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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wildschaden, Frage


3dzocker
2008-10-12, 20:24:03
Vor einer Woche habe ich in der Nacht 2 Wildschweine überfahren.
Jetzt den Freitag war der Gutachter da (hat die DEVK geschickt) und der hat den Wagen tot gemacht (wirtschaftlicher Totalschaden).

Was sind denn jetzt meine Optionen?

1. Zeitwert (ohne Unfall) - Zeitwert (nach Unfall, bzw. das was Leute in Schrottwagenbörsen dafür noch bieten würden) - Selbstbeteiligung - Mwst. auszahlen lassen?

also 3000-500-150-Mwst.=? auszahlen lassen

Für das ausgezahlte Geld den Wagen reparieren - aber dann ist er für die Versicherung ja nur noch 500€ wert und beim nächsten Wildschaden steh ich dumm da)

nehmen wir an ich krieg den Wagen für 500€ wieder flott (mit Rechnung+Fotos). Kann ich den Differenzbetrag behalten oder will den die Versicherung zurück haben? Wird der Wert des Wagens dann auch wieder hergestellt?

2. Wagen offiziell repaieren lassen, mit Rechnung und Fotos, Wert wird wieder hergestellt
(Reparatur möglich bis kurz vor 3000€ laut Gutachter)

3. Den Wagen an den Schrottbieter verkaufen, da krieg ich dann 500€ - krieg ich dann noch etwas oder nur 500€ - da käme ich ja am schlechtesten davon oder?

tschau

Fritte
2008-10-12, 21:39:25
Vor einer Woche habe ich in der Nacht 2 Wildschweine überfahren.

2 Wildschweine überfahren?
Was hast du fürn Auto? Hummer?

Jetzt den Freitag war der Gutachter da (hat die DEVK geschickt) und der hat den Wagen tot gemacht (wirtschaftlicher Totalschaden).

das war das dümmste was du machen konntest, IMMER!!! einen eigenen Gutachter nehmen und bloss keinen von der versicherung an den Wagen lassen, ist jetzt aber auch schon zu spät

Was sind denn jetzt meine Optionen?

Musst du selbst wissen, ob dir was am Auto liegt oder ob du Kohle genug hast für nen neuen....

aCiD
2008-10-12, 21:46:12
das war das dümmste was du machen konntest, IMMER!!! einen eigenen Gutachter nehmen und bloss keinen von der versicherung an den Wagen lassen, ist jetzt aber auch schon zu spät


Nein, eben nicht. Bei Schäden im Bereich der Teilkasko hast du keine Gutachterwahl. Nur eben bei Feindberührung^^

Greetz
aCiD

3dzocker
2008-10-12, 21:52:24
Naja aus der Horde von 6-? Wildschweinen habe ich zumindest 2 erlegt, getroffen sicher mehr :(
Mit welcher Option fährt man am besten?
Ist ja nicht auszuschließen dass man mal wieder Getier antrifft...

tschau

Fritte
2008-10-12, 21:58:54
Nein, eben nicht. Bei Schäden im Bereich der Teilkasko hast du keine Gutachterwahl. Nur eben bei Feindberührung^^

Greetz
aCiD

sicher? :|

Andi_669
2008-10-12, 22:03:35
also 3000-500-150-Mwst.=? auszahlen lassen

Für das ausgezahlte Geld den Wagen reparieren - aber dann ist er für die Versicherung ja nur noch 500€ wert und beim nächsten Wildschaden steh ich dumm da)


Wenn der Wagen repariert ist ist der doch wieder mehr Wert als die 500€,
der Wagen ist im Momentanen Zustand 500€ Wert,

die Reparatur würden im der Vertragswerkstat mehr kosten als er vor dem Unfall Wert war,

wenn du da was selber machst Teile Von Schottplatz usw. bekommst du den ja günstiger repariert,

Zahlen müsste die Versicherung eigentlich was da laut Gutachten rausgekommen ist noch dazu wo die dich dahin geschickt haben,

wenn ich das richtig sehe Geld einstreichen, u. zu sehen das man den Wagen dafür (oder am besten günstiger) repariert bekommt.

Der Wagen hat dann wohl nicht mehr den Wert wie vorher, (wahrscheinlich Unfallfrei) aber wenn das richtig ausgeführt worden ist sollt das so viel weniger auch nicht sein. :|

Bluescreen2004
2008-10-12, 22:49:52
Hallo,

wenn der Wagen älter als 6 Jahre oder über 150tkm gelaufen hat, fallen bei einem Totalschaden keine MWST an die du abdrücken mußt.


MFG

teh j0ix :>
2008-10-13, 09:00:45
Also bei meinem Unfall war's so dass der Gutachter bestellt wurde, der hat das Auto tot geschrieben, den Wiederbeschaffeungswert angegeben, den hab ich mir von der Versicherung geben lassen und das Wrack an irgend son Mokel vertickt.

