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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : aufkleber "keine reklame" >> rechtsgültig?


ROXY
2008-08-22, 22:42:33
hallo

mal eine frage, wir bekommen hier in der wohngegend (so ein 1-2 familienhäuserviertel) extrem viel werbung per post.
mir geht das ziemlich auf die nerven jeden tag diesen müll aus dem postkasten zu entsorgen und wollte fragen ob so ein schild "keine reklame" irgendwie sinn hätte?
mein nachbar hat so ein schild und sagt es bringt nichts, er habe aus "protest" einen ganzen karton voll mit reklame vor die postzentrale im dorf geschüttet. ;D





NNN :)

Kladderadatsch
2008-08-22, 22:44:16
ich denke schon, dass das verbindlich ist. das problem ist nur, dass das die 13 jährigen zeitschriftenausträger nicht interessiert, weswegen es auch absolut sinnfrei ist, die werbung der post hinzuschütten.

Alexander
2008-08-22, 22:47:09
So manche kostenfreie Zeitung erkennt einen solchen Aufkleber nicht an, solange nicht dran steht, dass auch kostenlose Zeitungen unerwünscht sind. Mach mal:

"Bitte KEINE WERBUNG und KEINE kostenlosen ZEITUNGEN einwerfen"

Roak
2008-08-22, 22:47:44
Bei uns funktioniert es. Wenn dem nicht so wäre würde ich mich bei den Firmen beschweren von denen die Reklame kommt.

Bei uns kam so viel Werbung das der Briefkasten bald täglich voll war und die Papierentsorgung mühsam war. Übrigens, 5 Wohneinheiten davon 4 mit "Keine Reklame".

Philipus II
2008-08-22, 22:54:37
Schild, selbstgedruckt und eingeschweisst...:
Dieser Briefkasten ist ausschliesslich für Briefe und Postkarten sowie Paketdienstinformationskarten.
Werbung, kostenlose Zeitschriften sowie sonstiges nicht ausdrücklich Gewünschtes einzuwerfen ist nicht gestattet.
Bitte verwenden Sie für solches Material wenn sie es gar nicht lassen den unten Briefkasten.

Den unteren Briefkasten dann an der Unterseite offenlassen, dann verteilt der Wind den Müll sofort...:)

blackbox
2008-08-22, 23:00:46
Ja, der Hinweis ist verbindlich. Es darf keine Werbung mehr eingeworfen werden.
Es gab schon vor zig Jahren ein Urteil darüber.

Alexander
2008-08-22, 23:02:39
Schild, selbstgedruckt und eingeschweisst...:
Dieser Briefkasten ist ausschliesslich für Briefe und Postkarten sowie Paketdienstinformationskarten.
Werbung, kostenlose Zeitschriften sowie sonstiges nicht ausdrücklich Gewünschtes einzuwerfen ist nicht gestattet.
Bitte verwenden Sie für solches Material wenn sie es gar nicht lassen den unten Briefkasten.

Den unteren Briefkasten dann an der Unterseite offenlassen, dann verteilt der Wind den Müll sofort...:)
Diesen Roman wird kein Mensch lesen. Und falls doch, dann wird er nachdem das Zeug dank dir auf dem Boden gelandet ist, aus reiner Rache in den oberen Briefkasten 3 Flayer einwerfen und nicht nur einen. :)

foobi
2008-08-22, 23:32:33
An dich adressierte Sendungen müssen natürlich zugestellt werden. Das Transportunternehmen kann nicht erraten, ob dich der Inhalt eines Briefes interessiert oder nicht, und diesen schonmal vorsorglich in den Müll werfen. Wenn du bestimmte Sendungen nicht mehr erhalten möchtest, wende dich an den Absender. Am besten untersagst du dem Absender gleich die gesamte Verwendung deiner Daten zu Werbe-, Markt- und Meinungsforschungszwecken, daran halten sich auch zumindest große Unternehmen.

Anders verhält es sich bei unadressierten Wurfsendungen, üblicherweise von Minderjährigen ausgetragen ("An alle Bewohner von Fischbach" ist keine Adressangabe und fällt daher auch hierunter). Diese dürfen in Briefkästen von Bewohnern, die erkennbar keine Werbung wünschen, nicht eingeworfen werden. Ein "Keine Werbung"-Hinweis ist daher kein frommer Wunsch, sondern eine verbindliche Angabe. Wenn jemand, zB ein Pizza-Dienst, diesen Hinweis ignoriert kannst du problemlos Klage erheben.
Der Deutschen Post hingegen die gesammelte Werbung vor eine Filiale zu kippen führt zu überhaupt nichts, außer einem Haufen Dreck auf der Straße.

sth
2008-08-22, 23:52:42
Dieser Briefkasten ist ausschliesslich für Briefe und Postkarten sowie Paketdienstinformationskarten.
Werbung, kostenlose Zeitschriften sowie sonstiges nicht ausdrücklich Gewünschtes einzuwerfen ist nicht gestattet.

