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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Selbstgesetzgebung


_Gast
2008-10-23, 13:43:32
Aus diesem Thread (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=6865019#post6865019) heraus stelle ich mal die Frage: Darf der Bürger selbst entscheiden, welche Gesetze gelten und welche nicht?


gesetzte sind nicht gottgegeben sondern wurden von menschen geschrieben mit dem zweck das gesellschaftliche leben zu ordnen. wenn nun ein überwiegender teil der gesellschaft der meinung ist, dass bestimmte gesetze nicht sinnvoll bzw. deren einhaltung nicht erstrebenswert ist, dann ist das so.Ja, aber dann muss die Gesellschaft die Gesetze ändern und nicht einfach selbst heraussuchen, was gelten soll und was nicht.doch gibt es. Straftaten die mit maximal 1 Jahr freiheitsstrafe bedroht sind werden als vergehen bezeichnet, alles darüber als verbrechen.Nein falsch. Straftaten, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug bedroht sind, bezeichnet man als Verbrechen.StGB § 12 Verbrechen und Vergehen
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.

teh j0ix :>
2008-10-23, 13:52:31
Naja also für die Masse gibt es das doch so in der Art aka. Volksentscheid (http://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid)

und ansonsten steht es jedem Menschen frei nach eigenen Gesetzen zu leben. Nur mit den Konsequenzen muss er rechnen ...

Simon Moon
2008-10-23, 14:00:10
Aus diesem Thread (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=6865019#post6865019) heraus stelle ich mal die Frage: Darf der Bürger selbst entscheiden, welche Gesetze gelten und welche nicht?


Nein, das darf er nicht. Oder konntest du schonmal einen Polizisten davon überzeugen, dass die Busse nicht gesetzmässig sei, weil das übertretene Gesetz für dich nicht gelte?

Ganz anders sieht es damit aus, ob man entscheiden "darf" ein Gesetz zu übertreten oder nicht. Es geht hier eigentlich mehr um das Können, als Dürfen. Das man es eigentlich nicht darf, liegt ja bereits im Wesen des Gesetzes.

Wenn die Frage also eigentlich lauten sollte, ob es gut ist, dass man das Gesetz übertreten kann, muss ich dies klar bejaen. Denn könnte man es nicht übertreten, wäre das eine Einschränkung der Freiheit und wir hätten damit garnicht mehr die Möglichkeit uns für das Richtige zu entscheiden.

Pinoccio
2008-10-23, 14:15:25
Der Rechtsstaat zeichnet sich u.a. dadruch aus, daß ebend alle an die Gesetze (aka das Recht) gebunden sind. Insofern kann man die Eingangsfrage mit nein beantworten.

mfg