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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf man eigentlich eine bestehende Software nachprogrammieren?


Senior Sanchez
2008-10-22, 00:09:33
Hallo,

Es geht um folgendes und da spielt jetzt bestimmt das Urheberrecht und irgendwelche Softwarepatente mit rein.
Ich würde gerne die Idee eines der ICQ Spiele (icq Xtraz) aufgreifen, diese in einem eigenen Spiel programmieren (natürlich anderer Name, andere Grafiken - nichts wird genutzt, nur die Spielidee) und dabei noch Erweiterungen, d.h. neue Spielmodi usw. integrieren.

Wäre es mir dann erlaubt, die Software zu veröffentlichen und zu verkaufen?

kloffy
2008-10-22, 01:08:11
Ich denke die Frage kann man nicht pauschal beantworten. Falls Software Patente verletzt werden ist man juristisch gesehen im Nachteil. Aber selbst dann muss es erstmal dazu kommen, dass man verklagt wird. Meines Wissens haben viele Firmen kein Interesse ihre Patente gültig zu machen. Oft werden diese nur defensiv genutzt.

Schlimmer ist es wenn man bekannte geschützt Marken oder Intellectual Property ohne Erlaubnis verwendet. Da kann recht schnell ein "Cease and Desist"-Schreiben ins Haus flattern. (Also einfach anstatt "Super Mario" lieber "Super Sanchez" verwenden, dann ist man auf der sicheren Seite.)

Im Endeffekt würde ich mir bei einem Hobbyprojekt keine Gedanken über so etwas machen. Selbst wenn du vor hast es zu verkaufen. Das Projekt müsste schon ziemlich erfolgreich sein damit es genug Aufmerksamkeit auf sich zieht und eine Klage zustande kommt.

Senior Sanchez
2008-10-22, 07:27:18
So sehe ich das auch und wie gesagt, ich würde ja nur die Spielidee adaptieren und sonst nichts übernehmen.

TigersClaw
2008-10-22, 07:36:59
Mach Dich halt schlau, ob die Spielidee geschützt ist.

Ganon
2008-10-22, 07:39:45
Wäre es mir dann erlaubt, die Software zu veröffentlichen

Grauzone

und zu verkaufen?

Verboten ;)

Ich schätze mal ganz stark das ICQ sich die Spiele hat schützen lassen. Wenn du eine OpenSource/Freeware-Version mit der gleichen Spielidee veröffentlichst, machen sie meist nichts. Fängst du aber an die zu verkaufen, wird's schon ernster...

Siehe auch: http://www.heise.de/newsticker/Hasbro-macht-Jagd-auf-Risiko-Klone--/meldung/117238

_Gast
2008-10-22, 07:45:42
Hier ein aktuelles Beispiel, was passieren kann:17.10.2008: Ein kleines Scherz-Programm für Apples iPhone hat nun zu einer Klage geführt, in der es um Schadenersatz in Höhe von 12,5 Millionen Dollar geht. Die Software wurde von einem anderen Anbieter ohne Zustimmung des Entwicklers nachgeahmt.Quelle: WinFuture (http://winfuture.de/news,43020.html)

maximAL
2008-10-22, 08:08:16
seit wann gibts in D bitteschön software patente?

_Gast
2008-10-22, 08:29:01
seit wann gibts in D bitteschön software patente?Gibt es nicht, ist aber für den Fall irrelevant, da Software durch das Urheberrecht weltweit geschützt ist. Es handelt sich bei dem Beispiel von der iPhone-Software nicht um eine Patentverletzung sondern um eine Urheberrechtsverletzung. Und genau die würde der Threadstarter begehen, wenn er sein Vorhaben umsetzt.

Senior Sanchez
2008-10-22, 09:02:04
Hmm, schade, aber ich sehe schon, dass hier manche meine Zweifel teilen.

