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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zahlt das die Versicherung?


WhiteVelvet
2008-08-29, 19:30:38
Heute musste ein Klempner-Unternehmen zu mir in die neue Wohnung kommen, weil die Hauptleitung von der Toilette verstopft war. Als Übeltäter stellten sich Taschentücher heraus, zudem hab ich immer die Kurzspültaste betätigt. Außerdem ist das Rohr mit 11m viel zu lang (fast horizontal, eigentlich hätten 6m ausgereicht, der Vermieter hat sich auch gewundert) und es hat einige Biegungen, am Ende steht dann sogar eine Hebeanlage, weil das Haus etwas tiefer steht. Alles zusammen eine ziemlich blöde Kombination.

Da ich der Verursacher bin, zahle ich das natürlich komplett, wobei mein Vermieter schon so nett ist und 100€ dazutun will.

Zahlt das eigentlich auch meine Haftpflicht-Versicherung? Hab da noch nicht so viel Erfahrung mit. Wenn ja, muss die Rechnung auf meinen Namen laufen? Der Vermieter hats bar bezahlt und die Rechnung läuft nun auf seinen Namen...

nomadhunter
2008-08-29, 22:20:21
Bei eigenen oder ausgeliehen Dingen zahlt die Haftpflicht definitiv nicht. Nur, wenn du etwas kaputt machst, das weder dein Eigentum ist, noch sich in deinem Besitz befindet, zahlt die Haftpflicht. Bei Mietwohnung bin ich mir nicht 100%-ig sicher, aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Versicherung zahlt, weil sie bei ausgeliehenen Gegenständen ja auch nicht zahlt. Hmm, da hab ich mich geirrt. Mietschäden zahlt die Haftpflicht meistens schon.

Kurgan
2008-08-29, 23:21:05
Bei eigenen oder ausgeliehen Dingen zahlt die Haftpflicht definitiv nicht. Nur, wenn du etwas kaputt machst, das weder dein Eigentum ist, noch sich in deinem Besitz befindet, zahlt die Haftpflicht. Bei Mietwohnung bin ich mir nicht 100%-ig sicher, aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Versicherung zahlt, weil sie bei ausgeliehenen Gegenständen ja auch nicht zahlt.
man kann schäden aus vermietung/anmietung aber mitversichern. vertrag lesen ;)

darph
2008-08-30, 00:16:32
Der Vermieter hats bar bezahlt und die Rechnung läuft nun auf seinen Namen...
Äh. Du hast das Geld bezahlt, aber die Rechnung auf deinen Vermieter ausstellen lassen? War00m? ;(

WhiteVelvet
2008-08-30, 10:47:19
Er hats erstmal bar bezahlt, er hat den Klempner bestellt und es ist sein Haus. Ich such gleich mal den Vertrag der Haftpflicht raus, der müsste noch irgendwo in meiner alten Wohnung bei meiner Mutter sein.

BartVCD
2008-08-31, 13:15:46
Naja dann soll dir dein Vermieter eben noch eine Rechnung auf deinen Namen austellen, dürfte ja kein Problem sein oder?

onkel2003
2008-08-31, 17:51:30
das sollte die Haftpflicht tragen, aber da ist eventuell die Sache mit grobfahrlässig.
Klär es mit der Versicherung.

Idr ist nur Glas von Mietsachschadendeckung ausgeschlossen

Es kann auch sein das die Versicherung eventuell nur ein teil bezahlt.

In ganzen muss aber in der Versicherung stehen, das Mietsachen ausgeschlossen ist, wenn dies nicht drin steht sind sie mitversichert.

WhiteVelvet
2008-08-31, 18:12:25
Naja, was heißt grobfahrlässig. Bekannt war mir dieser Umstand mit den Taschentüchern nicht, zudem liegt hier eine besondere Rohrleitung vor (zu lange Rohre, zu viele Biegungen, Hebewerk, Wasserspartaste). Ich rufe morgen die Versicherung an und kläre das.

onkel2003
2008-08-31, 18:23:40
Naja, was heißt grobfahrlässig. Bekannt war mir dieser Umstand mit den Taschentüchern nicht, zudem liegt hier eine besondere Rohrleitung vor (zu lange Rohre, zu viele Biegungen, Hebewerk, Wasserspartaste). Ich rufe morgen die Versicherung an und kläre das.

das mit den Taschentüchern ist schon nen prob, mit der Kurzspültaste ist so eine sache ist dies auf dauer schädlich ? keine ahnung.

jetzt kann man sagen man putzt sich den ar... mit taschentücher, was ja nun mal nicht verborten ist glaub ich. ?
aber beispiel an die lieben frauen gerichtet tampons sollen auch nicht in den topf, und hier würde man auch eine grobfahrlässigkeit geben.

die Versicherung wird dir was genaues sagen, denke aber wenn nicht ganz mietschäden ausgeschlossen werden sie es zahlen.

das mit den rohr, kann aber auch dazu führen das der vermieter für den schaden selber aufkommen muss

WhiteVelvet
2008-08-31, 22:19:37
Die Taschentücher sind nicht vom Hintern, damit putze ich die Nase morgens im Bad :D:D Der Mensch ist faul und der Müllkorb doppelt so weit weg wie die Toilette, also, wo landets? ;)

mAgic23
2008-09-01, 10:43:02
Öhm..

Die Rohre im Haus sind grundsätzlich Vermietersache. Solange du da keine tote Katze reinsteckst, ist dies keinerlei Grund, die Rechnung dir anzulasten. Verstehe ich nicht so ganz..

Noch dazu erzählst du, dass die Rohre wohl "dämlich" verlegt zu sein scheinen, und das soll nun dein Problem sein? Bist du Rechtschutz versichert? Dann lass dich mal vom Anwalt am Telefon beraten, haben die meisten Versicherungen ja.

Zwei Fälle, die mir so passiert sind: (Vermieter Familienheim Karlsruhe damals)

1. Wasserrohr verstopft - Das Wasser ist nicht mehr aus der Küchenspüle abgelaufen. Vermieter angerufen, die haben Klempner geschickt. Kosten für mich: 0 Euro, da Rohre, laut Aussage der Dame am Telefon "grundsätzlich Sache des Vermieters sind".

2. Beim Auszug habe ich versehentlich nach Demontage der Spüle in der Küche den Zulaufhahne nicht richtig zugedreht, so dass er langsam vor sich hin tropfte. Da ich aber über eine Woche nicht in der Bude war zu dem Zeitpunkt, lief die Küche voll. Erst als das Wasser in der Wohnung darunter durch die Decke kam, wurde es bemerkt. Ergo: Etwa 1.500 bis 2.000 Euro Schaden. Habe ich dann natürlich gleich meiner Haftpflicht-Versicherung gemeldet (Debeka) und die haben anstandslos gezahlt. Haben nicht mal mehr ein Gutachten gewollt. Und das Beste: Seit dem ich das gemeldet habe, habe ich NIE WIEDER etwas von dem Fall gehört. Das wurde alles von der Versicherung geregelt und ich hatte keinerlei Stress damit - So stell zumindest ich mir das vor.

Grob kann man sagen: Bei Schäden in denen du in der "Pflicht" stehst dafür zu "haften", in diesen Fällen tritt die "Haftpflicht"-Versicherung ein. Auch bei Mietgegenständen. Aber jede Versicherung hat andere Klauseln. Ich kann nur sagen, dass ich diesbezüglich mit meiner vollkommen und rundum zufrieden bin.