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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zählerstand


PalazzoBoy
2008-08-26, 19:28:53
Hallo alle zusammen,
hoffe mir kann hier jemand helfen und mir ne info geben...

Und zwar hab ich ein kleines problem mit der EnBW und möchte nun gerne wissen ob ich dazu verpflichtet bin dem Verein meinen Zählerstand zu melden oder ob die sich selbst darum kümmern müssen.

Hoffe da kennt sich jemand damit aus...

gruß

Infosucher
2008-08-26, 19:46:33
Du bekommst doch in der Regel eine Karte auf der Du den Zählerstand aufschreiben musst.

MfG
Infosucher

PalazzoBoy
2008-08-26, 20:24:16
ka, bin vor 2 mon bei meiner freundin eingezogen und die hat das irgendwie nicht gemeldet....jedenfalls will ich jetzt wissen ob wir dazu verpflichtet sind den überhaupt zu melden weil damit noch einige andere kosten zustande gekommen sind, z.b. nen abschlag für 1 person von 76€....

Infosucher
2008-08-26, 20:26:25
Also eigentlich meldet der ehemalige Mieter den letzten Zählerstand um genau abzurechnen. Der neue Mieter sollte ein großes Interesse haben die Zählerstände zu kontrollieren und mit dem Energieversorger abzugleichen, damit keine alten Kosten die er nicht verursacht hat, auf ihn zukommen. Deswegen denke ich schon, das man dazu verpflichtet ist.

MfG
Infosucher

PalazzoBoy
2008-08-26, 21:00:15
also, meine freundin wohnt hier schon seit 2 1/2 jahren und hat dieses jahr keinen zählerstand durchgegeben. Die EnBW hat darauf hin einen zählerstand geschätz und ihr einen abschlag von 76 € berechnet und ne nachzahlung von 450€...
Und ich will jetzt einfach nur wissen ob es rechtens ist das die das einfach so schätzen bzw. ob wir verpflichtet sind den zählerstand zu melden...

Grestorn
2008-08-26, 21:04:49
Was erwartest Du denn sonst? Wenn Du keinen Zählerstand meldest können die ja nur schätzen. Einen Ableser musst Du ja auch nicht reinlassen, wovon man ausgehen muss, wenn Du noch nicht mal bereit bist die Karte auszufüllen.

AtTheDriveIn
2008-08-26, 21:07:57
Wo ist denn das Problem? Gebt doch einfach den Zählerstand durch, dann wird korrekt abgerechnet und das zuviel gezahlte bekommt ihr zurück... Die monatlichen Abschläge für die folgende Periode, errechnet sich ja aus dem Verbrauch in der zurückliegenden Periode.

Zählerstände werden bei uns einmal im Jahr von den Stadtwerken abgelesen. Da kommt jemand vorbei und es liegt zwei Wochen vorher ein Ankündigungszettel im Postkasten. Telefonisch durchgeben ist aber afaik auch möglich.

PalazzoBoy
2008-08-26, 21:44:07
Mein Problem sind die 100€ mehrkosten die auf meine freundin berechnet worden sind durch entstandene mahnkosten inkasso etc. weil der zählerstand geschätz wurde.

PalazzoBoy
2008-08-26, 21:47:16
Was erwartest Du denn sonst? Wenn Du keinen Zählerstand meldest können die ja nur schätzen. Einen Ableser musst Du ja auch nicht reinlassen, wovon man ausgehen muss, wenn Du noch nicht mal bereit bist die Karte auszufüllen.


Es darf gerne jemand vorbei kommen und den stand ablesen. Fakt ist jedenfalls das meine freundin den stand nicht durchgegeben und durch den geschätzen stand kam sie mit den zahlungen in rückstand. die dadurch entstanden kosten von mahngebühren etc. will ich jetzt wenn´s geht wieder zurück verlangen.
Ein Bekannter hat gemeint das der Mieter nicht verplichtet ist den Zählerstand zu melden sondern dies sache vom Anbieter ist und somit es auch nicht rechtens ist so nen stand zu schätzen.

