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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auflagen für Zulässigkeit von Videos zur Geschwindigkeitsüberwachung ?


vad4r
2008-09-14, 21:35:47
Hi,

und gleich vorweg: Ich bin schön gefilmt worden :(

Auf einer Autobahn bin ich in einer 120 Zone mit angeblichen 147km/h gefilmt worden und soll mich nun dazu äußern.

Nur kann ich mich erstens nicht daran erinern und zweitens bin ich auch nicht angehalten worden, was man ja sonst von der AB-Polizei kennt.

Nun werde ich mir natürlich erstmal den Beweis ansehen und frage deshalb im vorraus:
Was muss eingehalten werden, damit so eine Überführung gültig ist?
Gefilmte Strecke, Abstand, muss der Fahrer angehalten werden?

Wäre toll wenn ihr da ein paar Fakten für mich hättet...

ciao
Sönke

mbee
2008-09-14, 22:11:29
Du musst nicht angehalten werden und wenn Du Dir hier irgendwelche Hoffnungen machen solltest, dass Du wegen Abstand, Streckenlänge, etc. etwas anfechten kannst, sind diese auch vergeblich, wenn keine Idioten am Werk waren.
Schau' Dir das ganze an und nimm' Dir einen Anwalt, wenn es Dir das Geld wert ist (3 Punkte dürften da AFAIK drin sein).

vad4r
2008-09-14, 22:18:58
Jo, das sollten ungefähr 75 euro und 3 Punkte sein - das Geld ist nicht so wichtig, ich würde mich halt über die Punkte ärgern :(

Ich bin nur etwas enttäuscht, wenn ich schon abgezogen werd, dann möchte ich gefälligst auch angehalten werden :D

mbee
2008-09-14, 22:22:54
Jo, das sollten ungefähr 75 euro und 3 Punkte sein - das Geld ist nicht so wichtig, ich würde mich halt über die Punkte ärgern :(

Ich bin nur etwas enttäuscht, wenn ich schon abgezogen werd, dann möchte ich gefälligst auch angehalten werden :D
Ist verständlich ;)
Das machen die, glaube ich, allerdings immer nach Abwägung (nächste Abfahrt) bzw. Lust und Laune. Ein Kumpel von mir hat das auch erst per Post "erfahren".

KinGGoliAth
2008-09-14, 22:34:29
soweit ich mich erinner wird nur angehalten wenn die gefährdung anderer ausgeschlossen ist. in der regel muss sich das verfolgende fahrzeug ja immer neben oder vor den sünder bewegen um ihm das haltesignal zu geben und wenn einer mit 180 durch die 100 zone rauscht ist so ein stunt zum anhalten nicht gerade ungefährlich.

aber bei dir scheint es ja nicht so gewesen zu sein, dass du dich oder andere in lebensgefahr gebracht hast. hätte man dich also durchaus anhalten können / sollen wenn du eh schon verfolgt und gefilmt wirst. komisch.
vor einiger zeit gab es da auch mal was im fernsehen zu. sie müssen dich nicht anhalten aber normalerweise wird das so gemacht. böse zungen behaupten allerdings, dass die leute gerne mal ne weile hinterher fahren und beobachten, bis sich einiges an punkten und bußgeld angesammelt hat. so eine fahrt mit dem dienstwagen muss sich ja auch lohnen...

gasmeister
2008-09-14, 22:34:30
Soweit ich weiß, nimmt sich die Polizei da zwei Punkte mit bekanntem Abstand her und ermittelt die Zeit, innerhalb welcher du beide Punkte passiert hast.
Daraus wird dann die Durchschnittsgeschwindigkeit gebildet und die Toleranz abgezogen.
Dieses Ergebnis ist dann rechtsverbindlich, daran gibt es nichts zu rütteln, wieso sollte es auch ;)

mfG

vad4r
2008-09-14, 22:45:50
Der angegeben Streckenabschnitt ist ein kleines AB-Kreuz, wo eine AB in eine andere mit einfließt. Die 120 Schilder stehen wirklich extrem weit vor der Schnittstelle und alle die angeflogen kommen, lassen sich genüßlich ausrollen.
Ich gehe mal davon aus, das gleich mehrere Autos gefilmt wurden, da man dort meistens im Pulk ankommt.
Ich fahre dann übrigens die nächste Abfahrt ab, genug Möglichkeiten mich gefahrlos :D anzuhalten, bestanden auf jedenfall.

Ich hab mal gehört, das die Geschwindigkeit über 450m gehalten und gefilmt werden muss, damit es als Delikt gilt. Da ich mich dort immer ausrollen lasse, frage ich mich also, wie die Überschreitung zustande kommt. Wäre ich geblitzt worden, wäre es ja was anderes.

Meine letzten Punkte hab ich vor 11 Jahren bekommen, die Wachsamkeit hat wohl nachgelassen :D

30hours2late
2008-09-14, 23:54:41
Wer sagt denn das du gefahren bist? Oder bist du auf dem Video gut zu erkennen?

Plutos
2008-09-15, 00:43:05
Ist doch kein Problem, Führerschein behältste. Bis 30 drüber bist auf der sicheren Seite, iirc gibt's erst bei mehr als 40km/h drüber Fahrverbot - also Geld zahlen (ist ja eh nicht sooo teuer im Vergleich zu "zu dicht auffahren" und solche Späße) und die Punkte verfallen eh nach 2 Jahren wieder ;). Kein Stress.

