PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alkoholisiert zur Tatzeit ... GRRRRR


peppschmier
2008-11-04, 17:06:03
Also wenn ich sowas lese bekomme ich ne Krise!
Er war zur Tatzeit stark alkoholisiert. Inwieweit seine Schuldfähigkeit dadurch beeinflusst wurde, wird ein Gutachter beurteilen.
:eek:
Quelle:
http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/04/964940.html

Ich habe für solche strafmildernden Umstände so gar kein Verständnis, das wäre für mich eher ein Grund die Höchstrafe auszusprechen, da der Typ sich unter Drogeneinfluss nicht unter Kontrolle hat!

Wie seht ihr das?

Das gute A
2008-11-04, 17:17:59
Also wenn ich sowas lese bekomme ich ne Krise!

:eek:
Quelle:
http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/04/964940.html

Ich habe für solche strafmildernden Umstände so gar kein Verständnis, das wäre für mich eher ein Grund die Höchstrafe auszusprechen, da der Typ sich unter Drogeneinfluss nicht unter Kontrolle hat!

Wie seht ihr das?

Sehe ich genauso. Alkohol ist immer ein toller Vorwand, um sich schlimmeren Strafen zu entziehen. Er entschuldigt meiner Meinung nach aber rein gar nichts, da muss es die Höchststrafe geben und der Typ gehört bis ans Lebensende weggesperrt.

Grüße

Simon Moon
2008-11-04, 17:26:07
Lernt lesen... :rolleyes:

Er kündigte an, sich am nächsten Prozesstag zu den Vorwürfen äußern zu wollen. Er war zur Tatzeit stark alkoholisiert. Inwieweit seine Schuldfähigkeit dadurch beeinflusst wurde, wird ein Gutachter beurteilen.

-> Das heisst nur, dass er besoffen war und nun ein Gutachter das ganze bewertet. Er selbst hat sich offenbar noch zu garnichts geäussert. Also wo ist das Problem? Ein Gutachter wird bei häuslicher Gewalt wohl schon angebracht sein, oder glaubt ihr die waren bis dahin nur glücklich verheiratet?

Hier haben schon wieder die ersten ihr Urteil wegen ein paar suggestiven Zeilen im Internet gefällt. :rolleyes:

Das gute A
2008-11-04, 17:28:23
Lernt lesen... :rolleyes:



-> Das heisst nur, dass er besoffen war und nun ein Gutachter das ganze bewertet. Er selbst hat sich offenbar noch zu garnichts geäussert. Also wo ist das Problem? Ein Gutachter wird bei häuslicher Gewalt wohl schon angebracht sein, oder glaubt ihr die waren bis dahin nur glücklich verheiratet?

Hier haben schon wieder die ersten ihr Urteil wegen ein paar suggestiven Zeilen im Internet gefällt. :rolleyes:


Wie meinen? Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die Verteidigung nicht versuchen wird, auf Alkoholeinfluss zur Tatzeit zu spekulieren und daraus strafmildernde Umstände zu stricken, oder?

Egal ob er sich dazu äußert oder nicht, meine Aussage war ja auch so allgemein gehalten, dass Alkoholeinfluss grundsätzlich nichts, aber auch gar nichts entschuldigt, egal in welchem Zusammenhang.

Lern lesen ;)

Grüße

MooN
2008-11-04, 17:29:26
Sehe ich genauso. Alkohol ist immer ein toller Vorwand, um sich schlimmeren Strafen zu entziehen. Er entschuldigt meiner Meinung nach aber rein gar nichts, da muss es die Höchststrafe geben und der Typ gehört bis ans Lebensende weggesperrt.

Grüße

Entziehen? Sofern er selbst für seinen alkoholisierten Zustand verantwortlich ist, gibts eh keine mildernden Umstände. Oder habe ich irgendwas verpasst?

peppschmier
2008-11-04, 17:30:03
Alleine schon, dass seine Schuldfähigkeit durch den Konsum von Alkohol beeinträchtigt werden kann, kanns doch nicht sein oder? Darum ging es, nicht darum, ob er schuldig ist oder nicht. Ich kann doch nicht besoffen auf die Straße gehen, jemanden verprügeln und mich danach hinstellen und sagen das ich besoffen war, um eine geringere Strafe zu bekommen.

aths
2008-11-04, 17:34:06
Richtig. Es muss nachgewiesen werden dass du alkoholisiert warst.

peppschmier
2008-11-04, 17:35:51
Richtig. Es muss nachgewiesen werden dass du alkoholisiert warst.

