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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherungsfall: Vers. will mein (defektes) Notebook. Recht?


Die_Allianz
2008-11-17, 19:51:44
Hallo zusammen,

ich habe ein Problem. Kurz die Eckdaten der Geschichte:

- eine Bekannte verschüttet bei mir zuhause Kaffee -> Macbook ist in folge davon tot
- ich bring das Ding zum nächsten Apple-Service: schaut schlecht aus, Mainboard und Display hin
- Bekannte meldet den Fall ihrer Haftpflichtversicherung

Diese zweifelt nun den Kostenvoranschlag an und möchte, das ich mein Notebook zu denen schicke:confused:

Nochmal: ich bin der Geschädigte! und soll nun ein Paket bauen, den Scheiß zur Post tragen, und nebenbei auch noch eine Erklärung unterschreiben, dass ich für die ordnungsgemäße Verpackung usw jegliche Verantwortung übernehme!
Natürlich sind meine sämtlichen Daten noch auf dem Notebook.

Darum ruf ich heute dort an und sag denen erst mal, das können die vergessen, das ich mein Eigentum durch die Gegend schippern lasse, was mich auch noch zeit und geld kostet!
Das unausgebildete, weibliche wesen am andere Ende machte natürlich auf Stur und nur nach Vorschrift.
Das ganze führte aber zu nix und nun weiß ich nicht so recht weiter!

Ist das normal? Kann ich dagegen was machen? Ich kann mich auch nicht bis zum bitteren Ende quer stellen, weil meine Bekannte sonst auf den Kosten sitzen bleibt
Was ist zu tun?
Und soll ich denen beim nächsten mal evtl meine Waschmaschine schicken, wenn die bei sowas hops geht?

EDIT:
zu Klärung: die schicken mir das ding nach dem durchsehen natürlich zurück, nicht dass das jmd falsch versteht

Annator
2008-11-17, 20:01:48
Mh normalerweise kommen die doch zu einem und machen Bilder bei Zweifel. Datenschutztechnisch geht das natürlich nicht. Könntest die Festplatte ausbauen. Dann die Versandkosten und die Spesen zur Post über die Versicherung noch mit in Rechnung stellen. Kannst ja nochmal anrufen und denen das anbieten.

ux-3
2008-11-17, 20:04:26
Darum ruf ich heute dort an und sag denen erst mal, das können die vergessen, das ich mein Eigentum durch die Gegend schippern lasse, was mich auch noch zeit und geld kostet!
Das unausgebildete, weibliche wesen am andere Ende machte natürlich auf Stur und nur nach Vorschrift.


Ich kann mir den produktiven Verlauf dieses Gespräches durchaus vorstellen. ;D

Die sollen dir doch einen Schaden ersetzen? Ist es nicht das mindeste, dass sie sich vom Schaden überzeugen dürfen?

Ich würde die HDD rausnehmen!

Annator
2008-11-17, 20:06:06
Ich kann mir den produktiven Verlauf dieses Gespräches durchaus vorstellen. ;D

Die sollen dir doch einen Schaden ersetzen? Ist es nicht das mindeste, dass sie sich vom Schaden überzeugen dürfen?

Ich würde die HDD rausnehmen!

Solange die Kosten übernommen werden ist das ja kein Problem.

Wombel
2008-11-17, 20:16:11
Ist leider bei Versicherungen mittlerweile normal. Zu verdanken ist das den Leuten die meinen das ihnen die Versicherung alle zwei Jahre ihre Elektrogeräte finanzieren.
Sollte aber kein Problem sein die Festplatte auszubauen, würd ich nur nochmal vorher Rücksprache halten.

Die_Allianz
2008-11-17, 20:24:49
Die sollen dir doch einen Schaden ersetzen? Ist es nicht das mindeste, dass sie sich vom Schaden überzeugen dürfen?

NEIN! die sollen nicht mir den schaden ersetzen, sondern meiner Bekannten!
Das ist ein Unterschied! Ich hab mit der Versicherung ja nichts am Hut; die wollen aber mein Eigentum

Ich würde die HDD rausnehmen!
Ist bauartbedingt nicht vorgesehen, wenn ich es aufmache, könnte es heißen ich habs hin gemacht

1337
2008-11-17, 20:44:16
Ist es nicht gerade beim Macbook so einfach, die HDD zu tauschen?
edit: Aber klar geht es dennoch ums Prinzip.

