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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lohnsteuerjahresausgleich kleine Frage dazu


Marcool
2008-11-16, 20:44:04
Hallo,


ich habe gelesen das man im Lohnsteuerjahresausgleich einen PC in die Werbungskosten rein packen kann und der zu 50 % geltend gemacht werden kann . Was genau kann ich darunter verstehen ? Muss es ein komplett PC sein oder kann ich auch Einzelteile dort reinfließen lassen und den Gesamtbetrag durch die 50 % rechnen ?

Gruß

Die gelbe Eule
2008-11-16, 20:55:04
Du musst den PC nachweislich beruflich nutzen, auch wenn der privat genutzt wird. Hat der mehr als 410€ netto gekostet, musst diesen über 3 Jahre abschreiben. Sonst würde man jedes Jahr seinen neuen PC damit refinanzieren.

jorge42
2008-11-16, 21:13:07
als Ergänzung: Man kann einen PC (wie vorher schon geschrieben über 3 Jahre) auch absetzen, wenn er teilweise beruflich genutzt wird, früher musste der PC komplett beruflich genutzt werden, da waren 3D Grafikkarten oder extra Soundkarten gerne mal ein Grund, warum das abgelehnt wurde, nach dem Motto, so etwsa braucht man nicht zur beruflichen Nutztung, also private Mitnutzung, also nicht abschreibbar. Ist nun anders, man kann dann also auch 50% des Rechners abschreiben.

Marcool
2008-11-16, 21:28:11
wie muss ich das den verstehen ? Habe einen PC zusammen gestellt von ca . 1000 Euro + TFT (ca.250) und Drucker(ca.100) . Gehört das alles zum PC ? Muss ich eine Kopie der Rechnung beibringen ? Wenn es auf 3 Jahre gerechnet wird sind das ca. 225 Euro.

sun-man
2008-11-16, 22:00:48
Als automechaniker wird es zumindest schwierig den Nachweis u.U. zu erbringen - vermutlich wird kommentarlos gestrichen.
Selbstverständlich mußt Du Rechnungen erbringen und einreichen.

Marcool
2008-11-17, 00:19:17
Hallo,

also ist es nicht möglich einzelteile abzusetzten ?

EDIT: Hab da noch eine Frage . Wie schauts mit dem ASUS Eee PC 1000H aus ?

sun-man
2008-11-17, 06:50:50
Nochmal....der PC dürfte den Amt egal sein. Bist Du beispielsweise Vertreter oder in so einer Form selbstständig wird auch der Laptop möglich sein (kommt auch auf den Beamten an). Allerdings wird in den meisten Fällen dann ein Laptop durch den Arbeitgeber gestellt. Hier hilft nur probieren evtl wird dann noch die berufliche Notwendigkeit hinterfragt. Teile an sich glaube ich weniger, wobei der Monitor kein Bauteil ist sondern halt ein Komplettposten.

_Gast
2008-11-17, 09:01:30
Wenn es auf 3 Jahre gerechnet wird sind das ca. 225 Euro.Nur nochmal zu Klarstellung. Falls du 225 Euro im Jahr absetzen kannst (beruflich genutzter Rechner, Summe über Freibetrag), heißt das nicht, dass du 225 Euro erhältst, sondern nur, dass sich dein zu versteuerndes Einkommen um 225 Euro vermindert. Du bekommst also im besten Fall für 225 Euro die zuviel bezahlte Steuer zurück. In Steuerklasse 1 wären das bei 225 Euro geschätzt (abhängig vom Einkommen) etwa 25 Euro Steuerrückerstattung pro Jahr.

nn23
2008-11-17, 09:23:16
Sry, mal ne blöde Frage:

ich habe doch sowieso ne Werbungskostenpauschale von 920€, und mit dem PC bin ich darunter.
Also lohnt es sich doch gar nicht den abzusetzen, oder?

_Gast
2008-11-17, 09:52:57
Also lohnt es sich doch gar nicht den abzusetzen, oder?Wenn deine Werbungskosten die Pauschale nicht überschreiten, dann nicht. Allerdings kann man auch einfach einen leeren Antrag abgeben (nur Name, Anschrift und Einkommen eintragen). Normalerweise bekommt man immer ein paar Euro zurück.

Cheesandonion
2008-11-17, 18:58:10
mal was anderes, rückwirkend bis aufs jahr 2005 hatt man doch seit neustem 4 jahre zeit für die abgabe der steuererklärung auf freiwilliger basis oder?

ilPatrino
2008-11-18, 00:01:17
Hallo,

also ist es nicht möglich einzelteile abzusetzten ?
ich habe immer einzelteile abgesetzt, meine eltern genauso - damit gab es nie probleme. berufliche notwendigkeit war (zumindest auf dem papier) so halbwegs gegeben...alles was halbwegs nach pc-zubehör, einzelteilen & co. aussieht, wird normalerweise akzeptiert. laptops als große einzelposten dann halt über mehrere (glaube 3) jahre.

rechnungen wollten sie immer haben, und dank der vielen einzelposten war es auch selten ein problem, jedes jahr nen neuen rechner abzusetzen, da fast nie eine abschreibung angesetzt wurde.

alles ohne gewehr und nur persönliche erfahrungen.

mf_2
2008-11-19, 06:49:46
Was meinst du denn genau mit Einzelteilen? Wirklich einzelne Hardware-Komponenten (Mainboard, Gehäuse) oder doch eher so Zeug wie Druckerpatronen/Toner (sowas setzt meine Mutter auch ab, weil sie das halt als Selbstständige de facto fürs Büro braucht und das geht auch immer durch).
Weil das da irgendein Mainboard oder gar eine einzelen Grafikkarte akzeptiert wird, wundert mich dann doch.

cartman5214
2008-11-19, 08:35:52
Die einzelnen Teile können als Ersatzteile und Instandhalungsbedarf aufgeführt werden. Wichtig ist der ursächliche Zusammenhang zwischen Job und Nutzung eines PC´s abseits der Arbeitsstelle (Fortbildungsbedarf, begründbare Tätigkeiten,...). Allerdings ist auch eine anteilige Nutzung manchmal durchzubringen. Also z.B. den 300€ Monitor mit 150€ in die Werbekosten packen. Internetkosten (DSL,...) können mit ner ähnlichen Argumentation auch angeführt werden.
Für die Studenten unter uns: der Rechner gehört nicht in die Werbekosten sondern ist ein Sonderaufwand für die Erstausbildung. Dort sind max. 4000€ abschreibbar. Ich hab für 2007 ein Notebook (410€) sowie Ersatzteile dafür (Netzteil, RAM, HDD, BT-Maus) mit 100% und grafikkarte, Board und CPU für meinen stationären Rechner mit 40% in die Erklärung gebracht. Laptop habe ich immerhin ausschließlich für die Uni genutzt, den großen PC nutze ich zuhause dann aus ergonomischen Gründen. Sowohl Arbeitsamt (Kindergeld) als auch Finanzamt haben dies vorbehaltlos akzeptiert.