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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klage gegen 1&1 ... Meint ihr das ist Möglich ?


BigKid
2008-10-16, 14:02:38
Hallo,

ich war bis vor einem Monat ein zufriedener 1&1 Kunde...

Dann ist folgendes passiert...

Ich wurde von 1und1 angerufen und habe mich "überreden" lassen einen Komplettanschluss zu beantragen.

Ich habe dann versucht diesen innerhalb von 14 Tagen zu wiederrufen (warum ist erstmal egal).
1&1 hat sich Quergestellt mit der Begründung bei einem TARIFWECHSEL Gäbe es kein Wiederrufsrecht... Ich bin der Meinung: Es war ein Telefongeschäft und dazu noch hätte mich der Mitarbeiter IMHO garnicht unaufgefordert anrufen dürfen.

Frage: Kann ich deshalb klagen ?
Ziel: Ich will in meinen "alten Tarif" zurück und dann von meiner monatlichen Kündigungsfrist gebrauch machen ! Ferner will ich das 1&! die Kosten für den sicher nötigen "neu Anschluss" bei der Telekom übernehmen muss!

Dann gehts aber weiter... Bei der heute erfolgten Portierung hat 1&1 eine Nummer verschlampt ! Und zwar meine Hauptrufnummer, die Überall als Kontaktrufnummer hinterlegt ist. Und das obwohl ich SOFORT (vor etwa 2 Wochen) reagiert habe, nachdem mir mitgeteilt wurde welche Nummern portiert werden, und 1&1 darauf hingewiesen habe, dass da eine Nummer vergessen wurde ! Der Versprochene Rückruf blieb aus. Ich habe nochmal Nachgehakt - man kümmere sich drumm wurde mir versprochen und würde sich melden... Ist natürlich nicht passiert.
Laut Aussage von 1&1 (Heute) ist die Nummer weg und es gäbe keine Chance sie nachträglich zu bekommen.

Frage: Kann ich deshalb klagen ?
Ziel: Zumindest eine Aufwandsentschädigung... Schmerzensgeld wass weiss ich !


Und ja - ich bin so sauer, dass ich mich durchaus auf das Spielchen einlassen würde wenn es nur ne 50% Chance auf Erfolg gäbe...

Pinoccio
2008-10-16, 14:13:09
Frage: Kann ich deshalb klagen ?
Ziel: Zumindest eine Aufwandsentschädigung... Schmerzensgeld wass weiss ich !Ich würde da keinen Erfolg sehen. Schmerzensgeld ganz sicher nicht, Entschädigung höchstens, wenn du einen Schaden nachweisen kannst, was kaum möglich sein wird (solange du keine Gewerbe hast z.B.).

Wenn du allerdings nachweisen kannst, daß du innerhalb von 14 Tagen widerrufen hast und 1&1 darauf nicht eingegangen ist, hast du gute Chancen, da wieder raus zu kommen.

mfg

Infosucher
2008-10-16, 14:13:45
Naja das ist schwer zu sagen. Der Vertrag hat definitiv Gültigkeit! Aber das mit der Aufforderung zu Anrufen... da hast Du Recht. Das ist unlauterer Wettbewerb. Es sei denn in Deinem alten Vertrag steht drin, dass die Mitarbeiter von 1&1 dich anrufen dürfen, zwecks Umfrage oder Angeboten usw. Dann hast Du ein Problem.

MfG
Infosucher

BigKid
2008-10-16, 14:28:51
Naja das ist schwer zu sagen. Der Vertrag hat definitiv Gültigkeit! Aber das mit der Aufforderung zu Anrufen... da hast Du Recht. Das ist unlauterer Wettbewerb. Es sei denn in Deinem alten Vertrag steht drin, dass die Mitarbeiter von 1&1 dich anrufen dürfen, zwecks Umfrage oder Angeboten usw. Dann hast Du ein Problem.

MfG
Infosucher

Selbst wenn sie mich hätten unrufen dürfen...
Was Ändert das daran, dass dieser "Tarifwechsel" ein Telefongeschäft war und somit ein Wiederruf innerhalb von 14 Tagen möglich hätte sein müssen ?!?

Ich würde da keinen Erfolg sehen. Schmerzensgeld ganz sicher nicht, Entschädigung höchstens, wenn du einen Schaden nachweisen kannst, was kaum möglich sein wird (solange du keine Gewerbe hast z.B.).