Und was ändert das an der Schuldfähigkeit, wenn Du selbst Bier getrunken hast? Wenn jemand wissentlich Drogen konsumiert und im Rausch ein Verbrechen begeht ist der für mich genauso schuldfähig wie ein nüchterner Täter.

onkel2003
2008-11-04, 17:36:06
Entziehen? Sofern er selbst für seinen alkoholisierten Zustand verantwortlich ist, gibts eh keine mildernden Umstände. Oder habe ich irgendwas verpasst?

die mildenden umstände gibt es dann auch. bzw kann man bekommen, und bekommt man auch idr

und das es sie gibt ist auch sehr wichtig, es ist halt immer eine sache wie es eingesetzt wird da muss man aufpassen, aber die tatsache das man unter alk sachen macht die man nüchtern nicht machen würde ist nun mal da und kann sich wirklich keiner oder kaum einer von freisprechen.

Simon Moon
2008-11-04, 17:37:39
Wie meinen? Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die Verteidigung nicht versuchen wird, auf Alkoholeinfluss zur Tatzeit zu spekulieren und daraus strafmildernde Umstände zu stricken, oder?

Vermutung deinerseits.

Egal ob er sich dazu äußert oder nicht, meine Aussage war ja auch so allgemein gehalten, dass Alkoholeinfluss grundsätzlich nichts, aber auch gar nichts entschuldigt, egal in welchem Zusammenhang.


Dafür sind zum Glück Richter und Gesetze da. In einer engen Beziehung sind die Umstände nie so einfach von aussen ersichtlich, schon garnicht für die Öffentlichkeit (was diesen Thread imo überlüssig macht).

Simon Moon
2008-11-04, 17:39:25
Ihr vergesst, dass "Trunkenheit in der Öffentlichkeit" bereits ein Delikt ist.

Dimon
2008-11-04, 17:44:05
Vermutung deinerseits.



Dafür sind zum Glück Richter und Gesetze da. In einer engen Beziehung sind die Umstände nie so einfach von aussen ersichtlich, schon garnicht für die Öffentlichkeit (was diesen Thread imo überlüssig macht).

Enge beziehung hin oder her, er hat die Frau halbtot geprügelt, und das ist keine Entschuldigung :mad:


mfg Dimon

NiCoSt
2008-11-04, 17:53:05
Enge beziehung hin oder her, er hat die Frau halbtot geprügelt, und das ist keine Entschuldigung :mad:


mfg Dimon

wofür er ja auch bestraft wird :rolleyes: du glaubst doch nicht das jemand freigesprochen wird weil er im trunkenen zustand eine straftat begangen hat, oder was soll dein statement suggerieren?

onkel2003
2008-11-04, 17:59:17
wofür er ja auch bestraft wird :rolleyes: du glaubst doch nicht das jemand freigesprochen wird weil er im trunkenen zustand eine straftat begangen hat, oder was soll dein statement suggerieren?

oh sag das nicht, da gibt es auch noch "Nicht zurechnungsfähig", da gab es schon so einige die wegen mord angeklagt waren und letztendlich nur 6 monate klappse hatten und frei waren.

deekey777
2008-11-04, 18:13:12
Also wenn ich sowas lese bekomme ich ne Krise!

:eek:
Quelle:
http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/04/964940.html

Ich habe für solche strafmildernden Umstände so gar kein Verständnis, das wäre für mich eher ein Grund die Höchstrafe auszusprechen, da der Typ sich unter Drogeneinfluss nicht unter Kontrolle hat!

Wie seht ihr das?

Wie ich das sehe? Ich sehe das so: Bleib lieber bei deinem Hobby.

http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=426200

MooN
2008-11-04, 18:21:40
die mildenden umstände gibt es dann auch. bzw kann man bekommen, und bekommt man auch idr

und das es sie gibt ist auch sehr wichtig, es ist halt immer eine sache wie es eingesetzt wird da muss man aufpassen, aber die tatsache das man unter alk sachen macht die man nüchtern nicht machen würde ist nun mal da und kann sich wirklich keiner oder kaum einer von freisprechen.

Ah okay, ich dachte auch in solchen Fällen wird §827 BGB angewandt. :(

NiCoSt
2008-11-04, 18:27:51
oh sag das nicht, da gibt es auch noch "Nicht zurechnungsfähig", da gab es schon so einige die wegen mord angeklagt waren und letztendlich nur 6 monate klappse hatten und frei waren.

