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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückstellung vom Zivildienst wg. Ausbildung


hadez16
2008-11-12, 08:18:06
Hallo Gemeinde,

ich wollte mich hier mal nach Erfahrungen eurerseits erkundigen was folgenden Fall angeht:

Im Frühjahr 2006 (um die Zeit meines Abiturs herum) war ich zur Musterung und bin für tauglich befunden worden. Da ich vom Bund nix halte, hab ich direkt nach der Ankündigung vom Heranziehen zum Wehrdienst den Kriegsdienst erfolgreich verweigert. Für August 2006 habe ich dann einen Ausbildungsplatz zum Fachinformatiker (FISI) bekommen.

Erfolgreich beantragt habe ich eine Zurückstellung vom Zivildienst wegen meiner Ausbildung, die zum 31.07.09 (wenn meine Ausbildung schon abgeschlossen sein wird) ausläuft.

Nun läuft wohl alles darauf hinaus, dass ich nach der Ausbildung übernommen werden kann und nach der Ausbildung direkt ins feste Arbeitsverhältnis wechseln kann.

Jetzt habe ich mich gestern an die netten Leute der Zentralstelle-KDV (http://www.zentralstelle-kdv.de) gewandt, die mir 2006 schon sehr mit dem Ablauf der Verweigerung und der Zurückstellung geholfen haben. Mit dem zuständigen Berater habe ich gestern abend einige Zeit telefoniert.

Meine Frage war natürlich wie sich das nach der Ausbildung bzw. nach meiner Rückstellung verhält mit Arbeitsverhältnis und Zivildienst.

grobes Ergebnis des Telefonats in Stichworten:

- mögliches Arbeitsverhältnis hat gegenüber Zivildienst keine Wertigkeit
- Am 10.12.09 werde ich 23 und wäre aus dem System draußen
- Glück wäre, wenn sich zwischen 01.08.09 und 10.12.09 niemand meldet
- ein Antrag auf Untauglichkeit (http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=165) wäre auf jeden fall noch immer möglich

Nun...hat jemand von euch mit einer solchen oder ähnlichen Situation schon erfahrungen gemacht? Konkret: ist es wahrscheinlich, dass sich nach meiner Rückstellung bis Dezember evtl. niemand meldet oder sollte ich doch "mit meinem Arzt sprechen" *ZWINKER* ^^

NATÜRLICH will ich alles daran setzen nach meiner Ausbildung weiterarbeiten zu können und nicht den sch*** Zivildienst antreten zu müssen!

Mithilfe des Arbeitgebers könnte ich zwar erneut eine Rückstellung zwecks Unentbehrlichkeit am Arbeitsplatz erwirken (für 1 Jahr), damit verlängert sich meine Einberufbarkeit jedoch bis zum 25. Lebensjahr.

Grüße!

Infosucher
2008-11-12, 09:02:55
Ja ich, ich bin der Meinung das man bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einberufen / Zivildienst werden kann wenn man sich für eine Ausbildung hat Freistellen lassen. Das heißt mit deinem 26. Lebensjahr bist Du aus dem System erst raus und nicht mit dem 23. Ich würde es mit einem Fernstudium nach der Ausbildung versuchen und dieses dann durchgeben. Oftmals hat man damit Erfolg.

MfG
Infosucher

hadez16
2008-11-12, 09:09:05
Ja ich, ich bin der Meinung das man bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einberufen / Zivildienst werden kann wenn man sich für eine Ausbildung hat Freistellen lassen. Das heißt mit deinem 26. Lebensjahr bist Du aus dem System erst raus und nicht mit dem 23.

MfG
Infosucher

das ist so nicht richtig. Das trifft vielleicht zu wenn der 23. Geburtstag innerhalb des Zurückstellungszeitraums liegt, ja.

Senior Sanchez
2008-11-12, 09:14:24
Ja ich, ich bin der Meinung das man bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einberufen / Zivildienst werden kann wenn man sich für eine Ausbildung hat Freistellen lassen. Das heißt mit deinem 26. Lebensjahr bist Du aus dem System erst raus und nicht mit dem 23. Ich würde es mit einem Fernstudium nach der Ausbildung versuchen und dieses dann durchgeben. Oftmals hat man damit Erfolg.

MfG
Infosucher

Genau das denke ich auch, dass es so ist, denn so war es vor ein paar Jahren und so wäre es auch nur gerecht. Und bevor ich das nicht schriftlich und vom Bund berichtet irgendwo anders lese, gehe ich auch davon aus, dass es so ist.

