PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung


Panda
2008-12-04, 19:17:58
Ich habe heute einen netten Brief von einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten, die behaupten, ich hätte mir vor über 2 Jahren einen Crack für Call of Juarez runter geladen. Die wollen jetzt 500 Euro (150 Anwaltsgebühren + 350 Schadensersatz). Außerdem soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben und das alles innerhalb von 14 Tagen. Sieht alles ziemlich glaubwürdig aus. Die Kanzlei ist Schutt und Waetke aus Karlsruhe.

Was ist zu tun?

EvilOlive
2008-12-04, 19:19:17
die behaupten, ich hätte mir vor über 2 Jahren einen Crack für Call of Juarez runter geladen.

Und hast du den Crack runtergeladen?

Panda
2008-12-04, 19:21:55
Also das Spiel hatte ich definitv im Original, wenn ich da einen Crack geladen habe, dann weil ich ohne DVD spielen wollte oder weil es vielleicht nicht sauber gelaufen ist kann mich echt nicht mehr erinnern.

Popeljoe
2008-12-04, 19:23:41
Wenn du noch die Rechnung hast, sollte das kein Prob sein.

EvilOlive
2008-12-04, 19:25:22
Wenn du noch die Rechnung hast, sollte das kein Prob sein.

Nach über zwei Jahren?

EvilOlive
2008-12-04, 19:26:29
Wenn du noch die Rechnung hast, sollte das kein Prob sein.

Der Crack bleibt auch mit Rechnung eine Urheberrechtsverletzung. :wink:

Panda
2008-12-04, 19:28:20
Wenn du noch die Rechnung hast, sollte das kein Prob sein.
Hab ich nicht mehr, ist viel zu lange her. Außerdem wird ja nicht der Download sondern das Bereitstellen zum Upload abgemahnt und da ist es unerheblich ob ich das Original hatte oder nicht. :(

basti333
2008-12-04, 19:31:59
was zu tun ist?

naja, da gibt es keine eindeutige antwort. Scheust du das risiko? Würdest du ungern vor gericht oder hast du keine lust diesen ****** geld hinterher zu werfen?

erst einmal ist zu sagen:
es spielt keine rolle ob du ihn heruntergeladen hast. Die haben vmtl. nur eine IP- adresse als beweis. Die reicht eigentlich nichts aus, aber um diese ansicht bei unseren (in sachen IT-kompetenz) verblödeten gerichten durchzusetzen, müsste man wohl bis zum Bundesverfassungsgericht klagen. Natürlich kann man auch darauf spekulieren das schon ein richter in erster oder zweiter instanz eine ip-adresse als beweis ablehnt, aber dann würde wohl die kanzlei weitermachen bis zur letzten instanz.
Klar ist: Die wollen nicht vor gericht, die hoffen das alle abgemahnten zahlen, wenn sie sich die sonst anfallenden gerichtskosten vor augen halten.

Was ich jetzt NICHT weiß: Verjähren urheberrechtsverletzungen nach 2 jahren?

Aber es gäbe noch einen weg, aber auch der ist mit risiko behaftet und er funktioniert nur, wenn du dir den anschluss mit mehreren leutenteilst: Du gehst vor gericht und die anschlussnutzer schieben sich anschließend die schuld gegenseitig in die schuhe.

Auf alle fälle würde ich dir aber rate, dich bei einer verbraucherzentrale schlau zu machen.

F5.Nuh
2008-12-04, 19:36:56
Ist ja nichts illegales wenn man ein Crack runterladet... was soll das denn für ein Scheiss sein. Ob du ihn nutzt oder nicht, das wissen die ja nicht. Wenn du es original besitzt würde ich den Breif einfach wegwerfen. :rolleyes:

Marscel
2008-12-04, 19:37:36
Was ich jetzt NICHT weiß: Verjähren urheberrechtsverletzungen nach 2 jahren?

Nein, dürfte nicht, da Verstoß mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet wird, da kann man ihn noch 5 Jahre später belangen.

Sven77
2008-12-04, 19:38:17
Mein Bruder wurde auch wegen CoJ abgemahnt, Antwort war "Wenn ihr Klagen wollt, dann klagt doch ihr *****". Kam dann 2x Angebote mit geringeren Mahngebühren, und irgendwann nichts mehr.. soll kein Tip sein, aber ein kleiner Erfahrungsbericht.

