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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich soll einen Telekomtechniker bezahlen ...


WhiteVelvet
2008-09-09, 20:05:35
... der aber niemals da gewesen ist. Nochmal kurz die Vorgeschichte:

01.05.08: Bestellung T-ISDN + DSL
15.05.08: morgen soll ein Techniker kommen, der die TAE Dose anklemmen soll (Neubau), ich rufe an, wann der kommt, dann die Aussage, dass keiner kommt, es nicht nötig sei
16.05.08: ich denke es kommt keiner, war aber doch einer da, hat einen Schein hinterlassen, dass er da war
17.05.08: ich mache einen neuen Termin für morgen aus
18.05.08: Techniker kommt und legt T-Net statt T-ISDN
19.05.08: ich stelle das richtig, nächster Schaltungstermin am 30.05.
30.05.08: ISDN wird geschaltet, es war kein Techniker da, sowas geht aus der Ferne

Dann kam eine Rechnung über den Techniker vom 18.05.08, ok denke ich mir. Wobei ich mich frage, wofür man eigentlich die Anschlußgebühr von 50 EUR bezahlt.

Einen Monat später kommt eine Rechnung, wo ich einen Techniker vom 30.05.08 bezahlen soll, insgesamt 70 EUR. Gehts noch? Der war doch nie da!

Habe dann Einspruch eingelegt und als Antwort kommt: "Da der Techniker Sie trotz Terminabsprache nicht angetroffen hatte, ist diese Anfahrt kostenpflichtig". Anfahrt? Terminabsprache? Dazu der Hammer: Da werden 15 Min Arbeitsleistung fällig! Ja welche Arbeit, wenn er niemanden angetroffen hat? :|

Was soll ich nun tun? Ich werde erstmal zurückschreiben und die Sache klarstellen. Wer ist hier eigentlich in der Beweispflicht? Muss ich nachweisen, dass er nicht hier war, oder müssen die nachweisen, dass er hier war? Der erste Techniker damals hatte ja einen Schein dagelassen, so dass ich wusste, dass er da war. Am 30.05. gabs sowas nicht. ISDN lässt sich auch aus der Ferne schalten, das war bei meiner Mutter genauso.

Frist setzen? Mit Anwalt drohen? Verbraucherschutzzentrale?

Lurtz
2008-09-09, 20:11:51
Den Spaß hatte ich auch schon, der Rechnung aus genannten Gründen widersprechen, bei mir haben sie es dann ohne weitere Widerrede zurückgenommen.

Plutos
2008-09-09, 20:16:15
... der aber niemals da gewesen ist. Nochmal kurz die Vorgeschichte:


18.05.08: Techniker kommt und legt T-Net statt T-ISDN

[...]

Gehts noch? Der war doch nie da!



:|

Irgendwas ist da unlogisch an deiner Geschichte ;).

WhiteVelvet
2008-09-09, 20:18:34
Du musst es Dir schon vollständig durchlesen ;)

EDIT: Achso ja... den Techniker, der tatsächlich da war, musste ich im Juni schon bezahlen. Insgesamt sollen es aber angeblich 2 gewesen sein, und das stimmt nicht.

Black-Scorpion
2008-09-09, 20:24:31
:|

Irgendwas ist da unlogisch an deiner Geschichte ;).
ist vollkommen logisch. Du hast nur nicht richtig gelesen. ;)


...
18.05.08: Techniker kommt und legt T-Net statt T-ISDN
...
30.05.08: ISDN wird geschaltet, es war kein Techniker da, sowas geht aus der Ferne

Dann kam eine Rechnung über den Techniker vom 18.05.08, ok denke ich mir.
...
Einen Monat später kommt eine Rechnung, wo ich einen Techniker vom 30.05.08 bezahlen soll, insgesamt 70 EUR. Gehts noch? Der war doch nie da!

...

Gangxta
2008-09-09, 21:35:03
Alles Korrekt! Wirst also bezahlen müssen.

Die Anschlussgebühr von 50€ wird auch ohne Techniker vor Ort berechnet. Schließlich sind die Schaltarbeiten im HVt und KVz auch Arbeitszeit!

Da du am 30.05 nicht vor Ort warst und der Auftrag als Leitungsmontage geführt wurde (evtl. hast du vergessen zu sagen das der analoge Anschluss "T-Net" funktioniert --- Fachbegriff würde hier "Wandlung T-Net - ISDN" heißen) und nicht als Montage HVt fährt der Techniker natürlich vor Ort ---> wenn keiner da ist wird eine Anfahrt verechnet und 15min Prüfaufwand, da der Anschluss am nächsten Punkt (in dem Fall KVz) noch geprüft werden muss.

Ciao

WhiteVelvet
2008-09-09, 21:56:50
Wieso muss ICH bezahlen, wenn die Telekom den falschen Anschluss legt und anschließend umgewandelt werden muss. Außerdem steht da "Terminabsprache", es gab aber keine. Ganz im Gegenteil, man sagte mir, da kommt keiner. Da war auch keiner.

Frage ist, MUSS der Techniker eine Nachricht hinterlassen, wenn er da war? Da muss es doch eine interne Arbeitsanweisung drüber geben... die sollen erstmal beweisen, dass der tatsächlich da war.

san.salvador
2008-09-09, 22:10:42
Vielleicht musst du für den Techniker bezahlen, der ISDN geschaltet hat. Auch wenn er nicht bei dir zu Hause war, kann er trotzdem Leistung für dich erbracht haben.