Die_Allianz
2008-11-17, 20:48:38
Ist es nicht gerade beim Macbook so einfach, die HDD zu tauschen?
edit: Aber klar geht es dennoch ums Prinzip.

ist ein macbook air :frown:

1337
2008-11-17, 20:59:54
Dann wird es wohl praktisch unmöglich sein, diese zu entfernen.

Argumentiere damit, dass der Kostenvoranschlag von einem zertifizierten Applehändler kommt, der sich damit auskennen muss.

Ansonsten wirst du wohl oder Übel das Gerät einschicken, sofern du möchtest dass deine Bekannte das Geld für den Schaden bekommt.

Oder, dass sie einen Gutachter zu dir schicken geht wohl nicht, wa?

Stormtrooper
2008-11-17, 21:20:39
Praktisch gesehen, gehören denen die Teile die sie dir ersetzen.

hmx
2008-11-17, 21:23:39
Praktisch gesehen, gehören denen die Teile die sie dir ersetzen.


Aber bestimmt nicht die Daten.

Schlupp
2008-11-18, 14:20:47
NEIN! die sollen nicht mir den schaden ersetzen, sondern meiner Bekannten!
Das ist ein Unterschied! Ich hab mit der Versicherung ja nichts am Hut; die wollen aber mein Eigentum

Ist bauartbedingt nicht vorgesehen, wenn ich es aufmache, könnte es heißen ich habs hin gemacht


Die ersetzen nicht deiner Bekannten den Schaden, sondern dir!
Deine Bekannte hat ja keinen Schaden, oder ist ihr Notebook defekt?

Dass die Versicherung nicht ohne Nachweis den Schaden reguliert finde ich nicht verwunderlich.
Dennoch würde ich die Versicherung erneut kontaktieren und schildern, dass du nicht deine persönlichen privaten und geschäftlichen Daten versenden möchtest (egal ob es stimmt) und ob es nicht eine Möglichkeit gibt zu einem ortsansässigen Gutachter zu gehen, bzw. ob ein Kostenvoranschlag oder eine (Reparatur)bestätigung eines lizenzierten AppleStores ausreicht.
Wenn nicht, dann würde ich die Versicherung fragen und es dir bestätigen lassen, dass du die Festplatte ausbauen darft, bzw. sie im AppleStore ausbauen lässt.

[dzp]Viper
2008-11-18, 14:31:07
Es ist absolut normal, dass sie das beschädigte Gerät untersuchen wollen.

Sie wollen schauen ob es sich um Versicherungsbetrug handelt. Gerade Notebooks werden sehr sehr oft als Grund für einen Versicherungsbetrug genutzt.

Wenn ihr nicht irgendwelchem mist gemacht habt und die Sache so wahr ist wie du sie beschrieben hast, dann hast du nichts zu befürchten. Die untersuchen das Notebook und dann schicken sie es dir zurück.

In Deutschland ist Versicherungsbetrug zum Volkssport geworden. Und wenn man dann von einer Versicherung Geld haben will, dann sollte man auch verstehen wenn die das Gerät vorher untersuchen wollen!

vad4r
2008-11-18, 14:32:13
???

Anrufen, sagen das Du Deine Daten nicht irgendwohin schickst und falls sie sich stur stellen, die Sache einen Anwalt übergeben, der wird das denn schon regeln.

JasonX
2008-11-18, 15:41:29
Man, lass dir doch von einem Sachverständigen, der sich als sowas ausweisen kann, Wie beim Auto der TÜV, den Schaden bestätigen. Glaub mal gehört zu haben, das die Versicherung den Schaden des von DIR ausgesuchten Sachverständigen akzeptieren muss, da der ja neutral ist. Der von der Versicherung nicht.

Egal was rauskommt, sag am ende bescheid ob du es ohne Paket zu denen geschaft hast den Schaden reguliert zu bekommen. Da für andere vllt wichtig.

Sergej
2008-11-18, 15:55:44
Sie wollen schauen ob es sich um Versicherungsbetrug handelt. Gerade Notebooks werden sehr sehr oft als Grund für einen Versicherungsbetrug genutzt.