Nicht so kompliziert. Ein Schild "Bitte keine Werbung einwerfen" reicht. Und wenn man ganz sichergehen will dann eben "Bitte keine Werbung oder kostenlose Zeitungen einwerfen". Gut sichtbar auf dem Briefkasten anbringen und gut ist.

Ob es rechtsverbindlich ist kann ich nicht sagen, aber in jedem Fall werden die Zusteller von den Firmen angewiesen, diese Hinweise dringend einzuhalten - ansonsten gibt's mächtig Ärger.

Wenn also trotzdem noch Werbeprospekte eingeworfen werden: Kurz bei der jeweiligen Firma anrufen (also z.B. bei dem Supermarkt von dem der Prospekt stammt) und das durchgeben mit der Bitte, dies zu unterlassen. Der Supermarkt leitet das dann an die Verteilerfirma weiter und die redet dann dem Zusteller mal kurz in's Gewissen.

Der Post das ganze hinzuknallen ist die dümmste Aktion überhaupt, die hat nämlich mit der Verteilung von Werbeprospekten überhaupt nichts nichts am Hut. Das machen private Zustelldienste.

HockleXX
2008-08-23, 01:06:28
In der Schweiz gilt das als rechtsgültig. Wenn man trotzdem solche Sachen in seinem Briefkasten findet, kann man (vorausgesetzt genug Kleingeld....:rolleyes:) verklagen...

Stormtrooper
2008-08-23, 08:22:37
In Deutschland auch ...
Unerlaubte Werbung, seis durch Prospekte oder Telefonanrufe ist in Deutschland wettbewerbswiedrig und abmahnungsfähig.
Streng genommen müßte auf deinem Briefkasten stehen, sofern du Prospekte vom Supermarkt möchtest draufstehen, bitte werfen sie Prospekte ein.

Anders verhält es sich bei Werbung die direkt an dich adressiert ist, hier muß die Post "die Werbung" einwerfen, denn wie schon geschrieben, woher soll die Post wissen was drin ist.
Hier besteht aber eine andere Möglichkeit, den Versender rechtsverbindlich teuer abzumahnen und ihn zwingen eine Unterlassungserklärung zu unterschrieben. :-D

nemesiz
2008-08-23, 10:01:22
Stichwörter sind hier.....


Werbung, Wurfsendungen, Tageszeitungen .....

-Werbung ist z.B. Mediamarkt Prospekt, Edeka usw usw.
-Wurfsendung ist z.B. ..An alle Mieter (im Empfangsteil)
-dann gibts noch Werbung mit Empfängername , z.B. Kibek Werbung



Keine Werbung einwerfen gilt hier z.B. nur fürs oberste!

ROXY
2008-08-24, 00:31:10
ok danke erstmal

in der wohnung meiner freundin ist das noch schlimmer - wenn du da am abend reinkommst und zum lift gehst hast du einen haufen voller werbung am boden liegen (die postkästen sind gegenüber vom lift)
der auffangbehälter (eine tonne) ist täglich "übervoll"

ich werde mir mal so ein schild besorgen.
XD

NNN :)

drmaniac
2008-08-24, 15:58:19
So manche kostenfreie Zeitung erkennt einen solchen Aufkleber nicht an, solange nicht dran steht, dass auch kostenlose Zeitungen unerwünscht sind. Mach mal:

"Bitte KEINE WERBUNG und KEINE kostenlosen ZEITUNGEN einwerfen"



bei uns im Haus ist es so, alle Briefkästen haben von der Hausverwaltung (auf Wunsch) einen Aufkleber bekommen "Keine Werbung". Ich habe dann selber einen eingeschweisten drauf geklebt "Keine Werbung, kostenlosen Zeitschriften und Flyer".

Die Hausverwaltung hat den dann ersetzt. Durch ihren. Und ich bekomme weiterhin kostenlose Zeitungen, Scheiss Pizzazettel und was die Höhe ist(!) Postwurfsendungen von der Hausverwaltung/Der Hausgesellschaft wo für andere Eigenheimwohnungen geworben wird.

Der Verwaltung hat es wohl nicht gepasst, dass mein Schild optisch nicht ins Bild mit den anderen passte.

