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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitgeber Gehalts-Lohn-Zahlung?


ooAlbert
2008-08-07, 19:24:41
Hi,

ich hab mal eine grundsätzliche Fragre zum zahlen von Gehalt/Lohn, bzw. wann es dem Arbeitnehmer zur verfügung stehen muß. Ich konnte irgendwie keinen gesetzes text dazu finden, bin mir aber fast sicher das es dazu eine regel gibt :)

also beispielsweise steht im Arbeitsvertrag das Gehalt/Lohn wird am 1. jeden monat gezahlt. Bedeutet das jetzt ich hab ein recht drauf das ich auch ab 0Uhr des 1. jeden monats eine gutschrift auf der bank habe oder nicht?
Es kann ja auch passieren das der 1. auf ein WE fällt somit müsste der Arbeitgeber doch sorga dafür tragen das das geld entsprechend eher gebucht wird, oder nicht?

Wäre schön wenn wer was passendes dazu wüsste :)

medi
2008-08-07, 19:32:11
in meinem letzten arbeitsvertrag stand was von mitte des folgenden monats (also nicht zum ende für den monat sondern noch 2 wochen später) und bekommen hab ichs immer 1-10 tage nach dem termin....gott sei dank bin ich da weg

glaub nicht das du da was machen kannst ausser vllt. den arbeitgeber abzumahnen aber letztendlich kannste nur kündigen ;)

mbee
2008-08-07, 19:45:32
also beispielsweise steht im Arbeitsvertrag das Gehalt/Lohn wird am 1. jeden monat gezahlt. Bedeutet das jetzt ich hab ein recht drauf das ich auch ab 0Uhr des 1. jeden monats eine gutschrift auf der bank habe oder nicht?
Es kann ja auch passieren das der 1. auf ein WE fällt somit müsste der Arbeitgeber doch sorga dafür tragen das das geld entsprechend eher gebucht wird, oder nicht?
Hast Du nicht und muss er nicht.

sei laut
2008-08-07, 19:53:44
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html

ooAlbert
2008-08-07, 22:06:10
hm nach dem link nach ist er schon am 2. des monats in zahlungsverzug und das sogar ohne mahnung :)
sehr interessant. Müsste man doch mal abprüfen in wie weit man den arbeitgeber rechtlich zu einer pünktlichkeit zwingen kann auch wenn es das arbeitsverhältnis viell. belasten könnte. nur erwartet der arbeitgeber auch vollen einsatz vom arbeitnehmer ;)

sei laut
2008-08-07, 22:47:55
Du kannst bei Lohnverzug klagen und dein Gehalt einfordern.
Nur wirst du dann vermutlich nach der Kündigungsfrist arbeitslos sein, solange du nicht unersetzbar für deinen Arbeitgeber bist.
Edit: Jedenfalls soweit ich mir das angelesen habe, bin von sowas in Moment nicht betroffen.

Static
2008-08-08, 00:41:38
Der Fälligkeitszeitpunkt der Auszahlung von Löhnen etc. ist nach §87 BetrVG mitbestimmungspflichtig.
Eventuell hat euer Betriebsrat also in einer Betriebsvereinbarung solche Fristen erwähnt. Kannst ja mal nachfragen.

ooAlbert
2008-08-08, 14:06:46
hm, das ist kein legitimer kündigungsgrund seinen lohn einzufordern. Nur interressiert es mich als arbeitnehmer wenig wieviel zusatz geld über zinsen durch rückhaltung der gehälter erwirtschaftet werden. andernfalls liegt ja eh der schluß einer insolvenz nahe.

kiX
2008-08-08, 14:16:55
hm nach dem link nach ist er schon am 2. des monats in zahlungsverzug und das sogar ohne mahnung :)
sehr interessant.
du solltest wenigstens etwas weiter lesen... :rolleyes:
In einem Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag können aber von § 614 BGB abweichende Regelungen über die Fälligkeit der Vergütung enthalten sein. Es ist sogar recht häufig so, daß die Vergütung gemäß Arbeits- oder Tarifvertrag zum Beispiel bis zum 15. Kalendertag des laufenden Monats, am Monatsletzten oder auch erst am 10. Arbeitstag des folgenden Monats gezahlt werden muß. Dann gilt nicht § 614 BGB, sondern die arbeitsvertragliche bzw. tarifliche Regelung.

