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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Azubi-Arbeitsrechtsfrage


JesusFreak_83
2008-11-27, 15:27:49
Hallo,

meine Frau ist im 3. Lehrjahr als Konditorin. Ihre schulisch Leistungen sind sehr gut bis gut. Mitarbeit und Verhalten sehr gut. Sie arbeitet in einem Kleinbetrieb ohne Personalrat, etc. und ist die einzige der Azubis, die auch von ihren Rechten als Azubi gebraucht macht (er wollte ihr mal den Urlaub kürzen weil sie öfters entschuldigt krank war). Das stört ihren Chef und er will sie loswerden. Vor 5 Monaten hat sie ihre erste sehr schwammige (keine Daten, "Du"-Anrede, keine Name, etc.) bekommen mit der mündlichen Begründung, dass es nicht sein kann dass sie im 3. Lehrjahr ist und noch keine Abmahnung hätte (jeder Azubi hat normalerweise bei ihm im 1. Lehrjahr die erste Abmahnung).

Heute war wieder ein Gespräch mit ihrem Chef und er hat klipp und klar gesagt, dass es sie loswerden will. Hat dann mündlich Sachen aufgezählt die weder stimmen noch beweisbar wären (Geld geklaut, kein Interesse an der Arbeit, etc). Als sie das verneinte und sagte, dass das aus der Luft gegriffen wäre und er keine Beweise hat, wurde er lautstark und beleidigend. Meine Frau hat gesagt, dass er so nicht mit ihr reden darf und wenn er mit den Beleidigungen nicht aufhört, wird sie das Gespräch beenden woraufhin sie dann später das Gespräch beendet hat.

Im hinausgehen hat der Chef gemeint, er werde ihr die Ausbildung so schwer wie möglich machen und sie dürfe keine Hilfe vom Betrieb (Bereitstellung von Materialien wie Töpfe, Maschinen für die Prüfung, darf nicht im Betrieb für die praktische Prüfung lernen, etc.).

Wenn sie damit vor Gericht ginge, sagte er, wäre es ihm gerade Recht, denn dann müsse er nur ne Abfindung zahlen und er hätte sie dann sofort los.


Meine Frage:

1. Wie würdet ihr weiter vorgehen?

2. Darf er ihr wirklich die Bereitstellung von Materialien an der Prüfung verweigern bzw. verbieten, im Betrieb für die Prüfung (innerhalb und/oder außerhalb der Arbeitszeit) zu lernen?

3. Stimmt die Aussage, dass er ne Abfindung zahlen und dafür im Gegenzug sie entlassen kann wenn es vor Gericht geht?

4. Kann er mit nicht beweisbaren Sachen wie "Geld geklaut" sie fristlos kündigen?

Danke für Antworten.

Ps: Da die Sache ziemlich ernst ist, bitte ich blöde Bemerkungen einfach sein zu lassen.

Danke

Gruß
JesusFreak_83








Meine Frage:

1.

fdk
2008-11-27, 15:44:20
Einfache Antwort: Anwalt kontaktieren, im Internet kannst du dir zu solchen Themen einfach keine verlässliche Antwort holen, da du dir nie sicher sein kannst wie qualifiziert die Antwort anderer ist. Da macht dir schnell wer Hoffnung und am Ende war es nur seine pers. Meinung. Also lieber gleich zum Fachmenschen für Arbeitsrecht - und vorher eventuell bei der Rechtsschutzversicherung anrufen falls vorhanden und die das abdecken (ist ja kein Selbstverschulden deiner Frau wie du das schilderst).

Bluescreen2004
2008-11-27, 15:47:36
Deine Frau sollte sich einfach mal schnellstens bei anderen Betrieben umhören ,ob interesse an ihr besteht, sie hat ja nur noch 1 Jahr, wenn sie da schon ein Fuß drin hat , fällt ein Rechtsstreit ja auch leichter weil man ja dann nicht mit leeren Händen also ohne Ausbildung am ende da steht.

Ich weiss nicht wie dringend ihr auf ihr gehalt angewiesen seit, eventuell kann man ja mit anderen Betrieben aushandeln für weniger Geld noch ihre Lehre abzuschließen, wie gesagt besser ist das als nix zu haben ... nur so eine Idee...


