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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mieterfrage: Obergrenze für angemietete Küche?


MarcWessels
2008-10-02, 19:04:07
Hallo,

ich habe mich vor 4 Jahren von meinem jetzigen Vermieter ziemlich über den Tisch ziehen lassen, aber es gab zu diesem Zeitpunkt einfach keine Alternative.

So unterschrieb ich also einen Mietvertrag inkl. (neben anderen Unverschämtheiten) einer (sehr sehr schlechten und spartanischen) Küchenzeile für 20,- Euro mtl.(!!!)

Mittlerweile habe ich also schon 960,- Euro für eine absolute Schrottküche bezahlt, während beispielsweise eine Bekannter in seiner neuen Wohnung eine Küche gleichen Alters mit allem Pipapo (Backofen, 4 Herdplatten, 2 Spülbecken, Dunstabzughaube, Geschirrspülmaschine) für 300,- Euro übernahm!

Nun die Frage: Gibt es im Mietrecht irgendeine Betragsobergrenze für mitgemietete Möbel??? Ich meine, wenn ich hier noch weitere 4 Jahre wohnen würde, hätte ich ja schon 2000,- Euro für so einen Scheiß geblecht?!

drexsack
2008-10-02, 19:19:03
Man kann Verträge eigentlich über alles abschliessen, solange sie nicht gegen geltende Gesetze oder gegen die guten Sitten verstossen. Insofern ist das afaik erstmal gültig. Bringt das Gespräch mit dem Vermieter nichts? Für Miete gibt es afaik kein "Limit", die Miete ist ein sich selbst verlängerndes Dauerschuldverhältnis. Du kannst höchstens mal fragen, ob du ihm die Küche nicht abkaufen kannst oder du organisierst dir selbst ne Neue.

edit: Das ist aber natürlich nur mein Wissensstand, ich habe eigentlich überhaupt nix mit Jura etc am Hut ;)

edit2: Ich meine, du kannst ja auch ein Auto mieten bei Sixt, und nach einem Jahr hättest du es dir vermutlich inzwischen auch selbst kaufen können. Das endet jedoch nichts an der Ausgangslage, du bist trotzdem nur Besitzer und darfst den Vertragsgegenstand nur nutzen, du wirst so aber nie der Eigentümer. Und bis du nicht kündigst oder der Vertrag geändert wird, bleibt er halt so bestehen und geht immer weiter. Du kaufst ja nicht auf Raten und am Ende gehörts dir, du mietest nur. Und wenn du für einen bestimmten Preis unterschrieben hast, ist das auch erstmal rechtsgültig.

Tomi
2008-10-02, 19:39:58
Wenn er die Küche respektive "Zeile" würde abkaufen wollen, müsste der Vermieter wahrscheinlich 500 Euro zurückzahlen dass es stimmt ;)

Ansonsten...aus der Ferne ist schwer zu beurteilen, wie spartanisch die Küchenzeile ist. Nicht alles was man persönlich spartanisch empfindet ist es auch. Aber ich vermute hier natürlich, dass da wirklicht nicht viel ist.

Was kann man machen? Eher wenig. Mitvermietete Einbauküchen oder Zeilen sind so ne Sache. Je länger man sie mit der Miete mitbezahlt, umso attraktiver für den Vermieter, da der über kurz oder lang bei fast jeder mitvermieteten EBK dann mitverdient, wenn man sie indirekt abbezahlt hat. Wenn nicht selber, macht das der Nachmieter. Je weniger wert die EBK ist, umso ungünstiger. Abkaufen bringt das Problem, dass man damit das Eigentum erwirbt und beim Auszug den Krempel mitnehmen oder wegwerfen muss, sofern sich nicht ein begeisterter Nachmieter für eine spartanische Küchenzeile findet und der Vermieter das akzeptiert.

Panasonic
2008-10-02, 19:43:06
Ich habe noch nie eine Küche gemietet. Und ich habe schon die fünfte eigene Wohnung, davon zwei in Bayern.

Entweder war die Küche Bestandteil der Wohnung, oder es gab keine Küche und ich habe mir selbst etwas gekauft.