Von den Beratern halte ich zum Teil nicht viel, wenn ich da an diverse, persönlich erlebte Geschichten denke.

Ich kann dir nur eins sagen: Aus dem Zivildienst wirst du nicht herauskommen, den wirst du auf jeden Fall machen müssen.

Infosucher
2008-11-12, 09:18:46
das ist so nicht richtig. Das trifft vielleicht zu wenn der 23. Geburtstag innerhalb des Zurückstellungszeitraums liegt, ja.

Das musst Du mir erklären. Wenn ich das richtig verstehe, hast du dich vor dem 23. Lebensjahr für eine Ausbildung freistellen lassen genauso wie ich. Daraufhin kam ein Schreiben mit der Bestätigung und dem Hinweis das ich bis zum vollendeten 25. Lebensjahres noch eingezogen werden kann.
Edit: Das hat sich ja geklärt. Siehe unten.

MfG
Infosucher

hadez16
2008-11-12, 09:45:38
Alle Zurückstellungen wegen Ausbildungen erfolgen auch über Einberufungsaltersgrenzen hinaus. Dauert eine Zurückstellung über den 23. Geburtstag des Wehr- oder Zivildienstpflichtigen hinaus an, verlängert sich die Einberufbarkeit bis 25. Dauert die Ausbildung über den 25. Geburtstag hinaus an, ist eine Einberufung danach nicht mehr möglich.



Die Altersgrenzen, die seit Mitte letzten Jahres schon praktiziert werden, sind jetzt gesetzlich geregelt. Die Regelaltersgrenze ist die „Vollendung des 23. Lebensjahres", also der 23. Geburtstag. Abweichend davon können bis 25 diejenigen einberufen werden, deren Zurückstellung über den 23. Geburtstag hinaus andauerte.


von http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=26

Punkt 2 c) (Zurückstellung wegen Ausbildung)

scheint neu geregelt worden zu sein.

Infosucher
2008-11-12, 09:57:02
Ok, nur was heißt das jetzt für mich? Ich habe mich 2002 für eine Ausbildung zurückstellen lassen. Fertig war ich mit der Ausbildung als ich noch 22 Jahre alt war. Jetzt bin ich 25 und dürfte ja somit nicht mehr eingezogen werden?

MfG
Infosucher

hadez16
2008-11-12, 10:11:01
Ok, nur was heißt das jetzt für mich? Ich habe mich 2002 für eine Ausbildung zurückstellen lassen. Fertig war ich mit der Ausbildung als ich noch 22 Jahre alt war. Jetzt bin ich 25 und dürfte ja somit nicht mehr eingezogen werden?

MfG
Infosucher

ja. Wer über 25 ist, ist (auf jeden fall) raus. So verstehe ich das.

Nun meine Gegenfrage: Nach deiner Rückstellung bzw. nach deiner Ausbildung hat sich niemand bis heute bei dir vom Bundesamt für Zivildienst gemeldet?

Sergej
2008-11-12, 10:26:17
Ich habe grade zufällig dieses Thema gelsen und will mich hier mal ganz kurz anschließen. Bei mir sieht es so aus, dass ich im Januar meine Ausbildung beende, dann bis Ende August arbeite und ab Oktober ein Studium beginnen werde. Ich bin tauglich und habe noch nicht verweigert, jedoch wurde ich vor zwei Jahren einberufen und habe mich für die Dauer der Ausbildung zurückstellen lassen (also bis Jan. 2009).

Ich werde im August 2009 23 Jahre alt. Nun war meine Info bisher, dass ich aufgrund der Rückstellung wg. Ausbildung bis zum 25. Geburtstag eingezogen werden kann. Habe ich es nun richtig verstanden, dass ich, da meine Rückstellung nicht über meinen 23. Geburtstag hinaus geht, auch nur noch bis 23 eingezogen werden kann und nicht mehr bis 25??

Tomi
2008-11-12, 10:28:37
Im Zivildienstgesetz steht in § 24

1) Zivildienst leisten Dienstpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend von Satz 1 leisten Zivildienst Dienstpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie

1. wegen einer Zurückstellung nach § 11 (da ist "Ausbildung" erfasst) nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Zivildienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist

Der Berater hat m.E. recht. Wenn die bis 10.12.2009 nicht zu Potte kommen, hast Du Glück. Denn da deine Zurückstellung am 31.07.2009 endet, können sie dich vor dem 10.12.09 einziehen, eine Verlängerung des Einberufungszeitraumes ist nicht möglich, da an deinem 23. Geburtstag kein Rückstellungsgrund vorliegt.