MFG

peppschmier
2008-11-27, 16:05:52
Anwalt und/oder zuständige Handwerkskammer. Die Handwerkskammer hilft normalerweise bei solchen Fällen einen neuen Betrieb zu finden... und mit Glück verliert ihr aktueller Betrieb danach das Recht auszubilden

Annator
2008-11-27, 17:07:49
Hallo,

meine Frau ist im 3. Lehrjahr als Konditorin. Ihre schulisch Leistungen sind sehr gut bis gut. Mitarbeit und Verhalten sehr gut. Sie arbeitet in einem Kleinbetrieb ohne Personalrat, etc. und ist die einzige der Azubis, die auch von ihren Rechten als Azubi gebraucht macht (er wollte ihr mal den Urlaub kürzen weil sie öfters entschuldigt krank war). Das stört ihren Chef und er will sie loswerden. Vor 5 Monaten hat sie ihre erste sehr schwammige (keine Daten, "Du"-Anrede, keine Name, etc.) bekommen mit der mündlichen Begründung, dass es nicht sein kann dass sie im 3. Lehrjahr ist und noch keine Abmahnung hätte (jeder Azubi hat normalerweise bei ihm im 1. Lehrjahr die erste Abmahnung).

Heute war wieder ein Gespräch mit ihrem Chef und er hat klipp und klar gesagt, dass es sie loswerden will. Hat dann mündlich Sachen aufgezählt die weder stimmen noch beweisbar wären (Geld geklaut, kein Interesse an der Arbeit, etc). Als sie das verneinte und sagte, dass das aus der Luft gegriffen wäre und er keine Beweise hat, wurde er lautstark und beleidigend. Meine Frau hat gesagt, dass er so nicht mit ihr reden darf und wenn er mit den Beleidigungen nicht aufhört, wird sie das Gespräch beenden woraufhin sie dann später das Gespräch beendet hat.

Im hinausgehen hat der Chef gemeint, er werde ihr die Ausbildung so schwer wie möglich machen und sie dürfe keine Hilfe vom Betrieb (Bereitstellung von Materialien wie Töpfe, Maschinen für die Prüfung, darf nicht im Betrieb für die praktische Prüfung lernen, etc.).

Wenn sie damit vor Gericht ginge, sagte er, wäre es ihm gerade Recht, denn dann müsse er nur ne Abfindung zahlen und er hätte sie dann sofort los.


Meine Frage:

1. Wie würdet ihr weiter vorgehen?

2. Darf er ihr wirklich die Bereitstellung von Materialien an der Prüfung verweigern bzw. verbieten, im Betrieb für die Prüfung (innerhalb und/oder außerhalb der Arbeitszeit) zu lernen?


3. Stimmt die Aussage, dass er ne Abfindung zahlen und dafür im Gegenzug sie entlassen kann wenn es vor Gericht geht?

4. Kann er mit nicht beweisbaren Sachen wie "Geld geklaut" sie fristlos kündigen?

Danke für Antworten.

Ps: Da die Sache ziemlich ernst ist, bitte ich blöde Bemerkungen einfach sein zu lassen.

Danke

Gruß
JesusFreak_83


Ok ich fang mal an. War lange Zeit JAV und im Betriebsrat bei uns unterwegs. :)

2. Nein darf er nicht. Betriebsverfassungsgesetz! Der Betrieb hat alle nötigen Materialen zu stellen.

3. Eine Abfindung wird es nicht geben. Deine Freundin wird wohl in einen anderem Betrieb unterkommen und der Ausbildungsbetrieb wird vorraussichtlich eine Strafe zahlen müssen. Die Höhe kann unterschriedlich ausfallen. Dies kann sich aber lange hinziehen.

4. Ja kann er. Deine Freundin könnte dann aber auch gerichtlich dagegen vorgehen. Der Betrieb liegt unter der Beweispflicht.

1. Ich würde bei der Handwerkskammer anrufen, dort das Problem mit dem Betrieb schildern und darum bitten einen anderen Betrieb zu suchen der deine Freundin aufnehmen kann.

