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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 gestrichen weil man krank ist?


drmaniac
2008-08-10, 23:53:57
Moin,

Frage für einen Bekannten der jetzt 4 Monate arbeitslos ist und Anspruch auf 12monate ALG1 hat:

er bezieht also schon 4 Monate ALG1 und war in den letzten 2 Monaten 15 Tage krankgeschrieben (Juni 1,5 Weeks, July 1,5 Weeks)

Jetzt bekam er ein Schreiben, (Aufhebungsbescheid) und das er auch nicht mehr krankenversichert wäre, die wollen also auch nicht mehr zahlen?

Ohne weitere Details.

Auf was für einer Grundlage beruht das denn?

Ich kenne das nur bei mir, wenn ich mal länger als 6 Weeks krank wäre, würde nicht mehr mein AG bezahlen, sondern die Krankenkasse...aber wie ist das wenn man arbeitslos ist?

Was soll der nun machen?

:)

.

piefke
2008-08-10, 23:57:32
Solche Fragen stell lieber dort: http://www.elo-forum.org/


Stinkt aber so erstmal zum Himmel...

Ringwald
2008-08-11, 00:48:09
Prob hatte meine Mutter auch. Ich glaube am Ende musste dann die Krankenversicherung zahlen.

XtraLarge
2008-08-11, 01:23:46
ALG1 dient als Ersatz für normalen Lohn und somit wird auch bis zu 6 Wochen Krankheit ALG1 gezahlt. Danach ist die Krankenkasse zuständig. In diesem Fall scheint mir das schwer rechtswidrig zu sein. Zumal es sich ja um attestierte Krankheiten handelt(?). Vermutlich sind die einfach nur angepisst, weil sie ihn jetzt nicht an irgendeine dubiose Zeitarbeitsfirma vermitteln können :rolleyes:

Auf jeden Fall sollte er jetzt erstmal zur Überbrückung zur ARGE gehen und Hartz4 beantragen! Darauf hat er auf jeden Fall Anspruch, weil es zur Grundsicherung gehört! Das Geld muss er dann natürlich erstatten, wenn er dann sein ALG1 wieder erhält.

Ansonsten soll er sich einen Termin beim zuständigen Vorgesetzten des Beraters/Vermittlers geben lassen bzw. unbedingt Einspruch gegen den Bescheid einlegen und das Ganze gleich mit der Leistungsabteilung klären!

Er soll da ruhig ordentlich Wind machen!!! Die glauben gerne, dass sie sowas machen können...

YeOldeFerret
2008-08-11, 09:10:41
Wegern 15 Tagen krank gleich Leistungen sperren? Das ist eine besch....eidene Institution. Man hat manchmal das Gefühl, die Arge kann einem beim ALG1 sehr viel vorschreiben. Nur das dies eine Versicherung ist, vergisst man wohl gerne dabei. Bei ALG2 kann ich es ja nachvollziehen, da man dafür keine Leistungen zahlt.

Für mich eine Frechheit... Hatte ja auch schon "Spaß" mit der Arge...

Annator
2008-08-11, 12:49:55
Sofort anrufen. Warscheinlich hat das einen anderen Grund als die Krankschreibung. Wegen sowas wird einem nicht das ALG gestrichen. Dürfen die auch garnicht.

drmaniac
2008-08-11, 14:50:45
Aufhebungsbescheid,

die Entscheidung über die Bewilligung des Arbeitslosengeldes gemäß
§117 SGB wird ab 10.07.2008 Aufgehoben.

Grund:
Ende der Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall.

Rechtsgrundlage §118 ABS.1,119 ivm 126 des dritten Buches SGB und §48 Abs1 S2 des 10ten Buches des SGB IVM §330 Abs3 SGB3

ja er wird da heute anrufen. Wobei das schlimmer sein muss als bei Arcor/Telekom/1&1/... ;D die haben wohl auch ein Callcenter und man kommt nicht wirklich zu einem Ahnung habenden Sachbearbeiter durch...

.

Mr.Fency Pants
2008-08-11, 15:46:45
Ist doch imho ganz normal. Wenn du in einem Arbeitsverhältnis bist (in diesem Fall das stellvertretend das Amt) und dann längere Zeit am Stück krank bist, dann wirst du nicht mehr von deinem Arbeitgeber bezahlt, sondern die KK zahlt dir Krankengeld.

Imho müsste allerdings die Dauer länger sein und ohne Unterbrechung anstatt "nur" insgesamt 15 Tagen und dann auch noch nichtmal zusammenhängend.

Annator
2008-08-11, 16:40:24
(1) Wird ein Arbeitsloser während des Bezugs von Arbeitslosengeld infolge Krankheit arbeitsunfähig, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, oder wird er während des Bezugs von Arbeitslosengeld auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt, verliert er dadurch nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung bis zur Dauer von sechs Wochen (Leistungsfortzahlung).

§ 126 SGB


Verschuldet oder unverschuldet ist hier die Frage.

drmaniac
2008-08-11, 18:57:07
nein.

da keine 6 Wochen...

auch nicht summiert..

.

Annator
2008-08-11, 20:22:57
Nein ich frage was für eine Krankheit er hat. Verschuldet oder unverschuldet. :)
Naja so oder so sollte er da anrufen und sich erkundigen.

drmaniac
2008-08-12, 00:07:56
ach so :D

unverschuldet 100%, ist ja nicht so das er einen Sportunfall o.ä. gehabt hat.

Mal sehen was bei rauskommt...

drmaniac
2008-08-12, 12:51:58
Da hat sich was überschnitten, ich habe eben die Info bekommen, dass gestern
ein neuer Brief angekommen ist, ein Bewilligungsbescheid, gültig ab dem hmmm
Anfang July oder so, auf jeden Fall ist dieser neue Bescheid so gelegt, dass
er quasi den Aufhebungsbescheid annuliert...

Ob er noch rausbekommt, was dieses Chaos jetzt sollte weis ich nicht, auf jeden
Fall soll ich allen hier danken für die Unterstützung :)

Viele Grüße