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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sinnloses Rumfahren erlaubt?


knallebumm
2008-09-17, 01:01:40
Kann man für sinnloses Rumfahren mit dem Auto von der Polizei belangt werden?
Die fragen ja schonmal, was man den da gerade macht. Wenn ich denen antworte, daß ich einfach sinnlos und ohne Ziel Spritt verknall, kann das ein Bußgeld nach sich ziehen?
Oder muß ich mir irgendeine Begründung einfallen lassen, wie z.b. Zeitung an der Tanke kaufen, usw..?

Wer jetzt meint, daß ich eine Ökosau bin:

Mein 93er 316i :) hat knapp 59000km auf dem Tacho.
Ich fahr oft mit dem Rad zur Arbeit (9,1km je Strecke) und sowieso allgemein viel mit dem Rad.

Aber alle Jahre wieder hab ich dann Lust, nachts einfach ein wenig durch die Gegend zu cruisen.

CokeMan
2008-09-17, 01:04:31
§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

Aber mann kann sich ja schließlich jederzeit einen Grund ausdenken :wink:

knallebumm
2008-09-17, 01:06:55
Also nur verboten, wenn andere dadurch belästigt werden, z.B. wenn ich z.B. nachts 20 mal um einen Block fahre und dabei die Bewohner störe?

Oder muß ich generell eine Begründung parat haben? Zählt dann auch, daß ich mir die Gegend angucken wollte? Wer entscheidet, welcher Grund für mich wichtig ist?

X-Force
2008-09-17, 01:22:17
geht eher darum wenn man ne straße die ganze zeit hin und zurück fährt

stickedy
2008-09-17, 01:28:57
Also nur verboten, wenn andere dadurch belästigt werden, z.B. wenn ich z.B. nachts 20 mal um einen Block fahre und dabei die Bewohner störe?

Oder muß ich generell eine Begründung parat haben? Zählt dann auch, daß ich mir die Gegend angucken wollte? Wer entscheidet, welcher Grund für mich wichtig ist?
Du musst überhaupt keine Begründung parat haben. Der Polizei geht es schlicht und ergreifend nichts an, wo du her kommst und wo hin willst. Wenn du ihnen das so sagst, was nicht verwerfliches ist, sondern dein gutes recht, musst du allerdings damit rechnen, dass sie alles sehen wollen, was man so an Sachen im Auto mitführen muss (Warndreieick etc.) und sich auch ein paar Sachen genau angucken (Reifen). Also empfiehlt es sich, das nur zu machen, wenn man weiss das alles OK ist und man Zeit hat. Dann macht es Spass...

BTW: Die dürfen auch nicht in deinen Kofferraum gucken! Geht ihnen nichts an und die bräuchten nen Durchsuchungsbescheid dafür...

knallebumm
2008-09-17, 01:32:57
Du musst überhaupt keine Begründung parat haben. Der Polizei geht es schlicht und ergreifend nichts an, wo du her kommst und wo hin willst. Wenn du ihnen das so sagst, was nicht verwerfliches ist, sondern dein gutes recht, musst du allerdings damit rechnen, dass sie alles sehen wollen, was man so an Sachen im Auto mitführen muss (Warndreieick etc.) und sich auch ein paar Sachen genau angucken (Reifen). Also empfiehlt es sich, das nur zu machen, wenn man weiss das alles OK ist und man Zeit hat. Dann macht es Spass...

BTW: Die dürfen auch nicht in deinen Kofferraum gucken! Geht ihnen nichts an und die bräuchten nen Durchsuchungsbescheid dafür...

Wenn es (noch) so ist, bin ich ja beruhigt. Ich hatte irgendwann mal was aufgeschnappt, was in die gegenteilige Richtung geht. Und eben bin ich noch etwas durch die Nacht gefahren und hatte keine Lust mir was auszudenken, falls ich angehalten werde.

stickedy
2008-09-17, 01:39:04
Ja, das war schon immer so und hat sich auch nicht geändert. Letzlich können die dir überhaupt nix...

Du kannst auch nen Alkoholtest verweigern und falls du dann "unberechtigterweise" (also du hast keinen Alkohol im Blut) zum Blutabnehmen mitgebeten wirst (was sie dürfen), dann kannst du sie hinterher sogar problemlos auf Schmerzensgeld verklagen... Weiss nur auch fast keiner.

Mino Osmon
2008-09-17, 01:48:53
Naja, das mit dem Kofferraum... wenn die ihn sehen wollen, kannst du wenig dagegen tun, sie können durchaus "Gefahr im Verzug" bzw. "Vertuschungsgefahr" geltend machen. Klar, das müssen sie danach verantworten - aber einfach so interessiert sie wohl kaum einen Kofferraum und wenn sie eben meinen Gründe dafür zu haben, kann das durchaus ausreichen.

stickedy
2008-09-17, 01:53:04
Naja, das mit dem Kofferraum... wenn die ihn sehen wollen, kannst du wenig dagegen tun, sie können durchaus "Gefahr im Verzug" bzw. "Vertuschungsgefahr" geltend machen. Klar, das müssen sie danach verantworten - aber einfach so interessiert sie wohl kaum einen Kofferraum und wenn sie eben meinen Gründe dafür zu haben, kann das durchaus ausreichen.
Wenn man ihn nicht auf macht, können Sie ihn auch nicht sehen, ganz einfach. Und zum Öffnen mit nem Schlosser brauchen sie nen Beschluss vom Richter. Bei sowas können die mich Verhaften wenn sie der Meinung sind. Man muss sich beim besten Willen nicht alles gefallen lassen und sowas gehört da dazu, genauso wie die Frage wo man her kommt oder hin will.

