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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Als Privatmensch eine Rechnung austellen?


Bandit666
2008-08-09, 12:19:26
Hi!

Wenn man etwas verkauft hat und der Käufer will den Kaufbetrag vom Finanzamt absetzen, sollte ich als Privatmensch eine Rechnung austellen? Geht das?


mfg

Kinman
2008-08-09, 12:35:00
Dazu musst Du Dich beim Finanzamt anmelden. Afair gibts einen bestimmten Freibetrag, für den Du kein Gewerbe benötigst und keine Steuern zahlen musst.

mfg Kinman

Stormtrooper
2008-08-09, 12:36:46
Ja darfst du.
Einfach Dein Name und Anschrift, ebenso die des Käufers, Datum,
was du verkauft hast und wieviel und natürlich den Preis.
Auf keinen Fall angaben zur Mehrwertsteuer machen.
Praktisch für den Käufer ist noch wenn "Betrag erhalten am .... "
hinzufügst.
Das ganze reicht formlos.

Stormtrooper
2008-08-09, 12:37:59
Dazu musst Du Dich beim Finanzamt anmelden.

Stimmt nicht.

Mylene
2008-08-09, 12:46:05
Ruf beim Finanzamt an und frag dort nach. Ansonsten bei deinem Steuerberater.

Ach ja: Formlos ist eine Rechnung leider überhaupt gar nicht, der Gesetzgeber schreibt genau vor, was drin sein muss. :wink:

desert
2008-08-09, 12:53:46
Ja darfst du.
Einfach Dein Name und Anschrift, ebenso die des Käufers, Datum,
was du verkauft hast und wieviel und natürlich den Preis.
Auf keinen Fall angaben zur Mehrwertsteuer machen.
Praktisch für den Käufer ist noch wenn "Betrag erhalten am .... "
hinzufügst.
Das ganze reicht formlos.

in eine rechnung gehören angaben zur umsatzsteuer oder die angabe warum keine umsatzsteuer fällig wird.

das was du beschreibst ist eine quittung

eine rechnung impliziert lt. umsatzsteuergesetz immer eine umsatzsteuerschuld

Bandit666
2008-08-09, 13:02:39
Hi!

Danke für eure Postings. Aber kann Umsatzsteuer nicht auch 0 sein?


mfg

desert
2008-08-09, 13:17:56
Hi!

Danke für eure Postings. Aber kann Umsatzsteuer nicht auch 0 sein?


mfg

jo wenn du belegen kannst warum die gelieferte sache oder dienstleistung umsatzsteuer frei ist

TigersClaw
2008-08-09, 13:24:27
Sollte alle Fragen beantworten:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung

Black-Scorpion
2008-08-09, 18:21:06
Du kannst privat eine Rechnung ausstellen.
Nur darf die Steuer nicht ausgewiesen sein.
Das darfst du als Privatperson nicht und bekommst mächtig Ärger mit dem FA.
Das wäre Steuerbetrug.

*edit*
Auch nicht mit dem Betrag 0,00 Euro.
Den gibt es nämlich nicht.
Entweder Steuer oder Steuerfrei (dann wird sie nicht ausgewiesen).

desert
2008-08-09, 18:37:08
Du kannst privat eine Rechnung ausstellen.
Nur darf die Steuer nicht ausgewiesen sein.
Das darfst du als Privatperson nicht und bekommst mächtig Ärger mit dem FA.
Das wäre Steuerbetrug.

*edit*
Auch nicht mit dem Betrag 0,00 Euro.
Den gibt es nämlich nicht.
Entweder Steuer oder Steuerfrei (dann wird sie nicht ausgewiesen).

Dann muss zwingend drauf stehen warum sie steuerfrei ist, du kannst und darfst nicht einfach rechnungen ohne umsatzsteuer erstellen.

