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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld aufs eigene Konto...


Craig
2008-09-23, 18:39:12
Seit Monaten zahlt mir meine Mutter kein Kindergeld mehr, sie behält es einfach für sich. Alleine wohne ich schon seit Jahren.

Welche Möglichkeiten besitze ich, dass das Kindergeld direkt auf mein Konto geht?

[dzp]Viper
2008-09-23, 18:44:21
Warum will das deine Mutter nicht an dich weiterzahlen?

Direkt an dich geht wohl eher nicht - weil das Kindergeld für die Eltern als Unterstützung gedacht ist.

blackbox
2008-09-23, 18:46:20
Nein, das Geld ist eine Unterstützung für die Kinder, schließlich heißt es auch Kindergeld.
Craig kann das Geld theoretisch einklagen, aber ob das die familiäre Situation positiv beeinflusst ist eher fraglich.

kiX
2008-09-23, 18:49:41
Seit Monaten zahlt mir meine Mutter kein Kindergeld mehr, sie behält es einfach für sich. Alleine wohne ich schon seit Jahren.

Welche Möglichkeiten besitze ich, dass das Kindergeld direkt auf mein Konto geht?

Eine direkte Möglichkeit gibt es nicht.

Dennoch kannst du es einklagen (wie schon beschrieben).
Deine Mutter kann dazu verpflichtet werden, dir das Kindergeld auszuzahlen (genauso etwaigen Unterhalt), aber warum behält sie es denn ein?

peppschmier
2008-09-23, 18:50:46
Also ich habe das Geld auch direkt auf mein Konto bekommen. Schreib einfach der Familienkasse eine Kontoänderung und schieb am BEsten gleich noch eine Studien/Ausbildungs/Schulbescheinigung mit rein, sonst verzögert sich das ganze unnötig.

EDIT: http://www.kinder-aktuell.de/finanzielles/kindergeld-antrag-berechnen-151/
Google ist da ziemlich eindeutig.

X-Force
2008-09-23, 19:10:26
wenn meine eltern so drauf gewesen wären, wäre ich jedenfalls nicht an einer deeskalation auf meine kosten interessiert

urpils
2008-09-23, 19:13:13
Kindergeld auf sein eigenes Konto überweisen zu lassen ist möglich, aber ohne Probleme nur dann, wenn die Eltern mitspielen.
am besten rufst du die Famillienkasse an.. die erklären dir das genau... ich hab das ganze auch durchmachen müssen.
Bei mir hat es 8 Monate gedauert, bis ich das Geld endlich bekommen habe...
du brauchst also etwas durchhaltevermögen :/

deekey777
2008-09-23, 19:54:43
Nein, das Geld ist eine Unterstützung für die Kinder, schließlich heißt es auch Kindergeld.
Craig kann das Geld theoretisch einklagen, aber ob das die familiäre Situation positiv beeinflusst ist eher fraglich.
Das ist die zweite Möglichkeit. Aber um so einen Rechtsstreit zu vermeiden, gibt es diese Möglichkeit:
Nach Eintritt der Vollfährigkeit kann auf Antrag das Kindergeld direkt an das Kind ausbezahlt werden. Hier muss ein sogenannter Abzweigungsantrag gestellt werden, der direkt vom Kind ausgefüllt werden muss. Dies ist insbesondere dann nötig, wenn das Kind staatliche Leistungen erhält und das Kindergeld auf diese angerechnet wird
Zum Problem wird es, wenn das volljährige Kind bei den Eltern lebt, denn dann denkt sich die Familienkasse ihre eigenen Gesetze aus ("Die Eltern erfüllen ihre Unterhaltspflicht schon dadurch, wenn sie ihr Kind füttern und bei sich wohnen lassen"; dass das im Widerspruch zum Zivilrecht steht, interessiert sie nicht).

Craig
2008-09-23, 21:15:45
Danke für die Tipps.

Der Grund: Habe kaum Kontakt zu meiner Mutter, seit Jahren nur sporadischen Kontakt. Sie hat es schon eine ganze Zeit eingestrichen, dann kam es mal kurz - und nun nicht mehr.