Beispiel? Quelle? Sorry aber genau sowas höre ich ständig an diversen stammtischen und im prinzip handelt es sich dabei meist entweder um halbwahrheiten, urban legends oder zitaten aus der bild...

onkel2003
2008-11-04, 18:30:26
Ah okay, ich dachte auch in solchen Fällen wird §827 BGB angewandt. :(

wird. oder kann.

in den gesetzen steht meistens immer kann, und dies kann sehr viel bedeuten. :-)

irgend wo meine ich gelesen zu haben. ab ca 3,.. promille ist man unzurechnungsfähig.
wobei ich da auch nicht glaube das es da ne gesetzliche reglung gibt, den der eine kann das ab der andere das.

wenns so einfach sein würde dann müsste man ja nur richtig ein kippen und man hat ne freifahrkarte. aber soeinfach wird es nicht sein.

onkel2003
2008-11-04, 18:36:22
Beispiel? Quelle? Sorry aber genau sowas höre ich ständig an diversen stammtischen und im prinzip handelt es sich dabei meist entweder um halbwahrheiten, urban legends oder zitaten aus der bild...

selbst wenn ich jetzt suchen würde, und ich bin mir sicher ich würd genug finden, würdest du es glauben. ?
ist die quelle für dich ok, oder ist es überhaupt richtig was da lief, dies kann ich genauso wenig sagen wie du, aber ich fände es doch ein grossen zufall wenn man es doch so oft hört und nichts dran sein soll.

wie gesagt will gerne suchen, fraglich ist obs glaubhaft ist für dich.

deekey777
2008-11-04, 18:41:12
Es gibt von der Rechtssprechung entwickelte Tabellen, die auf Erfahrungwerten sowie Gutachten basieren. Für eine Schuldunfähigkeit (Unzurechnungsfähigkeit gibt bei uns nicht) braucht man 3,5 Promille (wiki sagt 3,3), um die Schuldufähigkeit bei einem Tötungdelikt festzustellen (natürlich im Einzelfall unterschiedlich). Das muss man noch hinkriegen, um dann ein Tötungsdelikt hinzubekommen.

Beispiel? Quelle? Sorry aber genau sowas höre ich ständig an diversen stammtischen und im prinzip handelt es sich dabei meist entweder um halbwahrheiten, urban legends oder zitaten aus der bild...

Hehe. :up:

Ah okay, ich dachte auch in solchen Fällen wird §827 BGB angewandt. :(

Hm, § 827 BGB in einem Strafprozess? Das wird aber lustig.

onkel2003
2008-11-04, 18:56:10
Hehe. :up:
.

;-)
schau nur wie oft kommt es in den nachrichten mutter tötet ihre kinder grund überfordert, grossteil kommt erst garnicht zu ein urteil sondern auf unbestimmte zeit Psychiatrie. in 99 & der fälle geht es da um Mord und so auch die anklage, glaubste erlich die bleiben für 20 jahre wies beim mord sein würde in der Psychiatrie. ? :biggrin: nein bleiben sie nicht.

NiCoSt
2008-11-04, 19:05:53
;-)
schau nur wie oft kommt es in den nachrichten mutter tötet ihre kinder grund überfordert, grossteil kommt erst garnicht zu ein urteil sondern auf unbestimmte zeit Psychiatrie. in 99 & der fälle geht es da um Mord und so auch die anklage, glaubste erlich die bleiben für 20 jahre wies beim mord sein würde in der Psychiatrie. ? :biggrin: nein bleiben sie nicht.


Wenn jemand in Deutschland in die Psychatrie kommt (und ich hoffe du weißt wovon du sprichst) dann hat das seinen Grund. Ich habe ein bisschen das Gefühl, du verwechselst das mit Urlaub...

Und zu den Quellen: Ok, zeig mir mal ein derartiges Beispiel z.b. von Spon oder Focus oder vergleichbares. Im Prinzip egal, solange es nicht bild ist imo

deekey777
2008-11-04, 19:06:33
;-)
schau nur wie oft kommt es in den nachrichten mutter tötet ihre kinder grund überfordert, grossteil kommt erst garnicht zu ein urteil sondern auf unbestimmte zeit Psychiatrie. in 99 & der fälle geht es da um Mord und so auch die anklage, glaubste ehrlich die bleiben für 20 jahre wies beim mord sein würde in der Psychiatrie. ? :biggrin: nein bleiben sie nicht.

Zuerst: Wenn eine Mutter ihr Kind tötet, dann ist es in seltenen Fällen Mord, sondern Totschlag oder Aussetzung (zB das Kind verhungert).

Zweitens: Was die Berichterstattung in den Medien angeht, habe ich mich mal geäußert, siehe hier (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=6822155#post6822155). Kurz und knapp: Es sind Einzelfälle, und darüber berichten Leute, die in diesem Gebiet weniger Ahnung haben als meine Socken.