Spasstiger
2008-09-17, 03:16:03
Sinnloses Rumfahren fällt der Polizei doch eh nur auf, wenn man ständig um den gleichen Block rumfährt, um z.B. irgendwelchen an der Bushaltestelle wartenden Mädels zu "imponieren".
Das nachts rumfahren hört sich eher so an als ob du einfach die Umgebung erkundest, neue Strecken ausprobierst, ein bischen die Gegend anschaust, die Fahrtechnik verfeinerst. Aber es klingt nicht nach ständig um den gleichen Block fahren, was ja auch nicht wirklich befriedigend ist. ;)

PacmanX100
2008-09-17, 03:30:05
Also nur verboten, wenn andere dadurch belästigt werden, z.B. wenn ich z.B. nachts 20 mal um einen Block fahre und dabei die Bewohner störe?

Nein.Der Text sagt es doch schon:

sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.

Das trifft bei dir zu,denn die fahrten,der Lärm und die Abgase sind unnötig,wenn sie keinen bestimmten Zweck dienen.
Sinnlos herumfahren ist keiner :)

knallebumm
2008-09-17, 04:07:29
Nein.Der Text sagt es doch schon:



Das trifft bei dir zu,denn die fahrten,der Lärm und die Abgase sind unnötig,wenn sie keinen bestimmten Zweck dienen.
Sinnlos herumfahren ist keiner :)

Der Zweck ist: Mir macht das rumfahren spaß, ich will mir die Gegend angucken und dabei Musik hören. Warum sollte ich nicht das Recht dazu haben, wenn andere z.B. wegen eines Fußballspieles durch ganz Europa fahren/jetten?

Mit dem Auto 50km fahren, um sich dann bei Burger King 2 Chesseburger zu kaufen ist ok? Eine Runde nachts durch den Wald um die Stimmung zu geniessen dagegen nicht?

Das wäre in meinem Augen eine starke Einschränkung der Freiheit.

PacmanX100
2008-09-17, 04:29:47
Der Zweck ist: Mir macht das rumfahren spaß, ich will mir die Gegend angucken und dabei Musik hören.

Das ist kein Zweck,sondern eine Ausrede.Himmelweiter Unterschied! ;)
Rechtlich ist die Sache klar. Fahrten wie diese sind unnötig.Musikhören ist schonmal gar kein Zweck, denn das kann jeder genauso gut zuhause oder in einer Disco und zwar ohne extra Lärmbelästigung und abgase.
Erzählst du das einem Richter,könnte der bei solchen Sätzen gleich von Vorsatz ausgehen. :crazy:

Ein Zweck ist z.B. ein berechtigter Personentransport oder eine Einkaufsfahrt und das ist nicht gegeben. Das einzige Glück das diese Leute haben,ist,das ein solches Verhalten nur schwer zu kontrollieren ist.Noch.
Wenn sich aber ein Anwohner belästigt fühlt,so kann das schon zu Problemen führen.

Wer sich eingeschränkt fühlt,mietet sich eine Rennstrecke oder Privatgelände.
Die andere Seite hat bessere Argumente: Belastung der Umwelt und der eigenen Gesundheit.

knallebumm
2008-09-17, 04:34:39
Das ist kein Zweck,sondern eine Ausrede.Himmelweiter Unterschied! ;)
Rechtlich ist die Sache klar. Fahrten wie diese sind unnötig.Musikhören ist schonmal gar kein Zweck, denn das kann jeder genauso gut zuhause oder in einer Disco und zwar ohne extra Lärmbelästigung und abgase.
Erzählst du das einem Richter,könnte der bei solchen Sätzen gleich von Vorsatz ausgehen. :crazy:

Ein Zweck ist z.B. ein berechtigter Personentransport oder eine Einkaufsfahrt und das ist nicht gegeben. Das einzige Glück das diese Leute haben,ist,das ein solches Verhalten nur schwer zu kontrollieren ist.Noch.
Wenn sich aber ein Anwohner belästigt fühlt,so kann das schon zu Problemen führen.

Wieso soll das eine Ausrede sein? Natürlich bin ich heute aus den beschriebenen Gründen durch die Gegend geballert. Das werde ich doch wohl noch am besten wissen.
Muß man demnächst oder jetzt schon Anträge ausfüllen um herauszufinden, was eine berechtigte Fahrt ist? Du machst mir irgendwie Angst. :)

PacmanX100
2008-09-17, 04:39:00
Wieso soll das eine Ausrede sein?

Weil es zumutbar ist,darauf zu verzichten und woanders Musik zu hören,wie es jeder normale Mensch auch tut.:tongue:

Die Begründung lässt keinen Raum für Interpretation.
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten

knallebumm
2008-09-17, 04:45:13
Weil es zumutbar ist,darauf zu verzichten und woanders Musik zu hören,wie es jeder normale Mensch auch tut.:tongue:

Die Begründung lässt keinen Raum für Interpretation.


Bist du von der Verhaltenspolizei damit du sagen kannst, daß nachts im Auto Musik hören nicht normal ist? Die Umgebung kann auch wichtig für den Musikgenuß sein. Darum gehts mir aber gar nicht.

Warum kann einer aus Spaß bis z.B. Bukarest heizen um sich da ein Fußballspiel anzusehen, (Das Spiel gibts auch im Fernsehen und Live-Fußball gibts auch hier)
und ich soll mir nicht aus Spaß nachts die Stadt oder den Wald anschauen dürfen?
Damit komme ich nicht im geringsten klar.

edit: ich bin für heute weg.

Loci
2008-09-17, 04:56:32
Also ganz ehrlich, würde es nur einen Polizisten geben, der mich wegen sowas aufhaltet oder gar mit einer Strafe droht, von dem verlange ich die Dienstnummer, das Wachzimmer und den Namen seines Vorgesetzten.Alles weiter geht dann über den Anwalt. Soweit kommt es noch,daß man nicht mal mehr aus Spaß rumfahren dürfte.
Also mach dir da keine gedanken.Fahr solang und soweit wie du spaß daran hast.Natürlich nur, wenn du ned unbedingt um 3 uhr früh in einer ruhigen Wohngegen stundenlang rumfährst *g*.

