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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie wahrscheinlich ist eine klare Identifikation durch Foto eines Blitzers?


shoTTdoGG
2008-10-08, 23:07:30
Moin threadtitel sagt alles.
Inwieweit wird das geprüft mit Vorladungen usw., wenn angegeben wird, eine andere Person sei gefahren?
Greetz

kiX
2008-10-08, 23:15:31
Moin threadtitel sagt alles.
Inwieweit wird das geprüft mit Vorladungen usw., wenn angegeben wird, eine andere Person sei gefahren?
Greetz

Meine Erfahrung als LAIE:
Wenn du angibst, dass eine andere, unbekannte Person gefahren sei, musst du trotzdem zahlen (es sei denn, du meldest das Fahrzeug bei der Polizei als gestohlen). Etwaige Punkte werden jedoch nicht angerechnet, wenn keine Person zugeordnet werden kann. Du kannst dann jedoch zur Führung eines Fahrtenbuches verpflichtet werden -ob das schon beim ersten Fall passiert: kA.

knallebumm
2008-10-09, 01:13:30
editiert. :)

Tigershark
2008-10-09, 01:57:55
Wenn es sich um mehr als einen 1-Punkte Verstoß handelt: Vergiss es. Die Polizei geht solchen Sachen mittlerweile recht konsequent nach. Falls es wirklich so ist, schau Dich lieber gleich nach nem guten Anwalt dafür um...

MooN
2008-10-09, 02:39:10
Moin threadtitel sagt alles.
Inwieweit wird das geprüft mit Vorladungen usw., wenn angegeben wird, eine andere Person sei gefahren?
Greetz

Ich würde sagen deutlich über 90% (Tauglichkeit des Fotos).

Bzgl. Rest:
Soweit mir bekannt: Wer auf dem Anhörungsschreiben eine Falschaussage in der Form, jemand anderen als Fahrer zu benennen tätigt, begeht damit eine Straftat ("Falsche Verdächtigung") nach §164 StGB.
Da ich aber kein Anwalt bin und auch kein Jura studiert habe, kann ich nur basierend auf meinem fundierten Halbwissen vehement vor so etwas warnen.

Stormtrooper
2008-10-09, 06:41:32
Notfalls gehts vor Gericht mit nem Gutachter. :-)
Bist du geblitzt worden?
Wenn ja, war es das Auto von nem Familienangehörigen oder von nem Freund, wars ein Freund hast du schlechte Karten, wars ein Familienangehöriger dessen Auto auf die gleiche Adresse gemeldet ist wo auch du wohnst, hast du auch schlechte Karte, denn dann kommt die Polizei und befragt eventuell auch die Nachbarschaft ob sie dich kennen.

drexsack
2008-10-09, 08:47:20
Wenn es um Punkte geht, gucken die da afaik schon genauer hin. Falschaussagen sind in diesem Kontext natürlich strafbar, sowohl für den der gefahren ist, als auch für den, der es behauptet. Und mit strafbar meine ich nich ein Klapps auf die Finger und 5 Euro in die Kaffeekasse, das kann mitunter richtig Ärger geben.

edit: Aber sag doch einfach du weisst nicht wer gefahren ist, sie sollen dir bitte das Foto schicken. Keine Ahnung ob das extra kostet, aber dannn kannst du selbst übelegen, wie hoch du pokern willst.

jxt666
2008-10-09, 09:22:39
Also die Fotos die ich von mir kenne und von Bekannten waren EINWANDFREI identifizierbar! ;) da war absolut kein Problem.

Ich war aber mal bei einer Gerichtsverhandlung dabei, bei der einer behauptete er habe das Auto nicht gefahren sondern ein anderer - der war auch da und hatte dasselbe behauptet. Die MUSSTEN freigesprochen werden, da auch dem Foto nicht eundeutig belegbar war, wer es nun war. Ich denke aber das sind absolute Ausnahmen. Die Richterin sagte auch, dass das eine Farce sondergleichen sei und war sauer ohne Ende, da die beiden grinsend dasaßen - aber was sollte sie machen