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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nach Auffahrunfall - Schmerzensgeld? Strafantrag?


MadManniMan
2008-11-20, 11:22:14
Moin Leute!

Letzte Woche Mittwoch waren wir abends mit dem Firmenwagen auf dem Rückweg von einer Messe, als uns auf der Autobahn das hinter uns fahrende Fahrzeug ins Heck geschoben wurde (der hinter dem war eineindeutig Schuld, hat mit seinem Navi gespielt und nicht geguckt). Ich und der Beifahrer erlitten ein HWS-Schleudertrauma, ich bin noch morgen krankgeschrieben und bekomme bis Ende Dezember Physiotherapie.

Nun habe ich von der Autobahnpolizei einen Schriebs mit der Bezeichnung "Schriftliche Äußerung als Zeuge" bekommen und soll mich nun äußern. Neben dem "Äußerungsbogen Zeuge", wo ich meine persönlichen Angaben ausfüllen und Angaben zur Sache (was eigentlich? Unfallhergang?) machen soll, ist auch noch ein "Strafantrag" vorhanden, auf dem ich mich "Als Verletzter" dazu entscheiden kann, einen Strafantrag zu stellen.

Nun ist es so, dass mein Kollege (den es nicht ganz sooo schlimm getroffen hat und der Montag wieder arbeiten konnte) keinen Strafantrag gestellt hat, weil er meint, dass der andere dadurch nur unnötig viel Stress bekommt und das ja mit einem gewissen Schmerzensgeld nichts zu tun habe.
Mein Bruder hingegen (ebenfalls Laie) sagte, ich müsse unbedingt Strafantrag stellen, weil das unmittelbar zusammenhänge.

Ja was denn nun? Ich wollte auch schon mit meiner Versicherung (bei der ich meine einzige, meine Haftpflicht habe ;) ) telen, aber erwische da schon den ganzen Morgen niemanden... ob die mir wohl mit Rat zur Seite stehen könnten...

Ich mache mir nun Gedanken, was ich machen muss, wenn ich nach einer Weile noch gesundheitliche Probleme bekommen - verwirke ich dann Ansprüche, wenn ich jetzt nix mache? Und hat das direkt was mit einem etwaigen Schmerzensgeld zu tun?


Beste Grüße, euer überforderter Manni

Fritte
2008-11-20, 11:32:20
Nur eine Frage: Wieso nimmst du dir keinen Anwalt? Das bezahlt der Unfallverursacher doch!

Bluescreen2004
2008-11-20, 11:34:00
Stell ein Strafantrag es soll dir doch egal sein was mit dem Verursacher passiert oder ? Mal davon ab ist jeder Körper anders der eine hat nix der andere eben ein Schleuertrauma.

Ich meine auch man kann erst zivilrechtlich vorgehen wenn der Unfallversurscher verurteilt wird, da der Schaden ja ein Haftpflichtfall ist, also du bist nicht Schuld kannst du dir auch ein Anwalt nehmen die kosten muß die gegnerische Versicherung zahlen, der wird dir das wohl alles richtig erklären.

MFG Jens

blackbox
2008-11-20, 11:36:05
Einen Strafantrag stellen? Wozu? Das war ein normaler Verkehrsunfall und keine vorsätzliche Körperverletzung oder ähnliches.

Bluescreen2004
2008-11-20, 11:38:19
Einen Strafantrag stellen? Wozu? Das war ein normaler Verkehrsunfall und keine vorsätzliche Körperverletzung oder ähnliches.

Nicht wirklich wenn ich mir am Sack spiele, eine CD vom Boden aufhebe oder am Navi rumspiele ist es nicht ganz ein normaler Unfall .... denn ich muß als denkender Mensch damit rechnen das ich dadurch abgelenkt bin und es zu ein Unfall kommen kann , man handelt da schon vorsätzlich...

zumindets sehe ich es so ;)

MFG

_Gast
2008-11-20, 11:40:08
Die Polizei muss bei Personenschaden eine Strafanzeige erstatten. Der Verletzte (und nur der) kann darüberhinaus noch zusätzlich einen Strafantrag stellen. Dadurch gibt der Geschädigte sein Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung bekannt.

Manche empfehlen, grundsätzlich einen Strafantrag zu stellen, andere nicht. Einen gestellten Strafantrag kannst du aber jederzeit bis zum Abschluss des Strafverfahrens zurückziehen. Außerdem kannst du den Strafantrag auch noch nachträglich bis zu 3 Monaten nach dem Vorfall stellen.