Wenn du allerdings nachweisen kannst, daß du innerhalb von 14 Tagen widerrufen hast und 1&1 darauf nicht eingegangen ist, hast du gute Chancen, da wieder raus zu kommen.

Also Aufwandsentschädigung: Natürlich entsteht mir da ein Schaden. Ich muss bei allen Versicherungen, Freunden, Bekannten etc. anrufen und diese neue Nummer bekannt machen... Das kostet mich sicher einen Tag...
Und es fallen Leute durchs Raster die diese Nummer schon seit Jahren kennen und an die ich erstmal nicht denke... Das ist dann Quasi ein Kontakt-Abbruch ! (Ich hatte und will auch nie einen Eintrag ins Telefonbuch).

Das mit den 14 Tagen ist defintiv so...

_Gast
2008-10-16, 14:33:40
So sieht es der Rechtsanwalt: http://www.ip-phone-forum.de/showpost.php?p=1140324&postcount=44

Du bist also völlig im Recht. Geh zum Anwalt.

Pinoccio
2008-10-16, 14:34:35
Also Aufwandsentschädigung: Natürlich entsteht mir da ein Schaden. [...]Von mir aus glaube, was du willst, aber deutsche Gerichte sind da mehr als knauserig. Als Privatperson hast du kaum eine Chance, irgendwelche Entschädigungen zu bekommen, solange dir kein körperlicher oder direkter finanzieller Schaden entstandne ist. Dein Zeit kostet nichts.Das mit den 14 Tagen ist defintiv so...Wenn du [das] nachweisen kannst ...

mfg

Infosucher
2008-10-16, 14:36:59
Du hast schon Recht mit dem Widerruf allerdings hat hier wirklich ein Tarifwechsel stattgefunden und ich weiß nicht wie es da mit einem Widerruf aussieht. Muss man sich wirklich mal beim Anwalt erkundigen. Kann sein das hier die Rechtslage anders ist, da ja an einem bestehenden Vertrag angeknüpft wird.

MfG
Infosucher

Infosucher
2008-10-16, 14:39:05
So sieht es der Rechtsanwalt: http://www.ip-phone-forum.de/showpost.php?p=1140324&postcount=44

Du bist also völlig im Recht. Geh zum Anwalt.

Den Beitrag aus einem Forum ist nicht zu entnehmen wer im Recht ist. Hier kann jeder Hans und Franz schreiben was er will. Es muss ein Rechtsexperte darüber urteilen. Anhalb des Beitrags zu sagen Du bist im Recht halte ich für sehr gewagt.

MfG
Infosucher

_Gast
2008-10-16, 14:42:53
Den Beitrag aus einem Forum ist nicht zu entnehmen wer im Recht ist. Hier kann jeder Hans und Franz schreiben was er will. Es muss ein Rechtsexperte darüber urteilen. Anhalb des Beitrags zu sagen Du bist im Recht halte ich für sehr gewagt.

MfG
InfosucherHast du den Beitrag gelesen? Das Statement stammt von einem Rechtsanwalt. Und das ist doch ein Rechtsexperte oder nicht?

30hours2late
2008-10-16, 14:43:26
Der Vertrag hat definitiv Gültigkeit!


Wenn er rechtswirksam widerrufen ist das definitiv NICHT so.

@TS

Hast du telefonisch widerrufen oder schriftlich?
Wurdest du über dein Widerrufsrecht aufgeklärt, in irgendwelchen Vertragsunterlagen die du nach dem Tarifwechsel bekommen hast?

Schadensersatz könntest du aus §280 I BGB verlangen.
Den Schaden musst du natürlich nachweisen. Hier könnte eine
Zeitaufstellung darüber, wie lange du dafür benötigt hast alle über deine
neue Nummer zu informieren x angemessenem Stundenlohn Erfolg haben.

BigKid
2008-10-16, 15:04:11
Wenn er rechtswirksam widerrufen ist das definitiv NICHT so.
Hast du telefonisch widerrufen oder schriftlich?
Wurdest du über dein Widerrufsrecht aufgeklärt, in irgendwelchen Vertragsunterlagen die du nach dem Tarifwechsel bekommen hast?


Das ist das RICHTIG seltsame... Das einzige was Unterschrieben zurück ging war die Liste mit den zu portierenden Nummern und der Bestätigung, dass 1&1 meinen Festnetzanschluss für mich kündigen darf. Das wars...

Ansonsten jede Menge eMails hin und her...
Ich habe sowohl telefonisch, wie auch per eMail versucht zu widerrufen...
Ich glaube auch einmal per Fax...

