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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BAföG Abzocke, gut aufpassen!


blackbox
2008-09-02, 13:03:09
Moin!
Ich weiß, hier studieren etliche Member und bestimmt erhalten auch einige BAfög. Hier nun meine Story, damit ihr nicht dieselben Fehler macht.

Klar ist, dass man sein BAföG zurück zahlen muss. So auch ich.
Mein erster Fehler war, dass ich meine neue Adresse dem Bafög-Amt nicht mitgeteilt habe. Für die Ermittlung kassieren die pauschal erst mal 25 Euro, obwohl sie in den Daten des Einwohnermeldeamtes die Adresse leicht ermitteln können.
Somit war ich plötzlich schon mit 2 Raten in Verzug. Alles kein Thema dachte ich, zahle ich den gesamten Betrag zurück. So wird mir auch ein gewisser Teil erlassen. In dem Schreiben allerdings wird mit bestem bürokraten-Deutsch der Gesamtbetrag genannt. Nun muss ich allerdings die Zinsen zurück zahlen wegen der 2 fälligen Raten (die im Gesamtbetrag schon mit drin sind). Der Zinssatz beträgt 6%. Aber jetzt kommts: 6% auf den gesamten Restbetrag! Nicht auf die zwei Raten, sondern auf den gesamten Restbetrag! Somit sind die zu bezahlenden Zinsen fast so hoch wie eine komplette Rate! Das ist der absolute Wucher. Und diese Praxis scheint rechtens zu sein, denn die tolle Sachbearbeiterin nannte mir gleich mal das passende Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes dazu.

Damit hier mal die Relationen klar werden:
Nehmen wir mal an, die Restschuld beträgt am Anfang 6000 Euro, somit muss der Schuldner, der schon mit einer Rate in Verzug gekommen ist, Zinsen zahlen in Höhe von 360 Euro. Und nur weil er mit einer Rate in Verzug gekommen ist und weil die Zinsen sich nicht auf die Rate beziehen, sondern auf den gesamten Restbetrag. Das ist schlimmer als jeder Kredithai.

Also, passt gut auf und macht nicht denselben Fehler wie ich.

sei laut
2008-09-02, 13:14:47
Das würde ja nur Sinn machen, wenn man sagt, dass man alles auf einmal zurückzahlen will und dann die Frist nicht einhält.
Sicher, dass das Gerichtsurteil es genau so auf deinen Fall bezieht?

blackbox
2008-09-02, 13:16:22
Sicher nein, aber im Gesetz steht es so. Und wurde wie gesagt vom Gericht bestätigt.

atlantic
2008-09-02, 13:27:57
seit wann gibts denn sowas? Völlig unlogisch. Du bist doch nur mit der jeweiligen Rate in Verzug gekommen...Verzugszinsen beziehen sich üblicherweise auf den Betrag, mit dem man in Verzug ist, nicht auf die gesamte Restschuld. Im normalen Kreditwesen wäre das unter Wucher verbucht worden. :|

Ich würde an deiner Stelle "unter Vorbehalt" zunächst zahlen, und mit dem Sachverhalt zur Verbraucherzentrale gehen und dich beraten lassen. Im Netz gibts doch einige Infos dazu, und du scheinst nicht der erste, und wohl auch nicht der letzte Fall in der Richtung zu sein.

blackbox
2008-09-02, 13:37:15
Ich mag es ja selbst kaum glauben, aber es ist so:
http://www.bva.bund.de/cln_115/DE/Aufgaben/Abt__IV/BAfoeG/Gesetzestexte/DarlehensV,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/DarlehensV.pdf
Siehe unter §8.
§ 8 Zahlungsrückstand
(1) Die Zinsen nach § 18 Abs. 2 des Gesetzes sind von der jeweiligen Darle-
hens(rest)schuld zu erheben.

Unglaublich, aber wahr.

sei laut
2008-09-02, 13:38:55
Warum ist das Rest in ()? Also eine Frage an Juristen, ob das in Gesetzestexten Relevanz hat.

Berni
2008-09-02, 14:22:26
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/18.php das ist ja der § 18 Abs. 2. Es steht in den Darlehensbedingungen so drin und ist wohl rechtens. Bei korrekter Zahlung wird auf die Zinsen verzichtet, bei Zahlungsverzug werden sie eben dann verlangt. Es handelt sich somit also nicht im eigentlichen Sinn um Verzugszinsen wie bei einem "normalen" Darlehen.