PacmanX100
2008-09-17, 04:57:07
daß nachts im Auto Musik hören nicht normal ist?

Irrelevant.Musik hat schonmal gar nichts damit zu tun,denn es scheitert schon am "Zweck" der Fahrt.Also bereits beim vorherigen und wichtigsten Punkt.

Die Umgebung kann auch wichtig für den Musikgenuß sein.

ebenfalls irrelevant, primärzweck eines Fahrzeugs ist nicht die Musik. Und wenn die Umgebung so wichtig ist, warum dann kein Musikstudio?

Warum kann einer aus Spaß bis z.B. Bukarest heizen um sich da ein Fußballspiel anzusehen

Weil das kein Spaß ist, sondern ein Personentransport. Also ein Zweck.

Damit komme ich nicht im geringsten klar.

Deswegen gelten Gesetze für alle,für die sie gemacht sind.

PacmanX100
2008-09-17, 04:59:05
Alles weiter geht dann über den Anwalt.

Den Anwalt wird es freuen. Geld fürs nichtstun. ;)
Mit welcher Begründung soll er etwas bewirken können?

Soweit kommt es noch,daß man nicht mal mehr aus Spaß rumfahren dürfte.

Das braucht gar nicht kommen, das ist schon länger so.

FireFrog
2008-09-17, 08:07:34
Aber alle Jahre wieder hab ich dann Lust, nachts einfach ein wenig durch die Gegend zu cruisen.
In Amiland ist das genau geregelt mit dem cruisen:

http://www.cinemassacre.com/gallery/California_August_2008-WEB/Roadside_oddities/cruising.jpg

Driving through Long Beach, I saw this “No Cruising” sign. Thanks for the definition of what “cruising” means. 3 times past the same point within 4 hours? Who keeps count?
Quelle:
http://www.cinemassacre.com/new/index.php

Mich haben se nachts um drei auch ma angehalten und gefragt wo ich denn hin möchte und naja warum sollen die denn net wissen, dass ich den BurgerKing will und der in 10 Minuten zu macht, darauf hin sagte der na dann fahren sie ma schnell weiter:D

flatbrain
2008-09-17, 09:01:00
Du musst überhaupt keine Begründung parat haben. Der Polizei geht es schlicht und ergreifend nichts an, wo du her kommst und wo hin willst. Wenn du ihnen das so sagst, was nicht verwerfliches ist, sondern dein gutes recht, musst du allerdings damit rechnen, dass sie alles sehen wollen, was man so an Sachen im Auto mitführen muss (Warndreieick etc.) und sich auch ein paar Sachen genau angucken (Reifen). Also empfiehlt es sich, das nur zu machen, wenn man weiss das alles OK ist und man Zeit hat. Dann macht es Spass...

BTW: Die dürfen auch nicht in deinen Kofferraum gucken! Geht ihnen nichts an und die bräuchten nen Durchsuchungsbescheid dafür...

Falsch. Informiere dich mal über verdachtsunabhängige Kontrollen...

@Pacman...
Normale, betriebsbedingte Geräusche und Abgase sind eben keine vermeidbaren Zustände im Sinne des §30, einzig die Belästigung anderer wäre ein zu berücksichtigendes Kriterium, desen Feststellung dann doch richterlich erfolgen wird.

_Gast
2008-09-17, 10:12:11
BTW: Die dürfen auch nicht in deinen Kofferraum gucken! Geht ihnen nichts an und die bräuchten nen Durchsuchungsbescheid dafür...Du kannst auch nen Alkoholtest verweigern und falls du dann "unberechtigterweise" (also du hast keinen Alkohol im Blut) zum Blutabnehmen mitgebeten wirst (was sie dürfen), dann kannst du sie hinterher sogar problemlos auf Schmerzensgeld verklagen...Woher hast du denn diese abenteuerlichen Geschichten? Die Polizei darf ohne richterliche Anordnung sogar deine Wohnung durchsuchen, wenn beispielsweise Gefahr im Verzug ist. Und ob Gefahr im Verzug ist, beurteilt ausschließlich der Beamte vor Ort. Auch kannst du gerne den diensthabenden Arzt auf Körperverletzung verklagen, du wirst aber in aller Regel nicht Recht bekommen, weil eine Blutprobe nur bei begründetem Verdacht angeordnet wird.

Eggcake
2008-09-17, 10:19:15
Weil es zumutbar ist,darauf zu verzichten und woanders Musik zu hören,wie es jeder normale Mensch auch tut.:tongue:

Die Begründung lässt keinen Raum für Interpretation.


Da ist aber ganz sicher nicht normales herumfahren gemeint sondern mit 10k Touren durch die Gegend zu fahren und den Motor selbst während der Arbeit laufen lassen :>

PacmanX100
2008-09-17, 10:22:13
Normale, betriebsbedingte Geräusche und Abgase sind eben keine vermeidbaren Zustände im Sinne des §30, einzig die Belästigung anderer wäre ein zu berücksichtigendes Kriterium, desen Feststellung dann doch richterlich erfolgen wird.

Ich glaube du hast das Thema nicht verstanden.
vermeidbare Fahrten sind vermeidbare Abgase. Und genau dieser Punkt ist eindeutig geregelt.
"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten."
Herumcruisen ist vermeidbar.Darüber brauchen wir gar nicht diskutieren,das ist einer der Gründe,warum es so einen Punkt überhaupt gibt :) Das herumstehen mit laufenden Motor ist auch nicht erwünscht.

Du kannst gerne mit der nächsten Kontrolle darüber verhandeln,wenn du magst.

flatbrain
2008-09-17, 10:28:41
Ich glaube du hast das Thema nicht gelesen.
vermeidbare Fahrten sind vermeidbare Abgase. Und genau dieser Punkt ist eindeutig geregelt.

Du kannst gerne mit der nächsten Kontrolle darüber verhandeln,wenn du magst.