Von daher werde ich es wohl bleiben lassen. schade.

maximAL
2008-10-22, 09:16:53
Es handelt sich bei dem Beispiel von der iPhone-Software nicht um eine Patentverletzung sondern um eine Urheberrechtsverletzung. Und genau die würde der Threadstarter begehen, wenn er sein Vorhaben umsetzt.
die welt ist voll von spiele-clones, ohne das irgendwer klagen könnte. dich kann auch keiner für einen eindeutigen tetris-clone verklagen (solang das teil nich tetris heisst).
zu dieser iPhone geschichte müsste man die details wissen, aber ich bezweifle doch schwer, dass man hierzulande dagegen vorgehen könnte.
zumal das immernoch nur ein klage ist, noch wurde kein urteil gefällt.

Gast
2008-10-22, 09:28:50
Gibt es nicht, ist aber für den Fall irrelevant, da Software durch das Urheberrecht weltweit geschützt ist. Es handelt sich bei dem Beispiel von der iPhone-Software nicht um eine Patentverletzung sondern um eine Urheberrechtsverletzung. Und genau die würde der Threadstarter begehen, wenn er sein Vorhaben umsetzt.

Das ist doch Quark! Das Urheberrecht bezieht sich auf die Verbreitung einer Software.

Ich darf nicht: meine Windows CD kopieren und verkaufen, verschenken, etc..

Ich darf: einen Windows Clone programmieren, der 100% kompatibel zur Windows API ist. Und den darf ich dann auch verkaufen.

Katano
2008-10-22, 11:02:36
Kann mich dem vorredner nur anschließen.
ReactOS ist ein 1:1 nachbau der Windows API. Und was macht Microsoft? Jedenfalls nicht klagen und abmahnen... und das sicher nicht weil die sich geehrt fühlen das jemand nen Windows Klon baut.

Und die geposteten Links sind meiner Meinung nach auch kein Beleg dafür, dass er sich strafbar macht. Der Heise Link zeigt deutlich wie dumm Abmahnanwälte vorgehen. Und eine Rechtsgrundlage wurde ebenfalls nicht genannt. Zu dem 2. Link sind zu wenig Infos enthalten um wirklich einen Schluss daraus zu ziehen.

Ausserdem: Wenn man Spieleideen nicht kopieren dürfte, gäbe es heute wohl nur Jump&Runs von Nintendo, Strategiespiele von Westwood usw.
Tetris ist wohl das meist geklonte Spielprinzip überhaupt. Und ich glaube nicht das Jeder Klonhersteller brav Lizenzgebühren an Nintendo zahlt.

_Gast
2008-10-22, 11:13:31
Das Urheberrecht bezieht sich auf die Verbreitung einer Software.Das Urheberrecht schützt Werke eines Urhebers und hat mit Software erstmal gar nichts zu tun.ReactOS ist ein 1:1 nachbau der Windows API. Und was macht Microsoft? Jedenfalls nicht klagen und abmahnen... und das sicher nicht weil die sich geehrt fühlen das jemand nen Windows Klon baut.Das Urheberrecht setzt eine schöpferischen Akt voraus. Die Windows-API ist nur eine Sammlung von Routinen, die in jedem anderen Betriebssystem auch vorkommen. Du kannst deswegen natürlich eine Textverarbeitung programmieren ohne Ärger zu bekommen. Etwas völlig anderes ist hingegen, ein Spiel nachzuahmen.

Du kannst als Filmstudio selbstverständlich einen Krimi drehen, aber du darfst nicht die geniale Idee eines Abiturfilmprojekts einfach kopieren und selbst veröffentlichen. Sonst könnte ich ja auch jedes beliebige Lied nehmen und mit meinen eigenen Instrumenten nachspielen und verkaufen. Und das regelt das Urheberrecht und hat mit Patenten rein gar nichts zu tun.

Senior Sanchez
2008-10-22, 11:24:20
Schwierige Sache, die ich da losgetreten habe.

Wie bekomme ich denn raus, ob die Spielideen geschützt ist?

_Gast
2008-10-22, 11:32:39
Wie bekomme ich denn raus, ob die Spielideen geschützt ist?Das Urheberrecht sagt, dass die alleinige Entscheidung über das Werk dem Urheber obliegt. Das heißt, dass nur der Urheber darüber befinden kann, was mit seinem Werk geschieht. Bei Software wird es meist so sein, dass dies in irgendwelchen beliegenden oder angezeigten Bestimmungen geregelt wird. Wenn du das Programm hast, kannst du ja dort nachschauen. Ansonsten müsstest du direkt beim Rechteinhaber nachfragen.