MatzeG
2008-12-04, 19:48:02
Also das Spiel hatte ich definitv im Original, wenn ich da einen Crack geladen habe, dann weil ich ohne DVD spielen wollte oder weil es vielleicht nicht sauber gelaufen ist kann mich echt nicht mehr erinnern.

http://www.google.de/search?hl=de&q=Schutt+und+Waetke+abmahnung&btnG=Google-Suche&meta=

Panda
2008-12-04, 19:49:24
Was mich wundert: Warum kommen die jetzt nach zwei Jahren erst an?

fdk
2008-12-04, 19:57:40
Nein, dürfte nicht, da Verstoß mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet wird, da kann man ihn noch 5 Jahre später belangen.
Die Abmahnung geht nach Zivilrecht und hat mit Strafrecht nix zu tun. Wenn du wg. eines Urheberrechtsverstoßes angeklagt bist bekommst du Post vom Staatsanwalt, nicht von Kanzlei Hinz&Kunz :|.

Die kommen nun damit an weil sie gerade Luft haben, und evtl. nicht neueres abzumahnen gibt. Vlt. leeren sie auch noch die Karteileichen bevor der fliegende Gerichtsstand abgeschafft wird.

derwalde
2008-12-04, 20:00:07
http://www.google.de/search?hl=de&q=Schutt+und+Waetke+abmahnung&btnG=Google-Suche&meta=

übel....

basti333
2008-12-04, 20:08:51
ach, ganz vergessen: kam das per einschreiben oder normaler post?

wenn zweites der fall wäre, würde ich den brief erstmal bei seite legen, das hat null rechtsgültigkeit...

Panda
2008-12-04, 21:06:50
Das kam nicht per Einschreiben.

Übel ist natürlich, wenn man sich kontinuierlich irgendwelches Zeug runterlädt, kann man sich ja offensichtlich nie sicher sein, dass da Jahre später noch ein Abmahnschreiben kommt. Gibts da eigentlich Verjährungsfristen?

Pennywise
2008-12-04, 21:23:03
Lag eine Vollmacht möglichst im Original dabei?

http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung

http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Ein-dummer-Fehler-entwertet-diese-Abmahnung/forum-28171/msg-1629544/read/

Wenn nein, änderst Du die Unterlassungserklärung ab mit dem ergänzenden Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" möglichst detailliert auf den Vorgang zusammenfassen und nicht zu allgemein gehalten, und schickst die ab. Der Anwalt müsste Dir dann eine neue Abmahnung schicken, da Du die Unterlassungserklärung aber schon abgegeben hast, kann er das nicht mehr. Es besteht keine Dringlichkeit mehr. Er hat dann zwar die Unterlassungserklärung von Dir, in der Du aber nur bestätigst solch ein Vergehen zukünftig nicht zu begehen. Die Gebühren kann er sich dann in die Haare schmieren.

Das ist nur ein Tipp von einem Rechtslaien und ohne Gewähr. Im Zweifel würde ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen.

basti333
2008-12-04, 21:25:03
Das kam nicht per Einschreiben.

Übel ist natürlich, wenn man sich kontinuierlich irgendwelches Zeug runterlädt, kann man sich ja offensichtlich nie sicher sein, dass da Jahre später noch ein Abmahnschreiben kommt. Gibts da eigentlich Verjährungsfristen?



Wenn du etwas legales runterlädst und du denkst eine abmahnfirma könnte es mit etwas verbotenen verwechseln (;)), beachte ein paar dinge:
Wenn möglich kein P2P, sondern direktes runterladen
Wenn es P2P sein muss, benutze ausländische seiten und/oder mach es außerhalb der geschäftzeiten. Die IP-Adressen werden von den abmahn-heinis manuel erfasst, ich denke die werden da weder nachts noch am wochenende leute sitzen haben (dann müsste man ja unnötig zuschläge zahlen).

Schiller
2008-12-04, 21:34:01
Die Daten werden schon lange nicht mehr manuell erfasst. Mittlerweile gibt es auch Software, die P2P-Netzwerke durchsucht und automatisch nach vorgegebenen Parametern IPs etc. loggt. Berühmt dadurch/dafür: Logistep

BTW: http://board.gulli.com/search.php?searchid=16493485

basti333
2008-12-04, 21:38:26
Die Daten werden schon lange nicht mehr manuell erfasst. Mittlerweile gibt es auch Software, die P2P-Netzwerke durchsucht und automatisch nach vorgegebenen Parametern IPs etc. loggt. Berühmt dadurch/dafür: Logistep

BTW: http://board.gulli.com/search.php?searchid=16493485

Naja, ist die frage ob das wirklich von der anwaltfirma gemacht wird und wenn wäre es für mich nur ein grund mehr den ganzen mist anzufechten


btw.: bei gulli kann man nicht gastlesen ;)

BlackBirdSR
2008-12-04, 21:41:04
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/

hilft auch bei anderen Sachen. Bei mir z.B die angebliche (kostenpflichtige) Anmeldung bei Dubai-Diensten wie Führerscheincheck.com etc.