Habe da die Geduld nun endgültig verloren....

Craig
2008-09-24, 12:43:49
Ok, der Antrag zum Kontowechsel wird mir geschickt....

FireFrog
2008-09-24, 13:27:08
Also wie geschrieben, muss deine Mutter dem aber zustimmen, dass das direkt an dich gezahlt wird, wenn sich da querstellt, kann das ganze sich in die länge ziehen.

deekey777
2008-09-24, 13:40:11
Also wie geschrieben, muss deine Mutter dem aber zustimmen, dass das direkt an dich gezahlt wird, wenn sich da querstellt, kann das ganze sich in die länge ziehen.
Muss sie nicht. Das ist der Sinn der Abzweigung, dass das Kind an das Kindergeld herankommt, wenn die Eltern ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen.

(Damit es keine Mißverständnisse gibt: Die Mutter kann/muss angehört werden, aber eine Zustimmung von ihr ist unnötig.)

_Gast
2008-09-24, 15:22:03
Haben wir schon oft besprochen: Das Kindergeld gehört den Eltern und nicht den Kindern. Hier ist es nochmal sehr schön zusammengefasst:Zusammenfassend kann man sagen:
1. Das Kindergeld gehört den Erziehungsberechtigten.
2. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung an die Kinder, auch dann nicht, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen.
3. In ganz speziellen Einzelfällen (siehe oben) kann das Kindergeld direkt an die Kinder gezahlt werden.

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=4262632#post4262632

peppschmier
2008-09-24, 15:26:29
Haben wir schon oft besprochen: Das Kindergeld gehört den Eltern und nicht den Kindern. Hier ist es nochmal sehr schön zusammengefasst:

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=4262632#post4262632

Da sagt die Google Suche aber was anderes....

Außerdem bekommt Craig ja schon ein Formular zugeschickt. Glaubst Du, dass hätte er bekommen, wenn ER kein Recht auf das Kindergeld hätte?

_Gast
2008-09-24, 15:31:01
Außerdem bekommt Craig ja schon ein Formular zugeschickt. Glaubst Du, dass hätte er bekommen, wenn ER kein Recht auf das Kindergeld hätte?Das ist ein Antrag!

Craig kann beantragen, dass er das Kindergeld direkt erhält. Dies wird aber nur bewilligt, wenn seine Eltern kindergeldberechtigt und unterhaltspflichtig sind, den Unterhaltspflichten aber nicht nachkommen. Dann kann dieser Antrag genehmigt werden.

Argo Zero
2008-09-24, 15:34:26
Das ist ein Antrag!

Craig kann beantragen, dass er das Kindergeld direkt erhält. Dies wird aber nur bewilligt, wenn seine Eltern kindergeldberechtigt und unterhaltspflichtig sind, den Unterhaltspflichten aber nicht nachkommen. Dann kann dieser Antrag genehmigt werden.

Wird schwierig werden das nachzuweisen, weswegen ich keine großen Chanchen für Craig sehe. Es sei denn die Mutter bewillig das Vorhaben.

_Gast
2008-09-24, 15:38:27
Wird schwierig werden das nachzuweisen, weswegen ich keine großen Chanchen für Craig sehe. Es sei denn die Mutter bewillig das Vorhaben.Genau so ist das. In der Regel wird in Deutschland Kindergeld an die Eltern ausgezahlt. An die Kinder ohne Einverständnis der Eltern nur in ganz krassen Ausnahmefällen.

blackbox
2008-09-24, 15:39:54
Wir kennen den Fall im Detail nicht.
Aber nehmen wir mal an, dass seine Mutter noch unterhaltspflichtig ist, dann wird er das Kindergeld bekommen. Auf welchem Wege auch immer.

Können wir uns auf folgende Aussagen einigen:
Das Kindergeld steht den Eltern zu, die aber wiederum unterhaltspflichtig sind gegenüber den Kindern. Der Unterhalt muss nicht zwingend aus dem Kindergeld bestehen. Wie der Unterhalt gewährleistet wird, ist den Elten überlassen. Er muss angemessen sein.

