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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AutoScout: Nur an Händler/Gewerbe statt Privat


D3aDl0cK
2008-08-20, 18:56:30
Hi,
bei Anfragen bei Autoscout kommt es vermehrt dazu,
das Händler fragen ob man selbst Händler sei oder ein Gewerbe hat,
sobald man angibt Privatmann zu sein, wird dicht gemacht,
und sie wollen das Auto nicht mehr verkaufen...

Irgendwie versteh ich das nicht,
kann mir das vllt jemand erkären...?

Bzw. wenn ich jetzt mit meinem Gewerbeschein ein Auto kaufen würde,
wäre das dann scheinbar kein Problem mehr? (laut einem Händler: "haben sie niemanden der Socken verkauft an der Hand")
Wenn ja wieso?

gehört das hier überhaupt rein?
wenn nicht bitte verschieben, hab leider nix besseres gefunden.

Stonecold
2008-08-20, 19:05:45
Na weil die sonst Garantie geben müssten so blocken die das ab.

MfG
Stonecold

SeEk0rN
2008-08-20, 19:14:39
Als Händler hat man kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf. Das Gewährleistungsrecht besteht allerdings auch zwischen Händlern.

D3aDl0cK
2008-08-20, 19:18:39
sollte man dann von solchen angeboten abstand nehmen?
also mit andren worten: "an dem auto ist was faul" un deshlab wollen die keine garantie geben...
oder ist das heutzutage eher üblich?
(anfrage war im konkreten fall bei einem größeren autohaus in köln)

db[a]
2008-08-20, 20:24:18
da muß nicht umbedingt was faul sein.
ich z.b. verkaufe auch nur an gewerbetreibende (geht bei mir aber nicht um auto´s) sofern es sich nicht um neuware handelt.

das problem ist einfach wenn man als gewerbetreibender an privatleute verkauft muß man 1 jahr dafür geradestehen, was bei einem verkauf an gewerbe ebend nicht sio ist.

wenn du einen computer oder ein auto, roller usw. verkaufst, gebraucht dann willst du ja auch ungerne noch 1 jahr gerade stehen in form von gewährleistung oder?

SeEk0rN
2008-08-20, 21:16:01
Unter Gewerbenden muss man ebenso ein Jahr für Gebrauchtwaren geradestehen. Der Unterschied ist nur, dass der Sachmangel ab Kenntnis sofort angezeigt werden muss.

Ric
2008-08-20, 21:36:52
Unter Gewerbenden muss man ebenso ein Jahr für Gebrauchtwaren geradestehen. Der Unterschied ist nur, dass der Sachmangel ab Kenntnis sofort angezeigt werden muss.


Und dass man die Sachmängelgewährleistung ausschließen kann.

§ 475 Abweichende Vereinbarungen
(1) 1Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. 2Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
(2) Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten unbeschadet der §§ 307 bis 309 nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz.

Avalance
2008-08-21, 22:15:19
@ Topic

Ich hab damals (Ende letzten Jahres) mein Auto (2004er Opel) auch so gekauft.

Also, bei mobile.de stand "nur für Gewerbe/Export", fand die Hütte trotzt alldem sehr geil und der Preis war auch round about 2000€ günstiger als bei ähnlichen (Modell/EZ/Laufleistung/Zustand).

Hatte allerdings einen privaten KfZ Verständigen bei, welcher dann eine grobe Rechnung machte, dass ich noch 650€ reinstecken müsste.

Nun ja, also ich hab das mit dem Händler einfach so gemacht. Mir war im vornherein klar, dass ich dort eh keine Garantie geltend bekommen würde & naja, also gespart hab ich dadurch im Endeffekt schon fast nen Tausender. Von daher ist/war mir der Kaufvertrag auch relativ egal, natürlich sollte man das Fahrzeug versuchen auf Herz & Nieren zu prüfen. Hab das dann quasi "gesehen/getestet/gekauft".

Crop Circle
2008-08-22, 10:39:20
Gibt auch Verkäufer, die schreiben, dass Privatkunden 500€ mehr zahlen müssen wegen der Gewährleistung.