Wenn du es mehrfach wiederholst, wird es nicht richtiger. Es gibt per se keine Definition für vermeidbare Fahrten. Die Frage kann im Einzelfall nur ein Richter entscheiden. Im Gesetz steht aber explizit: "(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten."

Ich glaube du hast das Thema nicht verstanden.
vermeidbare Fahrten sind vermeidbare Abgase. Und genau dieser Punkt ist eindeutig geregelt.
"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten."
Herumcruisen ist vermeidbar.Darüber brauchen wir gar nicht diskutieren,das ist einer der Gründe,warum es so einen Punkt überhaupt gibt :) Das herumstehen mit laufenden Motor ist auch nicht erwünscht.

Du kannst gerne mit der nächsten Kontrolle darüber verhandeln,wenn du magst.

Deine Änderung zeigt im Übrigen, dass du den Gedanken hinter dem Gesetz nicht verstanden hast.

PacmanX100
2008-09-17, 10:34:57
Wenn du es mehrfach wiederholst, wird es nicht richtiger.

Ich habe gar nichts wiederholt,sondern nur die Passage in der das steht,zitiert.Ich habe keinerlei Punkte daran geändert.Beschwer dich beim Erfinder,danke.

Im Gesetz steht aber explizit: "(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten."

Damit bestätigst du nur das,was bereits gesagt wurde.Du solltest den Text zu Ende lesen,damit es dir klar wird.Das gilt übrigens für alle Gesetze,es zählt die komplette Passage,nicht nur ein Teil,den man sich herauspickt.
Vermeidbares herumcruisen (=vermeidbarer Lärm) ist ebenso unerwünscht wie das laufenlassen eines Motors ohne besonderen Grund.

Deine Änderung zeigt im Übrigen, dass du den Gedanken hinter dem Gesetz nicht verstanden hast.

Das steht bereits in der Passage selbst und bedarf keiner besonderen Erklärung, für jemanden mit deutschkenntnissen.
Es gab keinerlei änderung in meinem Text,ich arbeite ohne vorschaufunktion,das ist alles. Wieder nur ein Beispiel,das du versuchst alles zu deinem gunsten auszulegen. Wird einem Richter jedoch überhaupt nicht interessieren,der lässt nicht mit sich feilschen.Vergiss es und verschwende nicht meine Zeit.Danke.

flatbrain
2008-09-17, 10:44:47
Ich habe gar nichts wiederholt,sondern nur die Passage in der das steht,zitiert.Ich habe keinerlei Punkte daran geändert.Beschwer dich beim Erfinder,danke.



Damit bestätigst du nur das,was bereits gesagt wurde.Du solltest den Text zu Ende lesen,damit es dir klar wird.Das gilt übrigens für alle Gesetze,es zählt die komplette Passage,nicht nur ein Teil,den man sich herauspickt.
Vermeidbares herumcruisen ist ebenso unerwünscht wie das laufenlassen eines Motors ohne besonderen Grund. Das steht direkt im Text und lässt keinerlei Spielraum für Interpretationen mehr. Sonst stünde da "außer..."

Nochmal. §30 (1) regelt nicht, ob ein Fahrzeug in Betrieb genommen werden darf, sondern wie es im Betrieb einzusetzen ist. "Unnützes Hin- und Herfahren ist nicht per se verboten, es ist im Einzelfall zu prüfen, ob A ein Hin- und Herfahren sinnlos ist und B eine Belästigung anderer vorliegt. Nur wenn A und B zu bejahen ist, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor... Ob vermeidbares Cruisen unerwünscht ist, spielt keine Rolle, da es per se nicht verboten ist, erst die Kombination aus A und B führt zur Ordnungswidrigkeit.

Ich habe gar nichts wiederholt,sondern nur die Passage in der das steht,zitiert.Ich habe keinerlei Punkte daran geändert.Beschwer dich beim Erfinder,danke.



Damit bestätigst du nur das,was bereits gesagt wurde.Du solltest den Text zu Ende lesen,damit es dir klar wird.Das gilt übrigens für alle Gesetze,es zählt die komplette Passage,nicht nur ein Teil,den man sich herauspickt.
Vermeidbares herumcruisen (=vermeidbarer Lärm) ist ebenso unerwünscht wie das laufenlassen eines Motors ohne besonderen Grund.



Das steht bereits in der Passage selbst und bedarf keiner besonderen Erklärung, für jemanden mit deutschkenntnissen.
Es gab keinerlei änderung in meinem Text,ich arbeite ohne vorschaufunktion,das ist alles. Wieder nur ein Beispiel,das du versuchst alles zu deinem gunsten auszulegen. Wird einem Richter jedoch überhaupt nicht interessieren,der lässt nicht mit sich feilschen.Vergiss es und verschwende nicht meine Zeit.Danke.

Ok, EOD. Wenn du nicht in der Lage bist, einfache Zusammenhänge zu sehen, ist jede Diskussion wirklich sinnlos. Im Übrigen solltest du etwas zurückhaltender mit deinen Unterstellungen sein, gerade in Bezug auf etwaigige Deutschkenntnisse... ;)

specialDD
2008-09-17, 10:47:23
Ich würde mir da auch keine Gedanken drüber machen, denke das kommt kaum vor dass die einen deswegen anhalten.

Die Lärmbelästigung nachts in Wohngebieten mag ja noch als Grund zählen, aber die zusätzliche, unnötige Abgasbelastung finde ich lachhaft.

Dann müsste man in Deutschland grundsätzlich alle Rennstrecken für Verbrennungsmotorbetriebene Fahrzeuge sperren- Formel1 an erster Stelle. Was da an Resourcen verheizt wird ist ja nicht mehr feierlich.

Klar, auf alle Menschen in D bezogen wird das nicht arg viel ausmachen, aber es sollte doch gleiches Recht für alle bezüglich Abgasbelastung herrschen. Und da sind Formel1 Fahrer im Vorteil, weil sie es ja unbegrenzt fahren dürfen.

