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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erlischt die 2-jährige Gewährleistung bei Weiterverkauf?


mf_2
2008-08-17, 16:37:54
Hallo,

Ich habe vor kurzem bei einem eBay Händler eine Solid State Disk erworben. Diese ging nach zwei Tagen kaputt (statt der 2GB wurden nur noch ~540 MB erkannt) und daher befindet sie sich gerade wieder auf dem Weg zum Händler.
Nun habe ich mein Rechnerkonzept aber so umgestellt, dass ich keine SSD mehr benötige.
Daher möchte ich das Austauschexemplar, wenn es bei mir eintrifft, weiterverkaufen.
Nun ist die Rechnung (der Gewährleistungsnachweis) aber auf meinen Namen ausgestellt.
Besteht die Gewährleistung dann trotzdem? Ich würde die Rechnung natürlich an den Käufer mitschicken.

Gruß,
mf_2

SeEk0rN
2008-08-17, 19:09:32
Man kann sein Gewährleistungsrecht abtreten. Dementsprechend hat dein Käufer dann einen Anspruch gegenüber dem ursprünglichen Käufer.

Mumins
2008-08-17, 19:11:46
Wenn in seinen AGBs die Übertragung nicht ausgeschlossen wird, dann ja. Sonst nicht, Mindfactory schließt es z.B. aus, das geht.

SeEk0rN
2008-08-17, 19:51:20
Wenn in seinen AGBs die Übertragung nicht ausgeschlossen wird, dann ja. Sonst nicht, Mindfactory schließt es z.B. aus, das geht.
Ob dies dann aber auch wirksam ist, ist eine andere Frage. Im Hinblick auf § 307 Abs. 2 Nr. 2 und § 309 Nr. b) aa) BGB hab ich da so meine Bedenken, da die Sachmängelhaftung ja nicht direkt das Verhältnis Käufer <> Verkäufer betrifft, sondern primär auf die Sache ausgelegt ist.

Aber nunja, das ist eine schwierige Diskussion und gerichtlich glaub ich auch noch nicht entschieden wurden.

Philipus II
2008-08-17, 20:49:18
Alternative:Im Schadensfall schickt dein Käufer die Ware unter deinem Namen ein.Die Nachlieferung an deine Adresse leitest du weiter.