Die Situation ist ziemlich heftig. Besonders die Beleidigungen. Es ist extrem wichtig, dass deine Freundin nett bleibt bei der ganzen Sache. Wenn ihr es wirklich herrausfordern wollt könnt ihr euch auch einen Anwalt nehmen und Anzeige erstatten. Vorher würde ich aber dringend versuchen einen anderen Ausbildungsbetrieb zu suchen.

TB1333
2008-11-27, 17:08:09
Wundert mich ohnehin, dass der Betrieb überhaupt noch ausbilden darf. Was is das denn bitte für ein Chef? "Ein Azubi hat im 1. Lehrjahr eine Abmahnung zu haben..."
Würde auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen.

F5.Nuh
2008-11-27, 17:59:16
Also wenn jemand meiner Frau sowas antun würde, würde ich da mal vorbeischauen und dem typen auf die Fresse hauen. Wenn sie danach evtl. die stelle verliert wayne. Eine so gute konditorin findet bestimmt iergendwoanders eine bessere lehre ;)

fdk
2008-11-27, 18:05:55
Also wenn jemand meiner Frau sowas antun würde, würde ich da mal vorbeischauen und dem typen auf die Fresse hauen. Wenn sie danach evtl. die stelle verliert wayne. Eine so gute konditorin findet bestimmt iergendwoanders eine bessere lehre

Hallo,
Ps: Da die Sache ziemlich ernst ist, bitte ich blöde Bemerkungen einfach sein zu lassen.
1.

Na dann ist ja alles klar.

F5.Nuh
2008-11-27, 18:11:55
Na dann ist ja alles klar.

Ist mein Ernst. Mann muss schon hinter seiner Frau stehen.

P.S: Annator hat schon alles wichtige gepostet. Bin auch in der JAV bei uns im Betrieb. So leicht darf dieser Typ nichts verbieten. Ansonsten einfach einen Rechtsanwalt einschalten, wenn andere Azubis mit aussagen.

Pixeltechniker
2008-11-27, 19:09:32
Der erste Ansprechpartner für Azubis in solchen Fällen ist immer die zuständige IHK / Handwerkskammer, nicht der Anwalt. Ich würde deiner Frau raten dort mit dem zuständigen Bereichsleiter zu sprechen und, wenn es in eurem Betrieb wirklich kein Einzelfall ist, auch alle anderen Azubis (ehemalige Azubis) mitzunehmen.

Zu Punkt 4:

Nein er kann deiner Frau nicht einfach kündigen, und fristlos schonmal garnicht. Auszubildene unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. Das sollte deine Frau aber eigentlich auch in der Berufsschule gelernt haben. Sowohl Auszubildender als auch Ausbilder haben aber die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis aus wichtigem Grund zu beenden, dieses allerdings nur schriftlich und innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis der die Kündigung rechtfertigenden Tatsachen.

Annator
2008-11-27, 20:05:57
Zu Punkt 4:

Nein er kann deiner Frau nicht einfach kündigen, und fristlos schonmal garnicht. Auszubildene unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. Das sollte deine Frau aber eigentlich auch in der Berufsschule gelernt haben. Sowohl Auszubildender als auch Ausbilder haben aber die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis aus wichtigem Grund zu beenden, dieses allerdings nur schriftlich und innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis der die Kündigung rechtfertigenden Tatsachen.


BBiG bitte richtig interpretieren. Er darf fristlos kündigen. Natürlich schriftlich. Kündigungen sind immer schriftlich. :) Nur in der Probezeit ist es erlaubt ohne Grund fristlos zu kündigen.

Wenn er behauptet, dass sie klaut ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung. Ob es stimmt oder nicht interessiert vorerst nicht.

kiX
2008-11-27, 20:36:50
BBiG bitte richtig interpretieren. Er darf fristlos kündigen. Natürlich schriftlich. Kündigungen sind immer schriftlich. :) Nur in der Probezeit ist es erlaubt ohne Grund fristlos zu kündigen.