(Mir ist schon klar dass dies abgeschottete Rennstrecken sind, wo idR niemand wohnt. Deshalb zählt Lärmbelästigung hier nicht. Aber es ist die selbe Luft, die wir alle atmen)


PS ich halte jegliche Einschränkung für den Privatbürger aufgrund von einer Abgasbelastung für falsch. Auf abgelegenen Strecken z.B. in Industriegebieten sollte man unbegrenzt rumcruisen können

PacmanX100
2008-09-17, 11:05:25
Nochmal. §30 (1) regelt nicht, ob ein Fahrzeug in Betrieb genommen werden darf, sondern wie es im Betrieb einzusetzen ist.

Danke das du uns endgültig bestätigst,das du das Thema nie wirklich gelesen,geschweige denn die Beiträge verstanden hast.

Sonst wäre dir aufgefallen,das im posting #13 alles bereits steht,was du uns hier versuchst die ganze Zeit zu erzählen.:P
Sogar der Punkt der Belästigung ist dort längst erwähnt. *gähn*

Im Übrigen solltest du etwas zurückhaltender mit deinen Unterstellungen sein, gerade in Bezug auf etwaigige Deutschkenntnisse... ;)

Nö,auch diese Entscheidung obliegt nicht dir und das ist auch gut so.Meine Kenntnisse gehen keinen etwas an und wenn jemand versucht,daraus etwas abzuleiten,dann zeigt das nur deren mangelnde Weitsicht. Denn ich schreibe in Foren so wie es mir gefällt,nicht wie es nötig ist.
Gerade auch, weil du die Bedeutung eines "." in den zitierten Paragraphen nicht beachtest hast und dir nur den Teil herauspickst,den du für wichtig hälst.Nun darfst du mehrmals raten,warum z.B. die Wörter Umweltschutz,unnötig,Lärm in der Passage vorkommen. Unnötige herumfahrerei geht auch mit unnötigem Lärm,Abgas und Umweltverschmutzung daher,unabhängig davon ob sich jemand belästigt fühlt oder nicht (letzteres wurde deswegen extra in einem weiteren Satz ausgelagert,um die Bedeutung nicht zu verfälschen). Schon im zweiten Satz ist nicht mehr die Rede von belästigungen,daher kann auch dagegen vorgegangen werden,ohne das sich jemand gestört gefühlt hat.
Noch ein lustiger Punkt: Das Wort "ob" wurde abgesehen von diesem Beitrag hier niemals von mir erwähnt.

stickedy
2008-09-17, 14:33:56
Falsch. Informiere dich mal über verdachtsunabhängige Kontrollen...
$36 Abs. 5 StVo:
(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.
So ist eine allgemeine Verkehrkosntrolle definiert. Mehr geht Ihnen nichts an.

stickedy
2008-09-17, 14:39:27
Woher hast du denn diese abenteuerlichen Geschichten? Die Polizei darf ohne richterliche Anordnung sogar deine Wohnung durchsuchen, wenn beispielsweise Gefahr im Verzug ist. Und ob Gefahr im Verzug ist, beurteilt ausschließlich der Beamte vor Ort. Auch kannst du gerne den diensthabenden Arzt auf Körperverletzung verklagen, du wirst aber in aller Regel nicht Recht bekommen, weil eine Blutprobe nur bei begründetem Verdacht angeordnet wird.
"Gefahr in Verzug" gibt es nicht im Polizeirecht. Ich weiss aber was du meinst. Allerdings ist derlei Verdacht bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht gegeben.

PHuV
2008-09-17, 14:47:29
"Gefahr in Verzug" gibt es nicht im Polizeirecht. Ich weiss aber was du meinst. Allerdings ist derlei Verdacht bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nicht gegeben.

Na ja, wie erklärst Du Dir dann die ganzen Kontrollen, die gemacht werden, um festzustellen, ob jemand Drogen mit sich führt? Oder die Zollkontrollen innerhalb eines Landes, wenn man beispielsweise mit sehr viel Geld rumfährt (beispielsweise werden schon viele Geldschmuggler vor der Schweizer Grenze vom Zoll abgefangen). Nix Durchsuchungsbefehl, die dürfen jederzeit Dein Auto komplett flitzen, wenn sich ein Verdacht ergibt. Und dreimal darfst Du raten, wer den Verdacht wohl äußert? ;)

_Gast
2008-09-17, 14:50:29
So ist eine allgemeine Verkehrkosntrolle definiert. Mehr geht Ihnen nichts an.Aha. Und woran erkennst du, dass es sich um eine Verkehrskontrolle und nicht um eine Polizeikontrolle handelt? Im Gegensatz zur Verkehrskontrolle dürfen Beamte bei der Polizeikontrolle u. a. die Personalien feststellen, Fahrzeuge und mitgeführte Sachen überprüfen, Fahndungsdateien abgleichen oder (je nach Bundesland) Personen und Fahrzeuge durchsuchen. Auch kann aus einer Verkehrskontrolle schnell eine Polizeikontrolle werden, wenn die Beamten den Verdacht einer Straftat haben.

Mich würde interessieren, woher du dein "Fachwissen" hast.

DonVitoCorleone
2008-09-17, 15:08:59
Also ich kenn das hier von einigen Passstraßen: Da steht ab und zu die Polizei und kontrolliert ob Leute öfters direkt hintereinander rauf und runter fahren. Ist ja nicht ganz unbeliebt, vor allem bei 2-Rad Fahrern.

Beachtlich find ich wie Leute (wie der Threadstarter zum Beispiel) sich eindeutig und klar formulierte Gesetze immer wieder schön zurecht biegen wollen.
Die Gesetzeslage ist halt numal so, dass "cruisen" verboten ist. Punkt!
Klar ist bestimmt niemand so dumm, bei ner Kontrolle zu sagen man fährt nur so zum Spaß rum. Aber wenn dich mal ne Streife aufhält, weil se beobachtet haben wie du das 5. Mal um den selben Block fährst, dann kassieren se halt ab. Zurecht und hoffentlich nicht zu knapp wie ich finde!