Wenn ihr nicht irgendwelchem mist gemacht habt und die Sache so wahr ist wie du sie beschrieben hast, dann hast du nichts zu befürchten. Die untersuchen das Notebook und dann schicken sie es dir zurück.
Ich hab mal im TV eine kleine Doku über diese Gutachter gesehen, die die Schäden beurteilen sollen. Das lief dann in etwa so: Der Gutachter nahm ein im entferntesten baugleiches Gerät und schmiss es irgendwie gegen die Wand. Phänomenale Schlussfolgerung: "Der Schaden hier sieht anders aus, als der des verunfallten Geräts des Versicherten. Betrug." Hallo?? Und daraufhin wird man dann wg. Versicherungsbetruges angezeigt?

_Gast
2008-11-18, 15:58:57
Die Versicherung wird nicht zahlen, wenn du ihr nicht die Möglichkeit gibst, das Gerät zu begutachten, sei es durch einen beauftragten Gutachter (den übrigens im Versicherungsfall auch die Versicherung zahlt) oder durch Überlassen des Gerätes zur Begutachtung durch die Versicherung.

The_Strip
2008-11-18, 16:39:23
Ich hab mal im TV eine kleine Doku über diese Gutachter gesehen, die die Schäden beurteilen sollen. Das lief dann in etwa so: Der Gutachter nahm ein im entferntesten baugleiches Gerät und schmiss es irgendwie gegen die Wand. Phänomenale Schlussfolgerung: "Der Schaden hier sieht anders aus, als der des verunfallten Geräts des Versicherten. Betrug." Hallo?? Und daraufhin wird man dann wg. Versicherungsbetruges angezeigt?Falls wir dasgleiche gesehen haben (war da noch was mit einem Anhänger gegen Mercedes?), dann lief das etwsa anders!
Angeblich war die Kamera vom Tisch gefallen. Der Gutachter hat nun eine ähnliche (gleicher Hersteller) genommen und das nachgespielt, Kratzer waren die Folge, selbst nach mehrfacher Ausführung, auch mit sehr viel Schwung. Dann hat er die Kamera aus 4m Höhe fallen lassen und selbst da war sie noch nicht so kaputt, wie angeblich von Tischhöhe! Ging sogar noch! Erst als er die Kamera mit voller Wucht gegen eine Betonwand geschleudert hat, hat er ähnliche Schäden wie an dem Versicherungsfall feststellen können! Also "vom Tisch gefallen" anstatt "gegen die Wand geschmissen" empfinde ich schon als Betrug!

[dzp]Viper
2008-11-18, 16:39:55
Ich hab mal im TV eine kleine Doku über diese Gutachter gesehen, die die Schäden beurteilen sollen. Das lief dann in etwa so: Der Gutachter nahm ein im entferntesten baugleiches Gerät und schmiss es irgendwie gegen die Wand. Phänomenale Schlussfolgerung: "Der Schaden hier sieht anders aus, als der des verunfallten Geräts des Versicherten. Betrug." Hallo?? Und daraufhin wird man dann wg. Versicherungsbetruges angezeigt?

Sry aber das ist nur die halbe Wahrheit! Es gibt Fälle da kann man das machen (z.B. wenn behauptet wird, dass ein Auto über eine Brille gefahren ist, diese Brille aber garnicht die Schäden aufweist die diese eigentlich haben müsste). Aber es gibt auch Fälle wo das nix bringt weil die Schäden sehr unterschiedlich sein können (wie z.B. beim Werfen eines Notebooks gegen eine Wand X-D )

In den meisten Fällen nehmen die Gutachter aber die Geräte auseinander und schauen nach Spuren für und wieder des Schadens der angegeben wurde.

basti333
2008-11-18, 17:01:42
also ich könnte mich irren, aber sollte in so einem fall nicht jemand von der versicherung vorbeikommen?


Letztendlich hat der TS ja recht damit, dass seine bekannte das macbook kaputt gemacht hat und letzenende SIE den schaden wiedergut zumachen hat, da kann doch die versicherung keine ansprüche an die dritte partei stellen. Der TS hat ja keinen vertrag mit der versicherung sondern die bekannte.

