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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : was regelt die Anbringung von Außensteckdosen (Verordnung, Paragraph etc..)?


mf_2
2008-11-28, 21:22:05
Hallo zusammen,

ich bin vor kurzem in eine Wohnung gezogen. Diese hat einen kleinen Balkon mit einer Außensteckdose, bei welcher die Schutzklappe fehlt. Nun wurde mir gesagt, dass die Versicherung Schäden durch diese Steckdose nicht zahlt, wenn diese Klappe fehlt. Da ich diesen Mangel auch im Übergabeprotokoll festgehalten habe, bestehte ich nun auf Nacherfüllung von Seiten meines Vermieters.
Gibt es einen Paragraph der Gebäudeverordnung oder ähnliches, der festschreibt, dass Außensteckdosen so eine Schutzklappe haben müssen?
Meine Steckdose hatte auch mal eine Klappe (so sieht es zumindest aus), aber als dann das Balkongeländer eingebaut wurde, hat man es direkt vor die (damals wohl noch vorhandene) Klappe gesetzt. Sprich da ist einfach schlampig gearbeitet worden.
Leider erreicht man meine Hausverwaltung wie mir scheint nur schriftlich (hab da schon mehrmals angerufen aber die haben keinen Anrufbeantworter oä.) daher wollte ich eben jetzt mal einen unmissverständlichen Brief formulieren und da wollte ich mich eben auf einen Paragraphen oder so beziehen können.

Gruß,
mf_2

Marscel
2008-11-28, 21:32:42
Kann ich dir nicht sagen, aber kleb die unbedingt vorübergehend von außen zu oder stell sie ab, wenn möglich.
Dass das wirklich ernst ist, hab ich vor einiger Zeit gemerkt, da war zu viel Regen oder Schnee reingekommen -> hat die ganze Sektion einer Sicherung konsequent lahm gelegt, weil es oben schon innen dampfte und zischte.

Plage
2008-11-28, 22:02:03
Aus dem Bauch heraus würde ich mal sagen, dass die auf dem Betriebsmittel (Steckdose) aufgedruckte Schutzart (IP + Zahl) eingehalten werden muss, ansonsten gehört das Teil ausgetauscht. <edit>Mit dem Fehlen der Klappe ist dies natürlich nicht mehr gegeben. ;)</edit>

Außerdem sollte mit ziemlicher Sicherheit das Ganze über ein RCD abgesichert sein, solltest du mal nachprüfen. ;) Edit: nicht sollte, sondern MUSS. ;)

Nachgucken solltest du in der DIN VDE 0100, wo genau weiß ich aber leider nicht, hab schon versucht etwas Passendes zu finden, leider ohne Erfolg.

Plage
2008-11-29, 15:40:21
Nachgucken solltest du in der DIN VDE 0100, wo genau weiß ich aber leider nicht, hab schon versucht etwas Passendes zu finden, leider ohne Erfolg.

Nach DIN VDE 0470 sollten Außensteckdosen wenigstens die Schutzart IP44 haben (erste 4: Schutz gegen direktes Berühren von: Werkzeugen und Drähten (Durchmesser ab 1 mm) und kornförmigen Fremdkörpern (Durchmesser ab 1 mm); zweite 4: Schutz gegen allseitiges Spritzwasser).

pippo
2008-11-29, 16:09:13
@ Plage

Mit IP44 hast du recht. Wenn der Deckel fehlt, entspricht die Steckdose nicht mehr IP44 und muss ausgetauscht werden. Bezüglich des RCd genießt die Steckdose Bestandsschutz. Wenn zur Zeit der Installation kein RCD vorgeschrieben war, was im Juni 2007 geändert wurde, ist kein RCD erforderlich

Plage
2008-11-29, 17:58:32
@ Plage

Mit IP44 hast du recht. Wenn der Deckel fehlt, entspricht die Steckdose nicht mehr IP44 und muss ausgetauscht werden. Bezüglich des RCd genießt die Steckdose Bestandsschutz. Wenn zur Zeit der Installation kein RCD vorgeschrieben war, was im Juni 2007 geändert wurde, ist kein RCD erforderlich
Das stimmt, aber sobald Veränderungen am Leitungssystem vorgenommen werden, müssen die aktuell geltenden Bestimmungen eingehalten werden und gegebenenfalls nachgerüstet werden.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke ein Austauschen der Steckdose dürfte bereits als "Veränderung" gelten.