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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewerbe als selbstständiger Softwareentwickler: Ust-ID#?


mf_2
2008-09-18, 20:16:26
Hallo zusammen,

ich habe für meine gerade anlaufende Webmastertätigkeit ein Gewerbe angemeldet und erstelle nun bald meine erste Homepage.
Allerdings habe ich auf dem Gewerbeanmeldungsbogen kein Feld gefunden wo meine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vermerkt ist.
Brauche ich sowas nicht generell als Gewerbetreibender? Oder erst ab einer bestimmten Umsatzgrenze?
Ich muss ja dann eine Rechnung schreiben, und da will ich nicht gleich mit einer unvollständigen Rechnung anfangen (wenn die USt ID Nr. irrtümlich weggelassen wird).

Mir ist bewusst dass dies kein Rechtsforum ist und dass ich auch bei der Stadt vorbeischauenn könnte, aber die haben bei uns unsägliche Öffnungszeiten und es ist ja keine wahnsinnig spezielle Frage.

Es gibt ja sicher auch andere gewerbetreibende Webdesigner / Softwareentwickler hier oder?

Gruß,
mf_2

Darkstar
2008-09-18, 20:30:16
Ich würde einfach beim zuständigen Finanzamt anrufen. Die sollten Dir weiterhelfen können.

darph
2008-09-18, 20:41:16
Du mußt nicht unbedingt eine Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben. Meines Wissens (achtung, Halbwissen) reicht oft auch die Steuernummer.

Auf jeden Fall kriegst du nicht automatisch mit der Gewerbeanmeldung eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Die mußt du extra beantragen (https://www.formulare-bmf.de/). Das impliziert ja schon, daß das Vorhandensein eines Gewerbes nicht unbedingt eine Umsatzsteueridentifikationsnummer verlangt.

Wann du aber genau eine solche Nummer angeben mußt, und wann nicht, das weiß ich nicht.

Plutos
2008-09-19, 09:31:20
Afaik ist die USt-Nummer nur bei Personen- und Kapitalgesellschaften "automatisch" mit dabei ;).

-Duke-
2008-09-19, 11:01:47
... und Du benötigst die UST-IDNR nur, wenn du Umsätze im EG-Ausland tätigen möchstest.. Im Inland reicht die Angabe Deiner normalen Steuernummer auf Deinen Rechnungen.

Gruß
-Duke-

drmaniac
2008-09-19, 21:58:16
Wenn du übrigens allgemein Software entwickelst, musst du ein Gewerbe anmelden und zahlst G-Steuer.

Wenn du dagegen, sagen wir, Blah Blha Systemsoftwareentwicklung heist, kanns du dir einen Freiberuflerstatus erwirken.

Keine Gewerbeanmeldung mehr nötig und gleichgestellt mit Ärzten, Anwälten, Steuerprüfern...


Manchmal muss man darum aber kämpfen ;) Mein Steuerberater hat 12 Monate gebraucht, dann gabs die ganze G-Steuer zurück (hatte immer "unter Vorbehalt" mit auf dem Überweisungstext geschrieben, sicher war sicher....)

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