Katano
2008-10-22, 11:33:51
Patente kann man aussen vor lassen, da es wie schon gesagt wurde eh keine Softwarepatente in Deutschland gibt.

Richtig, das Urheberrecht schützt das Produkt eines schöpferischen Aktes. Was bei einem Lied noch relativ leicht einzugrenzen ist, Noten und Liedtext ist das Ergebnis. Bei einem Film wäre es wohl das Drehbuch und das Storyboard. Also Texte die gesprochen werden und Szenen die gezeigt werden. Keine Ahnung welche Änderungen nötig sind um ein Lied oder einen Film so zu verändern, dass er vom Urheberrecht nicht mehr betroffen ist. Reicht es eine Note in dem Lied zu verändern? Reicht es einen Dialog in einem Film zu verändern?

Bei einem Computerspiel finde ich es allerdings schon schwierig den schöpferischen Akt an sich zu definieren. Was zählt dazu und was nicht? Was muss verändert werden damit man nicht dagegen verstößt? Ich bin mir nicht sicher, aber ich vermute, dass es ausreicht Grafiken, Namen und die Story (sodenn es eine gibt) zu verändern um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Wobei man sich sowieso die Frage stellen sollte, warum man eine 1:1 kopie machen will. Meistens will man ja nur einen großteil kopieren und entscheidende Stellen verbessern.

Ich würde dir dazu Raten, mal einen Anwalt zu kosultieren, wenn du das Ding wirklich verkaufen willst.

_Gast
2008-10-22, 11:41:39
Ich bin mir nicht sicher, aber ich vermute, dass es ausreicht Grafiken, Namen und die Story (sodenn es eine gibt) zu verändern um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen.Das wiederum wage ich bezweifeln. Denn der Threadstarter schreibt ja explizit, dass er "nur" die Idee verwenden will, also exakt das, was den schöpferischen Akt ausmacht. Aber wie du schon schreibst, kann so etwas nur ein Anwalt klären.

Es wäre vielleicht hilfreich, wenn der Threadstarter uns mitteilen würde, um welches Spiel es sich genau handelt.

Senior Sanchez
2008-10-22, 11:55:23
Das ist eines dieser kostenlosen ICQ-Spiele, zu finden unter den ICQ Xtraz.

Man kann sie nur online im ICQ-Netzwerk gegen andere spielen. Ich würde allerdings die Idee eben aufgreifen, ne eigene KI (mit unterschiedlichen Grafiken) dazu schreiben und neue Spielmodi dazu. Das ganze würde ich dann gerne fürs iPhone/iPod Touch programmieren und im AppStore von Apple veröffentlichen.

Ganon
2008-10-22, 12:25:16
dich kann auch keiner für einen eindeutigen tetris-clone verklagen (solang das teil nich tetris heisst).

Verklagen vllt. nicht, aber gerade Tetris-Clones fliegen aus dem AppStore wieder raus bzw. werden nicht angenommen. Bei Tetris ist die Rechtslage aber, aufgrund des Alters, noch etwas anders.

Und hier geht es ja nunmal um eine kommerzielle Verbreitung (das heißt man agiert als Firma). D.h. man ist auch voll schuldfähig. Privatpersonen werden selten verklagt. Firmen aber äußerst gerne.

Das kann man nicht mit kostenlosen Clones vergleichen wo Kosten/Nutzen einer "Klage" sich für einen Entwickler nicht lohnt.

Coda
2008-10-22, 12:31:47
http://chatarchiv.unternehmerweb.at/index.php/2008/05/29/schutz-fur-spielidee-oder-spielbrettdesign/

Die Spielidee kann man sich offenbar wirklich nicht schützen lassen.

Ganon
2008-10-22, 12:36:28
Das ist eines dieser kostenlosen ICQ-Spiele, zu finden unter den ICQ Xtraz.

Also ich würde es lassen. Gerade weil dahinter AOL steht. Es ist möglich das die Spiele durch die Werbung finanziert werden... und gerade der AppStore von Apple wird von den großen Firmen ja gnadenlos überwacht.