Ich überleg noch was ich mache. Vor allen muss eine Info auf den Zettel, dass ich rausbekomme, überwelchen Verteilerdienst die jeweilige Pizzeria ihre Flyer verteilen lässt und mich dafür einsetze, dass der jewelige Austräger Ärger bekommt und zwar massiv. Die Firma wird sich das sicher nicht gönen und den jenigen irgenwann vor die Tür setzen.

Also, was wäre der ultimative, rechtlich gültige Infotext, der knapp und informativ ist, alles unerwünschte fernhält und auch jedem 16jährigen Schiss genug macht um die Sch... aus dem Kasten zu lassen ;)

:)



.

Plage
2008-08-24, 16:20:19
Die Hausverwaltung hat den dann ersetzt. Durch ihren.
Sicher, dass das rechtens ist? :|

drmaniac
2008-08-24, 18:46:20
nein das weis ich eben nicht.

Metalmaniac
2008-08-25, 10:41:13
Bei mir klappt das eigentlich auch mit dem Aufkleber. Gut, die kostenlose Sonntags- und Mittwochszeitung bekomme ich noch (werden merkwürdigerweise alle 6 für die im Haus wohnenden Parteien ausgerechnet in meinen Briefkasten gesteckt, der 2. von oben ist :wink:), aber da sind immer u.a. auch Rätsel drin, die meine Frau gerne macht.

Was mich aber eher stört, ist das Ausbleiben von Flyern von Pizza-Bringdiensten. Einen von jedem Unternehmen würde ich schon haben wollen wenn ich mal diese Dienste in Anspruch nehmen möchte. Habe immer nur gerade einen alten zu Hause, der, wenn ich mal bestellen möchte, nicht mehr aktuell ist. Also für mich müßte es eher ein Aufkleber sein, wo Pizza-Bringdienstflyer ausgenommen sein sollten.;D

WTC
2008-08-25, 14:24:26
bei uns im Haus ist es so, alle Briefkästen haben von der Hausverwaltung (auf Wunsch) einen Aufkleber bekommen "Keine Werbung". Ich habe dann selber einen eingeschweisten drauf geklebt "Keine Werbung, kostenlosen Zeitschriften und Flyer".

Die Hausverwaltung hat den dann ersetzt. Durch ihren. Und ich bekomme weiterhin kostenlose Zeitungen, Scheiss Pizzazettel und was die Höhe ist(!) Postwurfsendungen von der Hausverwaltung/Der Hausgesellschaft wo für andere Eigenheimwohnungen geworben wird.

Der Verwaltung hat es wohl nicht gepasst, dass mein Schild optisch nicht ins Bild mit den anderen passte.

Ich überleg noch was ich mache. Vor allen muss eine Info auf den Zettel, dass ich rausbekomme, überwelchen Verteilerdienst die jeweilige Pizzeria ihre Flyer verteilen lässt und mich dafür einsetze, dass der jewelige Austräger Ärger bekommt und zwar massiv. Die Firma wird sich das sicher nicht gönen und den jenigen irgenwann vor die Tür setzen.

Also, was wäre der ultimative, rechtlich gültige Infotext, der knapp und informativ ist, alles unerwünschte fernhält und auch jedem 16jährigen Schiss genug macht um die Sch... aus dem Kasten zu lassen ;)

:)



.

Also ich als ehemaliger Zeitungsausträger habe immer Arschwasser bekommen wenn ich sowas gelesen hab (vorallem bei sog. Hochhäusern...): "Werbung, Zeitschriften, Wurfsendungen und Kostenlose Zeitungen einwerfen verboten. Zuwiderhandlungen werden angezeigt und strafrechtlich verfolgt"

Genau diese Sätze habe ich bei mehreren Häusern vorgefunden!

Ringwald
2008-08-25, 15:25:53
Die Reklame ist doch so markiert(Farbstriche am Rand) das man jene bis zum Austräger verfolgen kann?
War jedenfalls so bei meinen Freunden früher, daher war es nicht möglich die Zeitung mehrfach im selben* Briefkasten zu werfen.

*außer man spekuliert darauf, dass die Bewohner zufaul für ne Anzeige sind

Exxtreme
2008-08-25, 15:34:14
Es ist definitiv rechtlich verbindlich. Ich arbeite in der Branche und weiss das. ;)

Ein (großer) Aufkleber reicht und man bekommt nur noch adressierte Post. wobei das freilich nicht vor adressierter Werbung schützt. Nicht adressierte Werbung sollte normalerweise nicht mehr reingeworfen werden. Und wenn doch dann die Kunden anrufen und reklamieren. Die geben das dann an das Zustellungsunternehmen weiter.