Gruß

flatbrain
2008-09-17, 15:23:37
$36 Abs. 5 StVo:

So ist eine allgemeine Verkehrkosntrolle definiert. Mehr geht Ihnen nichts an.

Verdachtsunabhängige Kontrollen haben nichts mit der StVO zu tun. Und auch nicht mit allgemeinen Verkehrskontrollen...

@PacmanX100

Vergiss es, du bist nicht in der Lage, einfache Zusammenhänge zu verstehen. Ist aber nicht schlimm, so etwas gibt es hin und wieder. Fühle dich ab jetzt von mir ignoriert.

Spasstiger
2008-09-17, 16:31:15
Beachtlich find ich wie Leute (wie der Threadstarter zum Beispiel) sich eindeutig und klar formulierte Gesetze immer wieder schön zurecht biegen wollen.
Die Gesetzeslage ist halt numal so, dass "cruisen" verboten ist. Punkt!
Klar ist bestimmt niemand so dumm, bei ner Kontrolle zu sagen man fährt nur so zum Spaß rum. Aber wenn dich mal ne Streife aufhält, weil se beobachtet haben wie du das 5. Mal um den selben Block fährst, dann kassieren se halt ab. Zurecht und hoffentlich nicht zu knapp wie ich finde!

Gruß
knallebumm gehts glaub ich eher drum, nachts mal in die Natur zu fahren, etwas Musik zu hören und sich zu entspannen. Das ist imo nicht sinnlos und andere Leute belästigt man damit auch nicht.
Während meiner Zivizeit bin ich mit einem Kollegen auch öfters mal einfach losgefahren ohne Ziel (er ist meistens gefahren). Manchmal sind wir dann irgendwo essen gegangen, manchmal haben wir ein paar Autos angeschaut und manchmal haben wir einfach nur ein paar Sachen ausprobiert (z.B. Beschleunigung aus dem Stand auf 100, aber nur außerorts und wenn die Straße frei war).

Kinman
2008-09-17, 23:00:30
Also ich kenn das hier von einigen Passstraßen: Da steht ab und zu die Polizei und kontrolliert ob Leute öfters direkt hintereinander rauf und runter fahren. Ist ja nicht ganz unbeliebt, vor allem bei 2-Rad Fahrern.

"Herr Inspektor, ich schleife! Ich schleife meine Knieschleifer an. Das ist der Grund des wiederholten Auf- und Abfahrens"...

@PacmanX100:
flatbrain hat sicherlich Recht. Das Gesetz sollte bewirken, dass ein Auto im Betrieb so ökonomisch wie möglich betrieben wird und besagt nicht, dass das Auto nur für einen Zweck in Betrieb genommen werden darf.
Da "Bei der Benutzung von Fahrzeugen..." steht, impliziert das automatisch, dass das Fahrzeug bereits im Betrieb ist.
Wäre es nicht so, wären 80% aller Motorradfahrer gesetzeswidrig unterwegs.

mfg Kinman

Plutos
2008-09-17, 23:19:30
Ist die Hälfte davon nicht eh hinfällig, also der Teil über vermeidbare Fahrten aus Umweltschutz-Gedanken? Wenn ich das Benzin heute nicht verbrenne, dann eben morgen auf dem Weg zur Arbeit, salopp gesagt...von daher ist Spritsparen an sich eigentlich sinnlos (aus Umweltschutzgründen), weil man den Schadstoffausstoß nicht reduziert, sondern lediglich den Zeitpunkt desselbigen ändert.

Sir Silence
2008-09-17, 23:24:31
Aber alle Jahre wieder hab ich dann Lust, nachts einfach ein wenig durch die Gegend zu cruisen.

ja man, das kenn ich. macht einfach spaß nachts rumzugurken :up:

edith sagt: sag mir beim nächsten mal bescheid, dann fahr ich mit!

stickedy
2008-09-18, 01:10:41
Aha. Und woran erkennst du, dass es sich um eine Verkehrskontrolle und nicht um eine Polizeikontrolle handelt? Im Gegensatz zur Verkehrskontrolle dürfen Beamte bei der Polizeikontrolle u. a. die Personalien feststellen, Fahrzeuge und mitgeführte Sachen überprüfen, Fahndungsdateien abgleichen oder (je nach Bundesland) Personen und Fahrzeuge durchsuchen. Auch kann aus einer Verkehrskontrolle schnell eine Polizeikontrolle werden, wenn die Beamten den Verdacht einer Straftat haben.
An dem netten Satz "Guten Tag/Abend/Morgen, allgemeine Verkehrskontrolle, ihre Fahrzeugpapiere und Führerschein bitte"?! Wenn natürlich hinten aus deinem Kofferraum Blut tropft und dich die Polizei deswegen anhält wird das kaum eine allgemeine Verkehrskontrolle sein. Aber darum geht es doch hier gar nicht, es geht allein um die allgemeine Verkehrskontrolle im Zusammenhang mit dem Threadthema.


Mich würde interessieren, woher du dein "Fachwissen" hast.
Aus den Gesetzen? Die kann nämlich jeder lesen, man sollte es auch einfach mal hin- und wieder tun...

Mal davon abgesehen, gibt es genug Fachforen wo entsprechend juristisch weiter bewanderte das auch entsprechend kommentieren. Man muss sich halt einfach etwas belesen und evtl. auch einfach hin und wieder mal ein Nachrichtenmagazin lesen, da wird sowas nämlich auch relativ häufig behandelt.