Denk dir lieber was Eigenes aus, in Anlehnung, an die Spiele, aber programmiere diese nicht direkt nach. Denk dran, du bist eine Firma wenn du im AppStore bist.

Ganon
2008-10-22, 12:38:40
http://chatarchiv.unternehmerweb.at/index.php/2008/05/29/schutz-fur-spielidee-oder-spielbrettdesign/

Die Spielidee kann man sich offenbar wirklich nicht schützen lassen.

Nunja:

. Beim Musterschutz (Design) ist zu beachten, dass der Schutz nur auf das konkrete Design gewährt wird. Dabei ist der Gesamteindruck des Designs entscheidend.

Jetzt ist "Design" Auslegungssache ;) Reichen da schon andere Grafiken, oder muss auch die Form (Kreis, statt Viereck, oder so) anders sein? ;)

DocEW
2008-10-22, 13:48:47
Also ich habe mal einen Vortrag über sowas gehört und meine mich zu erinnern, dass Sega ein Patent hat, in dem es um diesen "Marker" am Bildschirmrand geht, über den bei Sportspielen der nächstgelegene eigene Spieler ausserhalb des sichtbaren Bereiches angezeigt wird. Details weiß ich leider nicht mehr, online habe ich auch nur so was ähnliches (http://www.patentstorm.us/patents/6431982.html) gefunden.

Senior Sanchez
2008-10-22, 14:18:55
Also ich würde es lassen. Gerade weil dahinter AOL steht. Es ist möglich das die Spiele durch die Werbung finanziert werden... und gerade der AppStore von Apple wird von den großen Firmen ja gnadenlos überwacht.

Denk dir lieber was Eigenes aus, in Anlehnung, an die Spiele, aber programmiere diese nicht direkt nach. Denk dran, du bist eine Firma wenn du im AppStore bist.

Hmm, wäre wohl die sicherste Variante sich selber was zu überlegen, aber momentan bin ich relativ ideenlos. *g*

Marscel
2008-10-22, 17:19:11
Wenn ich du wäre, würde ich es wagen. Selbstverständlich nicht auf die Art und Weise, dass es geklont wirkt, aber so, dass das Konzept erhalten bleibt.

Ich seh solche Diskussionen als Fässer, wo man schnell den Boden weghaut: Besitzt irgendwer das Urheberrecht auf einen Actionheld in First-Person-Sicht (quasi der erste Ego-Shooter Produzent)? Angesichts der Spiele-Welt: ich glaube nicht - wissen tu ich es nicht. Hat Moorhuhn nicht damals eine Flut von Konkurrenten ausgelöst, die alle irgendwie recht nah waren? Dass je Klagen gekommen sind, kann ich mich nicht daran erinnern. Darf ebay de jure das einzige Online-Auktionshaus sein? Nein - wohlgleich sie das eine oder andere Feature besitzen dürften, das geschützt ist.

Wie erwähnt, Namen auf jeden Fall ändern - am besten gar nicht mal zum Verwechseln nahe, erinnere mich da an AOL und ein paar 3rd Party Clienten, die sich umbennen musste, oder "Mike Rowe Soft". Insbesondere die Bedienungsmöglichkeit würde ich auf Distanz halten, würde den erwähnten Gesamteindruck sehr in die Richtung Ideenklau lenken.

maximAL
2008-10-22, 23:04:33
ich möchte nochmal nachlegen und fragen, wann denn je gegen ein spiel erfolgreich(!) vorgegangen wurde, weil die idee kopiert wurde. ich nehme mal an überhaupt nicht, zumindest hab ich nie von etwas deratigem gehört.
nintendo wollte anno dazumal ja auch gegen den dreisten mario-clone giana sisters vorgehen und ist damit gescheitert.

ehrlich gesagt seh ich den sinn dieser diskussion hier nicht. es gibt nun wirklich solche massen von spieleclones, dass mir allein die frage nach der rechtmäßigkeit absurd erscheint.
das urheberrecht greift bei software ja eher bei sourcecode und daten (audio, video etc.), aber wohl kaum bei ideen und konzepten.