Aber ich bin kein jurist, wenn du also sicher gehen willst, solltest du wohl eher fachlichen rat suchen.

[dzp]Viper
2008-11-18, 17:04:13
also ich könnte mich irren, aber sollte in so einem fall nicht jemand von der versicherung vorbeikommen?

Es kommt auf den Schadensfall drauf an.

Der Versicherungsmensch kommt vorbei bei Bränden, kaputten Sachen die man schlecht bzw. garnicht verschicken kann, ...

Ein Freund von mir musste auch schon mal den MP3 Player hinschicken weil ich ihn kaputt gemacht habe.

Solange das aber so kleine Sachen sind die man ohne große Probleme verschicken kann, fordert die Versicherung das per Post ein.

jorge42
2008-11-18, 17:08:49
Der Notebook Besitzer hat keinen Anspruch auf Erstattung des Schadens durch die Versicherung, sondern die Freundin ist haftbar für den Schaden, den sie verursacht hat. Zunächst müsste sie den Schaden begleichen und dann mit der Versicherung abkaspern dass sie das Geld wieder bekommt. So weit die Theorie. In der Praxis ist es mittlerweile so, dass die Versicherungen mit dem Geschädigten verhandeln um a) selbst eine Kontrolle über die Kosten zu haben und b) wenn auch nicht so wichtig, Service zu bieten ("rundumsorglos Paket"). Eigentlich ist das das Problem der Freundin :D und wenn du nett bist, schickst du das Notebook ein.

Philipus II
2008-11-18, 17:09:15
deine Bekannte ist der Anspruchsgegner, nicht die Versicherung.

noid
2008-11-18, 19:37:21
Dann wird es wohl praktisch unmöglich sein, diese zu entfernen.

Argumentiere damit, dass der Kostenvoranschlag von einem zertifizierten Applehändler kommt, der sich damit auskennen muss.

Ansonsten wirst du wohl oder Übel das Gerät einschicken, sofern du möchtest dass deine Bekannte das Geld für den Schaden bekommt.

Oder, dass sie einen Gutachter zu dir schicken geht wohl nicht, wa?

Eben, ein vom Hersteller definierter Servicemitarbeiter sollte in der Lage sein das ausreichend zu beschreiben.
So war das bei mir auch. Ich hatte ein (fremdes) Ceranfeld beschädigt, und die Versicherung (also meine) hat den Schaden direkt dem Geschädigten erstattet nachdem ein Siemens-Servicetechniker das Ding begutachtet und repariert hat.

Anders sollte das nicht sein - egal was es ist.

Walkman
2008-11-18, 20:51:56
Sorry wenn ich was nicht mitbekommen habe. Musst du die Platte nicht sowieso ausbauen, um die Daten auf das neue Gerät zu bekommen?

Schlupp
2008-11-18, 22:11:13
Sorry wenn ich was nicht mitbekommen habe. Musst du die Platte nicht sowieso ausbauen, um die Daten auf das neue Gerät zu bekommen?


Ich glaube es geht ihm darum, dass Gerät jetzt nicht zu öffnen damit die Versicherung nicht sagen kann, dass das Gerät geöffnet worden ist und somit ein Schaden (durch zB unsachgemäßes Öffnen) entstanden ist.
Aber genau diesen Punkt würde ich, wie oben von mir bereits beschrieben, mit der Versicherung abklären und dann das Gerät einfach versenden.

Wenn einem der Aufwand und die Kosten dafür zu hoch sind (vermutlich 6-7€), dann gibt man es eben der Person die es kaputt gemacht hat.
Wäre ich der Schädiger und es würde um das Notebook eines Bekannten gehen, so würde ich die ganzen Umstände sowieso übernehmen, bzw. das Notebook schnellstens ersetzen und mich dann um die Versicherungsdinge kümmern.

basti333
2008-11-18, 22:15:56
VIELLEICHT ist es ja auch möglich das du das notebook persönlich vorbeibringst und die es vor deinen augen kontrollieren, sofern das nicht zu weit weg ist und die versicherung mitspielt. Aber ist wohl doch eher unwahrscheinlich, zumindest das du direkt dabei sein darfst. Die werden wohl nicht wollen das außenstehnde die kontrollmethoden kennen....