Wenn man in die Psychiatrie eingewiesen wird, dann wird die Zeit, die man in der Psychiatrie verbringt, auf die Freiheitsstrafe angerechnet.
Warum sollte jemand 20 Jahre in der Psychiatrie festgehalten werden?

onkel2003
2008-11-04, 19:19:23
Zuerst: Wenn eine Mutter ihr Kind tötet, dann ist es in seltenen Fällen Mord, sondern Totschlag oder Aussetzung (zB das Kind verhungert).

Zweitens: Was die Berichterstattung in den Medien angeht, habe ich mich mal geäußert, siehe hier (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=6822155#post6822155). Kurz und knapp: Es sind Einzelfälle, und darüber berichten Leute, die in diesem Gebiet weniger Ahnung haben als meine Socken.

Wenn man in die Psychiatrie eingewiesen wird, dann wird die Zeit, die man in der Psychiatrie verbringt, auf die Freiheitsstrafe angerechnet.
Warum sollte jemand 20 Jahre in der Psychiatrie festgehalten werden?

naja auslegungsache.
wenn ich ein kind ausetze vor ein krankenhaus kann ich es als totschlag werten wenn das kind dort verhungert, wenn ich es unter eine brücke mache oder wie ja nicht selten zu hören in eine mülltonne lege ist es mord.

was die Psychiatrie , auf die Freiheitsstrafe angerechnet wird angeht, sieht es meist er so aus, das sie auf unbestimmte zeit gerichtlich in die Psychiatrie rein muss, und dies hat dann nichts damit zu tun das die zeit auf eine freiheitsstrafe angerechnet wird, den es gibt garkeine.
den sobald ein Gutachter Schuldunfähigkeit feststelt, kommt es zu keiner freiheitsstrafe mehr.

Melc
2008-11-04, 19:48:32
Hmmm...das ist doch total bescheuert. Also jeder, der zur Tatzeit Alk intus hat, ist demnach nicht schuldfähig?

Dann wird sich in zukunft jeder Kriminelle vor jedem Mord, Raub, was weiss ich, einen kippen und gut ist?

NiCoSt
2008-11-04, 20:01:30
Hmmm...das ist doch total bescheuert. Also jeder, der zur Tatzeit Alk intus hat, ist demnach nicht schuldfähig?

Dann wird sich in zukunft jeder Kriminelle vor jedem Mord, Raub, was weiss ich, einen kippen und gut ist?

nein

nein

siegemaster
2008-11-05, 01:36:04
Das Problem ist einfach dass Alkohol (je nach pegel) die Hemmschwelle extrem herabsetzt. Das kennt jeder der z.b. schonmal der Ex ne süße SMS geschrieben hat oder inner Disco aufeinmal Wild anfängt zu tanzen obwohl er dies im Nüchternen Zustand nie machen würde.
Diese herabsetzung der Hemmschwelle kann bei Menschen mit einer Labilen Psyche schnell das Fass zum überlaufen bringen... was dann Folgt ist Agressivität und Ärger. Stark Alkoholisierte Menschen sind einfach z.T. nicht mehr Herr ihrer taten und da Alkohol nunmal eine legale Droge ist, muss sich sowas einfach im Strafmaß wiederspiegeln.
Aber natürlich sind hier 90% der User Lammfromm die noch nie im Suff sachen gemacht haben die sie später bereut haben. Doppelmoral ahoi. Wenns z.B. um Killerspiele geht sind sich alle wieder einig.

EureDudeheit
2008-11-05, 08:40:47
Sehe ich genauso. Alkohol ist immer ein toller Vorwand, um sich schlimmeren Strafen zu entziehen. Er entschuldigt meiner Meinung nach aber rein gar nichts, da muss es die Höchststrafe geben und der Typ gehört bis ans Lebensende weggesperrt.

Grüße


Der entzieht sich keiner Strafe. §323a StgGB lesen und glücklich sein.

Urion
2008-11-05, 09:06:01
alle Jahre wieder

Danke US-Filmchen und Gerichts-Shows für den unerschütterbaren Glauben das Suff vor Strafe schützt.. Rest siehe ein Post über....

