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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld


Cyv
2008-11-13, 17:35:58
Moin es geht ums Kindergeld.
ich hab nun so viele Stellen abgeklappert, jede sagt mir was anderes.
Problem:
März: Abi

Mai, Juni: bei der Deutschen Post AG voll gearbeitet (studentenjob).
Seit August bin ich in der Ausbildung.

Ich darf die Grenze von 7680€ Bruttogehalt abzügl. Sozialversicherungen nicht überschreiten.
Gilt die Grenze 7680€ fürs ganze Jahr, oder nur die Monate, die ich gearbeitet hab. Also 7680/12*7= 4480€ oder 7680€.
Weiterhin darf man 920€ Werbungskosten abziehen. Darf ich die vollabziehen oder auch nur 920/12*7=536€
?


Mein Arbeitgeber meint:" alles anteilig", inet sagt ganzes Jahr und jeder behauptet was anderes.
Weiß es einer von euch besser?

peppschmier
2008-11-13, 17:41:46
Das Jahreseinkommen zählt. Ich hatte während des Studiums nur zeitlich befristete Jobs und da war es auch so....

Annator
2008-11-13, 17:45:14
Es zählt das Jahreseinkommen auch die Webungskosten. Also effektiv 6760€.

Im Prinzip kannst du so oder so nichts falsch machen wenn du einfach den Antrag abschickst.

Cyv
2008-11-13, 17:51:12
Es zählt das Jahreseinkommen auch die Webungskosten. Also effektiv 6760€.

Im Prinzip kannst du so oder so nichts falsch machen wenn du einfach den Antrag abschickst.
Wie kommst du auf den Betrag?
Wenn die Werbungskosten dazukommen kann ich 8600 Euro verdienen.
Das Problem ist, ich muss genau wissen, wie die Grenze definiert wird. Anteilig oder komplett gesehen. Kann ich die 7680 voll nehmen, obwohl ich nur 7 Monate gearbeitet hab? Das gleiche gilt für die Werbungskosten, kann ich da 920€ obwohl ich nur 7 Monate gearbeitet hab abziehen?

Das Problem ist, ich muss es genau wissen, weil meine Eltern sonst für das laufende Jahr das komplette Kindergeld zurück zahlen müssen + Beamtenbonus...

kiX
2008-11-13, 17:57:47
Es zählt das ganze Jahreseinkommen, NICHT anteilig auf die Monate.

Wenn du zB die ersten 8 Monate im Jahr nicht gearbeitet hast und dann anfängst, kannst du immernoch die vollen 8600€ ausschöpfen.

Also: keine Angst. ;)

Cyv
2008-11-13, 17:59:16
puh;)
Also keine Pensionszusage gegen gehaltsverzicht, sondern schön volle 2 zusatzgehälter absahnen:D

Schlupp
2008-11-13, 18:15:36
Du darfst 7680,-€ + 920,-€ = 8600,-€ pro Jahr verdienen.
Macht 716,66€ pro Monat.
Du musst am Ende des Jahres einen Nachweis erbringen, Lohnsteuerbescheinigung reicht.

Berechnet wird dein Netto-Lohn, nicht dein Brutto!

Cyv
2008-11-13, 18:23:04
Du darfst 7680,-€ + 920,-€ = 8600,-€ pro Jahr verdienen.
Macht 716,66€ pro Monat.
Du musst am Ende des Jahres einen Nachweis erbringen, Lohnsteuerbescheinigung reicht.

Berechnet wird dein Netto-Lohn, nicht dein Brutto!
Sollte ja egal sein, ob ich in einem monat 2000 verdient hab in den nächsten 2 nix und in nem anderen wieder 800...

Gibts da Quellen zu?

Schlupp
2008-11-13, 18:32:04
Sollte ja egal sein, ob ich in einem monat 2000 verdient hab in den nächsten 2 nix und in nem anderen wieder 800...

Gibts da Quellen zu?


Kannst auch 11 Monate nichts verdienen und im letzten 8600€.
Quellen hab ich keine dazu. Ist meine jahrelange Erfahrung mit dem Thema.

FireFrog
2008-11-13, 18:43:32
Sollte ja egal sein, ob ich in einem monat 2000 verdient hab in den nächsten 2 nix und in nem anderen wieder 800...

Gibts da Quellen zu?
Wie schon erwähnt ist das dem Kindergeld egal wieviel du im Monat verdienst die interessiert nur der Endbetrag von und wenn der 7680,-€ + 920,-€ = 8600,-€ nicht überschreitet hast du damit kein Problem, wenn du da drüber kommst musst du eben sachen zum Abschreiben suchen, also Bücher für die Ausbildung/Schule/ Uni also im Internet liest man, dass man erst ab 10.000€ wirkluich Probleme bekommt aber darunter hat man normal immer was abzuschreiben.

cartman5214
2008-11-13, 19:00:20
Ich hab mich für 2007 von 13500€ auf 20€ unter den Grenzbetrag gerechnet. Einfach mal ins Gesetz schauen, da steht genau drin was alles abzugsfähig ist. Wichtig: Kindergeld und Einkommensteuer ähneln sich bei vielen Punkten, sind aber nicht identisch (insbesondere Absetzbarkeit von Versicherungen u.Ä.).

Also: Jahreseinkünfte unter die 7680€ bringen, keine monatliche Umrechnung nötig.

Mylene
2008-11-13, 20:35:46
Beste Infos liefert die Familienkasse selbst.

Ich hatte damals einiges mehr verdient, aber auch deutlich Mehrkosten. Miete, Fahrtkosten, Studienmaterial + -gebühren etc etc ist alles angerechnet worden, denn die ca. 900 Pauschale hatte ich nachweislich um ein Vielfaches überschritten (-> Belege sammeln!). Für diesen Nachweis gibt es auch ein Extra-Formular, muss man einmal jährlich machen, ggf. schon vorher die Familienkasse informieren, damit sie nicht mitten im Jahr ankommen und fragen bzw. womöglich gleich die Zahlungen canceln und Rückforderungen stellen (so war's nämlich bei mir).

Annator
2008-11-14, 15:37:22
Wie kommst du auf den Betrag?
Wenn die Werbungskosten dazukommen kann ich 8600 Euro verdienen.
Das Problem ist, ich muss genau wissen, wie die Grenze definiert wird. Anteilig oder komplett gesehen. Kann ich die 7680 voll nehmen, obwohl ich nur 7 Monate gearbeitet hab? Das gleiche gilt für die Werbungskosten, kann ich da 920€ obwohl ich nur 7 Monate gearbeitet hab abziehen?

Das Problem ist, ich muss es genau wissen, weil meine Eltern sonst für das laufende Jahr das komplette Kindergeld zurück zahlen müssen + Beamtenbonus...


Äh ja sry falschherum gerechnet. :D Wie peinlich. War ich wohl auf Drogen.