Wenn er behauptet, dass sie klaut ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung. Ob es stimmt oder nicht interessiert vorerst nicht.
Nur muss er es beweisen. Und das soll er erstmal schaffen. :|

JesusFreak_83
2008-11-27, 20:37:09
Soo... die meisten raten also zum Anwalt. Rechtschutzversichert sind wir. Aber trotzdem soll der Anwalt die letzte Möglichkeit sein. Den Betrieb zu wechseln ist schlecht, da wir auf dem Land leben und die Konditorei die einzigste in der Nähe ist. Der Rest ist nur mit Zug (Nachts um 5 Uhr???) oder Auto erreichbar, wobei meine Frau grad anfängt, den Führerschein zu machen.

Mit HWK haben wir telefoniert. Die hat gemeint, dass er jemand so kurz vor Ausbildungsende nicht kündigen könne. Da würde die HWK nicht mitspielen.

Wovor ich jetzt hier, was ich grad lese Angst habe, ist falls er mit irgendeiner erfundenen Geschichte herkommt um sie damit fristlos zu kündigen. Dann würde es zwar vor Gericht gehen, keine Beweise vorhanden usw. Wie sieht das rechtlich aus? Sie gewinnt den Prozess, und dann? Wie gehts weiter? Gewinnt sie dann eine Abfindung oder eine weiterbeschäftigung oder was?

Annator
2008-11-27, 20:46:37
Wovor ich jetzt hier, was ich grad lese Angst habe, ist falls er mit irgendeiner erfundenen Geschichte herkommt um sie damit fristlos zu kündigen. Dann würde es zwar vor Gericht gehen, keine Beweise vorhanden usw. Wie sieht das rechtlich aus? Sie gewinnt den Prozess, und dann? Wie gehts weiter? Gewinnt sie dann eine Abfindung oder eine weiterbeschäftigung oder was?

Das geht nach ermessen. Müsstest mal nach Urteilen googeln. Evtl. findet man da etwas.

Es gibt wirklich keine anderen Bäckerein in der Nähe? Das ist echt traurig. Einzige Möglichkeit ist wirklich zu versuchen das Jahr durchzuziehen und sich evtl. schonmal Ratschläge bei einem Anwalt holen. Damit man wenigstens schonmal vorbereitet ist. Mehr Möglichkeiten sehe ich nicht.

kiX
2008-11-27, 20:47:37
Soo... die meisten raten also zum Anwalt. Rechtschutzversichert sind wir. Aber trotzdem soll der Anwalt die letzte Möglichkeit sein. Den Betrieb zu wechseln ist schlecht, da wir auf dem Land leben und die Konditorei die einzigste in der Nähe ist. Der Rest ist nur mit Zug (Nachts um 5 Uhr???) oder Auto erreichbar, wobei meine Frau grad anfängt, den Führerschein zu machen.

Mit HWK haben wir telefoniert. Die hat gemeint, dass er jemand so kurz vor Ausbildungsende nicht kündigen könne. Da würde die HWK nicht mitspielen.

Wovor ich jetzt hier, was ich grad lese Angst habe, ist falls er mit irgendeiner erfundenen Geschichte herkommt um sie damit fristlos zu kündigen. Dann würde es zwar vor Gericht gehen, keine Beweise vorhanden usw. Wie sieht das rechtlich aus? Sie gewinnt den Prozess, und dann? Wie gehts weiter? Gewinnt sie dann eine Abfindung oder eine weiterbeschäftigung oder was?

Deine Frau will nach sowas wirklich da weiter arbeiten?

lass dir gesagt sein, so ein beschissenes arbeitsklima macht sie kaputt!

Armaq
2008-11-27, 21:08:53
1. Wie würdet ihr weiter vorgehen?

2. Darf er ihr wirklich die Bereitstellung von Materialien an der Prüfung verweigern bzw. verbieten, im Betrieb für die Prüfung (innerhalb und/oder außerhalb der Arbeitszeit) zu lernen?