Das entwickelt sich zu einem schlimmeren Irrtum wie "Eltern haften für ihre Kinder" -> gäähn

Das gute A
2008-11-05, 09:13:40
Das Problem ist einfach dass Alkohol (je nach pegel) die Hemmschwelle extrem herabsetzt. Das kennt jeder der z.b. schonmal der Ex ne süße SMS geschrieben hat oder inner Disco aufeinmal Wild anfängt zu tanzen obwohl er dies im Nüchternen Zustand nie machen würde.
Diese herabsetzung der Hemmschwelle kann bei Menschen mit einer Labilen Psyche schnell das Fass zum überlaufen bringen... was dann Folgt ist Agressivität und Ärger. Stark Alkoholisierte Menschen sind einfach z.T. nicht mehr Herr ihrer taten und da Alkohol nunmal eine legale Droge ist, muss sich sowas einfach im Strafmaß wiederspiegeln.
Aber natürlich sind hier 90% der User Lammfromm die noch nie im Suff sachen gemacht haben die sie später bereut haben. Doppelmoral ahoi. Wenns z.B. um Killerspiele geht sind sich alle wieder einig.

Äh... was genau möchtest Du uns jetzt mitteilen? Strafmaß herabsetzen, eben weil Alk im Spiel war und das ja eine legale Droge ist?

Und ja, klar war ich schon öfter mal ordentlich angetrunken und habe endpeinliche Dinge gemacht. Das legitimiert aber noch lange keine Straftat. SMS an die Ex und solche Dinge kann man damit nicht gleichsetzen. Was das mit Killerspielen jetzt zu tun haben soll, ist mir schleierhaft - darum geht es doch überhaupt gar nicht in diesem Fall.

NiCoSt
2008-11-05, 09:20:39
Äh... was genau möchtest Du uns jetzt mitteilen? Strafmaß herabsetzen, eben weil Alk im Spiel war und das ja eine legale Droge ist?

Und ja, klar war ich schon öfter mal ordentlich angetrunken und habe endpeinliche Dinge gemacht. Das legitimiert aber noch lange keine Straftat. SMS an die Ex und solche Dinge kann man damit nicht gleichsetzen. Was das mit Killerspielen jetzt zu tun haben soll, ist mir schleierhaft - darum geht es doch überhaupt gar nicht in diesem Fall.

mir ist schleierhaft wo er von legitimation einer straftat geredet haben soll :rolleyes:

Mordred
2008-11-05, 09:28:41
Hmmm...das ist doch total bescheuert. Also jeder, der zur Tatzeit Alk intus hat, ist demnach nicht schuldfähig?

Dann wird sich in zukunft jeder Kriminelle vor jedem Mord, Raub, was weiss ich, einen kippen und gut ist?

Krieg erstmal mit 3,5 Promille noch einen geplanten Mord hin ;) Wenn man nicht grade ein starker Alki ist kriegt man bei diesem Wert nichtmal mehr mit was man überhaupt tut. Geschweige denn geplant zu handeln.

Das gute A
2008-11-05, 09:40:31
mir ist schleierhaft wo er von legitimation einer straftat geredet haben soll :rolleyes:

Er schrieb "Stark Alkoholisierte Menschen sind einfach z.T. nicht mehr Herr ihrer taten und da Alkohol nunmal eine legale Droge ist, muss sich sowas einfach im Strafmaß wiederspiegeln.".

Das liest sich für mich zumindest so, als müsste man wegen Alkohol das Strafmaß senken - oder ich habe es falsch interpretiert. Legitimation einer Straftat ist sicher überspitzt ausgedrückt von mir, das stimmt.

Gruß

Argh
2008-11-05, 09:56:59
Es ist also durchaus von Vorteil volltrunken oder zugedröhnt zu sein, wenn man eine Straftat begehen möchte. Na das ist doch gut zu wissen.

NiCoSt
2008-11-05, 09:57:04
Das liest sich für mich zumindest so, als müsste man wegen Alkohol das Strafmaß senken - oder ich habe es falsch interpretiert. Legitimation einer Straftat ist sicher überspitzt ausgedrückt von mir, das stimmt.

Gruß

genau das meinte ich :)

aths
2008-11-05, 12:19:47
Und was ändert das an der Schuldfähigkeit, wenn Du selbst Bier getrunken hast? Wenn jemand wissentlich Drogen konsumiert und im Rausch ein Verbrechen begeht ist der für mich genauso schuldfähig wie ein nüchterner Täter.Wenn man ein Bier (oder mehr) getrunken hat kann das je nach Situation die Strafe auch erhöhen (zum Beispiel bei einem Autounfall.)

Eine Straftat im Vollrausch wird nicht automatisch geringer bestraft. Wer sich betrinkt um eine Straftat zu begehen, hat die Entscheidung dazu im voll schuldfähigen Zustand getroffen.