Abzocke sehe ich da nicht drin. Es stand alles vorher im Gesetz und da bist du schon selber schuld wenn du deiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommst. 25€ für die Ermittlung deiner Adresse ist auch kein Wucher (zumal es ebenfalls im Gesetz steht) weil damit ja doch ein gewisser zeitlicher Aufwand verbunden ist, den allein du zu vertreten hat.

blackbox
2008-09-02, 14:50:57
Warte mal..... hatte ich nicht irgendwo schon mal erwähnt, dass ich einen Fehler gemacht habe? :rolleyes:

Nun, ich bin mir sicher, falls du mal irgendwo ein Konto eröffnest oder irgendwo etwas kaufst, du weder im Laden noch online dir die AGBs durchgelesen hast. Vom BGB wollen wir erst gar nicht anfangen. :rolleyes:

Marmicon
2008-09-02, 14:53:13
Ich frage mich schon seit Jahren wie es sich denn so als obrigkeitshöriger Mensch lebt :confused:

Argh
2008-09-02, 15:06:36
Danke für den Hinweis. Wusste ich bisher auch noch nicht. Nett, dass Du uns aus Deinen Fehlern lernen lässt. Wobei es einem beim BAFöG ja auch schon fast wieder nicht wundert...

@Marmic: Wer ist hier warum obrigkeitshörig?

desert
2008-09-02, 15:08:39
Warte mal..... hatte ich nicht irgendwo schon mal erwähnt, dass ich einen Fehler gemacht habe? :rolleyes:

Nun, ich bin mir sicher, falls du mal irgendwo ein Konto eröffnest oder irgendwo etwas kaufst, du weder im Laden noch online dir die AGBs durchgelesen hast. Vom BGB wollen wir erst gar nicht anfangen. :rolleyes:

hmm komisch ich lese immer erst die agb´s bevor ich online was bestelle, geschweige denn einen kreditvertrag unterschreibe. das ist das erste was man macht.

blackbox
2008-09-02, 15:13:04
Danke für den Hinweis. Wusste ich bisher auch noch nicht. Nett, dass Du uns aus Deinen Fehlern lernen lässt. Wobei es einem beim BAFöG ja auch schon fast wieder nicht wundert...


Ja genau, da gibts noch ganz andere Fallen..... was man dazu verdienen darf...... wie viel man auf dem Konto haben darf..... und und und......... ein Hoch auf die Bürokratie!

Aber warte mal, frag doch mal desert, der weiß hier alles. :rolleyes:

desert
2008-09-02, 15:47:36
Ja genau, da gibts noch ganz andere Fallen..... was man dazu verdienen darf...... wie viel man auf dem Konto haben darf..... und und und......... ein Hoch auf die Bürokratie!

Aber warte mal, frag doch mal desert, der weiß hier alles. :rolleyes:

noe ganz und gar nicht.

nur wenn ich was unterschreibe, dann lese ich mir vorher durch was ich unterschreibe. Aber jetzt weiss ich wenigstens warum du so dafür bist das der staat alles regelt für dich;)

Vorallem wenn ich einen kreditvertrag unterschreibe, was ja so eine art kreditvertrag ist.

Das sind ausserdem keine fallen, nur wenn sich vorher nicht informiert darf man sich hinterher nicht beschweren wenn man auf die fresse fliegt.

blackbox
2008-09-02, 15:53:48
Ich sage es dir in aller Deutlichkeit: Wenn du keine Ahnung vom Thema hast, dann solltest du besser die Klappe halten. Insbesondere BAföG ist ein komplexes Thema für sich.

Hier einen auf neun-mal-klug zu machen ....... weißt du, wie man diese Menschen nennt? Klugscheißer.

desert
2008-09-02, 15:59:23
Ich sage es dir in aller Deutlichkeit: Wenn du keine Ahnung vom Thema hast, dann solltest du besser die Klappe halten. Insbesondere BAföG ist ein komplexes Thema für sich.

Hier einen auf neun-mal-klug zu machen ....... weißt du, wie man diese Menschen nennt? Klugscheißer.

hmm wie nennt man personen wie dich, die sorglos irgendwelche sachen unterschreiben, dann sich fürchterlich aufregen wenn "sie" selber diverse fehler machen und die gegenseite sich dann absolut korrekt verhält?