Becks
2008-08-25, 15:35:51
http://velocity.at/nospam/bitte_keine_wer6ung_big.gif

das hab ich mir in photoshop selbst (schöner) gebastelt und auf eine klebefolie gedruckt, ausgeschnitten und auf die Türe & Postkasten geklebt.

Seitdem bekomm ich zu 90 % keine Werbung mehr ... 2-3mal pro Monat bekomm ich 1-2 Prospekte von Möbelhäuser ... aber das ist nicht der Rede wert.

Zuvor bekam ich jeden Tag mind. 20 Flayer, Prospekte etc

Poook
2008-08-25, 18:08:38
Was mich aber eher stört, ist das Ausbleiben von Flyern von Pizza-Bringdiensten. Einen von jedem Unternehmen würde ich schon haben wollen wenn ich mal diese Dienste in Anspruch nehmen möchte. Habe immer nur gerade einen alten zu Hause, der, wenn ich mal bestellen möchte, nicht mehr aktuell ist. Also für mich müßte es eher ein Aufkleber sein, wo Pizza-Bringdienstflyer ausgenommen sein sollten.;D

Genau so einen bräuchte ich auch:biggrin:.
Wie würde denn eigentlich die Strafe für unerlaubtes Einwerfen ausfallen?

Mino Osmon
2008-08-25, 23:19:23
Also ich als ehemaliger Zeitungsausträger habe immer Arschwasser bekommen wenn ich sowas gelesen hab (vorallem bei sog. Hochhäusern...): "Werbung, Zeitschriften, Wurfsendungen und Kostenlose Zeitungen einwerfen verboten. Zuwiderhandlungen werden angezeigt und strafrechtlich verfolgt"

Genau diese Sätze habe ich bei mehreren Häusern vorgefunden!


Nur wird dem kein Strafgericht nachgehen. Wenn schon glaubwürdig (haha), dann "zivilrechtlich"...

WTC
2008-08-26, 10:02:41
Nur wird dem kein Strafgericht nachgehen. Wenn schon glaubwürdig (haha), dann "zivilrechtlich"...

ja, stand original so da wie ich geschrieben hab... als kleiner bengel kriegt man da natürlich nen anfall wenn man ausversehen da was eingeschmissen, kann ja nicht jeden roman an jeder Haustür durchlesen, da bin ich ja dann stunden beschäftigt ;)

drmaniac
2008-08-27, 14:39:36
egal. Die Einschmeißer werden sicher nicht über den Unterschied (straf/zivil) nachdenken.

Was mich aber an dem Text stört: "Zeitschriften". Die sollen ja schon noch rein (Abbos von Computerheften usw), deswegen nehme ich jetzt folgenden Text:


Werbung, Wurfsendungen, PizzaFlyer und
kostenlose Zeitungen einwerfen verboten.
Zuwiderhandlungen werden angezeigt und strafrechtlich verfolgt


.

bookie
2008-09-01, 17:16:46
Adressierte Werbung kommt aber echt selten, halt nur wenn du irgendwo was bestellt hast oder mit der Firma schon mal Kontakt hattest. Dann ist es auch nicht mehr so nervig, denn die Angebote interessieren ja einen mehr oder weniger.

mAgic23
2008-09-01, 17:45:00
Bei uns funktioniert es. Wenn dem nicht so wäre würde ich mich bei den Firmen beschweren von denen die Reklame kommt.

Bei uns kam so viel Werbung das der Briefkasten bald täglich voll war und die Papierentsorgung mühsam war. Übrigens, 5 Wohneinheiten davon 4 mit "Keine Reklame".

Da kann ich mich anschließen. Bei uns funktioniert das auch. Und auch hier läuft es nicht anders: Sollten sich gewisse Austräger nicht daran halten, und in der Regel sind es ja dann immer die gleichen, mit den gleichen Anzeigeblättern, dann wird eben angerufen bei dem entsprechenden Verlag. Ist ja alles im Impressum oder sonstwo abgedruckt zu finden.

Spätestens dann hört es auf jeden Fall auf..

Ob da nun wirklich irgendwelches "Recht" dahinter steht, sei dahin gestellt, aber es ist am Ende eine Frage der Höflichkeit. Und was sollte es einem Verlag bringen, wenn seine Austräger Nicht-Kunden ärgern, die dann nur Stress machen unter Umständen bzw. in ihrem Umfeld natürlich die negative Erfahrung weiter erzählen?