Madman123456
2008-11-05, 12:49:57
Oh Elend, wird das niemals aufhören? Natürlich ist unsere Justiz stark verbesserungswürdig, offensichtlich wirds immer jene geben die irgendein Beispiel rausgreifen unter zehntausenden und dann sagen: "das Gesetz muss verschärft werden weil dieser eine Fall irgendwie so verdrehbar ist das man meinen könnte alles wär blödsinn!".
Naja, vielleicht ein bisschen günstiger ausgeschmückt.
Aber gut, irgendwelche Beispielfälle kann ich auch hernehmen: Nehmen wir einen der Kinder misshandelt. Nun nicht gerade so wie das in der scheinheiligen heutigen Gesellschaft sofort als allererstes angenommen wird, sondern eher "harmlos"; es gibt verurteilungen von "misshandlern" deren Straftat daraus bestand das sie ausserhalb der Sichtweite von Kindern rumstanden und sich diesselben ankuckten, um sich dann Sachen vorzustellen die ich nicht nachvollziehn möchte. Mal ganz abgesehn davon daß vielen Menschen natürlich sofort Mord, Totschlag, Vergewaltigung und was weiss ich einfällt wenn ich anfange einen Mann zu beschreiben der sich aus der Entfernung Kinder ankuckt...


Dieser "Kindesmisshandler", dessen Misshandlung nur aus Vorstellungen in seinem Schädel besteht tut nun keinem Kind was.

Nun stellen wir uns jemanden vor, der in einem Laden klaut, erwischt wird und dann den Kassierer bewusstlos schlägt um dann auf seiner Flucht vielleicht noch Leute bedroht.

Und jetzt machen wir daraus eine Schlagzeile: "Ladendieb wird härter bestraft als Kindesmisshandler!"



Und nun, wo unser Vorstellungsvermögen schonmal warmgelauffen ist, benutzen wir es nochmal: Wir stellen uns vor, jemand trinkt sich mal ordentlich was an. Das ist sein gutes Recht. Vielleicht macht er das zuhause und kippt sich ein wenig seiner privaten Bar in den Hals. Und nun kommt wer an der ins Haus einbrechen möchte. Der Betrunkene merkts und haut dem Möchtegerneinbrecher auf die Nuss.

Und jetzt wollt ihr die "verminderte Schuldfähigkeit unter Alkoholeinfluss" abschaffen? Hier wurde neben dem Einbruch nämlich noch eine straftat begangen: Die Körperverletzung. Haust du einem Einbrecher mit einer Keule, ists eine gefährliche Körperverletzung.

Argh
2008-11-05, 13:00:08
Alles gut und schön, trotzdem finde ich es nicht in Ordnung. Man betrinkt sich ganz bewusst und muss dementsprechend für alle daraus resultierenden Kosequenzen geradestehen. Alkohol enthemmt, er setzt die wahre Persönlichkeit eines Menschen frei, da die Kontrollmechanismen die dies sonst verhindern wegfallen.

NiCoSt
2008-11-05, 13:02:41
Alkohol [...] setzt die wahre Persönlichkeit eines Menschen frei [...]

mmd

sei laut
2008-11-05, 13:09:56
er setzt die wahre Persönlichkeit eines Menschen frei, da die Kontrollmechanismen die dies sonst verhindern wegfallen.
Eine Wirkung von Alkohol ist Selbstüberschätzung. Ob man das dann als wahre Persöhnlichkeit ansehen will, ist Geschmackssache.

Das gute A
2008-11-05, 13:16:48
Eine Wirkung von Alkohol ist Selbstüberschätzung. Ob man das dann als wahre Persöhnlichkeit ansehen will, ist Geschmackssache.

Eben. Alkohol enthemmt, aber mit "wahrer Persönlichkeit" hat das nicht unbedingt was zu tun. Das halte ich auch eher für ein Gerücht.

Grüße

Argh
2008-11-05, 13:34:48
Was soll mmd bedeuten?
Er enthemmt. Und das heißt nichts anderes, als dass man Dinge tut, die einem sonst die lahmgelegten Kontrollinstanzen untersagen würden. Man tut allerdings nichts, was nicht eh schon in einem ist, was man grundsätzlich auch so tun würde, wenn einem die Vernufnt nicht sagen würde, dass das keine gute Idee ist. Z. B. den Chef die Meinung sagen. Wenn man dem sagt, dass er ein blöder Kerl ist, dann kann er sicher sein, dass man das auch so meint, es ihm sonst aber schlicht aus Berechnung nicht sagt. Wenn man jemanden aufs Maul haut, dann hat man dieses Verlangen zuvor schlicht unterdrückt. Durch Alkohol wird man nicht zu einem anderen Menschen, man traut sich nur mehr die Dinge zu tun, die man tun möchte. Man ist sicherlich auch impulsiver, man agiert ohne sich die Folgen des Tuns bewusst zu machen, allerdings: Man tut weil man es tun will.
Und wer trinkt, weiss genau um die Wirkung. Wer seine inneren Dämonen trunken nicht im Zaum halten kann, sollte nicht trinken. Man sollte sich eh nicht so dermaßen abschiessen, dass man keine Kontrolle mehr hat über das was man tut. Wobei das für viele ja der Sinn der ganzen Sacheist: Kontrollverlust, den Kopf zum Schweigen bringen und zum Tier werden. Zu dem Tier, welches sich unter Vernunft und Reflektion versteckt. Man kann hier wieder die grundsätzliche Frage stellen, ob denn ein Mensch verantwortlich ist dafür, dass er ist wer er ist und dementsprechend tut was er tut. Aber das hieße Perlen vor die Säue werfen.