Ich bin zu höflich es schreiben, aber du kannst es dir vielleicht denken

Luke Undtrook
2008-09-02, 16:08:53
hmm wie nennt man personen wie dich, die sorglos irgendwelche sachen unterschreiben, dann sich fürchterlich aufregen wenn "sie" selber diverse fehler machen und die gegenseite sich dann absolut korrekt verhält?

Ich bin zu höflich es schreiben, aber du kannst es dir vielleicht denken
Also wenn da in den AGB drinstehen würde, bei verspät. Zahlung lebenslanglicher Freiheitsentzug, dann fändest du das OK denn es stand ja so drinnen.

desert
2008-09-02, 16:13:43
Also wenn da in den AGB drinstehen würde, bei verspät. Zahlung lebenslanglicher Freiheitsentzug, dann fändest du das OK denn es stand ja so drinnen.

wieso war es klar das irgendein spassvogel kommt und das mit einem lächerlichen vergleich garniert?

Luke Undtrook
2008-09-02, 16:17:32
Das ist überhaupt nicht lächerlich, sondern genauso unverhaltnismäßig und völlig fern üblicher verzugsgebühren wie blackbox beispiel

Marmicon
2008-09-02, 16:33:51
Unverhältnismäßigkeit ist hier durchaus gegeben!
Ich gehöre auch nicht zu den Leuten, die jede AGB komplett lesen, denn würde ich das tun, dann wäre ich den Rest meines Lebens nur noch mit dem Lesen von "Paragraphen" beschäftigt und das muss ganz sicher nicht sein. Schließlich muss ich als fleißiger Kapitalist nebenbei noch arbeiten und meinen Teil zur Wertschöpfung beitragen.

Ansonsten bleibt mir zu sagen: Die bedingungslose Obrigkeitshörigkeit im Michelland treibt seltsame Blüten.



@Marmic: Wer ist hier warum obrigkeitshörig?

Darf ich nicht sagen, denn sonst werde ich wegen "Verleumdung" mal wieder gesperrt;D

Argh
2008-09-02, 16:35:47
Es ist zudem auch nicht unbedingt so, dass man es den Leuten auf die Nase bindet. Entsprechende Infos sind nur mit einem gewissen Aufwand überhaupt zu finden. Selbst die Mitarbeiter sind oft völlig ratlos, z.B. wenn ich mit einem Brief ankomme den mir das Amt geschickt hat. Weisen sie das und das nach. Gehst hin und fragst: Ja, wie soll ich das denn nachweisen? Antwort: Hm, man könnte das so und so versuchen, aber ob das reicht, keine Ahnung, gehen sie noch mal da hin. Das wiederholt sich dann dreimal, man gibt dann alles an Nachweisen ab die man irgendwie auftreiben konnte und wartet ab ob es denen genügt.
BAFöG ist zum guten Teil Schikane. Man versucht die Leute so gut es geht abzuschrecken, damit man nichts an die Studenten zahlen muss. Ist aber überall so, wenn man theoretisch irgendwo Geld bekommen kann. Es stimmt schon, dass man sich um all die Sachen selbst kümmern muss. Man müsste alles raussuchen, nachlesen aber irgendwo ist dann auch eine Grenze erreicht. Denn sonst bräuchte es keine Gerichte. Vieles ist eben nicht so klar und vieles steht auch nirgends. Und wie Marmic so richtig schreibt: Wer hat die Zeit immer alle AGBs und FAQs und Gesetzestexte und versteckte Randnotizen durchzulesen und auch wirklich zu erfassen (Bürokratendeutsch liest man nicht eben mal so weg)? Warum haben so viele Juristen so viel Arbeit? Weil die die einzigen sind, die da noch durchsteigen. Ich halte mich nicht für einen Idioten, aber ich kapiere juristische Texte in der Regel nicht auf Anhieb.

desert
2008-09-02, 17:03:27
Das ist überhaupt nicht lächerlich, sondern genauso unverhaltnismäßig und völlig fern üblicher verzugsgebühren wie blackbox beispiel


leute das ist ein bafög kredit, die sind normalerweise zinsfrei. ich kann da keine unverhältnissmässigkeit erkennen. Man braucht auch im regelfall nur die hälfte zurück zuzahlen.