Ich glaube, mit "ich bin ja gar nicht gefahren" kommst nicht so weit, wer wird das schon freiwillig auf sich nehmen, zu sagen, "ja klar, ich war's, ich bin gefahren..."?

Edit: "ausrollen" zählt nicht, wenn das Schild schon dastand, egal wie weit vorne...und 450m, das sind gerade mal 9 von den weißen Pfosten am Straßenrand, bei Tempo 130 sind das ca. 12 Sekunden...ich bin nicht bei der Polizei, aber wie schon gesagt, wenn das keine absoluten Vollpfosten waren, dann haben die mit Sicherheit mehr als 12 Sekunden Video von dir ;).

sun-man
2008-09-15, 07:01:14
Gefilmt oder mit dem mobile Radar bei Rendsburg geblitzt?
Vergiss die 25€ Bearbeitungsgebühr nicht...hab ich auch gerade bekommen. Den ersten Punkt nach 10 Jahren :(

Aufpassen: In den nächsten 6 Monaten nen Punkt und der Lappen ist weg.

30hours2late
2008-09-15, 08:30:01
Ich glaube, mit "ich bin ja gar nicht gefahren" kommst nicht so weit, wer wird das schon freiwillig auf sich nehmen, zu sagen, "ja klar, ich war's, ich bin gefahren..."?

Muss ja niemand sagen, das er es war. Man muss sich ja schließlich nicht selber belasten. Szenario: Auto verliehen an 2 Leute, die sind die Strecke gefahren, haben auf irgendeinem Rastplatz gehalten um nen Fahrerwechsel zu machen und wissen nicht mehr wo das war. Doof ist nur, wenn man auf dem Video sieht das er alleine gefahren ist. +gg+

Xanatos
2008-09-15, 08:34:43
Dann muss der Halter, ergo er, auch bezahlen...

Mark3Dfx
2008-09-15, 08:36:27
Aufpassen: In den nächsten 6 Monaten nen Punkt und der Lappen ist weg.

Begründung?

sun-man
2008-09-15, 08:55:20
AFAIK STVO/zO oder was auch immr.
2x>25km/h zu schnell heisst 1 Monate ohne Lappen wenn das innerhalb von 6 Monaten passiert.

gerade gefunden, gult wohl nur >25km/h.
(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

heisst ich mußnicht aufpassen :D (bin aber auch kein Raser)

teh j0ix :>
2008-09-15, 09:01:17
Dann muss der Halter, ergo er, auch bezahlen...

Wär mir neu, sind hier doch nicht in Österreich :eek:

vad4r
2008-09-15, 12:31:20
Erstmal Danke für die Diskussion :)

Da ich nicht angehalten wurde, hab ich das Video ja noch nicht gesehen. Deswegen habe ich erstmal den Anhörungsbogen heute weggeschickt:

Kann mich nicht dran erinnern, möchte Beweismittel sehen....


Also werde ich die Tage wohl erstmal eingeladen und dann mal schaun......

HAL
2008-09-17, 11:50:02
Also erstmal gibt es in D keine Halterhaftung (Ausnahme sind Halt- und Parkverstöße).

Das heisst, dass die Polizei Dich als Täter ermitteln muss und Du als Beschuldigter Dich nicht zu der Tat äußern musst.
Wenn der Polizist Dich aber erkannt hat und/oder Du auf dem Video zu erkennen bist, sehe ich da keine guten Aussichten.

Argo Zero
2008-09-17, 12:50:33
Wie sieht eigentlich folgendes aus:
Ich fahre z.Z. mit einem Leihwagen und wurde geblitzt. Das Autohaus wird wahrscheinlich die nette Botschaft bekommen. Wie sieht es dann gesetzlich aus? Könnten ja 20 Leute gewesen sein.

blackbox
2008-09-17, 12:58:57
Nein, du hast einen Vertrag abgeschlossen, dass nur du den Wagen fahren darfst, bzw. nur die angegebenen Personen. Außerdem ist vertraglich so etwas immer abgesichert.

Argo Zero
2008-09-17, 13:02:39
Nein, du hast einen Vertrag abgeschlossen, dass nur du den Wagen fahren darfst, bzw. nur die angegebenen Personen. Außerdem ist vertraglich so etwas immer abgesichert.

Ne, ist nichts unterschrieben. Alles mündlich gemacht aus diversen Gründen. So gesehen könnte ihn wirklich jeder fahren, weil er auf dem Papier dort herumsteht.

blackbox
2008-09-17, 13:06:22
Vertrag ist Vertrag, ob mündlich oder schriftlich.

Argo Zero
2008-09-17, 13:15:31
Nicht ganz richtig, wenn sogar ganz falsch (Stichwort: Zeugen, kein Nachweis).
Aber ich schätze es wird mich nicht erreichen, denn, wenn es so ist wie du sagst, steht normalerweise in einem Vertrag wer das Auto fährt. Da das Auto aber offiziell bei denen herumsteht und jeder eine Probefahrt damit machen kann wird es mich wohl nie erreichen.