Klingt auf jeden Fall daher für mich sehr eigenartig.

Tomi
2008-10-02, 19:52:33
Wenn die Küche Bestandteil der Wohnung war, hast Du sie über die Miete auch mitbezahlt. Nur war das nicht als extra Posten ausgewiesen.

Infosucher
2008-10-02, 19:56:18
Die Küche ist eigentlich in der Miete enthalten. Also egal ob Du speziell für die Küche eine Extramiete bezahlst oder sie nicht erwähnt wird aber dafür in der Grundmiete schon enthalten ist. Die Vermieter lassen sich das schon vernünftig bezahlen. Deswegen darf man so wie Du es tust, einfach nicht rechnen wenn man etwas mietet. Wenn Du dreißig Jahre da wohnst und Miete zahlst, hättest Du dir die Wohnung wohl auch gleich kaufen können usw....

MfG
Infosucher

MarcWessels
2008-10-03, 03:10:41
Falls es keine gesetzlichen Regelungen für (oder gegen) so etwas gibt und er sich weiterhin querstellt, werde ich wohl mal mit Umzug drohen - für diese Wuchermiete hier im Verhältnis zur Bausubstanz, beschissener Raumaufteilung, fehlender Schalldämmung, eine Badezimmerdeck, an der man sich den Kopf stößt etc. etc. wird er die Wohnung weder an Bedürftige los (die bekomemn keine Umzugsgenehmigung) und eben auch nicht an normal- oder besserverdienende Arbeitnehmer. Die Wohnung nebenan steht ja nicht umsonst inzwischen leer.

Danke für Eure Antworten. :)

Berni
2008-10-03, 03:18:29
Wenn die Wohnung wirklich so schlecht ist wie du sie hinstellst wieso ziehst du dann nicht wirklich aus?

MarcWessels
2008-10-03, 03:50:27
Ist als ALG2-Empfänger nicht so einfach - aber das muss ich dem Vermieter ja nicht auf die Nase binden.

_Gast
2008-10-03, 10:59:31
Nun die Frage: Gibt es im Mietrecht irgendeine Betragsobergrenze für mitgemietete Möbel??? Ich meine, wenn ich hier noch weitere 4 Jahre wohnen würde, hätte ich ja schon 2000,- Euro für so einen Scheiß geblecht?!Nein, warum denn? Wenn du 30 Jahre in der gleichen Wohnung wohnst, hast du sie ja auch theoretisch bezahlt. Gehört sie deswegen dir?

Wir haben in Deutschland freies Vertragsrecht. Wenn beide Parteien einverstanden sind, kann man eigentlich so ziemlich alles vereinbaren. Sprich mit dem Vermieter und ziehe ggf. aus. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.

GBWolf
2008-10-03, 11:06:38
das ist imho ganz normal, du zahlst ja nicht für die Küche sondern für Ihre Nutzung! Der Vorteil dabei ist aber, dass der Vermieter sich drum kümmern muss wenn z.b. der Kühlschrank kaputt geht!

superdash
2008-10-03, 11:39:16
Wende dich doch mal an den Mieterbund und lass dich beraten. Die wissen sicher was sinnvoll ist. Evtl. hast du ja Anspruch auf eine neue Küche (wenn sie z.B. in einem schlechten Zustand ist), wenn du dafür extra Miete bezahlst. Damit könnte sich der Vermieter auch ein ziemliches Eigentor geschossen haben. Denn wenn du extra bezahlst hast du auch bestimmte Rechte für das Bezahlte. Genauso wie du alle x Jahre einen neuen Teppich verlangen kannst (o.ä) kannst du evtl. nach x Jahren eine neue Küche verlangen.

Gruß

BoneDaddy
2008-10-03, 12:03:29
Vertrag für die Miete kündigen und eigene kaufen.

Infosucher
2008-10-03, 12:50:15
Vertrag für die Miete kündigen und eigene kaufen.