3dzocker
2008-10-13, 09:27:08
Wo kann man das denn nachlesen dass wenn das Fahrzeug älter als 6 Jahre ist, respektive über 150TKm gelaufen, die Mwst. ausbezahlt werden muss???
Das würde ja bedeuten ich bekäme immerhin 3000-500-150 ausbezahlt.
Mit 2350€ krieg ich den locker flott.
Dann brauchts nur noch ne Rechnung über die ~2300€ + Beweise (Fotos) und die Versicherung stellt den Ursprungswert wieder her...?

Ich könnte den Wagen auch direkt z.B. zu SEAT schaffen, sähe nie Kohle, die könnten den Wagen aber bis dicht vor 3000€ reparieren.

tschau

Bluescreen2004
2008-10-13, 10:56:39
Hallo,

Im Netz gibt es infos dazu, nur kurz das hat was damit zutun das solche Fahrzeuge nicht mehr von Händlern angeboten werden sondern nur noch Privat.
Als Privatperson zahlt man aber keine MWST an den Verkäufer, also kann man diese auch nicht vom Wiederbeschaffungspreis abziehen.

Selbst beim Gebrauchtwagenhändler sind es auch nur glaub 6% , erst bei einem Neuwagen den man schottet und wieder neu bestellt fallen 19% MWST an !
Wobei man da ja sowieso Vollkasko hat :D

MFG

JasonX
2008-10-13, 11:02:55
*falscher Thread*

teh j0ix :>
2008-10-13, 11:21:51
Installier dir doch das Rhyme addon für Word:

http://www.stupidedia.org/images/f/f5/Klamma.jpg

:biggrin::biggrin::biggrin:

OT:

Ne, für sowas sollte man sich echt den Kopf selbst zerbrechen, da sowas von Herzen kommen soll.

Es muss ja kein Goethe sein.

Falscher Thread :biggrin:

JasonX
2008-10-13, 11:27:50
Jo :biggrin: shice seh ich auch gerade erst :biggrin:

Schlupp
2008-10-13, 13:03:39
Sodele, mein Senf zu dem Ganzen:

Das mit den 6 Jahren, bzw. 150tkm würde ich auch gerne wissen.
2 Autos hatten bei uns dieses Jahr nen Hagelschaden, meiner wurde als wirtschaftlicher Totalschaden gerechnet und ich musste keine Mehrwertsteuer zahlen (12Jahre alt, ~ 130tkm).
Meiner Schwester ihr Auto ist 7 Jahre alt, ~ 75tkm und sie musste Mehrwertsteuer zahlen, allerdings war es bei ihr kein Totalschaden.


Jetzt konkret zum Threadersteller:
Du bekommst von deiner Versicherung 3000€ minus Restwert, was ein potentieller Käufer zahlen würde minus deiner Selbstbeteilungung (minus Mehrwertsteuer).

Bei deinem Beispiel wären dies 3000€ - 500€ - 150€ = 2350€ (ohne Mehrwertsteuer) was dir deine Versicherung ausbezahlt.
Nun kannst du dir selbst aussuchen, ob du es reparierst oder nicht.
Du kannst natürlich auch sagen, du bekommst das Auto noch für 500€ verkauft, was dann 2850€ insg. wären und kaufst dir ein neues davon.
Oder du sagst, du kannst es reparieren für sagen wir mal 1000€ und hast dann noch 1350€ übrig.

Hast du nun erneut einen Unfall und meldest diesen, so verlangt die Versicherung einen Nachweis, dass du das Auto auch reparieren hast lassen.
Bei zB einem Hagelschaden, ist eine Rechnung nötig, da sonst nicht nachgewiesen werden kann, dass die Dellen auch tatsächlich entfernt worden sind.
Bei einem Wildunfall ist es natürlich logisch, dass das Auto repariert worden sein muss, da es sonst ja nicht mehr fahren würde (Front kaputt, Kühler, etc.) und du nicht erneut einen Unfall hättest anstellen können.
Rechnungen über Ersatzteile (und wenn es nur Kaufquittungen vom Schrottplatz sind) und entsprechende Bilder nach der Reparatur die belegen, dass das Auto repariert worden ist solltest du unbedingt haben.