Senior Sanchez
2008-10-22, 23:08:01
maximAL, ich habe deswegen nachgefragt, weil ich in letzter Zeit, im Zusammenhang mit dem AppStore, eben gerade von solchen Problemen gelesen habe.
Da ging es auch um nen Tetrisklon oder diese unsinnige Bier-Applikation und ich selber habe keine Lust auf irgendeinen Rechtsstreit oder das ich die Software umsonst entwickle.

Ganon
2008-10-23, 07:23:31
nintendo wollte anno dazumal ja auch gegen den dreisten mario-clone giana sisters vorgehen und ist damit gescheitert.

Falsch. Das ist gerade das schlechteste Beispiel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Giana_Sisters

Nintendo gewann den Rechtsstreit nämlich und sogar gegen dessen "unähnlichen" Nachfolger ;)

Nur heute kann man es veröffentlichen, da das Urheberrecht von Super Mario Brothers afaik abgelaufen ist, oder irgend ein anderes Recht ;)

maximAL
2008-10-23, 09:54:38
Falsch. Das ist gerade das schlechteste Beispiel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Giana_Sisters
:|
ok, das hatte ich andersrum in erinnerung.

Gast
2008-10-23, 12:46:52
ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu problemen kommen kann, man kann schließlich auch ein auto mit 4 rädern und 1 lenkrad bauen, obwohl es das schon lange gibt.

Senior Sanchez
2008-10-23, 12:54:28
Hmm, aber man sieht ja, dass es irgendwie ein Streitfall ist. Im Endeffekt weiß das vielleicht höchstens (!) ein Anwalt und selbst da ist es nicht mal sicher. Da es sich aber um ein kleines Hobbyprojekt handelt, bei dem vielleicht ein bisschen Geld abfällt, fehlt mir das Geld, der Elan, die Zeit und die Lust mich deshalb mit einem Anwalt kurzzuschließen.

mobius
2008-10-23, 14:15:21
Auskunft geben kann dir in diesem Thread eigentlich keiner, daher wäre es wohl am besten, wenn du nach konkreten Streitfällen googlest und guckst was der Tatbestand war. Bei Giana Sisters war der Fall ja klar wie Wiki zeigt, denn es wurde fast das gesamte erste Level übernommen und auch der Spielablauf bis ins kleineste Detail.
Ob der AppStore die geeignetste Plattform für eine solche Verbreitung ist, ist auch fraglich, wenn es dort öfter zu solchen Streitfragen kommt (wie du angedeutet hast). Eine Mail an einen Mitarbeiter da könnte auch vielleicht Unklarheiten aus der Welt schaffen.

_Gast
2008-10-23, 14:22:05
ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu problemen kommen kann, man kann schließlich auch ein auto mit 4 rädern und 1 lenkrad bauen, obwohl es das schon lange gibt.Eben nicht! Beispiel? http://www.bbv-net.de/public/article/auto/verkehr/477464/BMW-klagt-gegen-chinesisches-Auto-Plagiat.html

Katano
2008-10-23, 15:16:41
Das Problem ist es leider auch bei dem Auto den schöpferischen Akt zu definieren.
Das Design der Karosserie ist _meines_ Erachtens nach durchaus schützenswert, womit ich die BMW Klage verstehen kann. Jedoch ist das Konzept Auto mit 4 Rädern usw. nicht geschützt.

Allerdings gelangt man wohl immer zu der Frage was alles zu dem schöpferischen Akt im Sinne des Urheberrechts gehört. Ist es im Falle von Software wirklich nur der Source-Code? Nein wie das Beispiel der "Giana Sisters" zeigt. Allerdings kann es auch nicht das Konzept "Jump'n'Run" sein, wie etliche Spiele dieses Genres zeigen.

#44
2008-10-24, 20:48:25
Die ICQ-Spiele selbst sind doch schon (halbe) Klone...

Slide-a-Lama: Eine Priese 4 Gewinnt + ein wenig Tetris <- Darum gehts dir, vermute ich
Zoopaloola: <- Pool ohne Queue, weisse Kugel dafür muss man aber die anderen Kugeln versenken (wenn ichs richtig gelesen habe - nie gespielt)
Warsheep: 08-15 Taktik
Pool
RPS - Stein Schere Papier

Man darf rein rechtlich durch Benutzung eine Software auf deren Funktionsweise schließen, nicht aber disassemblieren.