Black-Scorpion
2008-08-09, 19:21:57
Dann muss zwingend drauf stehen warum sie steuerfrei ist, du kannst und darfst nicht einfach rechnungen ohne umsatzsteuer erstellen.
Was Steuerfrei ist und was nicht ist vorgegeben und kannst du dir nicht aussuchen.
Finanzdienstleistungen sind Umsatzsteuerfrei ebenso Mieten für nicht gewerblich genutzte Objekte.
Für alles andere ist 7% oder 16% Umsatzsteuer fällig.
Ich wüßte nicht wie du da von dir aus und mit welcher Begründung etwas ohne Umsatzsteuer auf die Rechnung schreiben willst.

Kinman
2008-08-09, 23:14:02
Was Steuerfrei ist und was nicht ist vorgegeben und kannst du dir nicht aussuchen.
Finanzdienstleistungen sind Umsatzsteuerfrei ebenso Mieten für nicht gewerblich genutzte Objekte.
Für alles andere ist 7% oder 16% Umsatzsteuer fällig.
Ich wüßte nicht wie du da von dir aus und mit welcher Begründung etwas ohne Umsatzsteuer auf die Rechnung schreiben willst.

Habt ihr in DE jetzt nicht 19% Ust.?

Marc-
2008-08-10, 00:56:20
in eine rechnung gehören angaben zur umsatzsteuer oder die angabe warum keine umsatzsteuer fällig wird.

das was du beschreibst ist eine quittung

eine rechnung impliziert lt. umsatzsteuergesetz immer eine umsatzsteuerschuld

Das ist absolut falsch. Eine rechnung !impliziert! umsatzsteuertechnisch erstmal rein garnichts. Diesen passus den du hier angibst wirst du im deutschen umsatzsteuergesetz weder so noch aehnlich finden.

Für die Frage ob USt anfällt hat schon mal garnichts mit einer Rechnung zu tun. Denn nicht erst durch rechnungsstellung entsteht eine etwaige umsatzsteuerschuld oder nicht. Nimm ein einfaches beispiel: Die versteuerung von sachbezuegen im Lohnberreich: erhaelst du dafuer eine rechnung mit UST nachweis?
Im uebrigen ensteht eine umsatzsteuerschuld nur dann wenn eben eine steuerbare Leistung erbracht wurde und eine umsatzsteuerpflicht besteht. Beispiele für nicht steuerbare leistungen im taeglichen leben gibt es viele.

Zum eigentlichen thema: laut geltenden rechnungslegungsvorschriften wuerden genannte angaben gehoeren, allerdings brauchst du als beleg fuer die steuern keine rechnung gemaess internationalen rechnungslegungsvorschriften. hier reicht ein einfacher formaler beleg wie eine quittung:
Auftauchen sollten Name des kaeufers und verkaeufers, datum, zahlbetrag und art der leistung/bezeichnung des verkauften gegenstandes. Das wird eigentlich immer akzeptiert.

Marc-
2008-08-10, 01:00:37
Was Steuerfrei ist und was nicht ist vorgegeben und kannst du dir nicht aussuchen.
Finanzdienstleistungen sind Umsatzsteuerfrei ebenso Mieten für nicht gewerblich genutzte Objekte.
Für alles andere ist 7% oder 16% Umsatzsteuer fällig.
Ich wüßte nicht wie du da von dir aus und mit welcher Begründung etwas ohne Umsatzsteuer auf die Rechnung schreiben willst.
Auch diese aussagen sind absolut falsch. es gibt dutzende steuerfreie leistungen.
Man schaue sich einfach mal das umsatzsteuergesetz an, besonders den bereich "sonstige leistungen"... oder man betrachte sich mal die rechnungen die man fuer viele schulungen oder weiterbildungen bekommt (stichwort §21) , oder man schaue sich die steuerumkehr bespielsweise im baugewerbe an (§13b)

PS: das hatte ich fast uebersehen: die USt betraegt schon geraume Zeit (seit 2007) 19%.