Interessant wäre mal zu wissen, wie lange man hintendran bekommt, wenn Du bspw. bis Januar 2010 zurückgestellt wärst? 1 Monat oder die vollen beispielhaften 2 Jahre Ausbildung vorher (also bis max. 25)?

Ziemlich krude Regelung, die aber scheinbar das Ziel hat, dass sich schlaue Leute ganz regulär um den Wehr-oder Zivildienst drücken. Vorher hat man die Rückstellungszeit 1:1 draufgebrummt bekommen, jetzt kann man sich mit Rückstellungen über die Altersgrenze retten. Cool.

Einfach bis knapp vor 23 ne Ausbildung machen und der Drops ist gelutscht, wenn das Amt nur noch 3 Wochen Zeitfenster für ne Einberufung hat ;). Oder bis knapp drüber, aber da kommt es drauf an was dann gilt.

hadez16
2008-11-12, 10:45:34
Habe ich es nun richtig verstanden, dass ich, da meine Rückstellung nicht über meinen 23. Geburtstag hinaus geht, auch nur noch bis 23 eingezogen werden kann und nicht mehr bis 25??

jap

@Tomi

ja ich glaube dem Berater schon zu 100% weil die von der zentralstelle-kdv sind wirklich kompetente leute, die den ganzen tag nichts anderes machen wie sich mit diesen dingen zu beschäftigen.

Wenn ich bis Januar 2010 zurückgestellt wäre, würde sich die Einberufungsgrenze bis zum 25. Geburtstag verlängern, da mein 23. Geburtstag innerhalb der Zurückstellungszeit liegen würde. Wenn ich deine Frage nun richtig verstanden haben sollte.

Am allerbesten wäre natürlich, wenn die sich einfach innerhalb dieser Zeit nicht melden würden. Ansonsten muss ich mit Ärzten reden, dass z.B. meine Pollenallergie (die schon nicht ohne ist) nach Gradation IV oder VI (http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-45.pdf) ausgelegt wird und ich somit noch als untauglich geltend gemacht werden kann.

Es kann meiner Ansicht nach einfach nicht sein, dass jemand eine Arbeitsstelle bzw. eine Festanstellung aufgrund des Zivildienstes verwehrt bekommen kann. Das stößt bei mir einfach auf Unverständnis!

noid
2008-11-12, 10:50:10
jap

@Tomi

ja ich glaube dem Berater schon zu 100% weil die von der zentralstelle-kdv sind wirklich kompetente leute, die den ganzen tag nichts anderes machen wie sich mit diesen dingen zu beschäftigen.

Wenn ich bis Januar 2010 zurückgestellt wäre, würde sich die Einberufungsgrenze bis zum 25. Geburtstag verlängern, da mein 23. Geburtstag innerhalb der Zurückstellungszeit liegen würde. Wenn ich deine Frage nun richtig verstanden haben sollte.

Am allerbesten wäre natürlich, wenn die sich einfach innerhalb dieser Zeit nicht melden würden. Ansonsten muss ich mit Ärzten reden, dass z.B. meine Pollenallergie (die schon nicht ohne ist) nach Gradation IV oder VI (http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-45.pdf) ausgelegt wird und ich somit noch als untauglich geltend gemacht werden kann.

Es kann meiner Ansicht nach einfach nicht sein, dass jemand eine Arbeitsstelle bzw. eine Festanstellung aufgrund des Zivildienstes verwehrt bekommen kann. Das stößt bei mir einfach auf Unverständnis!

Dann zieh deine Verweigerung doch zurück - so nen alten Schinken wollen die beim Bund dann eh nicht mehr ;)
(ich weiss ja nicht was du als Grund angegeben hast, aber vllt kannst du das glaubwürdig rüberbringen)
Weil: Zivi wirst du "gezogen" egal wie tauglich du bist - und machst dich oft kaputter als beim Bund.

darph
2008-11-12, 10:50:50
Ja ich, ich bin der Meinung das man bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einberufen / Zivildienst werden kann wenn man sich für eine Ausbildung hat Freistellen lassen. Das heißt mit deinem 26. Lebensjahr bist Du aus dem System erst raus
Eh. Wenn du das 25. Lebensjahr vollendet hast, dann bist du 25 Jahre alt.