Schiller
2008-12-04, 21:41:12
btw.: bei gulli kann man nicht gastlesen ;)
Konnte ich schon. :confused:

Panda
2008-12-04, 22:17:29
Wie ist denn das eigentlich mit TV-Serien? Ist da der Download auch ilegal?

basti333
2008-12-04, 22:22:01
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/


woow, wie man sich so irren kann:

- Eine Abmahnung muss NICHT als einschreiben zugestellt werden
- der Abgemahnte MUSS auf eine abmahnung reagieren


Die beiden punkte sind mir neu, schon interessant, aber auch schön zu lesen ist, dass man seine eigene unterlassungserklärung abgeben kann und bei dieser auf gebühren verzichten kann. Wenn ich das richtig verstehe, müsste der anwalt seine kosten dann vor einem zivilgericht geltend machen, was aber eher unwahrscheinlich ist :smile:

basti333
2008-12-04, 22:24:51
Wie ist denn das eigentlich mit TV-Serien? Ist da der Download auch ilegal?

Ja, alles was urheberrechtlich geschützt ist (Spiele, Bilder, Filme, Serien, gemälde, Bücher, Zeitschriften). Wobei es nie um den Download geht (deswegen sind seiten wie rapidshare beim downloaden auch so sicher), sondern immer um das verbreiten, also uploaden. Allerdings ist mir noch kein fall bekannt in dem ein Sender oder eine produktionsfirma gegen das verbeiten ihrer serien vorgegangen sind.

Leonidas
2008-12-07, 19:42:29
Der Crack bleibt auch mit Rechnung eine Urheberrechtsverletzung. :wink:


Möglicherweise. Aber es kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn man ein Original besitzt. Siehe ich und HL2, was ich seinerzeit auch ohne Steam gespielt habe, dennoch aber (sogar zwei) Originale besitze.


Korrekt ist aber, daß wenn sie auf Upload plädieren, daß es dann immer eine Urheberrechtsverletzung mit korrekter Schadensersatzforderung ist.

Haarmann
2008-12-07, 19:57:58
Panda

Am Crack selbst hat die Firme eh keine Urheberrechte - den hat sie kaum selbst erstellt - sie kann bestenfalls die Cracker verklagen - was ohnehin brotlos ist.

Falls die Rechnung hast und die sogar 2 Jahre alt wäre. dann einfach ne Kopie von schicken, ne Rechnug für die Kopie und den Brief von 20€ beilegen und nen Einzahlungsfetzen (weiss ned wie das in der BRD heisst) - ab an die Kanzlei mit.
Ansonsten Kopie von CD und Hülle und siehe Oben.

LuckyLuke2k
2008-12-07, 20:03:33
Bitte nimm dir einen Anwalt!

Der ist auch nicht allzu teuer und kann dich in deinem speziellen Fall mit Sicherheit kompetenter beraten als hier einige "Erfahrungsberichte".

Case Law gibt es nämlich in D nicht.

Als kleiner Tipp, falls du in der Nähe von Bonn wohnst:
http://www.kanzlei-brenner.de/anwalt.htm
Der betreut bei uns einige Vorlesungen IT Recht an der FH,
kennst sich also ganz gut in der Thematik aus.


Schönen Gruß

Panda
2008-12-07, 20:29:17
Um mal den aktuellen Stand durchzugeben und damit der eine oder andere evtl. von meinen "Erfahrungen" profitieren kann: Ich habe mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen, der Experte für Medienrecht ist und einige Erfahrungen auf dem Gebiet hat, auch mit der Kanzlei, die mich abgemahnt hat. Ich will das jetzt nicht in allen Einzelheiten schildern, im Ergebnis sieht das so aus:

Ich habe eigentlich 4 Möglichkeiten:
1. Ich bezahle die 500,-, unterschreibe die Unterlassungserklärung und habe mit 99%er Wahrscheinlichkeit Ruhe
2. Ich bezahle einen Teil, unterschreibe die Unterlassungserklärung und habe mit 50%er Wahrscheinlichkeit Ruhe
3. Ich bezahle gar nichts, unterschreibe die Unterlassungserklärung und habe mit höchstens 20 bis 30%er Wahrscheinlichkeit Ruhe
4. Ich mache gar nichts und lande vor Gericht

wobei ich bei Variante 2 und 3 auf jeden Fall einen Anwalt brauche, der mit der Gegenseite kommuniziert und der kostet mich 350.- netto.