Mylene
2008-08-10, 14:12:14
Was hier alles an Binsenweisheiten verbreitet wird, ist haarsträubend! Ca. 90% aller Steuergesetze weltweit sind in Deutschland zu finden. Und da willst du, lieber Threadstarter, hier eine wasserdichte Aussage bekommen, was richtig wäre?
Ne, ne, ne. Lass mal die Finger davon. Nochmals: ruf beim Finanzamt und/oder deinem Steuerberater an.

Marc-
2008-08-10, 14:37:14
Was hier alles an Binsenweisheiten verbreitet wird, ist haarsträubend! Ca. 90% aller Steuergesetze weltweit sind in Deutschland zu finden. Und da willst du, lieber Threadstarter, hier eine wasserdichte Aussage bekommen, was richtig wäre?
Ne, ne, ne. Lass mal die Finger davon. Nochmals: ruf beim Finanzamt und/oder deinem Steuerberater an.
Um eine "rechnung" oder quittung zu besagtem zweck auszustellen, bedarf es keines steuerberaters. Denn es ist keine umsatzsteuer auszuweisen und fuer diese genannten zwecke interessieren das FA auch keine rechnungslegungsvorschriften.

Schlupp
2008-08-10, 15:48:52
Hi!

Wenn man etwas verkauft hat und der Käufer will den Kaufbetrag vom Finanzamt absetzen, sollte ich als Privatmensch eine Rechnung austellen? Geht das?


mfg


Kann man nicht einen einfachen Kaufvertrag aufsetzen in dem steht was, wann, an wen und für wie viel verkauft worden ist?
Für KFZ-(Ver)käufe gibt es doch auch dutzende solcher Vertragsvorlagen.

Mylene
2008-08-10, 17:00:40
Edith war hier.

Marc-
2008-08-11, 09:55:48
Kann man nicht einen einfachen Kaufvertrag aufsetzen in dem steht was, wann, an wen und für wie viel verkauft worden ist?
Für KFZ-(Ver)käufe gibt es doch auch dutzende solcher Vertragsvorlagen.
exakt sowas (kaufbeleg, quittung) reicht vollkommen.

Bandit666
2008-08-12, 00:53:48
Ok. Ich werde ihm einfach eine Quittung schreiben!
Reicht ein formloses Blatt? Was sollte ich beachten?


mfg



PS: Danke für eure rege Teilnahme. :biggrin:

Marc-
2008-08-12, 01:03:13
Ok. Ich werde ihm einfach eine Quittung schreiben!
Reicht ein formloses Blatt? Was sollte ich beachten?


mfg



PS: Danke für eure rege Teilnahme. :biggrin:


genormte quittungsbloecke bekommste fuer kleines geld bei ziemlich jedem schreibwarenladen

Ric
2008-08-12, 01:04:39
Ok. Ich werde ihm einfach eine Quittung schreiben!
Reicht ein formloses Blatt? Was sollte ich beachten?


mfg



PS: Danke für eure rege Teilnahme. :biggrin:


Wenn du es "professionell" machen willst, dann gehe in den nächstgelegenen Schreibwarenladen deines geringsten Misstrauens und kaufe einen Block Quittungsvordrucke.
Wenn du das nicht willst: Schmeiß die Google -Bildsuche an, und gib Quittung als Suchbegriff ein. Selbsterklärender geht es nicht.

PS: Der Käufer hat die Kosten für die Quittung zu tragen § 369 BGB ;) (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__369.html)

Bandit666
2008-08-12, 07:38:04
Ok. Was sollte ich mei MWSt eintragen?

mfg

Bandit_SlySnake
2008-08-12, 08:15:31
Wie will dein Käufer die Ware absetzen wofür er bei dir keine Steuern gezahlt hat?
Absetzen kannst du nur etwas wenn du selber Steuern darauf gezahlt hast, woher will das Finanzamt denn wissen das du als Verkäufer nicht schon die Sache beim eigenen Finanzamt geltend gemacht hast?

Selber eine Rechnung mit Steuern auszuweisen darfst du als Privatperson nicht, das ist Steuerbetrug, dementsprechend wird dein Käufer kaum die Möglichkeit haben das Produkt beim Finanzamt absetzen zu können.

