mf_2
2008-11-28, 21:22:05
Hallo zusammen,
ich bin vor kurzem in eine Wohnung gezogen. Diese hat einen kleinen Balkon mit einer Außensteckdose, bei welcher die Schutzklappe fehlt. Nun wurde mir gesagt, dass die Versicherung Schäden durch diese Steckdose nicht zahlt, wenn diese Klappe fehlt. Da ich diesen Mangel auch im Übergabeprotokoll festgehalten habe, bestehte ich nun auf Nacherfüllung von Seiten meines Vermieters.
Gibt es einen Paragraph der Gebäudeverordnung oder ähnliches, der festschreibt, dass Außensteckdosen so eine Schutzklappe haben müssen?
Meine Steckdose hatte auch mal eine Klappe (so sieht es zumindest aus), aber als dann das Balkongeländer eingebaut wurde, hat man es direkt vor die (damals wohl noch vorhandene) Klappe gesetzt. Sprich da ist einfach schlampig gearbeitet worden.
Leider erreicht man meine Hausverwaltung wie mir scheint nur schriftlich (hab da schon mehrmals angerufen aber die haben keinen Anrufbeantworter oä.) daher wollte ich eben jetzt mal einen unmissverständlichen Brief formulieren und da wollte ich mich eben auf einen Paragraphen oder so beziehen können.
Gruß,
mf_2
ich bin vor kurzem in eine Wohnung gezogen. Diese hat einen kleinen Balkon mit einer Außensteckdose, bei welcher die Schutzklappe fehlt. Nun wurde mir gesagt, dass die Versicherung Schäden durch diese Steckdose nicht zahlt, wenn diese Klappe fehlt. Da ich diesen Mangel auch im Übergabeprotokoll festgehalten habe, bestehte ich nun auf Nacherfüllung von Seiten meines Vermieters.
Gibt es einen Paragraph der Gebäudeverordnung oder ähnliches, der festschreibt, dass Außensteckdosen so eine Schutzklappe haben müssen?
Meine Steckdose hatte auch mal eine Klappe (so sieht es zumindest aus), aber als dann das Balkongeländer eingebaut wurde, hat man es direkt vor die (damals wohl noch vorhandene) Klappe gesetzt. Sprich da ist einfach schlampig gearbeitet worden.
Leider erreicht man meine Hausverwaltung wie mir scheint nur schriftlich (hab da schon mehrmals angerufen aber die haben keinen Anrufbeantworter oä.) daher wollte ich eben jetzt mal einen unmissverständlichen Brief formulieren und da wollte ich mich eben auf einen Paragraphen oder so beziehen können.
Gruß,
mf_2