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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : bei ebay kaufen?


Gast
2008-11-24, 23:09:43
möchte ein laptop bei ebay kaufen welcher ein gewerblicher händler dort anbietet.
dieser händler bietet auch 1 monat wiederrufsrecht an,aber auf telefonische nachfrage sagt der händler wenn man etwas ersteigert und dann selbst abholt dieses wiederrufsrecht nicht gilt.
stimmt das?
der vertrag wurde ja über ebay gemacht also greift doch das fernabsatzgesetz unabhängig wie die ware bezwahlt abgeholt oder geliefert wird?oder irre ich

-|NKA|- Bibo1
2008-11-25, 00:40:04
Wenn er sich schon so anstellt würde ich gar nix bei ihm kaufen! Gibt genug andere Händler auf dieser Welt.

IVI
2008-11-25, 01:19:09
och, dann würd ich die 7€ versand bezahlen, das macht das kraut ja nun auch net fett.

Gast
2008-11-25, 18:00:18
Wenn er sich schon so anstellt würde ich gar nix bei ihm kaufen! Gibt genug andere Händler auf dieser Welt.

so siehts aus, vielleicht ist es ja unkenntnis des händlers, würde mich aber dennoch veräppelt vorkommen bei so einer dumm dreisten lüge! musst du entscheiden ob du dein geld bei solchen menschen lässt oder doch noch woanders schaust

Mega-Zord
2008-11-25, 18:08:08
Gilt das FAG denn überhaupt noch, wenn man selbst abholt?

Gast
2008-11-25, 18:18:14
Gilt das FAG denn überhaupt noch, wenn man selbst abholt?
Laienmeinung (hoffentlich diesmal richtig geschrieben...):

Der Vertrag ist doch über Ebay zustande gekommen, also gilt doch bei den gewerblichen das Fernabsatzgesetz. Wie das Gerät dann zum Kunden kommt ist doch 2.rangig.

Faster
2008-11-25, 18:18:52
Gilt das FAG denn überhaupt noch, wenn man selbst abholt?
meiner meinung nach schon.
denn beim fernabsatzgesetz (§ 312b Fernabsatzverträge (http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html)) geht es darum, dass "Verträge über die Lieferung von Waren (...) die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden".
udn imho wurde hier der vertrag über einen solches fernkommunikationsmittel abgeschlossen.

Argo Zero
2008-11-25, 18:19:24
Gilt das FAG denn überhaupt noch, wenn man selbst abholt?

Wenn man es vor Ort testen kann eigentlich nicht.

deekey777
2008-11-25, 18:32:13
Wenn man es vor Ort testen kann, eigentlich nicht.
Es ist und bleibt ein Fernabsatzvertrag.

Der Sinn dieser Frist ist, dass der Verbraucher die Möglichkeit hat die Ware so zu testen, wie er das auch in einem Geschäft machen würde. Aber den Rücktritt hat er innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt der Ware zu erklären.
Das heißt aber nicht, dass der Händler so naiv ist und brav beim Rücktritt mitmacht, wenn er merkt, dass das Gerät benutzt wurde.

Argo Zero
2008-11-26, 13:37:23
Es ist und bleibt ein Fernabsatzvertrag.

Der Sinn dieser Frist ist, dass der Verbraucher die Möglichkeit hat die Ware so zu testen, wie er das auch in einem Geschäft machen würde. Aber den Rücktritt hat er innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt der Ware zu erklären.
Das heißt aber nicht, dass der Händler so naiv ist und brav beim Rücktritt mitmacht, wenn er merkt, dass das Gerät benutzt wurde.

Er kann sie testen, wenn ers abholen würde.

Gast
2008-11-26, 14:55:11
Er kann sie testen, wenn ers abholen würde.

er KÖNNTE sie evt testen. wenn a. der händler dazu bereit ist und b. die möglichkeiten dazu hat, der vertrag ist wie schon mehrfach erwähnt fernmündlich geschlossen worden, ich kann ja auch ne spedition/whatever vorbeischicken und die sachen abholen lassen oder meine mutter...

aber grundsätzlich würde ich von so einem verkäufer auch nix kaufen wollen, wenn der händler schon vor dem ersten verkauf sich so verhält, hat er mit sicherheit keine grosse lust und mühe später bei problemen dem kunden zu helfen/kulanz zeigen etc, am liebsten verkaufen und kunden nur wiedersehen falls er wieder sein geld loswerden will, wer sowas unterstützt ist selbst schuld -

deekey777
2008-11-27, 01:36:00
Er kann sie testen, wenn ers abholen würde.
Das ist egal: Es kommt darauf an, wie der Vertrag geschlossen wurde, nicht aber darauf, wie er erfüllt wird.