Grestorn
2008-08-26, 21:57:06
Und warum reicht ihr den Zählerstand nicht einfach nach? Dann wird auch die Forderung korrigiert...

Gegen die Mahngebühren wirst Du nichts mehr machen können, die hättest Du erst gar nicht auflaufen lassen sollen. Ggf. kannst Du mit denen reden und mit Freundlichkeit und Bitten was erreichen, aber bestimmt nicht mit Fordern.

kiX
2008-08-26, 21:59:10
Aaaaah, zuerst die Mitarbeit verweigern und dann wundern wenn geschätzt wird und dann nichtmal bezahlen? :D

Ohmann...

Die Mahngebühren sind gerechtfertigt, wenn deine Freundin nicht rechtzeitig gezahlt hat.
Und die Schätzung... Naja, wie gesagt, du hast die Mitarbeit verweigert, bist Kunde bei dem Unternehmen, hast somit aber auch eine gewisse Sorgfaltspflicht. Und sofern das ganze in den ABGs drinsteht, wirst du da wenig Chancen.
Denn Unzumutbar ist das Ablesen nicht.

Mumins
2008-08-26, 22:28:46
Wenn in den AGBs drinsteht, dass ihr das selbst abzulesen habt, dann habt ihr Pech gehabt. Was ist da auch dabei, dauert ne Minute.

sun-man
2008-08-26, 22:28:52
LOL...nach 50tsd Kilometern ohne Ölwechsel ist der Wagen kaputt und nun solls Ersatz geben weil der Wagen das ja nun wirklich alleine machen könnte und man selber einfach zu faul war :D

Es darf gerne jemand vorbei kommen und den stand ablesen. Fakt ist jedenfalls das meine freundin den stand nicht durchgegeben und durch den geschätzen stand kam sie mit den zahlungen in rückstand. die dadurch entstanden kosten von mahngebühren etc. will ich jetzt wenn´s geht wieder zurück verlangen.
Mal logisch geacht....was erwartest Du? 2 jahre nicht ablesen und dann noch meckern das es ungerecht ist?
Allerspätetens zum Auszug wird der Komplettstand abgerechnet und die oofenen Forderungen ausgeglichen - in welche Richtung auch immer.

Ein Bekannter hat gemeint das der Mieter nicht verplichtet ist den Zählerstand zu melden sondern dies sache vom Anbieter ist und somit es auch nicht rechtens ist so nen stand zu schätzen.
Kleiner Tip. Es gibt Anwälte und die beraten Euch gerne. Was erwartest Du nun hier? Das Du dem Anbieter sagst "JAAAA moment mal. Im 3DCenter haben die aber gesagt das dies nie und nimmer so rechtens ist...." - selbstreden werden die aus lauter Freundlichkeit und mit schlechtem Gewissen darauf eingehen.

Mahngebühren und Co fallen ja nun nicht von einem Tag auf den anderen an und da kannst Du Dich noch so breit als heroischer Freund hinstellen und versuchen die Dummheit wieder wett zu machen. Dir helfen keine Gerüchte und unbrauchbarer Unsinn, geh zum Anwalt zahlt dort Geld und spart am Ende vermutlich auch nichts. Ein einfacher Gang (ich gehe mal davon aus das Ihr weder Behindert seid noch über 90) in den Keller oder zum Zählerschrank hätte das alles verhindert....Faulheit hoch 10 wenn man vermutlich noch nichtmal ne Marke aufkleben muß.

Es gibt auch Tarife AFAIk bei denen sogar im Vertrag davon ausgegangen wird das der Zählerstand vom Vertragsnehmer abgelesen wird. Solche Onlineverträge eben. Spätetens mit Auszug wird eh der richtige Stand aufgeschrieben und dann eben nachbezahlt wenn man vorher versucht hat zu behummsen.