Einen Einfluss auf Schmerzensgeld hat das aber alles nicht.

P. S. Das hier ist keine Rechtsberatung. Wenn du das genau wissen musst, geh zum Anwalt.

MadManniMan
2008-11-20, 11:51:34
Danke für die Flut an Antworten :)

Nur eine Frage: Wieso nimmst du dir keinen Anwalt? Das bezahlt der Unfallverursacher doch!

Ist das so? Ich habe keinerlei Erfahrungen mit irgendwelchen Rechtsstreits - und darum auch keinen Gedanken an einen Anwalt verschwendet... und dass der Unfallverursacher zahlt, wusste ich auch nicht!


Stell ein Strafantrag es soll dir doch egal sein was mit dem Verursacher passiert oder ? Mal davon ab ist jeder Körper anders der eine hat nix der andere eben ein Schleuertrauma.

Herdentrieb, würde ich sagen... mein Kollege sagt "der kriegt dann ein Problem" und ich denke mir "hm, wird schon stimmen". :|


Ich meine auch man kann erst zivilrechtlich vorgehen wenn der Unfallversurscher verurteilt wird, da der Schaden ja ein Haftpflichtfall ist, also du bist nicht Schuld kannst du dir auch ein Anwalt nehmen die kosten muß die gegnerische Versicherung zahlen, der wird dir das wohl alles richtig erklären.

Hm, OK... aber woher nen Anwalt nehmen? Ich weiß von einem nahen Verwandten, der sich in einem Strafverfahren eine richtige Flachzange genommen hat...


Einen Strafantrag stellen? Wozu? Das war ein normaler Verkehrsunfall und keine vorsätzliche Körperverletzung oder ähnliches.

...

Nicht wirklich wenn ich mir am Sack spiele, eine CD vom Boden aufhebe oder am Navi rumspiele ist es nicht ganz ein normaler Unfall .... denn ich muß als denkender Mensch damit rechnen das ich dadurch abgelenkt bin und es zu ein Unfall kommen kann , man handelt da schon vorsätzlich...

Absicht war da gewiss nicht im Spiel, aber eben genügend Dummheit, um den Mangel an Aufmerksamkeit in Kauf zu nehmen. Ich hab auch schon oft genug nicht richtig hingeguckt bei Autofahren und habe mir jedes Mal geschworen, es künftig besser zu machen. Spätestens in dem Moment, wo ich bei nem grünen Fall beinahe einen kleinen Jungen auf seinem Fahrrad angefahren hatte, weil ich nach einem langen Tag nur noch nach Hause wollte, kam sowas wie ein Schuldbewusstsein für solche Fälle auf.

Ich würde natürlich im Falle des Unfalls auch nicht wollen, dass mir ne Anzeige den Alltag versaut, aber ich würde auch die Opfer verstehen.


Die Polizei muss bei Personenschaden eine Strafanzeige erstatten. Der Verletzte (und nur der) kann darüberhinaus noch zusätzlich einen Strafantrag stellen. Dadurch gibt der Geschädigte sein Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung bekannt.

Manche empfehlen, grundsätzlich einen Strafantrag zu stellen, andere nicht. Einen gestellten Strafantrag kannst du aber jederzeit bis zum Abschluss des Strafverfahrens zurückziehen. Außerdem kannst du den Strafantrag auch noch nachträglich bis zu 3 Monaten nach dem Vorfall stellen.

Einen Einfluss auf Schmerzensgeld hat das aber alles nicht.

P. S. Das hier ist keine Rechtsberatung. Wenn du das genau wissen musst, geh zum Anwalt.

Jau, danke dennoch! Ein bisschen Licht ins Dunkel hats ja schonmal gebracht... ich weiß auch, dass hier nur erste Gedanken ausgetauscht werden (sollen) und bin für diese dankbar.

Jetze nur noch nen Anwalt finden ;(

Bluescreen2004
2008-11-20, 12:11:33
Auf ADAC.de sollte es listen von geprüften Anwälten geben am besten niemste einen der nur Verkehrsrecht macht !