Ich habe sogar den Verbraucherschutz eingeschaltet gehabt aber die wollen auch nur Geld... Viel dabei rummgekommen ist nicht... 1&1 hat sogar ganz dreist den Vebraucherschutz angelogen und behauptet ich hätte den Tarifwechsel selbst per Web ausgelöst ! Ich habe dem Verbraucherschutz zwar schon mitgeteilt, dass das so nicht stimmt, aber seit dem nix mehr von denen gehört (und das ist auch schon wieder 1-2 Wochen her) ...

kiX
2008-10-16, 17:07:57
1. Aufwandsentschädigung gibt es nicht, überall per AGB ausgeschlossen (und der Teil ist rechtsgültig).
2. Portierung ist ein Angebot, wenn da eine Nummer verloren geht, kann der Provider versuchen, sie nachzuportieren, wenn es nicht klappt: pP (persönliches Pech). Du hast keinen Anspruch auf eine Portierung.
3. Tarifwechsel sind etwas komplizierter. Du verzichtest ja auf dein Widerrufsrecht, sobald dein Provider vorzeitig eine Leistung erbracht hat (siehe AGB). Da es sich aber anscheinend hier um einen Komplett-Anschluss handelt, glaube ich nicht, dass es sich wirklich um einen Tarifwechsel handelt -da der komplette Anschluss anders ist. Daher sollte ein Widerruf möglich sein.
Wenn 1&1 nun aber schon deinen analogen TCom-Anschluss gekündigt hat, kann das als Vorleistung angesehen werden. Genauso kann durchaus auch schon sofort mit der Leistungslieferung begonnen worden sein. Naja, wie gesagt, Tarifwechsel sind kein SO einfaches Feld.
4. Die Kostenübernahme für den alten TCom-Anschluss durch 1&1... kannst du vergessen (zu Recht), und das braucht man nicht erklären oder?

edit:
5. Hab jetzt mehrfach gelesen, dass bei einem reinen Tarifwechsel kein Widerrufsrecht gewährt werden muss, da der Wechsel auf Basis eines bestehenden Vertrages getätigt wurde. Jedoch sehe ich persönlich einen Wechsel auf 1&1-Komplett nicht als Tarifwechsel, da ein komplett neuer Anschluss geschaltet wird -du solltest dafür ja auch neue AGB kriegen.

cartman5214
2008-10-16, 18:25:59
Das was nich an dem angeblichen RA-Brief stört ist die sofortige Bestätigung der Rückruffristen. Es wird mit keinem Wort auf das Ende der Widerrufsfrist nach Leistungsbeginn eingegangen. In einer C´t vor ca. 6 Monaten gab es genau zu diesem Thema einen Artikel.
Haupttenor: Wenn direkt nach Bestellung die ersten Schritte zur Schaltung vorgenommen werden kann das Widerrufsrecht sofort beendet sein. Ist laufende Rechtsauffassung der Provider.:mad:

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

Infosucher
2008-10-16, 18:29:47
Hast du den Beitrag gelesen? Das Statement stammt von einem Rechtsanwalt. Und das ist doch ein Rechtsexperte oder nicht?

Hast Du denn meinen überhaupt verstanden? Wer garantiert mir denn das der Beitrag von einem Rechtsanwalt stammt? Das war mein Anliegen...

MfG
Infosucher

_Gast
2008-10-16, 19:24:38
Wer garantiert mir denn das der Beitrag von einem Rechtsanwalt stammt?Natürlich niemand! Du könntest eine pickelige Jungfrau und ich ein Massenmörder sein. ;)

Deshalb schrieb ich ja extra drunter: Geh zum Anwalt.

Infosucher
2008-10-16, 19:36:26
Natürlich niemand! Du könntest eine pickelige Jungfrau und ich ein Massenmörder sein. ;)

Deshalb schrieb ich ja extra drunter: Geh zum Anwalt.

Du verdrehst die Fakten, denn auf Grund der Aussage des angeblichen Anwalts sagst Du ihm ganz klar: Du bist im Recht, geh zum Anwalt.

Deswegen ja auch mein Hinweis das der von Dir zitierte Thread nichts wert ist.

Ich könnte nicht nur eine pickelige Jungfrau sein, sondern auch der Mitarbeiter bei 1&1 der ihm den Dreck angedreht hat ;-)

MfG
Infosucher

kiX
2008-10-16, 21:12:03
Haupttenor: Wenn direkt nach Bestellung die ersten Schritte zur Schaltung vorgenommen werden kann das Widerrufsrecht sofort beendet sein. Ist laufende Rechtsauffassung der Provider.:mad:

Warum denken die Leute nichtmal nach, bevor sie mit ihrer total verqueren Rechtsauffassung daher kommen?