3. Stimmt die Aussage, dass er ne Abfindung zahlen und dafür im Gegenzug sie entlassen kann wenn es vor Gericht geht?

4. Kann er mit nicht beweisbaren Sachen wie "Geld geklaut" sie fristlos kündigen?




1. Schriftliches Protokoll der Anschuldigungen sofort erstellen.
2. Über die genauen Vorgänge zur Prüfungsvorbereitung kann ich nichts sagen, da ich mich genau im BBiG nicht gut genug auskenne.
3. Nein, das stimmt nicht. Wenn er sie derart rausmobbt, wird er unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig für den daraus resultierenden Mehraufwand. Weiterhin verweise ich mal auf 102 BBiG Bußgeldvorschr.
4. Auch das funktioniert nicht so einfach, wie von ihm dargestellt. Wann hat sie mal mit Geld zu tun. Gibt es Protokolle? § 22 BBiG regelt die Kündigung ist recht eindeutig schau mal rein.

§ 28 ff. BBiG Eignung von Ausbildern
Er verspielt mit diesem Verhalten seine Ausbilderlizenz. Das bedeutet für ihn großen wirtschaftlichen Schaden.


BBiG = Berufsbildungsgesetz

Ansonsten geh wirklich zu einem geeigneten Anwalt, in deinem Fall ist das nicht der letzte sondern der erste Schritt.


P.S.: Ich studiere im letzten Semester Wirtschaftsrecht und habe Arbeitsrecht mit 1,7 beendet (falls du Fragen zur Kompetenz hast).

JesusFreak_83
2008-11-27, 21:31:21
Mit "Weiterbeschäftigung" meinte ich natürlich nicht die Zeit nach der Ausbildung sondern die Ausbildung direkt. Das Problem beim Wechseln ist, dass der neue Ausbilder die Prüfung zahlen muss was ca. 8K € sind. Und das wird kaum einer für 3/4 Jahre arbeiten tun. D. h. die Kosten bleiben bei uns liegen. Oder liege ich da falsch?

Wir werden morgen zu unserem Anwalt gehen und uns beraten lassen. Meine Frau beißt sich jetzt durch die Ausbildung durch. Danach wir gegen den Chef geklagt, WKD, Agentur für Arbeit (Schwarzarbeit), HWK, das volle Programm. Irgendwer wird ihm ans Bein pissen.

Uzundiz
2008-11-27, 22:44:40
... Agentur für Arbeit (Schwarzarbeit)....

macht der sowas wirklich? sowas kann ich gar nicht ab, ich hätte dies schon längst gepetzt (natürlich anonym) :down:

tatarus
2008-11-28, 01:00:58
Geh zum Anwalt. Mit der Art von Mobbing und Diskriminierung gibts aber mal richtig Kohle beim Arbeitsgericht (übrigens gibts auch kostenlose Rechtsberatung beim Arbeitsgericht). Wahrscheinlich sogar Schmerzensgeld und ausbilden wird der Betrieb erst mal auch nicht mehr dürfen. Ziemlich mutig der Chef.

Normalerweise ekelt man Arbeitnehmer etwas subtiler raus, um wenigstens vor Gericht bei der Kündigung nicht so schlecht wegzukommen. Verlieren tut man normalerweise sowieso.

Laz-Y
2008-11-28, 01:31:15
Naja, aufpassen. Ihr müsst immer schauen, dass alles auch beweißbar ist. Wie sieht es aus, wenn der Chef alles abstreitet?

MarcWessels
2008-11-28, 02:45:56
Ab zum Anwalt! Mein Personalchef im Ausbildungsbetrieb musste damals alle Abmahnungen aus meiner Akte streichen, weil alle gänzlich unberechtigt gewesen waren und meine fristlose Kündigung zurücknehmen. :)

Übrigens sehr erfreulich, dass Deine Frau ihrre Rechte kennt und sie auch durchzusetzen vermag - solche Angestellten sind ja heutzutage leider in der Minderheit und lassen sich stattdessen ausbeuten ohne Ende (14Std.-Tage und ähnliche Scherze).

Annator
2008-11-29, 00:01:03
Naja, aufpassen. Ihr müsst immer schauen, dass alles auch beweißbar ist. Wie sieht es aus, wenn der Chef alles abstreitet?

Völlig egal bei Rechtsschutz.
So wird wenigstes versucht gegen solche Leute vor zu gehen. Ich denke da auch an die armen Azubis die später dort versuchen eine Ausbildung abzuschließen. Da passieren Dinge da macht jeder normale Mensch nur große Augen.