Du wirst ja auch nach 365 Tagen ein Jahr alt und hast dann dein erstes Lebensjahr vollendet. Anders als bei unseren Jahreszahlen fangen wir beim Alter bei 0 an zu zählen. ;) Das ist der Unterschied zwischen dem fünfundzwanzigsten Geburtstag und dem Jahr (Nummer) 2008.

Aber das nur am Rande.

hadez16
2008-11-12, 10:54:36
Weil: Zivi wirst du "gezogen" egal wie tauglich du bist - und machst dich oft kaputter als beim Bund.

das stimmt so nicht.
Das hab ich mir gestern lang und breit erklären lassen.

Beim Zivildienst gelten die gleichen Tauglichkeitskriterien wie bei der Bundeswehr. Denn wer die Tauglichkeit für die Bundeswehr nicht erreicht und ausgemustert wird, muss ja auch keinen Zivildienst mehr leisten!

Krass ausgedrückt: Wenn man nicht in der Lage ist 20km mit Gepäck zu marschieren weil es bspw. der Rücken nicht erlaubt ist folglich auch für den Zivildienst untauglich.

Die Tauglichkeit wird nach den Gesundheitsnummern 1 bis 83 (http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=165) bestimmt.

Diese Kriterien gelten auch für den Zivildienst.

Fällt auch nur EINE Gesundheitsnummer unter Gradation IV oder VI, ist man untauglich (ausgemustert).
Das nur zur Information :)

noid
2008-11-12, 10:56:55
das stimmt so nicht.
Das hab ich mir gestern lang und breit erklären lassen.

Beim Zivildienst gelten die gleichen Tauglichkeitskriterien wie bei der Bundeswehr. Denn wer die Tauglichkeit für die Bundeswehr nicht erreicht und ausgemustert wird, muss ja auch keinen Zivildienst mehr leisten!

Krass ausgedrückt: Wenn man nicht in der Lage ist 20km mit Gepäck zu marschieren weil es bspw. der Rücken nicht erlaubt ist folglich auch für den Zivildienst untauglich.

Die Tauglichkeit wird nach den Gesundheitsnummern 1 bis 83 (http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=165) bestimmt.

Fällt auch nur EINE Gesundheitsnummer unter Gradation IV oder VI, ist man untauglich (ausgemustert).

Das sagen die dir so, aber Fakt ist/war: du wirst für den Zivi garnicht so kritisch untersucht, Tests nicht gemacht. Wäre ja ganz neu, wenn in einen Zivi noch großartig Geld steckt.

Chronicle
2008-11-12, 10:57:12
Lass dich doch einfach nachmustern. Geh vorher zum Arzt und sag du hast Migräne, dann kommst zum Neurologen und normalerweise machen die dann auch nen MRT mit dir. Die Aufnahmen nimmste dann mit zur Nachmusterung.
Da dir Migräne eh niemand nachweisen kann, musst du denen nurnoch nen bisl was vorheucheln.

Ich kenn ehrlich noch keinen bei dem das nicht geklappt hat ;)


Sieh es als Notlösung an, falls nichts anderes funktioniert.

Tomi
2008-11-12, 11:07:36
@noid

Zivildienst ist kein "Wahldienst", sondern "Ersatzdienst". Also Wehrdienst ohne Waffe und nicht im Gelände ;). Daher gilt seit jeher

Wehrdienst untauglich -> Zivildienst untauglich

weil beides rechtlich dasselbe ist, eben weil es kein Wahl zwischen beiden gibt.

Auch gibt es keine unterschiedlichen Kriterien bei der Musterung.

hadez16
2008-11-12, 11:08:42
Das sagen die dir so, aber Fakt ist/war: du wirst für den Zivi garnicht so kritisch untersucht, Tests nicht gemacht. Wäre ja ganz neu, wenn in einen Zivi noch großartig Geld steckt.

die Musterung für den Bund ist doch quasi alles in einem: tauglichkeit für Bund sowie Zivildienst. Die sagen ja nicht "ja sie können nicht zum Bund, sie sind ausgemustert...aber Zivildienst können sie leisten!" ;)


Sieh es als Notlösung an, falls nichts anderes funktioniert.


da ich eigentlich ein ehrlicher und anständiger mensch bin würde ich sowas auch nur als Notlösung ansehen. Wenn ich nach meiner Ausbildung nichts hätte und nicht übernommen werden könnte, würd ich es wohl noch begrüßen dann Zivi zu machen, dass ich nicht zu Hause rummsitze sofern ich keinen Arbeitsplatz finden würde.

noid
2008-11-12, 11:50:24
@noid

Zivildienst ist kein "Wahldienst", sondern "Ersatzdienst". Also Wehrdienst ohne Waffe und nicht im Gelände ;). Daher gilt seit jeher

Wehrdienst untauglich -> Zivildienst untauglich

weil beides rechtlich dasselbe ist, eben weil es kein Wahl zwischen beiden gibt.

