffierte Teil ist demnach ein Fußweg und das Parken dort folglich verboten.

Mr.Fency Pants
2008-07-31, 08:33:24
Nee, habe ja nicht auf dem Radweg geparkt, sondern auf der von Lyka makierten Fläche. Das Auto ist halt so lang, dass es bis an den Radweg heranreicht.

Danke für eure Einschätzung, also werd ich wohl zahlen müssen, habs mir fast schon gedacht.

Heimatsuchender
2008-07-31, 19:24:05
Nee, habe ja nicht auf dem Radweg geparkt, sondern auf der von Lyka makierten Fläche. Das Auto ist halt so lang, dass es bis an den Radweg heranreicht.

Danke für eure Einschätzung, also werd ich wohl zahlen müssen, habs mir fast schon gedacht.


Dann wirst du in der Tat zahlen müssen. Das ist nämlich ein Fußweg.


tobife

Plutos
2008-07-31, 21:28:00
Kontrollier' aber, ob auf dem Strafzettel überhaupt dein Kennzeichen steht! Ich hatte den Fall neulich...wollte gerade überweisen, kuck drauf, da seh' ich, dass sich der Zettel-Schreiber bei meinem Kennzeichen vertan hatte und nen Buchstabendreher drin hatte. War klar, dass mein Kennzeichen gemeint war, aber es stand eben nicht meines auf dem Strafzettel. Ergo musste ich auch nicht zahlen :smile:.