3dzocker
2008-10-13, 21:28:31
OK, dann wär ja alles geklärt.
Dachte schon wenn ich das Schrottauto verkaufe hätte ich nur die 500€ ;)

edit: 1 Frage noch...
Wenn ich mir die 2350€ auszahlen lasse und ne Rechnung über 1500€ einreiche, muss ich dann die Differenz zurückzahlen???

tschau

Andi_669
2008-10-13, 21:57:37
OK, dann wär ja alles geklärt.
Dachte schon wenn ich das Schrottauto verkaufe hätte ich nur die 500€ ;)

edit: 1 Frage noch...
Wenn ich mir die 2350€ auszahlen lasse und ne Rechnung über 1500€ einreiche, muss ich dann die Differenz zurückzahlen???

tschau
Du musst überhaupt nichts weiter einreichen, die Versicherung hat einen Gutachter bestellt, u. auf der Basis wird abgerechnet, :rolleyes:

das mit der Abrechnung auf Gutachterbasis ist den Versicherungen ein Dorn im Auge, aber so viel ich weiß ist das noch immer rechtmäßig ;)
soll heißen du lässt dir die 2350€ auszahlen u. wenn die Reparatur nur 1500€ kostet, hast du 850€ übrig. :wink:

Schlupp
2008-10-13, 22:08:23
Wie ich bereits geschrieben habe und Andi_669 auch, kannst du dir das Geld auszahlen lassen und das Auto vergammeln lassen oder verkaufen oder aufn Schrottplatz bringen oder deiner blinden Nachbarin schenken; Das Geld der Versicherung ist deins!

3dzocker
2008-10-13, 22:15:56
Es geht mir ja nur darum dass der Wagen wieder seinen alten Wert haben soll, sprich ich muss der Versicherung beweisen dass der Wagen repariert wurde, damit er eben nicht mehr nur 500€ wert ist - für den evtl. nächsten Unfall.
Wenn ich dir 2350€ - Reparaturkosten einstecke und auf der Beweisrechnung stehen dann nur 1500€, kann ich wohl schlecht sagen ich hätte mir vom Rest n Intel Quad System gekauft...

tschau

(del)
2008-10-13, 22:47:14
Wozu muss der Wagen den gleichen Wert wie zuvor haben? Hat das Autoschrotten bei euch etwa System? Kauft ihr euch von Versicherungsgeldern eure Mahlzeiten?

Der Wagen hat nen Unfall gehabt, wird vielleicht wieder zusammengeschustert (hängt von dir ab) und wird nichtsdestotrotz nie mehr den gleichen Wert wie zuvor haben. Die Gurke ist jetzt ne amtliche Unfallkarre.

3dzocker
2008-10-13, 23:48:29
Das Doofe ist nur ich brauch den Wagen und wenn mir wieder Getier in die Karre rennt und mir die Versicherung 500€ oder weniger zahlt steh ich dumm da.
Der Gutachter meinte das Fahrzeug bekommt seinen Wert zurück wenn es repariert wurde (sicher werde ich mich im Fall der Fälle mit der Vers. streiten, da das Fahrzeug nicht bei SEAT repariert wird).
Und geschustert wird da nix!!!
Das mit den Mahlzeiten hab ich überlesen...

tschau

Schlupp
2008-10-14, 00:09:15
Das Doofe ist nur ich brauch den Wagen und wenn mir wieder Getier in die Karre rennt und mir die Versicherung 500€ oder weniger zahlt steh ich dumm da.
Der Gutachter meinte das Fahrzeug bekommt seinen Wert zurück wenn es repariert wurde (sicher werde ich mich im Fall der Fälle mit der Vers. streiten, da das Fahrzeug nicht bei SEAT repariert wird).
Und geschustert wird da nix!!!
Das mit den Mahlzeiten hab ich überlesen...

tschau


Den Wert wird es sicher nicht mehr bekommen, da es nun ein Unfallwagen ist.
Nimm das Geld, verklopp dein kaputtes Auto und kauf dir nen neues.
Wirst preislich bestimmt hinkommen...

denjudge
2008-10-14, 13:53:59
Nimm das Geld, lass dein Auto möglichst günstig reparieren, kauf dir vom Überschuss was schönes um deinen Unfallschock etwas zu dämpfen. Und fahr' die nächsten Wildschweine erst mit deiner nächsten Karre platt.

ernesto.che
2008-10-14, 14:01:08
[...]Horde[...]

Auch wenn es OT ist: Es nennt sich Rotte. ;D

(del)
2008-10-14, 18:18:19
Das Doofe ist nur ich brauch den Wagen und wenn mir wieder Getier in die Karre rennt und mir die Versicherung 500€ oder weniger zahlt steh ich dumm da.Ja, das ist leider so. Deshalb sollte auch jeder Autofahrer Rücklagen bilden. U.a. auch wegen Reparaturen/Inspektion. Autofahren bedingt (in meinen Augen) immer ein wenig zur Verfügung stehendes Kapital im Hintergrund.

Und geschustert wird da nix!!!Nein, so negativ war das auch nicht gemeint. Das ist eher so ne umgangssprachliche Floskel für mich, was Reparaturen angeht.
Das mit den Mahlzeiten hab ich überlesen...Ist okay, das war auch zu hart von mir ausgedrückt. Sowas wollte ich dir eigentlich nicht unterstellen.

Peace!