Bei Spielideen - hm. Ich denke nicht das da etwas passieren kann - sofern wirklich nicht viel mehr als die Idee identisch ist. Sprich das optische Design sich deutlich unterscheidet.

So stehts auch auf der Website die Coda gepostet hat wie ich gerade sehe. Das ist zwar Recht aus Ö. aber weicht (in diesem Fall) vom deutschen Recht nicht allzuweit ab.

Urheberrechtsschutz greift bei Ideen nicht. Ganz im Gegensatz zu deren Ausführung.

Denn der Threadstarter schreibt ja explizit, dass er "nur" die Idee verwenden will, also exakt das, was den schöpferischen Akt ausmacht.
Hier möchte ich wiedersprechen. Der schöpferische Akt ist erst das projezieren der Idee in ein Werk.

€: "Beweis": http://de.wikipedia.org/wiki/Werk_(Urheberrecht)

Gast
2008-10-24, 23:51:37
Hallo,

Es geht um folgendes und da spielt jetzt bestimmt das Urheberrecht und irgendwelche Softwarepatente mit rein.
Ich würde gerne die Idee eines der ICQ Spiele (icq Xtraz) aufgreifen, diese in einem eigenen Spiel programmieren (natürlich anderer Name, andere Grafiken - nichts wird genutzt, nur die Spielidee) und dabei noch Erweiterungen, d.h. neue Spielmodi usw. integrieren.

Wäre es mir dann erlaubt, die Software zu veröffentlichen und zu verkaufen?


Nein, eigentlich darf man nicht nur wird es halt oft dennoch gemacht.

Aus aktuellem Anlaß:

http://www.heise.de/newsticker/Hasbro-macht-Jagd-auf-Risiko-Klone--/meldung/117238

Gast
2008-10-24, 23:53:39
Schlimmer ist es wenn man bekannte geschützt Marken oder Intellectual Property ohne Erlaubnis verwendet. Da kann recht schnell ein "Cease and Desist"-Schreiben ins Haus flattern. (Also einfach anstatt "Super Mario" lieber "Super Sanchez" verwenden, dann ist man auf der sicheren Seite.)


Das ist nicht korrekt.

Auch ein einfaches "Super" könnte geschützt sein.

Wie z.b. der Begriff "Loop", was Schleife bedeutet, beweist:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19698/1.html

Gast
2008-10-24, 23:56:52
Hier ein aktuelles Beispiel, was passieren kann:Quelle: WinFuture (http://winfuture.de/news,43020.html)


Unglaublich, das ist ja nur ne Idee sonst nichts.

Gast
2008-10-25, 00:01:44
Verklagen vllt. nicht, aber gerade Tetris-Clones fliegen aus dem AppStore wieder raus bzw. werden nicht angenommen. Bei Tetris ist die Rechtslage aber, aufgrund des Alters, noch etwas anders.



Ist Tetris nicht aus Russland und fällt es daher nicht unter die Regelung daß es Public Domain ist, da es ja zur Zeit der UDSSR entstanden ist und dort alles kommunistisch war und somit jedem gehörte?

Gast
2008-10-25, 00:03:01
http://chatarchiv.unternehmerweb.at/index.php/2008/05/29/schutz-fur-spielidee-oder-spielbrettdesign/

Die Spielidee kann man sich offenbar wirklich nicht schützen lassen.

Aber Bierideen schon.

Gast
2008-10-25, 00:04:39
Denk dir lieber was Eigenes aus, in Anlehnung, an die Spiele, aber programmiere diese nicht direkt nach. Denk dran, du bist eine Firma wenn du im AppStore bist.

In Deutschland soll bald das GMBH Recht geänder werden, dann braucht man keine 50000 € mehr um eine GMBH zu gründen sondern es reicht deutlich weniger Geld.

Außerdem genügt schon eine Person.


Das schöne daran ist.
Eine GMBH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Wenn es schief geht, dann ist nur die Firma futsch, nicht aber das private Vermögen.