-Sly

Schlupp
2008-08-12, 08:50:12
Ok. Was sollte ich mei MWSt eintragen?

mfg


Nichts!

peppschmier
2008-08-12, 09:00:50
Wie will dein Käufer die Ware absetzen wofür er bei dir keine Steuern gezahlt hat?

-Sly

Umsatzsteuer kannst Du natürlich nicht absetzen. Aber wenn Du z. B. einen Laptop >400€ kaufst, kannst Du diesen natürlich auch abschreiben, das sind ja ganz normale Investitionen. Das habe ich auch so schon gemacht.

Bandit_SlySnake
2008-08-12, 09:02:40
Umsatzsteuer kannst Du natürlich nicht absetzen. Aber wenn Du z. B. einen Laptop >400€ kaufst, kannst Du diesen natürlich auch abschreiben, das sind ja ganz normale Investitionen. Das habe ich auch so schon gemacht.

Um einen Laptop beim Finanzamt als Investition abzusetzen musst du ihn beruflich nutzen, dazu brauchst du aber defintiv eine Rechnung mit ausgewiesener MWST.

-Sly

peppschmier
2008-08-12, 09:23:47
Um einen Laptop beim Finanzamt als Investition abzusetzen musst du ihn beruflich nutzen, dazu brauchst du aber defintiv eine Rechnung mit ausgewiesener MWST.

-Sly

Nein. Du brauchst im Prinzip nur ne Quittung, wo draufsteht, dass es sich um das Gerät handelt. Ich glaube kaum, dass mein Steuerberater mir schmarrn erzählt und das Notebook ist auch schon seit 2 Jahren in der Abschreibung. Dass ich das Gerät beruflich nutzen muss ist mir schon klar ;D

PHuV
2008-08-12, 18:15:11
Um einen Laptop beim Finanzamt als Investition abzusetzen musst du ihn beruflich nutzen, dazu brauchst du aber defintiv eine Rechnung mit ausgewiesener MWST.

-Sly

Nö, man kann doch auch gebrauchte Ware beruflich nutzen, und dann steuerlich geltend machen.

Marc-
2008-08-12, 23:00:29
Wie will dein Käufer die Ware absetzen wofür er bei dir keine Steuern gezahlt hat?
Absetzen kannst du nur etwas wenn du selber Steuern darauf gezahlt hast, woher will das Finanzamt denn wissen das du als Verkäufer nicht schon die Sache beim eigenen Finanzamt geltend gemacht hast?

Selber eine Rechnung mit Steuern auszuweisen darfst du als Privatperson nicht, das ist Steuerbetrug, dementsprechend wird dein Käufer kaum die Möglichkeit haben das Produkt beim Finanzamt absetzen zu können.

-Sly
selten so einen schmarrn gelesen.

vielleicht sollten wir mal den begriff "von der steuer absetzen" erlaeutern:
Die umsatzsteuer (oder in diesem falle die Vorsteuer) setzt du (als vorsteuerabzugsberechtigter unternehmer) nicht ab, sondern du verrechnest sie.
Die mehrwertsteuer auf deinen waren einkauf (vorsteuer) ist eine forderung gegenueber dem finanzamt, die umsatzsteuer auf deinen Erloes ist die entsprechende Verbindlichkeit. Beides wird miteinander verrechnet und die differenz entweder ans Finanzamt gezahlt oder bei Vorsteuerueberhang von diesem erstattet.
Das ist eine verrechnung.

Von der steuer absetzen heisst lediglich: eine aufwendung wird von dem zu versteuernden ertrag fuer die berechnung der einkommens oder ertragssteuern runtergerechnet und mindert so die steuerlast. Dabei ist es vollkommen unerheblich ob bei dieser aufwendung irgendeine art von steuern bezahlt wurden. Es ist auch unerheblich ob diese anschaffung (beispielsweise) von einem privaten verkaeufer oder von einem gewerblichen kaeufer erworben wurde.
Ein plastisches und fuer jeden nachvollziehbares beispiel fuer steuermindernden aufwand bei dem definitiv aber auch garkeine steuern bezahlt wurden: eine spende. diese ist unter gewissen vorgaben steuerlich absetzbar und ist definitiv ohne jede form der steuerlichen belastung (MWSt etc).