Sehr unsinnig, da ihm die Wohnung anscheinend eh nicht gefällt. Sollte er mal wieder erwerbstätig sein, so wird er sich sicher etwas anderes suchen und sitzt somit auf der Küche die wahrscheinlich in die nächste Wohnung nicht reinpassen wird. Ob ihm der Nachmieter (sofern einer gefunden wird) die Küche abkauft ist auch ungewiss. Außerdem ist es auch fraglich, ob er sich eine eigene Küche überhaupt leisten kann...

MfG
Infosucher

Sony
2008-10-03, 13:48:05
Zahlt die ARGE die Küche nicht auch mit der Miete?
Wozu dann die Aufregung?

Black-Scorpion
2008-10-03, 14:12:23
Zahlt die ARGE die Küche nicht auch mit der Miete?
Wozu dann die Aufregung?

Was hat die Arge mit der Einrichtung zu tun?

Panasonic
2008-10-03, 14:41:20

Was hat die Arge mit der Einrichtung zu tun?
Nichts, abgesehen davon, dass sie die Miete und Ersteinrichtung bezahlt :rolleyes:

Infosucher
2008-10-03, 17:11:28
Nichts, abgesehen davon, dass sie die Miete und Ersteinrichtung bezahlt :rolleyes:

Die Miete zahlt sie zwar aber nicht die Ersteinrichtung ist sehr schwierig! Versuch das mal als Anspruch zu stellen, da beißt du bei denen aber auf Granit. Da hilft nur dreißt sein und nicht abwimmeln lassen. Sie müssen es vielleicht ok, aber ob sie es auch machen ist was anderes. Genauso sieht es aus mit dem Deponat bei einer Wohnung. Die Theorie weicht wie immer stark von der Praxis ab... Sie versuchen es immer und immer wieder.

MfG
Infosucher

Panasonic
2008-10-03, 18:12:43
Seit wann zahlt die ARGE nicht mehr die Miete wenn man ALG2 / Hartz IV bezieht?

MarcWessels
2008-10-03, 22:57:44
Der Witz ist, eine Küche für die Ersteinrichtung wird bezahlt, bezieht man aber eine Wohnung mit Küche, bekommt man pauschal 20,- Euro (ja ja, genau derselbe Betrag, den zufälligerweise auch mein Vermieter bekommt) von den KdU abgezogen, als Teilmöbilierungspauschale. Hätte ich z.B. ein voll eingerichtetes Wohnzimmer, würde genau derselbe Betrag abgezogen, obwohl es viel viel mehr Möbel wären.

Im ersten Halbjahr 2005 war das noch nicht so, dann wurden derselbe Betrag auch für einen vorhandenen PKW-Stellplatz abgezogen. Seit dem 01.01. diesen Jahres gelten auch noch völlig unrealistische Mietobergrenzen, was nochmal wieder Abzüge zur Folge hatte.

Noch ein hübscher Witz: Meine Nachbarn zahlen 3,70 Euro pro qm kalt und ich stattdessen 6,51 €!!!

drexsack
2008-10-04, 12:14:32
Dann zieh doch um, was hält dich denn da?

Infosucher
2008-10-04, 12:40:54
Na die Tatsache das der Hartz IV Empfänger ist, hat er doch weiter oben schon geschrieben... :hammer:

MfG
Infosucher

drexsack
2008-10-04, 12:58:52
Na die Tatsache das der Hartz IV Empfänger ist, hat er doch weiter oben schon geschrieben... :hammer:

MfG
Infosucher

Ja nicht so einfach meinte er, oder geht das wirklich nicht? Ich kenn mich da nicht aus, aber ich würde es zumindest versuchen.

mofhou
2008-10-04, 13:01:38
Na die Tatsache das der Hartz IV Empfänger ist, hat er doch weiter oben schon geschrieben... :hammer:

MfG
Infosucher
Dann soll er doch in die Wohnung nebenan (die ja frei ist) ziehen->Problem gelöst.

Infosucher
2008-10-04, 13:16:17
Dann soll er doch in die Wohnung nebenan (die ja frei ist) ziehen->Problem gelöst.

Aber auch das erfordert einen neuen Mietvertrag...

Es bedarf besonderen Gründen weshalb man umzieht. Wird das Ganze dann abgelehnt, steht man dumm da. Habe das damals alles mit einem Kumpel durchgekaut der zu dem Zeitpunkt auch ALG II Empfänger war. Spaß macht das nicht.