Und sich jetzt aufzuregen weil man selber es verpennt hat, finde ich ehrlich gesagt etwas naja komisch.

Alexander
2008-09-02, 17:07:09
...
Lass dich bitte nicht provozieren.

Diese Tatsache ist übrigens nicht irgendwo in den AGBs versteckt, sondern auch dem Schreiben entnehmbar in dem drin steht wieviel du wann und in welchen Monatsraten zu überweisen hast. Sie schreiben dick rein: Achtung! 6% auf den gesamten Restbetrag!



Ich finde eine andere Sache schlimmer. Man muss pro Monat einen bestimmten Mondestbetrag zurückzahlen. Aber nicht etwa den Betrag, der während deiner Studienzeit üblich war, sondern den Betrag, der zu dem Zeitpunkt gilt zu dem deine Rückzahlung beginnt.
Beispiel:
Studienbeginn --> 50€ pro Monat werden verlangt
1. Zahlungaaufforderung x Jahre nach dem Studium --> 130€ pro Monat

Und dann musst du 130€ pro Monat blechen. Einen Betrag, der dir völlig unbekannt ist, bis die Rückzahlung beginnt!

Man nimmt einen Kredit auf und erfährt erst Jahre später wie hoch die Raten sein werden. Aber das sagt einem keiner, wenn man zu studienbeginn fragt wieviel pro Monats zurückgezahlt werden müssen. Die Sachbearbeiter nennen mündlich nur den aktuellen Betrag ohne darauf hinzuweisen, dass er nicht für dich gelten wird, da alle "paar" Jahre die Beträge angepasst werden. Und das weit schneller als die Inflation dies erfordern würde.

desert
2008-09-03, 08:25:26
Lass dich bitte nicht provozieren.

Diese Tatsache ist übrigens nicht irgendwo in den AGBs versteckt, sondern auch dem Schreiben entnehmbar in dem drin steht wieviel du wann und in welchen Monatsraten zu überweisen hast. Sie schreiben dick rein: Achtung! 6% auf den gesamten Restbetrag!



Ich finde eine andere Sache schlimmer. Man muss pro Monat einen bestimmten Mondestbetrag zurückzahlen. Aber nicht etwa den Betrag, der während deiner Studienzeit üblich war, sondern den Betrag, der zu dem Zeitpunkt gilt zu dem deine Rückzahlung beginnt.
Beispiel:
Studienbeginn --> 50€ pro Monat werden verlangt
1. Zahlungaaufforderung x Jahre nach dem Studium --> 130€ pro Monat

Und dann musst du 130€ pro Monat blechen. Einen Betrag, der dir völlig unbekannt ist, bis die Rückzahlung beginnt!

Man nimmt einen Kredit auf und erfährt erst Jahre später wie hoch die Raten sein werden. Aber das sagt einem keiner, wenn man zu studienbeginn fragt wieviel pro Monats zurückgezahlt werden müssen. Die Sachbearbeiter nennen mündlich nur den aktuellen Betrag ohne darauf hinzuweisen, dass er nicht für dich gelten wird, da alle "paar" Jahre die Beträge angepasst werden. Und das weit schneller als die Inflation dies erfordern würde.

das ist unverhältnissmässig und sollte geändert werden und zwar das man die raten zurückzahlen die zum abschluss des bafög antrages gültig sind

PHuV
2008-09-03, 12:59:30
Tröste Dich, Du bist nicht der Erste, dem es so ergeht, mir ergings ähnlich, und auch, weil sie es verbockt haben und mir unterstellt haben, daß ich die Schreiben unterschlagen habe. Dabei habe ich 2 Zahlungsaufforderungen definitiv nie bekommen, da zufälligerweise meine Mutter an der selben Adresse noch lebte, aber nie was auf meinen Namen bekommen hatte. Aber keine Chance gegen diese Penner, kein Widerspruch wird zugelassen, es liegt ja schließlich in meiner Verantwortlichkeit, daß die Post korrekt zugeht.:|

Jaja, und von Einschreiben etc. haben die eh nie was gehört. Ich bin froh, daß ich schon lange nichts mehr mit diesen Knallkörpern vom Bafög-Amt zu tun habe.