Bandit_SlySnake
2008-08-13, 10:09:31
Nö, man kann doch auch gebrauchte Ware beruflich nutzen, und dann steuerlich geltend machen.

Ja natürlich, wobei logischerweise ein gebrauchtes Gerät natürlich ganz anders als ein neues bewertet wird. Hier ging es doch ganz einfach darum das der TS ein Notebook verkauft hat und der Käufer eine Rechnung haben will.
Eine Rechnung ist immer mit Gewährleistung und MWST verbunden, bei Gebrauchtware muss dieses extra vermerkt werden denn dann sinkt die Gewährleistung auf 6 Monate unter Anderem.

selten so einen schmarrn gelesen.

vielleicht sollten wir mal den begriff "von der steuer absetzen" erlaeutern:
Die umsatzsteuer (oder in diesem falle die Vorsteuer) setzt du (als vorsteuerabzugsberechtigter unternehmer) nicht ab, sondern du verrechnest sie.
Die mehrwertsteuer auf deinen waren einkauf (vorsteuer) ist eine forderung gegenueber dem finanzamt, die umsatzsteuer auf deinen Erloes ist die entsprechende Verbindlichkeit. Beides wird miteinander verrechnet und die differenz entweder ans Finanzamt gezahlt oder bei Vorsteuerueberhang von diesem erstattet.
Das ist eine verrechnung.

Von der steuer absetzen heisst lediglich: eine aufwendung wird von dem zu versteuernden ertrag fuer die berechnung der einkommens oder ertragssteuern runtergerechnet und mindert so die steuerlast. Dabei ist es vollkommen unerheblich ob bei dieser aufwendung irgendeine art von steuern bezahlt wurden. Es ist auch unerheblich ob diese anschaffung (beispielsweise) von einem privaten verkaeufer oder von einem gewerblichen kaeufer erworben wurde.
Ein plastisches und fuer jeden nachvollziehbares beispiel fuer steuermindernden aufwand bei dem definitiv aber auch garkeine steuern bezahlt wurden: eine spende. diese ist unter gewissen vorgaben steuerlich absetzbar und ist definitiv ohne jede form der steuerlichen belastung (MWSt etc).

Lol du kannst Spenden nicht mit dem Kauf von Computern bei der Steuerberechnung vergleichen. :biggrin:

Man sollte immer bedenken das die Finanzämter in Deutschland leider alle unterschiedlich entscheiden dürfen, wirklich gemeinsame Regeln/Gesetze sind eher selten der Fall. Die Verfahrensregeln und Dienstanweisungen für die Beamten werden leider sehr ausgiebig weitreichend verfasst.

Allerdings stellen die meisten Finanzämter trotzdem die Auflagen das sie natürlich zu den gewünschten Abschreibungen auch die steuerlich ausgewiesenen Beträge schriftlich bekommen. Steuerlich ausgewiesene Beträge kann man schlecht von einem Privatmann bekommen, denn der darf soetwas überhaupt nicht ausfüllen, Thema Steuerbetrug.

Ich weiss nicht wie eure Finanzämter sind, aber hier stellen sie sich schon extremst übel an, die wollen zur Zeit wegen den Milliarden an Verlusten die sie durch Continental/VDO haben durch die Privatleute und Kleinunternehmer wieder reinbekommen und erkennen so gut wie nichts zur Zeit an. Finanzämter die ca. 20-30 km weiter sind sind da schon wieder ganz anders wie Bekannte berichten und sind mit den gleichen Abschreibungen deutlich tolleranter.