Undertaker
2008-09-09, 22:21:57
Aber nicht, wenn es eine Korrektur eines Fehlers auf Telekomseite war... Da würde ich auch nicht stillschweigend zahlen.

san.salvador
2008-09-09, 22:24:38
War auch weniger auf diesen speziellen Fall gemünzt, ich wollte es nur nicht unerwähnt lassen. :)

twodoublethree
2008-09-10, 02:10:05
Besonders, was würde es denn nutzen wenn er wirklich beweisen könnte dass er da war?

Wenn die dafür ne Rechnung schicken geh doch morgen in nen T-Com Shop, verlang Anfahrtsgebühr für dein ungefragtes Erscheinen und hau wieder ab.

WhiteVelvet
2008-09-17, 18:20:11
Ich wollte heute zu einer speziellen Beschwerdennummer in Bonn anrufen, ging aber niemand dran.

Aber heute ist mir erst was interessantes aufgefallen: Dem Widerspruch meines Widerspruchs hat die Telekom eine Kopie des "Service-/Montagenachweises" beigelegt. Der ist aber lustigerweise nicht vom 30.05. sondern vom 15.05. datiert, also der Tag, an dem Techniker vergeblich da war, mir die Telekom aber einen Tag zuvor gesagt hat, dass niemand vorbeikommen würde.

Wie sieht das nun rechtlich aus? In der Rechnung steht "Einsatz vom 30.05.", der Nachweis passt aber nicht dazu. Was muss ich rechtlich bezahlen? Den Einsatz der auf dem Nachweis steht, oder der der auf der Rechnung steht. Denn das sieht selbst die Telekom, dass am 30.05. kein Einsatz war ;)

Den 15.05. würde ich trotzdem nicht bezahlen wollen, aber wie beweise ich, dass die Telekom am Telefon gesagt hat, dass niemand vorbeikommen bräuchte?

Annator
2008-09-17, 18:27:23
Aber heute ist mir erst was interessantes aufgefallen: Dem Widerspruch meines Widerspruchs hat die Telekom eine Kopie des "Service-/Montagenachweises" beigelegt. Der ist aber lustigerweise nicht vom 30.05. sondern vom 15.05. datiert, also der Tag, an dem Techniker vergeblich da war, mir die Telekom aber einen Tag zuvor gesagt hat, dass niemand vorbeikommen würde.

Erzähl denen das am Telefon genau so.

Mot
2008-09-17, 19:28:16
Oder kläre es ihm T-Punkt, die sollten sowas auch aufnehmen.

Ich würde die dabei besonders hervorheben das der Techniker am 18.05. dir etwas falsches geschaltet hat und du für's Beheben des selbstverschuldeten Fehlers nun bezahlen sollst.

Das ist so nicht korrekt. Das der Techniker am 30.05. einen Arbeitsaufwand hatte ist ja nicht von der Hand zu weisen, allerdings sollte er nicht zu deinen Kosten gehen. (Und geht er im Normalfall auch nicht).

Spasstiger
2008-09-17, 21:15:38
Der Basisanschluss für T-Net und T-ISDN ist doch gleich. Der Techniker hat dir eine TAE-Dose installiert, wo du dann den NTBA für ISDN ranhängen kannst.

Mot
2008-09-17, 21:54:45
Dann viel Spaß beim Anschluss des ISDN-Telefons an die TAE.

Es gehört schon etwas mehr dazu...

Spasstiger
2008-09-17, 22:12:20
Dann viel Spaß beim Anschluss des ISDN-Telefons an die TAE.

Es gehört schon etwas mehr dazu...
Ein NTBA gehört noch ran, aber um das anzuschließen, braucht er keinen Techniker. Da muss einfach nur ein Kabel in die TAE-Buchse und in das NTBA gesteckt werden, fertig.
Bei Bedarf hängt man dann ans NTBA noch eine ISDN-Anlage.

Mot
2008-09-17, 22:38:14
Trotzdem ist der Basisanschluss nicht gleich.
Da liegen beispielsweise ganz andere Spannungen an. Nicht umsonst gibt es ja den NTBA.

Und für diese Umschaltarbeit wurde WhiteVelvet eben etwas berechnet, was so nicht in Ordnung ist.

WhiteVelvet
2008-09-18, 07:36:54
Neeee, nicht die Umschaltarbeit wurde berechnet, sondern der allererste Techniker, der fälschlicherweise T-Net am Hausanschluss angeschlossen hatte. Der sollte aber laut Telekom nicht vorbeikommen, daher hatte ich keinen Termin ausgemacht. Und dann stand er doch da, das soll ich bezahlen. Aber das sehe ich nicht ein.

Mot
2008-09-18, 17:10:22
Gut, dann habe ich's auch falsch verstanden, aber es nimmt sich ja nichts - 2x bezahlen für eine einzige erbrachte Leistung kann nicht angehen.

WhiteVelvet
2008-09-18, 19:50:02
Habe heute mal mit wem gesprochen, der sich in rechtlichen Fragen auskennt. Demnach muss ich den Rechnungsposten schon aus dem Grund nicht zahlen, weil der Posten auf den 30.05. datiert ist, aber der Nachweis und der Einsatz vom 15.5. sind. Die haben sich einfach vertippt ;)

Allerdings werden die den richtigen Posten in die nächste Rechnung bringen und das Spielchen beginnt wieder von vorne...