Auch gibt es keine unterschiedlichen Kriterien bei der Musterung.

Moment...

die Musterung für den Bund ist doch quasi alles in einem: tauglichkeit für Bund sowie Zivildienst. Die sagen ja nicht "ja sie können nicht zum Bund, sie sind ausgemustert...aber Zivildienst können sie leisten!" ;)



da ich eigentlich ein ehrlicher und anständiger mensch bin würde ich sowas auch nur als Notlösung ansehen. Wenn ich nach meiner Ausbildung nichts hätte und nicht übernommen werden könnte, würd ich es wohl noch begrüßen dann Zivi zu machen, dass ich nicht zu Hause rummsitze sofern ich keinen Arbeitsplatz finden würde.

Ok, meinst du also allen ernstes, dass du vollkommen und gleichwertig gemustert wirst, wenn du dich VORHER schon als Zivi zu erkennen gibst?
:|
Bei mir fing die Musterung erst an als ich mein KDV-Antrag zurückgenommen hatte. Es ist meine persönliche Erfahrung und ich glaube, dass bei dem Mangel an Zivis da eher mal ein Auge zugedrückt wird.

Kannst aber gerne glauben, was die Tante vom Amt dir erzählt hat :rolleyes:

PS: T3 wird nicht eingzogen beim Bund - Zivi schon. Das ist quasi ein Nachteil für den Zivi.

Infosucher
2008-11-12, 11:52:21
ja. Wer über 25 ist, ist (auf jeden fall) raus. So verstehe ich das.

Nun meine Gegenfrage: Nach deiner Rückstellung bzw. nach deiner Ausbildung hat sich niemand bis heute bei dir vom Bundesamt für Zivildienst gemeldet?

Genau, es hat sich bis heute keiner mehr gemeldet.

Darpg schrieb:
Eh. Wenn du das 25. Lebensjahr vollendet hast, dann bist du 25 Jahre alt.

Du wirst ja auch nach 365 Tagen ein Jahr alt und hast dann dein erstes Lebensjahr vollendet. Anders als bei unseren Jahreszahlen fangen wir beim Alter bei 0 an zu zählen. Das ist der Unterschied zwischen dem fünfundzwanzigsten Geburtstag und dem Jahr (Nummer) 2008.

Aber das nur am Rande.

Das Thema wurde weiter oben schon geklärt, das auch nur mal so am Rande ;) Aber trotzdem Danke...

MfG
Infosucher

hadez16
2008-11-12, 11:56:46
Moment...
Ok, meinst du also allen ernstes, dass du vollkommen und gleichwertig gemustert wirst, wenn du dich VORHER schon als Zivi zu erkennen gibst?
:|
Bei mir fing die Musterung erst an als ich mein KDV-Antrag zurückgenommen hatte. Es ist meine persönliche Erfahrung und ich glaube, dass bei dem Mangel an Zivis da eher mal ein Auge zugedrückt wird.

Kannst aber gerne glauben, was die Tante vom Amt dir erzählt hat :rolleyes:

PS: T3 wird nicht eingzogen beim Bund - Zivi schon. Das ist quasi ein Nachteil für den Zivi.

Ich bin ja schon gemustert worden im Frühjahr 2006. (Eingangspost nicht gelesen? )
Trotzdem ist es im Nachhinein noch möglich einen Antrag auf Untauglichkeit beim Bundesamt für Zivildienst einzureichen und quasi "ausgemustert" zu werden.
Wenn ich noch nicht gemustert wäre und ich würde da die Tür reingehen würd und mich sofort als "Ich mach sowieso Zivi" ausgeben würd glaube ich gern, dass die dann (obwohl sie es eigentlich nicht dürfen) anders bewerten.