-Sly

peppschmier
2008-08-13, 10:20:08
Ja natürlich, wobei logischerweise ein gebrauchtes Gerät natürlich ganz anders als ein neues bewertet wird. Hier ging es doch ganz einfach darum das der TS ein Notebook verkauft hat und der Käufer eine Rechnung haben will.
Eine Rechnung ist immer mit Gewährleistung und MWST verbunden, bei Gebrauchtware muss dieses extra vermerkt werden denn dann sinkt die Gewährleistung auf 6 Monate unter Anderem.



Lol du kannst Spenden nicht mit dem Kauf von Computern bei der Steuerberechnung vergleichen. :biggrin:

Man sollte immer bedenken das die Finanzämter in Deutschland leider alle unterschiedlich entscheiden dürfen, wirklich gemeinsame Regeln/Gesetze sind eher selten der Fall. Die Verfahrensregeln und Dienstanweisungen für die Beamten werden leider sehr ausgiebig weitreichend verfasst.

Allerdings stellen die meisten Finanzämter trotzdem die Auflagen das sie natürlich zu den gewünschten Abschreibungen auch die steuerlich ausgewiesenen Beträge schriftlich bekommen. Steuerlich ausgewiesene Beträge kann man schlecht von einem Privatmann bekommen, denn der darf soetwas überhaupt nicht ausfüllen, Thema Steuerbetrug.

Ich weiss nicht wie eure Finanzämter sind, aber hier stellen sie sich schon extremst übel an, die wollen zur Zeit wegen den Milliarden an Verlusten die sie durch Continental/VDO haben durch die Privatleute und Kleinunternehmer wieder reinbekommen und erkennen so gut wie nichts zur Zeit an. Finanzämter die ca. 20-30 km weiter sind sind da schon wieder ganz anders wie Bekannte berichten und sind mit den gleichen Abschreibungen deutlich tolleranter.

-Sly

Also irgendwas verstehst du hier falsch. Der Käufer ist sicher keine Privatperson, sondern eher Gewerbestreibender. Ich selbst bin auch Gewerbetreibender und ja ich darf auch gebrauchte Waren, die ich für mein Gewerbe nutze, abschreiben. Dabei wird der Wert auf der Rechnung (auch ohne MwSt) zu Grunde gelegt. Wenn man natürlich ein Notebook auf der Rechnung mit einem Betrag von 5000€ stehen hat, welches neu nur 500€ kostet, wird das FA natürlich skeptisch und wird das ablehnen. Aber alles was im Rahmen ist muss das Finanzamt akzeptieren. Soweit kommt das noch, dass ein FA einem Gewerbe vorschreiben darf, welchen Laptop es für die tägliche Arbeit einsetzen will. Eine Einschränkung gibt es allerdings noch. Mein Steuerberater hat es mal so erklärt: Man kann im Prinzip alles geltend machen, sofern die Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Heisst, wenn ich 20.000€ Umsatz mache, kann ich mir keinen Porsche für 100.000€ vor die Tür stellen. Umgekehrt ist es dem FA egal, ob Du nun 1. Klasse oder 2. Klasse Bahn fährst....

Also, schau mal aus der Sicht eines Gewerbetreibenden und nicht aus der Sicht einer Privatperson...

Marc-
2008-08-13, 21:06:49
Ja natürlich, wobei logischerweise ein gebrauchtes Gerät natürlich ganz anders als ein neues bewertet wird. Hier ging es doch ganz einfach darum das der TS ein Notebook verkauft hat und der Käufer eine Rechnung haben will.
Eine Rechnung ist immer mit Gewährleistung und MWST verbunden, bei Gebrauchtware muss dieses extra vermerkt werden denn dann sinkt die Gewährleistung auf 6 Monate unter Anderem.



Lol du kannst Spenden nicht mit dem Kauf von Computern bei der Steuerberechnung vergleichen. :biggrin:



-Sly


doch. beides kann sowohl von firmen als auch von privatpersonen steuerlich abgesetzt werden. Wenn entsprechende vorraussetzungen erfuellt sind (stichwort werbungskosten bei computerkauf)