Glaubst du, dass auch nur IRGENDEIN Provider IRGENDETWAS machen würde, wenn es diese Klausel nicht gäbe?
Es ist keine Rechtsauffassung der PROVIDER sondern die Rechtsauffassung des Bürgerlichen Gesetzbuches, nachzulesen in §312, d (3).


Nochmal OnTopic: Ich hab mich nochmal bei einem Freund schlau gemacht, der als Jurist schon häufig damit konfrontiert wurde:
So wie es bei dir ist, kommt ein neuer Vertrag zustande, damit erhälst du automatisch ein neues Widerrufsrecht inklusive neuer AGB und neuer Widerrufsbelehrerung.
Das Recht gilt natürlich nur für den Tarifwechsel, der alte Vertrag bleibt davon vorerst unberührt. Es kann aber sein, dass die Basis dessen (TCom-Anschluss) außerordentlich gekündigt wurde und somit wegfällt (Stichwort TKU). Kosten darfst du dabei nicht zu tragen haben, weil du den Leitungswegfall weder direkt noch indirekt verursacht hast.
Ist natürlich keine Rechtsauskunft blabla, aber WENN du auf deinem Recht bestehen willst, geh zum Verbraucherschutz.

Vorher würde ich aber:
- Per Einschreiben (NICHT PER FAX!!!) erneut den Tarifwechsel widerrufen
und
- Per Einschreiben (NICHT PER FAX!!!) den alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

Ich würd es mit zwei Einschreiben machen, damit 1&1 dir im Streitfalle zwei Schreiben nachweisen muss (und BITTE vergiss deine Kundennummer und deine handschriftliche Unterschrift nicht!).

chasing_amy
2008-10-18, 17:01:52
Wenn du das Formular zur RN-Mitnahme unterschrieben hast stand da doch mit Sicherheit auch etwas über die Möglichkeiten des Widerrufs drin (schriftlich o tel, wie auch immer). Bei uns ist es zB so, dass ein Wechsel von DSL mit Tcom Anschluss auf Komplett ein PRODUKTwechsel ist und kein TARIFwechsel. Das schonmal als erstes.

Zweitens hast du dann bei dem Produktwechsel entsprechend eine neue Widerrufsfrist. Wenn du per Mail widerrufen hast - musstest du dies über ein Formular im Kundencenter tun oder reichte eine einfache Mail ohne einloggen mit Kundendaten? Bei manchen Providern wird ein Widerruf von Bestandskunden per Mail nicht akzeptiert, wenn der Kd es nicht eingeloggt über das Kundenportal getan hat. Und wieso weißt du nicht genau, ob du ein Fax abgeschickt hast? Wenn man etwas widerruft sollte man schon wissen, welche Schritte man bisher unternommmen hat. Im Übrigen würden auch Sendebelege vom Fax nicht als Nachweis einer verschickten Storno akzeptiert, da da sonstwas hätte drinstehen können - bei Einschreiben sieht das anders aus, wie bereits von kiX vermerkt. Einschreiben ftw! Telefonische Storno is eh nich drin, auch wenn der Wechsel telefonisch erfolgte; schließlich bekamst du ein Formular zum unterschreiben für den Auftrag und entsprechend geht auch die Storno schriftlich. Denn es kann ja jeder mit deinen Kundendaten da anrufen und sich für dich ausgeben und dann hast du auf einmal ne ungewollte Storno drin... Auch Provider müssen sich manchmal auf die abgesicherte Seite begeben, man mag es kaum glauben...

Wurde dein Widerspruch denn abgelehnt weil bereits laut 1&1 eine Leistung erbracht wurde? Theoretisch würde es schon reichen, wenn ein Schalttermin feststeht, denn damit wird der Auftrag zur (Um-)Schaltung auf ein Komplettangebot an die Tcom weitergegeben und das kostet den Provider nunmal Geld.

Es mangelt schon ein bißchen an detaillierter Info...

OT: Alleine der Part der AGB würde mich als Kunden schon abschrecken:

7.9.
Der Kunde ist verpflichtet, sein Nutzungsverhalten so einzurichten, dass eine übermäßige Beanspruchung des Servers und/oder sonstiger Leistungen vermieden wird.;D