Dass sich jemand betrunken wie ein Arschloch aufführt ist für mich schlagender Beweis dafür, dass er ein Arschloch ist. Der Betrunkene entlarvt seine Persönlichkeit. Das ist die Quintessenz all meiner Erfahrungen diesbezüglich. Ab einem gewissen Pegel ist das allerdings auch nicht mehr ganz korrekt. Dann ist dieser Mensch hochgradig verwirrt, brabbelt nur noch unzusammenhängenden Kram und nimmt die Realität nicht einmal mehr ansatzweise korrekt wahr. Meist ist er dann aber auch nicht mehr in der Lage irgendwas zu unternehmen.
Rauschzustände entschuldigen in meiner Welt überhaupt gar nichts. Jeder ist für das verantwortlich was er tut. Außer er ist ohne eigenes Verschulden in einem Zustand in dem er nicht mehr weiss was er tut, z.B. krankheitsbedingt, oder durch einen Unfall etc...
Aber bei Rauschmitteln nehme ich keine Rücksicht. Es ist mir schnurzpiepe was da für Ausreden kommen. Ich könnte auch, ja das ist eine andere Sache, niemals mit einem Konsumenten harter Drogen, oder generell einem Süchtigen eine Beziehung oder Freundschaft pflegen. Wer berauschende Substanzen einnimmt weiss was er tut und er tut das vorsätzlich. Alles andere ist eine Lüge. Und dann sollte er auch vor dem Gesetz für seine Taten geradestehen müssen. Keine Gnade und kein Verständnis.

sei laut
2008-11-05, 13:39:24
Klar, da kommt das Zitat zum Tragen: Kinder und alkoholisierte sagen immer die Wahrheit.
Das ist der Grund, warum ich enthemmen nicht mag. Das kann man so auffassen wie du.
Doch steckt in uns auch der Drang zu selbstmöderischen Aktionen? Denn auch das kann Alkohol durch Selbstüberschätzung bewirken.
Du vergisst außerdem, dass nicht nur das Kontrollzentrum davon betroffen ist, sondern auch unsere Sinne. Wenn Informationen von Außen falsch aufgenommen werden, dann kommen dabei ebenfalls manchmal Aktionen zu Stande, die wir bei korrekter Wahrnehmung in einer Situation nie machen würden.

G.A.S.T.
2008-11-05, 13:47:27
Also wenn ich sowas lese bekomme ich ne Krise!

:eek:
Quelle:
http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/04/964940.html

Ich habe für solche strafmildernden Umstände so gar kein Verständnis, das wäre für mich eher ein Grund die Höchstrafe auszusprechen, da der Typ sich unter Drogeneinfluss nicht unter Kontrolle hat!

Wie seht ihr das?
Wie ich das sehe?

Wenn keine strafmildernden Umstände mehr berücksichtigt werden sollen, dann müsste Alkohol verboten werden. Ansonsten muss man es berücksichtigen.

Wer der hier Lesenden war noch nie richtig betrunken, bzw. hatte einen "Filmriss"?

Ist es nicht so, dass im Gegenzug auch die Aussage eines Betrunkenen weniger zählt?

Heelix01
2008-11-05, 14:16:21
Also wenn ich sowas lese bekomme ich ne Krise!

:eek:
Quelle:
http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/04/964940.html

Ich habe für solche strafmildernden Umstände so gar kein Verständnis, das wäre für mich eher ein Grund die Höchstrafe auszusprechen, da der Typ sich unter Drogeneinfluss nicht unter Kontrolle hat!

Wie seht ihr das?

Es hängt von der Situation ab ... pauschalisieren kann man dieses nicht.
Ich kann ca. so viele Beispiele für eine Milderung und genauso viele gegen eine Milderung anbringen .. führt ja zu nix.

Deswegen kann ich nicht pauschal sagen dafür ... nicht dafür... beides halt ;)

Argh
2008-11-05, 15:38:18
Das mit der veränderten Wahrnehmung ist ein gutes Argument. Allerdings tritt in der Regel nur eine Verlangsamung auf. Man halluziniert nicht. Von daher ändert das wenig an meiner These.