MfG
Infosucher

MarcWessels
2008-10-04, 13:20:22
Die Wohnung nebenan ist sowieso zu groß. Ansonsten gibt es Wohnungen, für die man Genossenschaftsanteile erwerben soll (wird nicht bezahlt), die zu groß sind, oder die eine angeblich zu hohe Kaltmiete haben.

Dann gibt es noch Schwierigkeiten durch Vermieter, die - one es zuzugeben - lieber an Nichtbedürftige vermieten. Konkurrenten für eine Wohnung haben ja allein schon den zeitlichen Vorteil, dass sie nicht erst mit einer Mietbescheinigung zum Amt rennen dürfen, um einen Umzug genehmigen zu lassen.

alpha-centauri
2008-10-08, 11:34:00
In meiner 1. eigenen Wohnung war auch ne ältere Küchenzeile mit E-Geräten drin: Das war aber in der Miete inklusive. 20€ hät ich aber dafür auch nicht extra bezahlt. In Wohnung 2 war auch ne Mini-Küche inklusive. In Wohnung 3 hab ich mir für 650 ne grosse Küchenzeile 1 jahr alt übernommen.

Ich denke, machen kannst du da nix. Fragt sich jedoch, ob man, wenn es einzeln aufgeführt ist, man die Küche "kündigen" könnte wie z:B. nen Stellplatz.

Mr.Fency Pants
2008-10-08, 12:17:30
Die Wohnung nebenan ist sowieso zu groß. Ansonsten gibt es Wohnungen, für die man Genossenschaftsanteile erwerben soll (wird nicht bezahlt), die zu groß sind, oder die eine angeblich zu hohe Kaltmiete haben.

Dann gibt es noch Schwierigkeiten durch Vermieter, die - one es zuzugeben - lieber an Nichtbedürftige vermieten. Konkurrenten für eine Wohnung haben ja allein schon den zeitlichen Vorteil, dass sie nicht erst mit einer Mietbescheinigung zum Amt rennen dürfen, um einen Umzug genehmigen zu lassen.

Der Vermieter hat doch den Vorteil, dass jeden Monat die Miete pünktlich da ist. Viele bevorzugen sogar Bedürftige, da sie bei denen nicht der Miete hinterher laufen müssen. Oder hat sich das geändert?

Tomi
2008-10-08, 12:19:45
Dann gibt es noch Schwierigkeiten durch Vermieter, die - one es zuzugeben - lieber an Nichtbedürftige vermieten.
ich dachte eigentlich immer, dass ALGII oder Ex-Sozialhilfeempfänger wegen den 100% sicheren Mietnahmen (durch amtliche Überweisung) eher gern genommen werden? O.k....da sind ja teilweise Typen bei, wo die Vermieter dann doch auf die sicheren Einnahmen lieber verzichten, aber wenn man einen halbwegs anständigen Eindruck macht, könnte das doch gehen?

Genossenschaft ist wegen den Anteilen recht teuer, allerdings sind die Anteile auch nicht viel höher wie ne Kaution, die man sonst bezahlt.

nn23
2008-10-08, 12:20:04
Der Vermieter hat doch den Vorteil, dass jeden Monat die Miete pünktlich da ist. Viele bevorzugen sogar Bedürftige, da sie bei denen nicht der Miete hinterher laufen müssen. Oder hat sich das geändert?

Nope, mieter vom Amt sind die einzigen die jedesmal pünktlich und immer bezhalen!

Horst Schimanski
2008-10-08, 22:36:45
Nope, mieter vom Amt sind die einzigen die jedesmal pünktlich und immer bezhalen!

Nene, wenn die ARGE (warum auch immer) die Mietzahlung einstellt oder anderswohin überweist, steht der Vermieter ziemlich dumm da und kann sich ggf. endlos mit dem Mieter rumärgern.
Garantiert sicher und pünktlich sind Zahlungen vom Amt nicht. Vertragspartner des Vermieters ist immer noch der Mieter und nicht die ARGE.