Gast
2008-10-25, 00:06:51
Hat Moorhuhn nicht damals eine Flut von Konkurrenten ausgelöst, die alle irgendwie recht nah waren?


Moorhuhn war ja selbst ein Nachahmer.


Es gab schon unzählige vorhergie Spiele.

Bei Nintendos NES war z.b. ein Entenschießspiel dabei.
Und für den C64 oder Amiga gab es ein Cowboy Schießbudenspiel.

Gast
2008-10-25, 00:08:06
maximAL, ich habe deswegen nachgefragt, weil ich in letzter Zeit, im Zusammenhang mit dem AppStore, eben gerade von solchen Problemen gelesen habe.
Da ging es auch um nen Tetrisklon oder diese unsinnige Bier-Applikation und ich selber habe keine Lust auf irgendeinen Rechtsstreit oder das ich die Software umsonst entwickle.


Wie schon gesagt.
Gründe ne GMBH, dann kannst du es gefahrlos versuchen.

Im Worst Case Fall ist nur deine GmbH futsch.

Gast
2008-10-25, 00:11:46
Auskunft geben kann dir in diesem Thread eigentlich keiner, daher wäre es wohl am besten, wenn du nach konkreten Streitfällen googlest und guckst was der Tatbestand war. Bei Giana Sisters war der Fall ja klar wie Wiki zeigt, denn es wurde fast das gesamte erste Level übernommen und auch der Spielablauf bis ins kleineste Detail.
Ob der AppStore die geeignetste Plattform für eine solche Verbreitung ist, ist auch fraglich, wenn es dort öfter zu solchen Streitfragen kommt (wie du angedeutet hast). Eine Mail an einen Mitarbeiter da könnte auch vielleicht Unklarheiten aus der Welt schaffen.


Das eigentliche Problem ist.
Selbst wenn er im Recht ist, kann es vorkommen das er eine Klage bekommt und
einen Anwalt zur Rechtsklärung einsetzen muß.

Gast
2008-10-25, 00:15:09
Man darf rein rechtlich durch Benutzung eine Software auf deren Funktionsweise schließen, nicht aber disassemblieren.


Disassemblieren ist in Deutschland nicht verboten und es kann nur vertraglich verboten werden, wenn der Nutzer bei Kaufabschluß Einsicht in den Vertrag hat.

Rancor
2008-10-25, 13:44:27
Leute es ist totaler Blödsinn was hier gepostet wird. Natürlich kann er ein Spiel nachprogrammieren solange nicht zu erkennen ist auf welches Spiel es sich bezieht...

Würde dem nicht so sein, dann dürfte es nur 1 Ego Shooter , ein RTS, ein MMORPG etcc auf der Welt geben!!
Bischen hirnrissig oder?
Den von der Spielidee her unterscheiden sich, Command & Conquer und Starcraft zB nicht wirklich von einenander..

Und Half-Life 2 und F E A R auch nicht..
Und Diablo und Sacred auch nicht..

Soll ich weiter machen???

Überlegt doch vorher mal ein bsichen

_Gast
2008-10-25, 15:23:45
Leute es ist totaler Blödsinn was hier gepostet wird.Du bist was von Beruf? Rechtsanwalt? Wenn nicht, dann hast du nicht mehr und nicht weniger Ahnung als jeder andere hier.
Soll ich weiter machen???Nein, bitte nicht. Denn deine Argumentation wurde bereits mehrfach widerlegt. Und das wüsstest du auch, wenn du den Thread gelesen hättest.

Pompos
2008-10-25, 15:59:03
also ich würds machen....
Ich weiß jetzt nicht, was du dir für einen Erfolg versprichst. Aber so viel eigentlich auch nicht, oder? Denn ich gehe davon aus, dass AOL erst dann aktiv werden wird (wenn überhaupt), wenn es ein großer Erfolg wird. Sicherlich werden sie dich dann auch nicht gleich vors Gericht schleppen, sondern dich erst mal auffordern das Spiel wieder zurückzunehmen. Und dann hätteste ja schon genügend Geld verdient.

Prinzipiell wirds für AOL auch schwer werden einen Verlust geltend zu machen. Sie verkaufen dass Spiel nicht. Sie bieten es nicht mal für diese Plattform an.