Verdachtsunabhängige Kontrollen haben nichts mit der StVO zu tun. Und auch nicht mit allgemeinen Verkehrskontrollen...
Die allgemeine Verkehrskontrolle ist eine verdachtsunabhängige Kontrolle eben weil sie jederzeit und - wer hätte es vermutet - verdachtsunabhängig durchgeführt werden darf. Und genau bei diesen verdachtsunabhängigen Kontrollen - eben weil es keinen Verdacht gibt - gibt es genau definierte Rahmen, was die Beamten dürfen bzw. was man ihnen an Auskunft oder Papieren geben muss. Eine allgemeine Verkehrskontrolle darf z.B. auch nicht von Zivilstreifen durchgeführt werden. Diese dürfen nur eine konkrete Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgen.

Im Polizeirecht gibt es keine verdachtsunabhängige Kontrolle, ganz im Gegenteil muss jede Handlung, wie z.B. das Durchsuchen von Sachen, durch real vorhandene Tatsachen begründet sein. Und ob dem so ist entscheidet ein Richter, weshalb sich die Polizei hütet dagegen zu verstossen. Und genau deswegen gibt es diese Regelung ja auch, weil es der deutschen Polizei eben nicht erlaubt ist nach Gutdünken Personen, Sachen etc. zu kontrollieren. Lässt sich alles entsprechend in den Plozeigesetzen nachlesen.

PacmanX100
2008-09-18, 01:24:56
Wenn ich das Benzin heute nicht verbrenne, dann eben morgen auf dem Weg zur Arbeit, salopp gesagt...von daher ist Spritsparen an sich eigentlich sinnlos (aus Umweltschutzgründen)

Wo ist denn da die Logik. Wenn du nur einmal statt zweimal fährst,so sparst du natürlich etwas und schonst die Umwelt. Aus 1+1 wird nicht 1. Daher ist es nicht egal. Wenn du fünf mal die Woche zur Arbeit fährst ist das ok,deswegen brauchst du aber nicht noch 5x nach der arbeit herumfahren,wenn das nicht notwendig ist.

flatbrain hat sicherlich Recht. Das Gesetz sollte bewirken, dass ein Auto im Betrieb so ökonomisch wie möglich betrieben wird und besagt nicht, dass das Auto nur für einen Zweck in Betrieb genommen werden darf.

Er kann nicht recht gehabt haben,weil ich das nie so gesagt habe,sprich er mich nie verstanden hat und das ist Vorraussetzung.Es wird langsam langweilig *gähn*
Ihr müsstest mal die Texte und Zitate lesen,dann ergibt sich ein anderer Zusammenhang. Im Posting #13 steht das eindeutig genug und wer das nicht versteht,dem ist nicht mehr zu helfen.
Besonders lustig die Stelle,an dem er den gleichen Sachverhalt der bereits mehrfach hier aufgeführt ist,nochmal haargenau wiederholt und das als falsch erachtet.Von einem absoluten Fahrverbot hat nie jemand geredet,auch nicht von einem "ob",deswegen wirst du diese Wörter auch nicht dort finden. Die Frage ist gewesen "Sinnloses Rumfahren erlaubt?". Die Antwort lautet nicht "Ja",sondern "..., nur mit Einschränkungen..." und die stehen alle bereits hier.

Jaja,das zum thema Sprache..;D Wenn da ein Zitat steht,sollte dieses mitgelesen werden. Für alle die es immer noch nicht raffen,hier mal ein wichtiges Zitat "Wenn sich aber ein Anwohner belästigt fühlt,so kann das schon zu Problemen führen."
Das gilt jedoch nicht für folgenden Sachverhalt.

Im übrigen ist auch das Motorenlaufenlassen ohne besonderen Grund zu unterlassen und das trifft sicher auf viele zu.Hier kann jederzeit eingeschritten werden,deshalb steht in diesem Satz auch kein wort von "belästigungen",die vorliegen müssen.

stickedy
2008-09-18, 01:25:39
Na ja, wie erklärst Du Dir dann die ganzen Kontrollen, die gemacht werden, um festzustellen, ob jemand Drogen mit sich führt? Oder die Zollkontrollen innerhalb eines Landes, wenn man beispielsweise mit sehr viel Geld rumfährt (beispielsweise werden schon viele Geldschmuggler vor der Schweizer Grenze vom Zoll abgefangen). Nix Durchsuchungsbefehl, die dürfen jederzeit Dein Auto komplett flitzen, wenn sich ein Verdacht ergibt. Und dreimal darfst Du raten, wer den Verdacht wohl äußert? ;)
Moment, du wirfst da einiges durcheinander:
1. Ist die Unverletzlichkeit der Wohnung aufgehoben, wenn "Gefahr im Verzug" ist, das ist z.B. der Fall wenn sich ein Flüchtender in einer Wohnung versteckt (als Beispiel). Aber auch dazu muss es einen Grund geben. Gibt es den nicht, dann gibt es dafür mächtig auf den Sack, da das nämlich ein Richter entscheidet und nicht die Polizei. Aus jenem Grund achtet die Polizei da auch sehr peinlich drauf was sie tun. Eine Grundvoraussetzung dafür ist natürlich, dass man sich entsprechend wehrt! Wenn man zu allem ja und Amen sagt, dann ist es natürlich völlig egal, was die Polizei darf oder was sie nicht darf, weil dann macht sie es einfach. Auf gut deutsch: Wird man angehalten (allgemeine Verkehrskontrolle) und soll den Kofferraum öffnen und es gibt keinen begründeten Verdacht, dass da etwas nicht stimmt (z.B. wenn ein Finger aus der Heckklappe guckt, dann hat die Polizei kein recht, da rein zu gucken, d.h. wenn du Ihnen das verweigerst kannst du davon ausgehen, dass sie nichts weiter tun werden, eben weil sie auf den Sack bekommen wenn man sich wehrt und es keinen Verdacht gab. Sagst du hingegen: "Na klar, schauen Sie ruhig rein", dann gibst du Ihnen die Erlaubnis und damit tun sie dann auch nicht unerlaubtes.

