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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Monitor: Zurückgeben nach 14-Tage-Frist?


B-st
2002-12-01, 11:06:12
Hallo,

ich habe mit vor ca. 2 Wochen (genau vor 17 Tagen) einen Samsung SyncMaster 957p gekauft. Der hatte von Anfang an ein sehr schlechtes Bild (zumindes vieeeel schlechter als mein alter SyncMaster 700p)!
Farbflecken, relativ unscharf, Konvergenz,....! Es lag auch nicht an Magnetfeldern, ich habe den Monitor an mindesten 10 verschiedenen Orten und mit 3 verschiedenen Rechnern ausprobiert, auch da wi mein alter 700p ein astreines Bild hatte...!
Ich habe daraufhin bei Samsung-support angerufen, die haben meinen Monitor abgeholt und mir ein Leihgerät für die Zeit der Überprüfung bereitgestellt (alles kostenlos)! Nach ca. 10 Tagen kam mein Monitor zurück mit der Begründung "das liegt alles innerhalb der Toleranzen", das Bild ist nach wie vor schlecht, es gefällt mir einfach nicht! :(

Nun meine Frage:
Kann ich bei Cyberport.de (da hab ich den gekauft) auch nach der 14-Tage-Rückgaberechts-Frist den Monitor zurückgeben, mit der Begründung "Er entspricht nicht meinen Vorstellungen, auch die "Nachbesserung" bei Samsung hat daran nichts geändert"?
Sollte ja eigentlich möglich sein, immerhin gefällt mir das Bild nicht (ich bin mit der Qualität nicht zufrieden) und habe dies bei Samsung reklamiert, die haben daran aber nichts geändert...!

Vielleicht kann mit hier jemand mal die Rechtslage erklären und mir sagen ob und wie genau es möglich ist, dass ich den Monitor zurückgebe und den Kaufpreis erstattet bekomme! :)

Danke,
B-st

Skorpion
2002-12-01, 11:55:20
Nach deutschen Recht kannst du wenn du ein Produkt im Internet bestellt hast es sogar noch 3-4 wochen später ohne Umstände zurückgeben.
Dies geht aber nur wenn du es übers inet bestellt hast schließlich konntest du das produkt vorher nicht ausprobieren.
Also am besten du kontaktierst die mal und dann siehst du weiter aber eigentlich geht das ohne Probleme sogar bis 2 Monaten.

bommel66
2002-12-01, 12:35:47
Servus,

so weit ich weiss gilt das FAG nur 14 Tage ( alles was darüber hinausgeht, wäre mir neu :eyes: ). Hab keine Lust mich jetzt Hier (http://www.fernabsatzgesetz.de/) durchzulesen...

MfG
bommel66

JK_MoTs
2002-12-01, 13:57:48
Mich würde hier die genaue rechtslage auch mal interessieren!
Klar ist, dass man es nicht mehr OHNE ANGABE VON GRÜNDEN zurückgeben kann, aber wenn man es begründet (nicht zufriedenstellende Qualität) und selbst die Nachbesserung (oder die versuchte) des Herstellers keine Besserung brachte....?!?

Kennt sich denn keiner genauer damit aus? Keine Juristen hier unterwegs ;D ?

StefanV
2002-12-01, 16:26:10
Zwecks Reparatur kannst du ihn zurückschicken...

Am besten setzt du dich mit dem Händer in Verbindung...

Kannst dich auch direkt an Samsung wenden.

JK_MoTs
2002-12-01, 16:34:24
nee, darum geht's ja nicht!
Er will ihn ja ZURÜCKGEBEN und den Kaufpreis erstatet bekommen!
Bei Samsung war er ja schon zur Reperatur, die haben jedoch gesagt es sein innerhalb der Toleranz!

Es geht einfach um die frage, ob man auch NACH ABLAUF der 14-Tage-Frist vom Kaufvertrag zurücktreten kann, WEIL EINEM DAS PRODUKT NICHT GEFÄLLT!

barracuda
2002-12-01, 22:38:26
Originally posted by B-st
Farbflecken, relativ unscharf, Konvergenz,....!
Auch mal entmagnetisiert ('Degauss')?

Vedek Bareil
2002-12-04, 01:18:28
Originally posted by Stefan Payne
Zwecks Reparatur kannst du ihn zurückschicken...

Am besten setzt du dich mit dem Händer in Verbindung...

Kannst dich auch direkt an Samsung wenden. und du kannst mal sein Posting genauer durchlesen.