@Edit:
Wenn ich mich recht erinnern kann, bist du ja noch Student. Ich würde da einfach mal mit einem fachkundigen Dozenten sprechen. Wir haben bei uns eine Vorlesung namens "Informatikrecht" und dort wird das Urheberrecht (mit Fokus auf Software) durchgenommen. So einer sollte die Frage halbwegs beantworten können.

Senior Sanchez
2008-10-25, 19:09:17
@Edit:
Wenn ich mich recht erinnern kann, bist du ja noch Student. Ich würde da einfach mal mit einem fachkundigen Dozenten sprechen. Wir haben bei uns eine Vorlesung namens "Informatikrecht" und dort wird das Urheberrecht (mit Fokus auf Software) durchgenommen. So einer sollte die Frage halbwegs beantworten können.

Das ist ne ziemlich gute Idee!
Da muss ich aber erstmal schauen, ob es da einen Professor/Dozenten gibt, der sich damit auskennt. Zwar hat meine Uni auch ne Rechtsberatung, aber ob die da Bescheid wissen?

Gast
2008-10-26, 03:31:44
also ich würds machen....
Ich weiß jetzt nicht, was du dir für einen Erfolg versprichst. Aber so viel eigentlich auch nicht, oder? Denn ich gehe davon aus, dass AOL erst dann aktiv werden wird (wenn überhaupt), wenn es ein großer Erfolg wird. Sicherlich werden sie dich dann auch nicht gleich vors Gericht schleppen, sondern dich erst mal auffordern das Spiel wieder zurückzunehmen. Und dann hätteste ja schon genügend Geld verdient.


Da glaubt der Naive an die Friede Freude Eierkuchen Welt.

Warum sollten sie das tun?
Es wäre für AOL sinnvoller ihn abzumahnen und mind 60000 € zu verlangen
oder wenn es für ihn schlecht läuft noch mehr.
Also ein paar Milliönchen.

kloffy
2008-10-26, 12:20:27
Warum sollten sie das tun?
Es wäre für AOL sinnvoller ihn abzumahnen und mind 60000 € zu verlangen
oder wenn es für ihn schlecht läuft noch mehr.
Also ein paar Milliönchen.
Und worauf genau stützt du dich wenn du dieses Schreckgespenst an die Wand malst? Ich kenne keinen Fall in dem solche Summen fällig gewesen wären. Wenn es zu einer Abmahnung kommt und man daraufhin die Software vom Netz nimmt hat man in der Regel nix zu befürchten. Dafür gibt es genügend Beispiele von diversen Fanprojekten wie Chrono Resurrection (http://www.opcoder.com/projects/chrono/).

Edit: Anhand von Scrabulous (http://en.wikipedia.org/wiki/Scrabulous) sieht man wie es laufen kann, wenn man vor Gericht geht.

rotalever
2008-10-27, 16:31:10
Wenn man vor allem zurück schreckt, dann wird man nie großen Erfolg haben.

_Gast
2008-10-27, 16:37:04
Dafür gibt es genügend Beispiele von diversen Fanprojekten wie Chrono Resurrection (http://www.opcoder.com/projects/chrono/).Aber das war eben nur ein Fanprojekt. Hier geht es aber um die kommerzielle Nutzung einer bereits vorhandenen Idee. Und wenn es um Geld geht, verstehen die Hersteller gemeinhin keinerlei Spaß.

kloffy
2008-10-27, 19:05:29
Aber das war eben nur ein Fanprojekt. Hier geht es aber um die kommerzielle Nutzung einer bereits vorhandenen Idee. Und wenn es um Geld geht, verstehen die Hersteller gemeinhin keinerlei Spaß.
Ok, Chrono Resurrection ist wirklich kein gutes Beispiel. Zum einen weil es nicht kommerziell war (gut), zum anderen weil es Charaktere und Setting direkt übernommen hat (schlecht). Es war einfach das erste Beispiel für "Cease & Desist" das mir eingefallen ist.
Deswegen habe ich auch nochmal Scrabulous hinzugefügt, das trifft deutlich besser zu. Auf jeden Fall halte ich die Aussagen von Gast für überzogen und aus der Luft gegriffen.