T3 gibt es nicht mehr.

foobi
2008-11-12, 23:53:54
Die Bundeswehr hat ein Gerechtigkeitsproblem, welches den Kriegsdienst insgesamt angreifbar werden lässt. Durch die Verkleinerung der Streitkräfte werden deutlich weniger Kriegsdienstpflichtige benötigt als potentiell vorhanden sind. Selbst unter der Berücksichtigung dass die Hälfte den Kriegsdienst veweigert, bleiben immer noch deutlich zu viele für die Bundeswehr übrig.
Der Staat steuert dem entgegen indem er einerseits immer mehr Ausnahmebestände schafft, auf Grund derer bestimmte Gruppen von der Kriegsdienstpflicht ganz oder zeitweise befreit werden: Ausbildung, Heirat, Kinder, Auslandsaufenthalte, verkürzte Einberufungsfristen, etc. Anträge auf Kriegsdienstverweigerung werden immer seltener aus inhaltlichen Gründen abgelehnt und Komissionen, vor denen die Gewissensentscheidung mündlich verteidigt werden müsste, sind nahezu ausgestorben.

Andererseits wird ebenfalls versucht über die gesundheitliche Schiene die Anzahl der Kriegsdienstpflichtigen zu senken. Dass ganze Tauglichkeitsstufen abgeschafft und alle die darin landen würden pauschal als untauglich eingestuft werden, ist dabei nur der offizielle Teil. Was in keinem Gesetz steht, aber an der Statistik erkennbar ist, ist dass immer mehr als untauglich gemustert werden, insbesondere in geburtenstarken Jahrgängen. Um die Gerechtigkeitslücke zu "schließen" müssen dort eben besonders viele rausgekegelt werden.
Genauso gibt es prozentual gesehen auch eine deutliche Diskrepanz bei der Untauglichkeit zwischen denjenigen die bei der Musterung bereits verweigert haben und denjenigen die dies nicht taten. noid hat in dieser Hinsicht also Recht: Wer darauf spekuliert ausgemustert zu werden, sollte auf keinen Fall vor oder während der Musterung verweigern. Denn es gibt keinen Grund wieso bei einem Kriegsdienstverweigerer ein Auge zugedrückt werden sollte. Billigste Arbeitskräfte hat es noch nie zuviele gegeben.

Argo Zero
2008-11-13, 00:00:23
Mal ne grundsätzliche Frage: Ich hatte meinen Einberufungstermin schon gehabt und wurde dann noch zurückgestellt ("Ausbildung").
Wenn sie mich wieder haben wollen kommt dann gleich der Einberufungstermin oder wie damals, erstmal dieses Einberufungs-Vorbereitungsschreiben, dass man evtl. gezogen wird?
Ich frage einfach nur wegen dem Timing, wann ich meinen Ausbildungsvertrag denen unter die Nase reiben muss bzw. wenn kein Interesse mehr an mir besteht ich ihn gar nicht schicken werde.

hadez16
2008-11-13, 07:39:32
noid hat in dieser Hinsicht also Recht: Wer darauf spekuliert ausgemustert zu werden, sollte auf keinen Fall vor oder während der Musterung verweigern. Denn es gibt keinen Grund wieso bei einem Kriegsdienstverweigerer ein Auge zugedrückt werden sollte. Billigste Arbeitskräfte hat es noch nie zuviele gegeben.

das verstehe ich ja.
Völlig korrekt ist es von denen trotzdem nicht.
Aber das war ja bei mir auch nicht der Fall, ich bin einfach so durch die Musterung. Verweigert habe ich erst, als ich die ankündigung zum Heranziehen bekommen habe.


Mal ne grundsätzliche Frage: Ich hatte meinen Einberufungstermin schon gehabt und wurde dann noch zurückgestellt ("Ausbildung").
Wenn sie mich wieder haben wollen kommt dann gleich der Einberufungstermin oder wie damals, erstmal dieses Einberufungs-Vorbereitungsschreiben, dass man evtl. gezogen wird?
Ich frage einfach nur wegen dem Timing, wann ich meinen Ausbildungsvertrag denen unter die Nase reiben muss bzw. wenn kein Interesse mehr an mir besteht ich ihn gar nicht schicken werde.


was du nach deiner zurückstellung bekommen wirst ist auch eine art Ankündigung zum Heranziehen.
Deinen Ausbildungsvertrag unter die Nase reiben? Das hast du doch mit dem Antrag auf Zurückstellung schon getan?