Beeblebrox
2002-12-04, 08:30:47
Nach der 14-Tage-Frist geht das nicht mehr wegen Nichtgefallen. Und wenn schon Samsung die Bildqualität innerhalb der Toleranzen sieht, wirst Du nur auf die Kulanz des Händlers hoffen können. Ein rechtlicher Anspruch ist IMHO nicht mehr gegeben, der Monitor "funktioniert" ja technisch gesehen. Aber warum hast Du den Moni denn innerhalb der Frist bereits zu Samsung geschickt?

Unregistered
2002-12-04, 11:59:57
Also du hattes den monitor ca. 5 tage zuhause hast dan mengl endeckt und ihn eingeschickt.

Normalerweise kannst du ohne angabe von Gründen inerhalb von 14 Tagen zurückgeben die sind ja um, aber du hast besserung vom hersteller verlangt inerhalb deiner Frist die rücklieferung erfolgte auserhalb deiner 14 tage Frist gerade deshalb hast du unterbrechung der frist die reperatur war nicht zufriedenstellend!

da hast du auch schon einen Grund um das gerät zurückzugeben falls du nen grund brauchst eigendlich tauscht dein Händler den um musst ihm halt erzählen das du dich an Samsung gewendet hast sie dir nicht zufriedenstellend helfen konnten du das vertrauen in die Firma verloren hast und nimst nen anderen mit (samsung wird den wohl ersetzen) oder Geld und ne andere Marke kaufen.

zunot noch versteckte mengel anführen!

sorry wegen rechtschreibelung

Beeblebrox
2002-12-04, 12:26:29
Originally posted by Unregistered

Normalerweise kannst du ohne angabe von Gründen inerhalb von 14 Tagen zurückgeben die sind ja um, aber du hast besserung vom hersteller verlangt inerhalb deiner Frist die rücklieferung erfolgte auserhalb deiner 14 tage Frist gerade deshalb hast du unterbrechung der frist die reperatur war nicht zufriedenstellend!



Das ist mir neu, dass die Frist durch Nachbesserung unterbrochen wird. Quelle?

harkpabst_meliantrop
2002-12-04, 19:05:53
Insbesondere, da der Händler ja gar keine Möglichkeit hatte, davon Kenntnis zu erlange.

Es ist offensichtlich eine weithin unbekannte Tatsache, dass der Käufer grundsätzlich erstmal ausschließlich Ansprüche gegen den Händler hat und nicht etwa gegen den Hersteller (mit dem hat er schließlich gar keinen Vertrag geschlossen). Auch wenn das in Zeiten, in denen der Supermarkt den PC verkauft und den Support dann über den Hersteller abwickeln lässt oft falsch rüber kommt: Innerhalb von 2 Jahren ist der Händler und sonst keiner verpflichtet, Sachmängel zu beseitigen. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt bei Meinungsverschiedenheit über den Urheber des Mangels auch die Beweispflicht beim Händler.

Insofern ist es auch gar nicht schlau, erst den Hersteller und dann den Händler um Abhilfe zu bitten. Tatsächlich reden sich Händler zwar in der Praxis gerne darauf heraus, über das Vorliegen eines durch die Gewährleistungspflicht abgedeckten Mangels könnten sie erst nach Überprüfung durch den Hersteller was sagen, rechtlich ist aber erstmal nicht relevant, was der Hersteller dazu sagt. Selbst wenn der seinem Händler zurückmeldet "keine Garantie" kann man immer noch versuchen den Händler zu belangen. Was aber dann natürlich erheblich schwieriger durchzusetzen sein wird.

Monitorkauf beim Versender hat definitv seine Nachteile, wenn was nicht in Ordnung ist. Wenn das ein lokaler Händler wäre, hättest du vermutlich keine Schwierigkeiten das Ding vorbeizubringen und mal mit einem anderen Exemplar vor Ort zu vergleichen. Wenn die Qualität so schlecht ist, wie du sagst, dann müsste das schon ein sehr dickfelliger Händler sein, der die Mängel beim direkten Vergleich bestreitet.

Ich würde es trotzdem mal beim Händler veruchen und auf jeden Fall erstmal schriftlich reklamieren. Vom Kontakt mit Samsung muss man dabei ja erstmal noch nichts erzählen. Als Argument für das Verstreichen der "relativ" langen Zeit kannst du die Ernsthafigkeit deines Anliegens vorbringen (erstmal alles Ausprobiert, abgewartet, ob sich noch was ändert, wenn er länger gelaufen ist ...). Und dann abwarten, wie der Händler reagiert.

Btw: Wie war den die Quali des Leihgeräts? Selbes Modell?

Agent_Mulder
2002-12-06, 09:00:15
Und genau aus dem Grunde mag ich mir sowas wie einen Monitor nicht übers Web kaufen... denn beim Händler lasse ich mir den erstmals zeigen und überzeuge mich selber von der Bildqualität.