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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rote Ampel beachten ja/nein?


shoTTdoGG
2008-08-22, 18:10:45
Moin,
bitte betrachtet zur Frage das Bild. Ich komme von links und möchte in die Straße , die nach oben zeigt, links abbiegen. Vor mir ist eine Fussgängerampel, die ich aber eigentlich nicht überquere (die grünen Stäbe auf dem Bild). Zeigt diese nun rot, müsste es mir doch erlaubt sein, links abzubiegen, darf man ja vor jeder anderen Ampel auch, oder?
Das Ding ist nur, dass die Straße, in die ich möchte, ne Ausfahrt eines Parkhauses ist und ebenfalls eine Ampel hat, die nur grün wird, wenn die nebenstehende Fussgängerampel rot zeigt. Die genaue Schaltung kenne ich nicht, aber so muss es ungefähr sein. Oder mit ner Induktionsschleife oder sowas in der Art. Nun die Frage:
Darf ich links abbiegen?

skicu
2008-08-22, 18:15:30
Du darfst nicht abbiegen, da du bei einer roten Ampel am Haltestreifen stehenbleiben musst, der ganz eindeutig noch vor der Abbiegung aufgemalt ist.

[dzp]Viper
2008-08-22, 18:17:36
Du darfst nicht abbiegen, da du bei einer roten Ampel am Haltestreifen stehenbleiben musst, der ganz eindeutig noch vor der Abbiegung aufgemalt ist.

Genau - nicht die Position der Ampel ist entscheidend sondern die Position des Haltestreifens!

Eggcake
2008-08-22, 18:17:55
Nein, darfst du nicht. Wenn du rot hast, darfst du ganz sicher auch nicht abbiegen, schon gar nicht links...obs dumm ist oder nicht, ist ne andere Frage...

Edit: Achso...die Frage war ob man vor der Ampel aber nach dem Haltestreifen abbiegen darf - natürlich nicht :>

blackbox
2008-08-22, 18:18:01
Rot ist rot und nicht grün.:|

Pinoccio
2008-08-22, 18:21:11
Wenn die eingezeichnete Haltelinie zur Ampel gehört, ja.
§ 41 Abs. 3 Nr. 2 StVO (http://bundesrecht.juris.de/stvo/__41.html)
Es würde sich also beim Überfahren der Haltelinie vor der roten Ampel um einen Verkehrsverstoß handeln, der nach Nr. 154 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV mit einem Verwarnungsgeld von 10€ belegt ist.
Das Schild "Bei Rot hier halten" ist nicht notwendig, wird nur netterweise gelegentlich bei etwas unklaren Situationen angebracht. Unklar scheitn mir aber nahc deiner Skizze nichts.
(ianal)

mfg

GBWolf
2008-08-22, 18:27:03
bei rot bleibst du stehen, bei grün darfst du fahren.

Infosucher
2008-08-22, 19:41:39
bei rot bleibst du stehen, bei grün darfst du fahren.

Nein sowas aber auch, da wäre er bestimmt nie drauf gekommen :hammer:

MfG
Infosucher

Lyka
2008-08-22, 19:43:33
ich finds immer spitze, wenn die Leute beim Halten mit Haltelinie zufällig nicht merken, daß sie mit dem halben Auto dann schon drüber stehen. Sehr toll auch im Zusammenhang mit einem Fußgängerüberweg X-D

sei laut
2008-08-22, 19:53:54
ich finds immer spitze, wenn die Leute beim Halten mit Haltelinie zufällig nicht merken, daß sie mit dem halben Auto dann schon drüber stehen.
Kommt daher, weil überlegt wird, ob Gas geben oder doch bremsen. Wobei ich sowas schon lange nicht mehr gesehen habe, die meisten geben einfach noch schnell Gas ohne nachzudenken.

Walkman
2008-08-22, 20:20:03
:confused:

Laut seinem Text sind dort nur Fussgängerampeln. Seit wann gelten die auch für Autos?

Annator
2008-08-22, 20:23:50
:confused:

Laut seinem Text sind dort nur Fussgängerampeln. Seit wann gelten die auch für Autos?

Es geht um die Haltelinie. Wäre die direkt vor der Ampel und nicht vor der Abbiegung hätte er abbiegen dürfen.

Nase
2008-08-22, 20:24:52
:confused:

Laut seinem Text sind dort nur Fussgängerampeln. Seit wann gelten die auch für Autos?
;D

Also bitte ...

redfalcon
2008-08-22, 20:37:17
Wie schaut das eigentlich bei folgender Situation aus; darf ich als Linksabbieger die gestrichelte Linie bei roter Ampel überfahren?

http://img181.imageshack.us/img181/417/41065460io5.jpg

Blackbird23
2008-08-22, 21:27:34
Wie schaut das eigentlich bei folgender Situation aus; darf ich als Linksabbieger die gestrichelte Linie bei roter Ampel überfahren?

http://img181.imageshack.us/img181/417/41065460io5.jpg
Meiner Meinung nach ja weil die Haltelinie erst hinter der Kreuzung liegt.

Tesseract
2008-08-22, 21:40:35
Wie schaut das eigentlich bei folgender Situation aus; darf ich als Linksabbieger die gestrichelte Linie bei roter Ampel überfahren?
da die haltelinie hinter der abbiegemöglichkeit ist sollte die ampelstellung keinen einfluss haben. ob du tatsächlich abbiegen darfst hängt natürlich davon ab was da noch für schilder rumstehen usw.

Amarok
2008-08-22, 23:09:48
Ja, du darfst links abbiegen, die Erklärung haben die anderen oben schon geliefert:

zu dem anderen Problem oben:

Wenn ich deine Fragestellung (und die Skizze) richtig verstanden habe darfst du abbiegen.

Die rote Ampel (ist bei dir eingezeichnet) betrifft den Fußgängerübergang, den überfährst du ja nicht. Eingeschränkt gilt natürlich, ob nicht eine Zusatzampel (mit "ich-darf-links-abbiegen-Pfeil") vorhanden ist. Aber es gibt da ein Problem:

Ehrlich gesagt hat hier die Verkehrsplanung versagt: Wenn nämlich die Parkhausausfahrt ebenfalls Grün hat wird es wohl Streiterein geben: Eigentlich sollte DEINE Ampel vor der Haltelinie der Links-Abbiege-Spur plaziert sein: Dann wäre es klarer.

Amarok
2008-08-22, 23:13:06
Viper;6737448']Genau - nicht die Position der Ampel ist entscheidend sondern die Position des Haltestreifens!

Hm?

Welche Sinn hat es dann wenn es so ist wie bei dem Bild von redfalcon?

Eggcake
2008-08-23, 12:30:05
Hm?

Welche Sinn hat es dann wenn es so ist wie bei dem Bild von redfalcon?
Na eben - wo die AMPEL ist, ist scheissegal. Sie kann hinter der Kreuzung sein oder vor der Haltelinie - ausschlaggebend ist, wo die HALTELINIE ist, deshalb darf redfalcon auch abbiegen.

Die rote Ampel (ist bei dir eingezeichnet) betrifft den Fußgängerübergang, den überfährst du ja nicht. Eingeschränkt gilt natürlich, ob nicht eine Zusatzampel (mit "ich-darf-links-abbiegen-Pfeil") vorhanden ist.

Hä? Da sind 3 Spuren, ergo für 3 Spuren eine Ampel, also in diesem Fall fürs Linksabbiegen eine separate - wenn die ROT ist, darf er nicht abbiegen, da bezieht sich garnix auf den Fussgängerstreifen.