Niemand muss sich dermaßen zudröhnen, dass er nicht mehr weiss was er tut. Das ist keine Entschuldigung für irgendetwas. Man kann Alkohol auch genießen ohne sich abzuschießen. Naja, zumindest eine Mehrheit der Menschen kann das. Die meisten Menschen können auch essen ohne sich krank zu fressen.

sei laut
2008-11-05, 16:47:02
Das mit der veränderten Wahrnehmung ist ein gutes Argument. Allerdings tritt in der Regel nur eine Verlangsamung auf. Man halluziniert nicht. Von daher ändert das wenig an meiner These.
Soweit richtig. Bis auf die Sache, dass Verlangsamung im Extremfall Stillstand bedeutet. Informationen kommen nicht an, auch wenn das Gehirn diese normal durchlassen würde.
Das macht sich dann z.B. darin bemerkbar, dass es anfängt zu drehen. Oder das man doppelt sieht. Aber es ist auch bei kleinen Mengen der Fall und kann unterschiedliche Auswirkungen haben, die uns nicht bewusst sind.

Was natürlich klar ist, dass sich keiner durch Alkohol seiner Strafe entziehen lassen darf, doch es muss immer der Umstand bedacht werden. Denn darauf basiert unser Rechtssystem.

Madman123456
2008-11-05, 17:30:54
Selbst wenn der Alkohol die "wahre Persönlichkeit" freisetzen würde könnte man einen Betrunkenen deswegen nicht bestrafen; wenn der im besoffenen Kopf irgendwas tut was er sonst nicht getan hätte dann gibts sicherlich irgendwelche "Tendenzen", aber die gibts bei jedem einzelnen Menschen; machen wirs uns einfach und erklären die Welt zu einer Strafvollzugsanstalt.

Nun aber mal zu dem Punkt den hier viele befürchten: Die Ausnutzung des Alkohols um sein Strafmass zu verringern.

Erstens: so funktioniert das nicht. Jemand der vorhat jemand anderem eine Keule über den Schädel zu ziehn der wird nicht vorher irgendwas tun weil er sich denkt das er dann früher wieder aus dem Knast käme. Deswegen wird "Abschreckung" auch niemals funktionieren. Kein potentieller rechtsbrecher denkt sich vorher "Ui, die höchstrafe für das Vergehen das ich plane wurde von fünf auf sieben Jahre erhöht, jetzt lass ichs lieber bleiben!".

Zweitens: Keiner trinkt vorher was um dann seinen "Alkoholeinfluss" als Mittel zur Strafminderung herzunehmen. Sowas kann nämlich auch ordentlich nach hinten losgehn, die "kriminelle Energie" die nötig ist um seine eigene Hemmschwelle unter zuhilfenahme einer Droge zu bekämpfen wird dem richter nicht unerkannt bleiben.
Der Verteidiger wird natürlich versuchen das Strafmaß seines Mandanten möglichst gering zu halten, wenns passend erscheint hier den Alkohol als Grund vorzuschieben dann wird das getan werden.


Drittens: Die "verminderte Schuldfähigkeit" kann garnicht noch mehr missbraucht werden als das bereits pasiert. Das ist aber Recht und auch Pflicht des Verteidigers; jeder, absolut jeder, einschliesslich der fürchterlichsten Monster die man sich nur vorstellen kann (und auch jene die man sich absolut nicht vorstellen kann) haben einen Anspruch auf Rechtsbeistand.
Soll heissen: ein Anwalt, der jedes erdenkliche Mittel hernimmt im die Strafe seines ihm zugeteilten Mandanten möglichst gering zu halten.

Auf der anderen Seite gibts den Staatsanwalt, dessen Aufgabe es ist den Angeklagten für möglichst lange Zeit hinter Schloss und Riegel zu bringen.

Jeder hat Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Dieser Rechtsbeistand hat die Pflicht, seine eigenen Moralvorstellungen auszublenden um seine Aufgabe, möglichst wenig Strafe für seinen Mandanten zu erfüllen.

Im Idealfall gibts dann drei Anwälte, einer der den Angeklagten möglichst lange hinter Gitter bringen mag, einer der die Gefängszeit möglichst kurz machen möchte und einen weiteren Anwalt der entscheidet was nun zu tun ist.

Das System hier ist immernoch besser als die meisten anderen die ungeschulte Menschen als Geschworene einsetzen welche dann wiederrum Leute für schuldig erklären weil sie ihnen unsymphatisch sind.