MFG

Plutos
2008-11-20, 12:54:49
Nicht wirklich wenn ich mir am Sack spiele, eine CD vom Boden aufhebe oder am Navi rumspiele ist es nicht ganz ein normaler Unfall .... denn ich muß als denkender Mensch damit rechnen das ich dadurch abgelenkt bin und es zu ein Unfall kommen kann , man handelt da schon vorsätzlich...

zumindets sehe ich es so ;)

MFG

X-D...ist zwar schön, dass du das so siehst, aber das ist im besten bzw. schlechtesten Fall, wenn alle Beteiligten nen schlechten Tag haben, allerhöchstens "grob fahrlässig", aber realistisch wäre eher einfach "fahrlässig".

EureDudeheit
2008-11-20, 13:33:41
SChmerzensgeld hat nichts mit einem Strafantrag zu tun. Das eine ist Zivilrecht, das andere Strafrecht. Wenn Du einen Strafantrag stellst, kann derejenige wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden. Ist die Frage ob du das wirklich willst.

MadManniMan
2008-11-20, 14:18:14
OK, die Lage ist inzwischen folgendermaßen: wenn ich am nächsten Montag wieder arbeiten gehe, setze ich mich mit meinem ebenfalls verletzten Kollegen zusammen und wir suchen uns gemeinsam einen Anwalt, Schmerzensgeld einzuklagen.

Aber es stimmt schon: strafrechtlich ist's mir eigentlich herzlich egal, wobei ich mir vorstellen kann, dass dadurch, dass er aus Slovenien kommt, die Sache sowieso entweder ewig bräuchte, oder aber versackte.

Oder bin ich doof?

_Gast
2008-11-20, 15:13:24
strafrechtlich ist's mir eigentlich herzlich egal, wobei ich mir vorstellen kann, dass dadurch, dass er aus Slovenien kommt, die Sache sowieso entweder ewig bräuchte, oder aber versackte.Die Frage ist, was du mit einer Strafverfolgung erreichen möchtest.

Der Strafantrag ist eigentlich dafür gedacht, Geschehnisse anzuzeigen, die mit dem Unfall selbst vielleicht unmittelbar nichts zu tun haben. Der klassische Fall wäre, dass dir der Fahrer vorher schon durch waghalsige Überholmanöver oder dichtes Auffahren aufgefallen ist. Findest du dafür noch einen Zeugen, dürfte der Richter ernsthafte Zweifel an der Fähigkeit des Lenkers haben, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

In allen anderen Fällen wird die Strafanzeige normalerweise fallengelassen. Schließlich handelt es sich ja überwiegend wirklich um einen Unfall und nicht um Absicht.

Das hat aber nichts mit einem eventuellen Schmerzensgeld (Zivilrecht) oder der Strafanzeige durch die Polizei (Pflichtanzeige) zu tun!

MadManniMan
2008-11-20, 15:47:21
Aye, insofern stimmt ihr mir zu, dass ich es durchaus dabei belassen könnte, ihn zivilrechtlich zu konfrontieren? Ich mein, er hat Scheiße gebaut und ich will auch nicht wissen, wie die da letzte Woche überhaupt von dort weggekommen sind (sein Auto war schließlich breit) und dann noch die zivilrechtlichen Sachen...

BananaJoe
2008-11-20, 16:44:04
Also bei mir wars damals afaik so...

Mir hatte der Polizist am Unfallort gesagt das ich den Gegner anzeigen müsste, wenn ich Schmerzensgeld erwirken möchte.
Davor schreckte ich auch erst mal zurück, da das aber ein "normaler Vorgang" ist, habe ich es aber gemacht...

Kinman
2008-11-20, 16:56:34
Auf dem Schreiben wird doch eine Telefonnummer stehen, oder?
Dort anrufen und fragen oder wie schon geschrieben: Besser einen Anwalt nehmen, vorallem da es sich um einen Nicht-Deutschen handelt.
Vorallem geht es mit einem Anwalt meist schneller über die Bühne.

Es kann jedoch sein, dass Du den Anwalt vorrausstrecken musst, bis die Versicherung zahlt.

mfg Kinman

_Gast
2008-11-20, 16:57:00
Ich habe hier (http://forum.jurathek.de/showpost.php?p=557600&postcount=4) nochmal eine Zusammenfassung in einem Juraforum gefunden:Das zunächst von Amts wegen gegen den Unfallgegner eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren dürfte also bei Fehlen des Strafantrages eingestellt werden.

Das schmälert zwar nicht zivilrechtliche Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadenersatz), es kann aber durchaus einigermaßen präjudizierende Wirkung im Zivilverfahren haben, wenn ein Strafgericht bereits erkannt hat, dass sich der andere - fahrlässig - rechtswidrig verhalten und dadurch die Körperverletzung eines anderen verursacht hat.