Ob du Zinsen einfordern kannst... kA, Aber eine Mahngebühr solltest du doch einstellen können (sofern du eine Mahnung ausprechen kannst, siehe link).

Unicornbait
2008-08-08, 14:32:24
Ich Glaube zu Wissen das das Geld, welches im Vormonat verdient worden ist spätestens am 15. auf dem Konto sein muss.

Also zB. müsste dann das Geld, welches man im Juli verdient hätte spätestens am 15. August auf dem eigenen Konto verbucht sein.

Ob das nun wahr ist oder nicht weiss ich nicht, bin ja kein Anwalt oder so und habe daher keine Ahnung :)

desert
2008-08-08, 14:45:19
hm, das ist kein legitimer kündigungsgrund seinen lohn einzufordern. Nur interressiert es mich als arbeitnehmer wenig wieviel zusatz geld über zinsen durch rückhaltung der gehälter erwirtschaftet werden. andernfalls liegt ja eh der schluß einer insolvenz nahe.

noe ist kein kündigungsgrund, zeigt aber wessen geistes kind du bist. Ein querulant, also weg mit dir so mache ich das bei meinen untergebenen. querulanten werden sofort abgeschossen bringen nichts als unruhe in die firma.

kiX
2008-08-08, 15:03:34
noe ist kein kündigungsgrund, zeigt aber wessen geistes kind du bist. Ein querulant, also weg mit dir so mache ich das bei meinen untergebenen. querulanten werden sofort abgeschossen bringen nichts als unruhe in die firma.

ich glaube der TE meint das andersrum:
Es ist kein legitimer Kündigungsgrund für den Arbeitgeber, wenn ein Arbeitnehmer seinen Lohn einfordert. Ergo darf dem AN kein Nachteil entstehen.

Aber dein Post dagegen zeigt auch recht gut, wessen Geistes Kind DU bist. :uroll:
Andererseits has du vollkommen recht, sobald irgendwer eine andere Meinung hat als du, sollte man schon zwischen M16A2 und H&K MP5K als Lösungsmittel gewählt haben. :ucrazy2:

desert
2008-08-08, 15:08:23
ich glaube der TE meint das andersrum:
Es ist kein legitimer Kündigungsgrund für den Arbeitgeber, wenn ein Arbeitnehmer seinen Lohn einfordert. Ergo darf dem AN kein Nachteil entstehen.

Aber dein Post dagegen zeigt auch recht gut, wessen Geistes Kind DU bist. :uroll:
Andererseits has du vollkommen recht, sobald irgendwer eine andere Meinung hat als du, sollte man schon zwischen M16A2 und H&K MP5K als Lösungsmittel gewählt haben. :ucrazy2:

nein du vestehst das nicht, solche leute bringen nichts als ärger in den betrieb. Die müssen sofort ausgesiebt werden und wech mit denen, lieber ein bischen abfindung zahlen als solch einen arbeitnehmer weiter zubeschäftigen.

kiX
2008-08-08, 23:38:16
doch doch, ich versteh das schon.

Aber vielleicht solltest du besser nach Japan ziehen, da hast du gleich noch ein Katana zur Auswahl und stören tut das da auch keinen.

aber wenn wir mal einen kleinen Moment versuchen, dich nicht als **********, ********* Arbeitgeber anzusehen:
Wen meinst du mit "solchen Leuten"? Arbeitnehmer, die gerne bezahlt werden möchten? Arbeitnehmer, die möglicherweise gar den Betriebsrat zurate ziehen [der nebenbei bemerkt genau dafür da ist]?

Soll man das dann so verstehen, dass du ein Arbeitgeber bist, welcher den Lohn nicht zahlt und somit ein mieser Schmarotzer ist? Praktisch sogar noch eine Stufe unter H4-Empfängern?

Oder bist du garkein AG sondern "nur" AN und einer von denen, der andere Kollegen an"scheisst", um sich beim Chef einzuschleimen? Der dankend auchmal 2-3 Wochen auf das Gehalt verzichtet und ggf seiner Lebensgefährtin "Nebeneinnahmen durch Betätigung im Aussendienst" empfiehlt? :D


Bleibt nicht viel über, aber such dir ruhig eins aus. :ucrazy2: