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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : HILFE! Nach 3 Mahnungen jetzt die "Ankündigung [eines] gerichtlichen Klageverfahrens"


King Rollo
2008-09-12, 19:32:11
Hallo zusammen,

langsam kriege ich echt Halsschlagadern wie Fahrradschläuche, aber auch ein bißchen kalte Füße ... :(

Aber der Reihe nach: seit einigen Monaten bekommen sowohl ich als auch meine Lebensgefährtin immer wieder den gleichen Brief. Die Briefe unterscheiden sich ausschließlich im Namen der Person, die angeschreieben wird und der Uhrzeit; alle anderen Daten (Datum, IP-Adresse, zu zahlender Betrag) sind identsich. Hier einmal ein Auszug aus dem Brief von heute, der nun nicht mehr die 1., 2. bzw. 3. Mahnung sei, sondern die "Ankündigung [eines] gerichtlichen Klageverfahrens":

Sehr geehrte(r) Herr/Frau <Vorname> <Nachname>

Gemäß Rechnung vom 16.04.2007 aus dem Dienstleistungsvertrag mit der Re-Nr.: <Rechnungsnummer> für die Anmeldung vom 13.04.2007 um 21:47 Uhr mit folgender Anmelde-IP: <IP-Adresse> für Bereitstellung Dienstleistung IQFieber.de
schulden Sie meiner Mandantin, der Firma Online Service LTD, vertreten durch den Director Robert Adamca, Rodenbacher Chausee 6, D-63457 Hanau
noch einen Betrag in Höhe von € 109,56.

Dann geht es noch weiter, ich hätte ja auf die 3 Mahnungen nicht reagiert (hab ich ja auch nicht!), dann ein Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung, nach der ich definitiv im Unrecht sei und dass ich doch bis zum 22.09. bezahlen soll, da sonst ohne weitere Vorankündigung ein gerichtliches Klageverfahren gegen mich eingeleitet werden würde.

Nachdem ich vor einigen Monaten die erste Mahnung erhielt, hatte ich mich ein bißchen schlau gemacht zu dem Thema und fand heraus, dass es sich bei diesen Geschichten um eine Abzocke handelt, die vor Gericht nicht standhalten würde, und dass man die Mahnungen einfach ignorieren sollte. Aber jetzt bekomme ich doch ein bißchen Muffensausen und brauche Rat!

Es versteht sich natürlih von selbst, dass weder ich noch meine Freundin jemals irgend einen Dienstleistungsvertrag o.ä. auf dieser Seite eingegangen sind! Ich kann jetzt nicht mehr 100%-ig sagen, ob ich nicht mal zufällig durch ein bescheuertes Werbebanner oder etwas aähnlichem auf der fraglichen Seite gelandet bin, aber ich habe nie meine Daten eingegeben und auch nie einer kostenpflichtigen Leistung zugestimmt.

Was soll ich jetzt tun?

Annator
2008-09-12, 19:39:25
Alle Briefe per Einschrieben gekommen? Sonst zählt das eh alles nicht. ;) Kriegen auch im ungelemäßigen Abständen Briefe von so einer Ahnenfindungsseite. Wird immer direkt durch Spamfilter in den Schredder verschoben. ;)

Argo Zero
2008-09-12, 19:39:56
Könntest dich an den Verbraucherschutz wenden. Die wissen sicher mehr und kennen einige Auffällige Kandidaten.

Zwergi
2008-09-12, 19:43:54
[X] Ignorieren und an den Verbaucherschutz wenden.

Das is nur Säbelrasseln. Ein gerichtliches Mahnverfahren werden die net einleiten, die wollen Euch nur mürbe machen.

Butter
2008-09-12, 19:47:12
aufs gerichtliche Mahnverfahren warten und wenn es kommt einfach widersprechen.

Philipus II
2008-09-12, 19:47:36
Ignorieren-das ist das beste.

gasmeister
2008-09-12, 19:59:41
Hast du oder deine Frau bei denen die Adresse angegeben?
Oder sonst irgendwas, woher die eure Adresse haben könnten?(Name reicht eigentlich schon fast aus...)
Falls ja - Ignoriere den Scheiß einfach. Ist Abzocke nichts weiter.
Ein Kumpel von mir hat sich mal mit der Adresse einer komplett unbeteiligten bei so einer Seite registriert.
Dieser Unbeteiligte hat dann eine Mahnung per Post bekommen(Sehr geehrter Herr XXX,[...]mit der IP Adresse XXX(halt die von meinem Kumpel)[...].

Alles nur lehre Drohungen, da steckt nichts dahinter.

Schlupp
2008-09-12, 20:22:14
Alle Briefe per Einschrieben gekommen? Sonst zählt das eh alles nicht. ;) Kriegen auch im ungelemäßigen Abständen Briefe von so einer Ahnenfindungsseite. Wird immer direkt durch Spamfilter in den Schredder verschoben. ;)


Was hat das Ganze mit Einschreiben zu tun?

King Rollo
2008-09-12, 20:27:49
Ich hab mich jetzt auch noch mal informiert: alle Briefe, die NICHT per Einschreiben kommen, können ignoriert werden (was den geschilderten Fall angeht)! Nur wenn ein Brief direkt vom Gericht kommt (und nicht von einem Anwalt), dann kommt er per Einschreiben und dann MUSS darauf reagiert werden.

Silverbuster
2008-09-12, 20:31:48
Ich hatte vor kurzem eine Anklage wegen illegalen Downloadens (was aber abgeschmetter wurde). Darauf hin hatte ich mich mit dem Zuständigen Polizisten mal unterhalten wie so etwas abläuft zwecks Drohbriefe u.s.w.!

Der meinte daraufhin das jegliche Schreiben dieser Art eigentlich illegal wären da diese anhand der IP "selbst" "nicht" feststellen dürfen wer da was gemacht hat sondern die Daten der Polizei übergebenmuss um zu ermitteln. Jeglicher anderer Weg ist "uasi" illegal. Sollten die vor Gericht gehen, musst du nur fragen woher die deine IP und Adresse so wie NAmen u.s.w haben. Dann kommen die in erklärungsnot da sie dies ja nicht dürfen. JEdes Gericht würde die Klage zurückweisen und eine Gegenklage erstellen.

Kurz.. schmeiß den MIst in die Tonne und las gut sein. Da passiert gar nichts. Erst wenn du eine Vorladung der Polizei erhälst, passiert etwas. Das geht aber laut dem Polizisten nur wenn sie "gleich" über die Polizei gehen und es nicht selbst versuchen.

EureDudeheit
2008-09-12, 21:25:07
Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, was ich nicht glaube, unbedingt WIDERSPRECHEN!
Ansonsten den Müll ignorieren.

KinGGoliAth
2008-09-12, 22:36:38
genüsslich den arsch damit abwischen und aromaversiegelt zurücksenden. :naughty:

im allgemeinen ist die erdreistung dieser abzockvereine (jeder art) schon grund genug da mal ein paar deutschrussen hinter dem inhaber herzuschicken. dann kann sich dieser parasit ehrliche arbeit suchen...sobald er wieder aus dem krankenhaus entlassen wurde. :mad::mad::mad:

erstaunlicherweise wurde ich davon bisher verschont. scheint so als wurde meine adresse noch nicht verkauft...

Duran05
2008-09-12, 22:43:48
Dürfte nichts weiter passieren, vorallem weil gleich mehrere Personen angeschrieben wurden. Scheinbar wissen sie nicht, an wen sie sich wenden sollen, was schonmal die Forderung höchst unseriös erscheinen lässt. Seit wann werden die gleichen Rechnungen an alle Personen im Haushalt oder der Familie geschickt?

Das mit jedem Brief der Ton schärfer wird, ist leicht zu erklären: Man versucht so den Empfänger unter Druck zu setzen, damit er zahlt. So ein Brief kostet höchstens ein paar Cent, da kann man es sich leisten mehrere davon zu verschicken.
Generell lohnt es nicht zu reagieren, so lange keine handfesten Beweise vorliegen. Selbst wenn die Tat wirklich stattgefunden haben sollte, wäre es teilweise trotzdem sinnvoll, dies gerichtlich klären zu lassen, weil Forderungen teilweise extrem überhöht sind.

KinGGoliAth
2008-09-12, 22:52:35
Man versucht so den Empfänger unter Druck zu setzen, damit er zahlt.
wie bei der gez. :D;D

CoconutKing
2008-09-12, 22:56:38
Was hat das Ganze mit Einschreiben zu tun?
naja ohne einschreiben kam der brief halt nie bei dir an. du fällst praktisch aus allen wolken weil du von nix wusstest :)

man kann sich rausreden, dass die dinger einfach nicht ankamen und wenn ja dann soll die gegenseite es beweisen.

Silverbuster
2008-09-12, 23:11:46
naja ohne einschreiben kam der brief halt nie bei dir an. du fällst praktisch aus allen wolken weil du von nix wusstest :)

man kann sich rausreden, dass die dinger einfach nicht ankamen und wenn ja dann soll die gegenseite es beweisen.

Das stimmt so aber nicht. Das man den ersten BEscheid verpasst, ok, einen zweiten, schon sehr unglaubwürdig alle drei, unmöglich. Kein Gericht der Welt würde dir glauben das du 3 Sendungen nicht erhalten hast. Diese empfehlung ist Nonsens. Tatsache ist das DU beweisen musst das die Briefe nicht ankamen. So ist das leider nach Deutschem Recht.

Duran05
2008-09-12, 23:19:08
Unmöglich ist das nicht, deswegen gibt es Services die auf persönliche Zustellung oder Nachweise setzen.

Es reicht schon aus, wenn der Brief an eine falsche Adresse gerichtet gewesen ist und daher nie ankam. Oder er ging unterwegs verloren oder wurde nie ausgetragen. Selbst wenn der Brief am entsprechenden Haus ankam, bedeutet das immer noch nicht, das er zugestellt wurde, es wird ja auch Post geklaut oder teilweise woanders abgegeben.

Im Zweifel kann das dem vorraussichtlichen Empfänger nicht als Nachteil ausgelegt werden, denn er hätte nicht reagieren können, so lange er nichts davon wusste.
Sonst könnte jedes Unternehmen kommen und behaupten, sie hätten diverse Briefe verschickt, warten aber immer noch auf Zahlungen und erheben dazu nochmal extra Gebühren. :hammer:

CoconutKing
2008-09-13, 00:25:58
wofür gibt es einschreiben mit rückschein? bestimmt nicht aus langeweile.
bei wichtigen sachen muss man nachweisen können dass die sendung ankam oder wer es erhalten hat.

alles andere ist total unwichtig, ausserdem zählt "Im Zweifel für die Angeklagten".
wer soll dir nachweisen, dass du die briefe erhalten hast wenn sie normal verschickt wurden?

Schlupp
2008-09-13, 01:04:05
wofür gibt es einschreiben mit rückschein? bestimmt nicht aus langeweile.
bei wichtigen sachen muss man nachweisen können dass die sendung ankam oder wer es erhalten hat.

alles andere ist total unwichtig, ausserdem zählt "Im Zweifel für die Angeklagten".
wer soll dir nachweisen, dass du die briefe erhalten hast wenn sie normal verschickt wurden?


Bei wichtigen Sachen bzw. im Zweifel nutzt auch ein Rückschein nichts.
Wie kannst du denn beweisen, dass du überhaupt einen Brief in den Umschlag gesteckt hast oder das dort nicht nur ne Einladung zum Grillen enthalten war?

Die einzig sichere Möglichkeit ist die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher.
Dieser übermittelt den Brief, welcher gemeinsam geöffnet wird und der Inhalt bestätigt wird.
Kostet natürlich ordentlich an Gebühren...

WarSlash
2008-09-13, 07:35:25
Zahl das bloß nicht! Gibt dazu unzählige Sachen im Netz. Das ist ein Abzockerverein.

Als Bsp.: http://www.k-under.de/showthread.php?tid=52406&page=4

Was machen die Vögel eigentlich, wenn man über einen Proxy in Mexico gegangen is?;D

Butter
2008-09-13, 09:03:49
wofür gibt es einschreiben mit rückschein? bestimmt nicht aus langeweile.
bei wichtigen sachen muss man nachweisen können dass die sendung ankam oder wer es erhalten hat.

alles andere ist total unwichtig, ausserdem zählt "Im Zweifel für die Angeklagten".
wer soll dir nachweisen, dass du die briefe erhalten hast wenn sie normal verschickt wurden?

Brauch man auch nicht im normalen. also nicht gerichtlichen Mahnverfahren ist eine Mahnung gar nicht notwendig. D.H. die Foderung ist automatisch fällig und bedarf keiner Mahnung.
Man kann also nach 14 Tagen z.b. direkt zum gerichtlichen Mahnverfahren übergehen.

Haarmann
2008-09-13, 13:50:25
King Rollo

Liebenswürdigerweise ist ja ne Adresse drauf, an wen man sich wenden soll...

Dann weiss der Staatsanwalt auch gleich, an wen er die Unterlagen schicken soll, wenn diese Hulas wegen Nötigung verklagst ;).

Marc-
2008-09-14, 17:59:48
Ignorieren-das ist das beste.


Toller tipp.
das "ignorieren" eines gerichtlichen mahnbescheids fuehrt automatisch zu einem vollstreckbaren titel fuer die "gegenseite"... prima tipp... wirklich

Marc-
2008-09-14, 18:03:45
Ich hab mich jetzt auch noch mal informiert: alle Briefe, die NICHT per Einschreiben kommen, können ignoriert werden (was den geschilderten Fall angeht)! Nur wenn ein Brief direkt vom Gericht kommt (und nicht von einem Anwalt), dann kommt er per Einschreiben und dann MUSS darauf reagiert werden.
Von wem diese allgemeingueltige aussage wohl kommt...

es bedarf weder eines einschreibens noch ueberhaupt irgendeines schreibens um dich in zweifel in (zahlungs-)verzug zu setzen und dich beispielsweise zum zahlungspflichtigen schuldner zu machen. Eine zahlungsfrist in der ursprungsrechnung (auch online) reicht. Entgegen vielerlei angaben bedarf es NICHT mal einer mahnung um eine schuldner erfolgreich in verzug zu setzen und diesen anspruch auch durchzusetzen. Eine mahnung ist nichts weiter als ein freiwilliger versuch der guetlichen aussergerichtlichen einigung seitens des glaeubigers.

30hours2late
2008-09-14, 18:47:15
Hallo zusammen,

langsam kriege ich echt Halsschlagadern wie Fahrradschläuche, aber auch ein bißchen kalte Füße ... :(

Aber der Reihe nach: seit einigen Monaten bekommen sowohl ich als auch meine Lebensgefährtin immer wieder den gleichen Brief. Die Briefe unterscheiden sich ausschließlich im Namen der Person, die angeschreieben wird und der Uhrzeit; alle anderen Daten (Datum, IP-Adresse, zu zahlender Betrag) sind identsich. Hier einmal ein Auszug aus dem Brief von heute, der nun nicht mehr die 1., 2. bzw. 3. Mahnung sei, sondern die "Ankündigung [eines] gerichtlichen Klageverfahrens":

Sehr geehrte(r) Herr/Frau <Vorname> <Nachname>

Gemäß Rechnung vom 16.04.2007 aus dem Dienstleistungsvertrag mit der Re-Nr.: <Rechnungsnummer> für die Anmeldung vom 13.04.2007 um 21:47 Uhr mit folgender Anmelde-IP: <IP-Adresse> für Bereitstellung Dienstleistung IQFieber.de
schulden Sie meiner Mandantin, der Firma Online Service LTD, vertreten durch den Director Robert Adamca, Rodenbacher Chausee 6, D-63457 Hanau
noch einen Betrag in Höhe von € 109,56.

Dann geht es noch weiter, ich hätte ja auf die 3 Mahnungen nicht reagiert (hab ich ja auch nicht!), dann ein Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung, nach der ich definitiv im Unrecht sei und dass ich doch bis zum 22.09. bezahlen soll, da sonst ohne weitere Vorankündigung ein gerichtliches Klageverfahren gegen mich eingeleitet werden würde.

Nachdem ich vor einigen Monaten die erste Mahnung erhielt, hatte ich mich ein bißchen schlau gemacht zu dem Thema und fand heraus, dass es sich bei diesen Geschichten um eine Abzocke handelt, die vor Gericht nicht standhalten würde, und dass man die Mahnungen einfach ignorieren sollte. Aber jetzt bekomme ich doch ein bißchen Muffensausen und brauche Rat!

Es versteht sich natürlih von selbst, dass weder ich noch meine Freundin jemals irgend einen Dienstleistungsvertrag o.ä. auf dieser Seite eingegangen sind! Ich kann jetzt nicht mehr 100%-ig sagen, ob ich nicht mal zufällig durch ein bescheuertes Werbebanner oder etwas aähnlichem auf der fraglichen Seite gelandet bin, aber ich habe nie meine Daten eingegeben und auch nie einer kostenpflichtigen Leistung zugestimmt.

Was soll ich jetzt tun?


Unterscheiden sich nur die Namen im Schreiben oder auch der Adressat?
Passt die IP-Adresse zu deinem Provider?



Eine zahlungsfrist in der ursprungsrechnung (auch online) reicht.

Das ist richtig. Wenn keine Frist vorhanden ist, automatisch nach 30 Tagen, sofern auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.


Eine mahnung ist nichts weiter als ein freiwilliger versuch der guetlichen aussergerichtlichen einigung seitens des glaeubigers.

Das ist falsch. Erst eine Mahnung setzt den Schuldner in Verzug, es sei denn die Mahnung ist entbehrlich. Die Entbehrlichkeit der Mahnung ist eine Ausnahme von der Regel.
Auch wenn die Mahnung entbehrlich ist wird nicht sofort geklagt. Hier könnte der Schuldner anerkennen und der Gläubiger würde auf den Gerichtskosten sitzenbleiben (übereilte Klage).

Marc-
2008-09-14, 21:50:15
Das ist falsch. Erst eine Mahnung setzt den Schuldner in Verzug, es sei denn die Mahnung ist entbehrlich. Die Entbehrlichkeit der Mahnung ist eine Ausnahme von der Regel.
Auch wenn die Mahnung entbehrlich ist wird nicht sofort geklagt. Hier könnte der Schuldner anerkennen und der Gläubiger würde auf den Gerichtskosten sitzenbleiben (übereilte Klage).

Eine mahnung erfolgt erst wenn der schuldner sich bereits in Verzug befindet. naemlich erst nach ueberschreiten der vereinbarten (oder rechtlichen) zahlungsfrist. Ab diesem zeitpunkt befindet sich der Schuldner in verzug.
Eine zahlungserinnerung oder mahnung (wieviele auch immer) sind dazu nicht noetig. Im allgemeinen werden diese mahnungen verschickt da man in aller regel a:) an der schnelleren guetlichen einigung interessiert ist und vor allem b:) in aller regel ja eine weitere geschaeftsbeziehung aufrecht erhalten moechte. Befindet sich der schuldner zum zeitpunkt der antragstellung auf den mahnbescheid im verzug (was ja vorraussetzung ist) gehen diese kosten (ebenso wie verzugszinsen etc) zu dessen lasten.

30hours2late
2008-09-14, 23:07:01
Erst eine Mahnung setzt den Schuldner in Verzug, außer diese ist entbehrlich.
Das geht auch aus dem Gesetzestext hervor. Alles andere ist schlicht falsch.
§286 I 1 BGB Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug.

Wenn eine Zahlungsfrist vereinbart wurde ist eine Mahnung gar nicht mehr nötig, da sie entbehrlich ist (§286 II 1 BGB). Somit ist natürlich auch der Verzug ohne die Mahnung eingetreten.

Eine zahlungserinnerung oder mahnung (wieviele auch immer) sind dazu nicht noetig.

Allgemein gesehen stimmt das nicht, sondern nur für Ausnahmefälle, eben in denen wo eine Mahnung entbehrlich ist.

King Rollo
2008-09-15, 06:49:29
Von wem diese allgemeingueltige aussage wohl kommt...

Also das mit dem Ignorieren war ausschließlich auf diesen Fall bezogen und nicht allgemein! Wer eine Dienstleistung / Ware rechtmäßig kauft, muss diese natürlich auch bezahlen!

Marc-
2008-09-15, 09:16:18
Erst eine Mahnung setzt den Schuldner in Verzug, außer diese ist entbehrlich.
Das geht auch aus dem Gesetzestext hervor. Alles andere ist schlicht falsch.
§286 I 1 BGB Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug.

Wenn eine Zahlungsfrist vereinbart wurde ist eine Mahnung gar nicht mehr nötig, da sie entbehrlich ist (§286 II 1 BGB). Somit ist natürlich auch der Verzug ohne die Mahnung eingetreten.



Allgemein gesehen stimmt das nicht, sondern nur für Ausnahmefälle, eben in denen wo eine Mahnung entbehrlich ist.

was du als ausnahmefall bezeichnest ist eigentlich die regel. naemlich die art von vertraegen wo eine zahlungsfrist vereinbart wurde. trifft auf ca 95% aller faelle zu in denen dies auf verschiedenste art passiert (vertragsbedingungen, etc).

Skinner
2008-09-15, 09:28:24
Was wird hier lange um den heißen brei geredet?

Ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden? Dann direkt zum Anwalt! Bei sowas würde ich nicht lange fakeln.

Und wenn dabei noch rauskommt, das die IP Adressen gar nicht von dir sind, geht der spass nämlich erst richtig los :D Ich meine für dich wirds lustig.
Für den, der die Briefe verschickt hat, sicherlich nicht.

Frage am Rande: Ist der Absender mit Adresse, oder nur ein Postfach?

Mahnungen werden im Normalfall nicht per Einschreiben verschickt. Im Normalfall
tritt sowas erst ein, wenn nach 2 Mahnungen keine Reaktion kommt. Er ein
Vollstreckungsbescheid wird per Einschreiben zugestellt.

ShadowXX
2008-09-15, 10:02:38
Toller tipp.
das "ignorieren" eines gerichtlichen mahnbescheids fuehrt automatisch zu einem vollstreckbaren titel fuer die "gegenseite"... prima tipp... wirklich
Text lesen und dann Posten.....es ging und geht hier im Thread um keinen gerichtlichen Mahnbescheid und alle "Tipps" bezogen sich auf das vom Threadstarter gepostete.

Marc-
2008-09-15, 12:56:11
Mahnungen werden im Normalfall nicht per Einschreiben verschickt. Im Normalfall
tritt sowas erst ein, wenn nach 2 Mahnungen keine Reaktion kommt. Er ein
Vollstreckungsbescheid wird per Einschreiben zugestellt.

Mahnungen werden in der tat nicht per einschreiben verschickt, einfach deshalb weil sie rechtlich in den seltensten faellen eine wirkliche bedeutung haben (in aller regel ist das zahlungsziel vorher schon definiert).
Allerdings wird ein gerichtlicher MahnBESCHEID immer per einschreiben zugestellt... genauso wie der vollstreckungsbescheid.

Marc-
2008-09-15, 12:58:09
Text lesen und dann Posten.....es ging und geht hier im Thread um keinen gerichtlichen Mahnbescheid und alle "Tipps" bezogen sich auf das vom Threadstarter gepostete.
aehem... wenn ich den ursprungspost und auch die ueberschrift lese, ist dor die rede von: "Ankündigung [eines] gerichtlichen Klageverfahrens":". Das gerichtliche klageverfahren in solchen faellen bedeutet eigentlich immer: gerichtliches mahnverfahren- heisst mahnbescheid. Was du da anderes draus liest eschliesst sich mir nicht so ganz...

peppschmier
2008-09-15, 13:12:05
Und wenn dabei noch rauskommt, das die IP Adressen gar nicht von dir sind, geht der spass nämlich erst richtig los :D Ich meine für dich wirds lustig.
Für den, der die Briefe verschickt hat, sicherlich nicht.


Die Firma ist eine Limited... da wird nix zu holen sein. Also wenn es tatsächlich ein Mahnbescheid ist: widersprechen. Aber hier scheint es wirklich nur ein Brief vom Anwalt zu sein -> aufbewahren und abwarten.

Ich mache solche spielchen seit 2003 mit so einer dubiosen Firma mit. Das interessante ist, dass die Firma bestimmt 3 mal den Sitz, natürlich im Ausland, geändert hat und meinen neuen Nachnamen auch nicht kennt... Da gabs schon 20 Mahnungen und 10 Schreiben vom Inkasso Büro. Letztes Jahr kam dann ein Brief vom Anwalt. Ich habe bisher nur beim ersten mal darauf reagiert mit der Bitte mir doch einen Mahnbescheid zukommen zu lassen, damit ich die Angelegenheit an meinen Anwalt weitergeben kann. Den gewünschten Mahnbescheid habe ich nicht bekommen, nur so wertlose schreiben.... Fazit: lächerlich!

_Funkiwi_
2008-09-15, 15:05:54
die firma war doch letztens sogar im TV zu sehen! ich glaube bei akte oder irgendsoner sendung. Der sog. Studioexperte sagte auch: AUF KEINEN FALL ZAHLEN...
irgendwie haben dich gerichte ja auch entschieden, dass man nicht zahlen muss, da wenn man schon sowas benutzt es direkt erkennbar sein muss, dass es GELD kostet und wieviel. Da das dort garantiert mal wieder nicht der fall ist, müsste man im streitfall auch gar nichts bezahlen...

also machs wie kinggoliath sagte und nimms als toilettenpapier.

die anderen tipps wie zum verbraucherschutz gehen sind auch nicht verkehrt! :)

Der Sandmann
2008-09-15, 15:41:28
Hier einmal ein Auszug aus dem Brief von heute, der nun nicht mehr die 1., 2. bzw. 3. Mahnung sei, sondern die "Ankündigung [eines] gerichtlichen Klageverfahrens":


Sie drohen bisher ja nur mit einem Klageverfahren.

Hätten sie wirklich interesse an so einem Verfahren hätten sie das schon längst gemacht. Und hätten dir nicht noch einen Brief mit eienr Zahlungsaufforderung geschickt.

Sollte wirklich eines ordnungsgemäß eröffnet werden kannst du immernoch darauf reagieren.

Ich ärgere mich auch seit 1.5 Jahren mit 2 Firmen herum von denen ich immer nette Briefe bekomme. Immer nur ausgedruckt, kopien und keine einzige Originalunterschrift.

30hours2late
2008-09-17, 20:26:10
was du als ausnahmefall bezeichnest ist eigentlich die regel. naemlich die art von vertraegen wo eine zahlungsfrist vereinbart wurde. trifft auf ca 95% aller faelle zu in denen dies auf verschiedenste art passiert (vertragsbedingungen, etc).

Gesetzlich gesehen ist es die Ausnahme von der Regel, was in der Realität häufiger vorkommt ist dabei egal.

Der Sandmann
2008-09-20, 16:46:33
So hier ein Link zu Heise der sich genau mit deinem Fall beschäftigt.

http://www.heise.de/newsticker/Abofallen-Betreiber-werden-dreister--/meldung/116244

Fazit: Denke nicht weiter drann und werf den Brief weg. Die haben noch nicht eine Klage eingereicht und werden das auch nie machen.

King Rollo
2008-09-20, 17:19:49
Danke noch mal an alle! :)

Leonidas
2008-09-21, 13:18:09
Gemäß Rechnung vom 16.04.2007 aus dem Dienstleistungsvertrag mit der Re-Nr.: <Rechnungsnummer> für die Anmeldung vom 13.04.2007 um 21:47 Uhr mit folgender Anmelde-IP: <IP-Adresse> für Bereitstellung Dienstleistung IQFieber.de
schulden Sie meiner Mandantin, der Firma Online Service LTD, vertreten durch den Director Robert Adamca, Rodenbacher Chausee 6, D-63457 Hanau
noch einen Betrag in Höhe von € 109,56. [/i]

Dann geht es noch weiter, ich hätte ja auf die 3 Mahnungen nicht reagiert (hab ich ja auch nicht!), dann ein Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung, nach der ich definitiv im Unrecht sei und dass ich doch bis zum 22.09. bezahlen soll, da sonst ohne weitere Vorankündigung ein gerichtliches Klageverfahren gegen mich eingeleitet werden würde.

Nachdem ich vor einigen Monaten die erste Mahnung erhielt, hatte ich mich ein bißchen schlau gemacht zu dem Thema und fand heraus, dass es sich bei diesen Geschichten um eine Abzocke handelt, die vor Gericht nicht standhalten würde, und dass man die Mahnungen einfach ignorieren sollte. Aber jetzt bekomme ich doch ein bißchen Muffensausen und brauche Rat!




Mach Dich nicht nervös. Die werden niemals freiwillig vor Gericht gehen, weil sie das nicht nur Pauken und Trompeten verlieren, sondern sogar riskieren, als Betrüger entlart zu werden. Deren Geschäft basiert ja gerade darauf, daß keiner den Rechtsweg beschreitet.

Ganz nebenbei kommt bei solchen Diensten üblicherweise sowieso kein rechtsgültiger Vertrag zustande. Genau das sollen sie bitte erst einmal darlegen: Wo wurde ein rechtsgültiger Vertrag unterzeichnet?! Vorher ist das Schreiben Klopapier, Mahnung hin, Drohnung mit Gericht her.



Und da vorstehend einige Verwirrung darüber herrscht, wann man nun was wegwerfen kann und wann nicht:

- Die Mahnung ist Klopapier, so lange sie unbegründet ist.
- Auch die Androhung eines Vollsteckungsverfahrens ist Klopapier, so lange die eigentliche Sache unbegründet ist.
- Wenn die sich tatsächlich erdreisten, einen Gerichtsvollzieher zu bestellen, dann wird reagiert und einfach Einspruch eingelegt. Dann geht das ganze vor Gericht und dann müssen die ihre Forderung nachweisen. Was sie wie gesagt nicht können, sondern eher Gefahr laufen, sofort als Betrüger hochgenommen zu werden. Deswegen werden sie ja auch nie den Gerichtsvollzieher bestellen.

Kosh
2008-09-21, 22:27:43
Richtig. ziel des ganzen ist einfach, die Leute abzukassieren.

Dabei wird den leuten Angst gemacht, das sie verklagt werden können und die Gerichtskosten + Anwaltskosten das Ganze dann auf 1000 Euro + kommt.

Da gibt es dann die Mahnungen ohne Ende, dann einS chreiben der Inkasso Firma usw,usw.
Mit allem kann man sich den Arsch abwichen.

Wichtig ist nur der Gerichtliche Mahnbescheid, der in 99,99999999% aller Fälle niemals kommt.

Kommt der doch,einfach ein Kreuz bei Wiederspruch machen und fertig.

Jedoch ist ein 6er im Lotto wahrscheinlicher, als das der Gerichtsbescheid kommt.

Denn diese Abzockerfirmen,die versteckte Abos verkaufen (nehme an das ist so ein Verein und es wurde nicht wissentlich ein Abo abgeschlossen), wissen genau, das sie vor gericht haushoch verlieren würden und drohen deshalb nur.

Drohen,drohen,drohen mit imme rhöheren Kosten, damit der betroffene aus Angst dann doch zahlt.

Also einfach nichts zahlen und gut ist es.

centurio81
2008-09-22, 00:46:42
Ich hab mich jetzt auch noch mal informiert: alle Briefe, die NICHT per Einschreiben kommen, können ignoriert werden (was den geschilderten Fall angeht)! Nur wenn ein Brief direkt vom Gericht kommt (und nicht von einem Anwalt), dann kommt er per Einschreiben und dann MUSS darauf reagiert werden.

So hab ich auch gedacht..
Aber selbst das ich nicht korrekt..
Der gerichtliche Mahnbescheid kommt nicht per Einschreiben, MUSS dir persönlich ausgehändigt werden!
Ein Einschreiben gilt nicht..Und selbst wenn man das nicht abholen würde, wäre das kein Verzug.
Hab da extra bei meiner Rechtsschutz, nem Anwalt nachgefragt.

Ich hab nämlich auch so Mahnungen bekommen, von exakt der gleichen Firma.. ;)

Die wollen auch von mir 109 EUR haben.

Aber recht lich haben die gar keine Grundlage..und werden es daher auch nie zu nem Gerichtsverfahren kommen lassen.
Die leben einfach von ner hohen Zahl von Menschen die Angst haben und bezahlen.

TheGamer
2008-09-22, 10:41:51
Hallo zusammen,

langsam kriege ich echt Halsschlagadern wie Fahrradschläuche, aber auch ein bißchen kalte Füße ... :(

Aber der Reihe nach: seit einigen Monaten bekommen sowohl ich als auch meine Lebensgefährtin immer wieder den gleichen Brief. Die Briefe unterscheiden sich ausschließlich im Namen der Person, die angeschreieben wird und der Uhrzeit; alle anderen Daten (Datum, IP-Adresse, zu zahlender Betrag) sind identsich. Hier einmal ein Auszug aus dem Brief von heute, der nun nicht mehr die 1., 2. bzw. 3. Mahnung sei, sondern die "Ankündigung [eines] gerichtlichen Klageverfahrens":

Sehr geehrte(r) Herr/Frau <Vorname> <Nachname>

Gemäß Rechnung vom 16.04.2007 aus dem Dienstleistungsvertrag mit der Re-Nr.: <Rechnungsnummer> für die Anmeldung vom 13.04.2007 um 21:47 Uhr mit folgender Anmelde-IP: <IP-Adresse> für Bereitstellung Dienstleistung IQFieber.de
schulden Sie meiner Mandantin, der Firma Online Service LTD, vertreten durch den Director Robert Adamca, Rodenbacher Chausee 6, D-63457 Hanau
noch einen Betrag in Höhe von € 109,56.

Dann geht es noch weiter, ich hätte ja auf die 3 Mahnungen nicht reagiert (hab ich ja auch nicht!), dann ein Bezug auf die aktuelle Rechtsprechung, nach der ich definitiv im Unrecht sei und dass ich doch bis zum 22.09. bezahlen soll, da sonst ohne weitere Vorankündigung ein gerichtliches Klageverfahren gegen mich eingeleitet werden würde.

Nachdem ich vor einigen Monaten die erste Mahnung erhielt, hatte ich mich ein bißchen schlau gemacht zu dem Thema und fand heraus, dass es sich bei diesen Geschichten um eine Abzocke handelt, die vor Gericht nicht standhalten würde, und dass man die Mahnungen einfach ignorieren sollte. Aber jetzt bekomme ich doch ein bißchen Muffensausen und brauche Rat!

Es versteht sich natürlih von selbst, dass weder ich noch meine Freundin jemals irgend einen Dienstleistungsvertrag o.ä. auf dieser Seite eingegangen sind! Ich kann jetzt nicht mehr 100%-ig sagen, ob ich nicht mal zufällig durch ein bescheuertes Werbebanner oder etwas aähnlichem auf der fraglichen Seite gelandet bin, aber ich habe nie meine Daten eingegeben und auch nie einer kostenpflichtigen Leistung zugestimmt.

Was soll ich jetzt tun?

Ignorier es. Genau so eine Gefuehlslage wie du sie nun hast wollen die Typen erreichen. Die wollen den Leuten nur Angst einjagen damit diese zahlen. Vergiss es einfach. Die werden das nie durchziehen weil sie eh nicht im Recht sind.

Hab selbst schon 2 mal aus Absicht bei so einer Scheisse mich registriert um zu sehen wie stur die Affen sind.

1 Jahr lang Post und Mails dann hoerte es auf ;D

centurio81
2008-09-22, 10:43:59
Hab selbst schon 2 mal aus Absicht bei so einer Scheisse mich registriert um zu sehen wie stur die Affen sind.

1 Jahr lang Post und Mails dann hoerte es auf ;D

Gute Idee.. ^^
Da hat man seinen Spaß..^^

Blackland
2008-09-22, 15:58:35
Die Briefe an die Staatsanwaltschaft senden und Anzeige erstatten.

Wurde ja genug gewarnt vor diesen verfluchten Idioten!