Meist macht ein abgeschlossenes Strafverfahren den Richtern der Zivilgerichtsbarkeit die Entscheidung "leichter".

Von daher würde ich in solchen Fällen stets auch Strafantrag stellen. Aber, wie gesagt, für die Durchsetzung der übrigen zivilrechtlichen Ansprüche ist dies nicht zwingend erforderlich.

Philipp333
2008-11-20, 19:48:05
Wie bereits geschrieben hat eine Anzeige mit dem Schmerzensgeld nichts zu tun – ich persönlich würde auch keine Stellen da ein Unfall jedem Passieren kann und in deinem Fall keine grobe Fahrlässigkeit zu erkennen ist.

Wenn Du Schmerzensgeld bekommen willst würde ich unbedingt umgehen einen Anwalt einschalten (der sich sein Geld direkt von der gegnerischen Versicherung holt) Bei dem Schmerzensgeld würde ich mir allerdings keine großen Hoffnungen machen wenn Du nicht mindestens 4 Wochen krankgeschrieben warst / bist.

Gunaldo
2014-10-24, 17:00:54
ich reihe mich mal hier an - gleiche situation bei mir.
unfall: unfallgegner wendete unzulässigerweise auf der straße und nahm uns die vorfahrt. wir (2 personen) sind je 2 wochen krankgeschrieben mit hws distrorsion, thorax prellung und gehirnerschütterung. unser (neues) fahrzeug hat einen totalschaden.


@mad: wie ging die sache aus?

ich habe auch die schriftliche äußerung als zeuge bekommen.
damit bin ich ja kein beschuldigter? ist die schuldfrage klar?

strafantrag vordruck liegt bei. ja oder nein ankreuzen?

macht ein anwalt sinn?

vielen dank.

klutob
2014-10-24, 17:29:21
ich reihe mich mal hier an - gleiche situation bei mir.
unfall: unfallgegner wendete unzulässigerweise auf der straße und nahm uns die vorfahrt. wir (2 personen) sind je 2 wochen krankgeschrieben mit hws distrorsion, thorax prellung und gehirnerschütterung. unser (neues) fahrzeug hat einen totalschaden.


@mad: wie ging die sache aus?

ich habe auch die schriftliche äußerung als zeuge bekommen.
damit bin ich ja kein beschuldigter? ist die schuldfrage klar?

strafantrag vordruck liegt bei. ja oder nein ankreuzen?

macht ein anwalt sinn?

vielen dank.

Bei der Höhe der körperlichen und materiellen Schäden ist der Anwalt ein Muss. Selbst wenn! die Schuldfrage geklärt wäre, hat man sonst immer noch den Stress mit der/den beteiligten Versicherungen.

Philipus II
2014-10-24, 18:04:33
Unbedingt zum Awalt. Die kosten zahlt eh der Unfallgegner (Schuldfrage ist ja eindeutig).

hadez16
2014-10-25, 14:01:43
Ich war mal in einen Unfall verwickelt bei dem die verursachendere Fahrerin (4,0 Promille ermittelt) ums Leben kam, ich hatte keine Schuld.

HWS-Schleudertrauma, deswegen beim Doc gewesen, Krankengymnastik gemacht, was auch als "Nachweis" immer gut ist, also je mehr Behandlung desto besser bei Ansprüchen.

Habe von der Gegenversicherung einen 4-stelligen Betrag bekommen.

MadManniMan
2014-10-25, 14:50:13
@mad: wie ging die sache aus?

Direkt neben meiner Physiotherapie war ein Anwaltsbüro und ich dachte "naja, fragen kost' ja nix" und redete mit denen. Wäre angeblich ein "glasklarer" Fall gewesen ... Also habe ich tatsächlich auf ein paar Euro Schmerzensgeld angesetzt. Ich glaube, es war so von ~200 Euro die Rede.

Nach vielen Wochen, vielen Telefonaten und viel zu vielen persönlichen Terminen vor Ort gab es nur das Ergebnis, dass irgendeine besondere Kostenstelle meine Anwaltskosten bis zu einem bestimmten Punkt übernahm (ich war in Ausbildung und hatte ~500 Euro im Monat) und ich "nur" 100 Euro selbst zahlen musste. Das Büro hatte vollumfänglich verkackt.