2. Die Bedingungen der Schleierfahndung sind auch genau festgelegt und dürfen nur in einem Abstand von 30 km zur Staatsgrenze durchgeführt werden. Für die Zollkontrollen gilt ähnliches. Letzlich sind das genau die Kontrollen, die früher an der Grenze erlaubt waren und nun aufgrund des Schengener Abkommens und des europäischen Binnenmarktes eben nicht mehr dort stattfinden können, weil es keine Grenzübergänge mehr gibt. Wie gesagt, auch das ist genau geregelt. Wobei die Schleierfahndung an sich eine verdachtsunabhängige Personenkontrolle ist, diese darf aber wie gesagt nur 30 km von der Grenze entfernt durchgeführt werden. Die Schleierfahnung ist aber auch genau aus diesem Grund rechtlich höchst umstritten (eben weil sie per se verdachtsunabhängig ist).

3. Mögliche Kontrollen auf Drogen etc. sind auch genau festgelegt, die einzelnen Kriterien stehen auch in den entsprechenden Polizeigessetzen. Auch da gilt wieder: Nur weil die Polizei nach einer Kontrolle fragt heißt das noch lange nicht, dass sie dich kontrollieren dürfen. Gibt man aber die Zustimmung, dann haben sie auch die Erlaubnis. Wenn man sich entsprechend wehrt und denen nicht einfach gewähren lässt, können die wenig tun, da die richterliche Kontrolle normalerweise (halt im Nachhinein) funktioniert und es dann eben entsprechend geahndet wird. Das riskiert kein Polizist wenn der Fall eindeutig ist. Wobei es da natürlich auch immer Streitfälle gibt, keine Frage. Aber darum ging es ja hier nicht, sondern an sich um allgemeine Verkehrskontrollen.

Woher hast du denn diese abenteuerlichen Geschichten? Die Polizei darf ohne richterliche Anordnung sogar deine Wohnung durchsuchen, wenn beispielsweise Gefahr im Verzug ist. Und ob Gefahr im Verzug ist, beurteilt ausschließlich der Beamte vor Ort. Auch kannst du gerne den diensthabenden Arzt auf Körperverletzung verklagen, du wirst aber in aller Regel nicht Recht bekommen, weil eine Blutprobe nur bei begründetem Verdacht angeordnet wird.
Das hab ich ganz übersehen gehabt, deswegen noch ne Ergänzung zur Blutentnahme: Das war selbstverständlich drauf ausgelegt, dass es nicht berechtigt ist, also kein Verdacht besteht, sprich man stinkt nicht nach Alkohol und fährt keine Schlangenlinie. Also der typische Fall "Allgemeine Verkehrskontrolle" blablabla "Haben sie was getrunken?" (Allein schon diese Frage muss man nicht beantworten! Davon ab das sie selten dämlich ist - wer trinkt schon nichts, die Frage nach alkoholischen Getränken sollte ja wohl schon drin sein) und der anschließenden Frage "Würden sie einen Alkoholtest machen?". Wenn man diesen Alkoholtest verweigert und der/die Beamten dann eine Blutentnahme anordnen ohne das es eben einen begründeten Verdacht gibt (das sollte man natürlich selber wissen), dann ist das Körperverletzung und man bekommt Schmerzensgeld (wenn man sich dagegen wehrt natürlich nur). Und genau aus diesem Grund macht das kein Polizist wenn es keinen begründeten Verdacht gibt! Wie gesagt gilt natürlich nur, wenn man wirklich nichts alkoholisches zu sich genommen hat. Genau deswegen wird ja auch der Alkoholtest überhaupt durchgeführt bzw. drum gebeten: Wenn Gerät irgendwas anzeigt, was über 0,5 Promille liegt, dann ist der begründete Verdacht für eine legale Anordnung der Blutentnahme ja vorhanden. Für den Drogenschnelltest gilt im übrigen gleiches!

Natürlich hat man bei sowas auch immer mal gern das Problem der Beweisbarkeit, sprich sollten es zwei Polizisten sein und du allein, dann wird es schwierig zu beweisen, dass man nicht Schlangenlinie fuhr... Aber das ist dann wieder eine Rechtsgeschichte, hat aber letzlich nichts mit dem Können und Dürfen der Polizei zu tun.

Lyka
2008-09-18, 11:04:13
"Herr Inspektor, ich schleife! Ich schleife meine Knieschleifer an. Das ist der Grund des wiederholten Auf- und Abfahrens"...

@PacmanX100:
flatbrain hat sicherlich Recht. Das Gesetz sollte bewirken, dass ein Auto im Betrieb so ökonomisch wie möglich betrieben wird und besagt nicht, dass das Auto nur für einen Zweck in Betrieb genommen werden darf.
Da "Bei der Benutzung von Fahrzeugen..." steht, impliziert das automatisch, dass das Fahrzeug bereits im Betrieb ist.
Wäre es nicht so, wären 80% aller Motorradfahrer gesetzeswidrig unterwegs.

mfg Kinman

aber sowas von richtig :D

Motorradfahren ist imho fast einzig und allein dem reinen "Spaßfahren" zugeordnet. Personentransport?^^ Einkaufsfahren?^^

Dennoch frag ich mich, wieso darüber diskutiert wird... für jede Form von "Spaßfahrt" kann man immer einen Grund angeben und kein Polizist, der mich je angehalten hat, hat mich gefragt, warum ich unterwegs bin :|

Marodeur
2008-09-18, 11:28:56
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten

Wenn man das genau auslegt müsste sich so gut wie jeder selbst anzeigen. Schon allein das laufen lassen vor der Ampel ist eine unnötige Belastung. ^^

Motorradtouren wären somit auch generell verboten. Wäre mir aber neu das hier jemals einer belangt worden wäre bzw. das Angeben von "Tour" als Grund der Fahrt jemals falsch gewesen wäre. Somit ist eine Spaßfahrt ebenfalls eine ausreichende Begründung.

Und generell: Man kanns mit der Paragraphenreiterei auch übertreiben...