_Gast
2008-09-24, 15:45:52
Das Kindergeld steht den Eltern zu, die aber wiederum unterhaltspflichtig sind gegenüber den Kindern. Der Unterhalt muss nicht zwingend aus dem Kindergeld bestehen. Wie der Unterhalt gewährleistet wird, ist den Elten überlassen. Er muss angemessen sein.Genau so ist das! Allerdings ist die Art der Gewährung des Unterhalts, wie du richtig feststellst, den Eltern überlassen. Hält beispielsweise seine Mutter ein Zimmer für ihn bereit, wäre der Unterhaltspflicht Genüge getan.

peppschmier
2008-09-24, 16:14:29
Genau so ist das! Allerdings ist die Art der Gewährung des Unterhalts, wie du richtig feststellst, den Eltern überlassen. Hält beispielsweise seine Mutter ein Zimmer für ihn bereit, wäre der Unterhaltspflicht Genüge getan.

Wenn es dem entsprechenden Gegenwert der in der Düsseldorfer Tabelle genannten Unterhalt entspricht. Wenn die Mutter 20.000€ im Monat verdient, wird sie sicher nicht mit einem kleinen Zimmer davon kommen. Ist sie Hartz4 Empfängerin muss sie gar keinen Unterhalt zahlen. Einfach mal um beide extreme darzustellen...

deekey777
2008-09-24, 18:22:00
Haben wir schon oft besprochen: Das Kindergeld gehört den Eltern und nicht den Kindern. Hier ist es nochmal sehr schön zusammengefasst:

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=4262632#post4262632
Und ich sage, das Kindergeld gehört dem Kind.
Begründung:
http://lexetius.com/2005,2626

Das Problem an der ganzen Geschichte ist, dass das Kindergeld unterschiedlich behandelt wird: Einmal ist es die steuerrechtliche Entlastung der Eltern, dann ist es die Sicherung des Existenzminimums des Kindes, dann ist es Förderung der Familie und am Ende - mein Liebling - der Familienlastenausgleich.

Schlupp
2008-09-24, 19:48:15
Da ich das selbe durchgemacht habe:

Das Kindergeld bekommt der Haushalt zur Unterstützung in welchem das Kind wohnt.
Wohnt das Kind nicht mehr bei den Eltern, so hat der Elternhaushalt keinen Anspruch mehr auf Kindergeld und man kann einen Abzweigungsantrag stellen.
Wenn die Eltern gleich eine Zustimmung mitschicken (diese kann formlos sein), so ist das Ganze innerhalb weniger Tage durch.
Das Kindergeld wird dann direkt dem Kind, bzw. dem Haushalt überwiesen (zB auch Pflegeltern, betreutes Wohnen etc.).

Wenn die Eltern nicht gleich zustimmen, so wird die komplette Situation etc. geprüft.
Hierzu muss das Kind dann die Situation nachweisen, was im Falle des TS nicht schwierig sein sollte.
Die Eltern bekommen zwar weiterhin die Post (Benachrichtigungen, etc.), jedoch habe ich mit meinem zuständigen Bearbeiter damals ausgemacht, dass ich das ganze in einer zweiten Ausführung extra bekomme um meine Nachweise, etc. zu erbringen. Habe somit also nur einmal im Jahr eine Unterschrift meines Erzeugers benötigt.

Leider ist dies der einzige Knackpunkt des Ganzen: Es müssen immer die Eltern und das Kind (wenn volljährig) unterschreiben.
Genauso muss aber die Mutter des TS jetzt bereits jährlich Einkommensnachweise, bzw. Schul- oder Studienbescheinigungen vorlegen, welche sie nur vom TS bekommen kann.
Wenn sich also hier eine Partei quer stellt, so zieht sich das Ganze ewig hin oder es gibt einfach nichts.

Sollte also im Falle des TS die Mutter sich querstellen oder ähnliches, so rückt er einfach nichts raus und die Mutter bekommt nichts, bzw. muss das bereits erhaltene Kindergeld zurückzahlen (welches sie ja zu Unrecht bekommen hat).