Jetzt werd ich morgen mal bei meiner Rechtschutz-Versicherung anrufen, ob die da was übernehmen, wenn nicht, tendiere ich zu Variante 1.

basti333
2008-12-07, 20:39:25
Um mal den aktuellen Stand durchzugeben und damit der eine oder andere evtl. von meinen "Erfahrungen" profitieren kann: Ich habe mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen, der Experte für Medienrecht ist und einige Erfahrungen auf dem Gebiet hat, auch mit der Kanzlei, die mich abgemahnt hat. Ich will das jetzt nicht in allen Einzelheiten schildern, im Ergebnis sieht das so aus:

Ich habe eigentlich 4 Möglichkeiten:
1. Ich bezahle die 500,-, unterschreibe die Unterlassungserklärung und habe mit 99%er Wahrscheinlichkeit Ruhe
2. Ich bezahle einen Teil, unterschreibe die Unterlassungserklärung und habe mit 50%er Wahrscheinlichkeit Ruhe
3. Ich bezahle gar nichts, unterschreibe die Unterlassungserklärung und habe mit höchstens 20 bis 30%er Wahrscheinlichkeit Ruhe
4. Ich mache gar nichts und lande vor Gericht

wobei ich bei Variante 2 und 3 auf jeden Fall einen Anwalt brauche, der mit der Gegenseite kommuniziert und der kostet mich 350.- netto.

Jetzt werd ich morgen mal bei meiner Rechtschutz-Versicherung anrufen, ob die da was übernehmen, wenn nicht, tendiere ich zu Variante 1.

variante 1 ist imo die dümmste, wenn du 100% sicher sein willst und dafür auch bezahlen würdest, setz dich mit der Kanzlei in verbindung und handel den betrag herunter. Die halsabschneider sind NUR aufs schnelle geld aus, wenn du denen erzählst du bist gerade knapp bei kasse und willst aber trozdme keinen ärger und kannst 200€ zusammenkratzen, werden die höchstwahrscheinlich ja sagen. Am besten alles schriftlich kommunizieren.

Und außerdem unterschreibe NICHT, NIEMALS und unter keinen umständen die beigelegte unterlassungserkärung...

MarcWessels
2008-12-07, 20:44:10
Die Daten werden schon lange nicht mehr manuell erfasst. Mittlerweile gibt es auch Software, die P2P-Netzwerke durchsucht und automatisch nach vorgegebenen Parametern IPs etc. loggt. Berühmt dadurch/dafür: LogistepWohl eher berüchtigt. ;)

Gab' doch Anfang des Jahres auch ein oder zwei Urteile, in denen die Richter zum Ausdruck brachten, dass die von Logistep zusammengetragenen Daten als Beweis nicht verwertbar seien.

Panda
2008-12-07, 20:47:09
Und außerdem unterschreibe NICHT, NIEMALS und unter keinen umständen die beigelegte unterlassungserkärung...
Naja, wie gesagt, habe ich ja nun einen ausgewiesenen Experten für Medierecht an der Hand und dem habe ich das Schreiben der Gegenseite inkl. Unterlassungserklärung gefaxt und der meinte, die kann man ohne Probleme unterschreiben, also denk ich mal, ich höre lieber auf den.

Panda
2008-12-07, 20:47:50
Gab' doch Anfang des Jahres auch ein oder zwei Urteile, in denen die Richter zum Ausdruck brachten, dass die von Logistep zusammengetragenen Daten als Beweis nicht verwertbar seien.
Link?

MarcWessels
2008-12-07, 21:31:44
Wenn ich's wiederfinde, poste ich's.

Annator
2008-12-07, 22:49:06
Naja, wie gesagt, habe ich ja nun einen ausgewiesenen Experten für Medierecht an der Hand und dem habe ich das Schreiben der Gegenseite inkl. Unterlassungserklärung gefaxt und der meinte, die kann man ohne Probleme unterschreiben, also denk ich mal, ich höre lieber auf den.

Das Problem ist ja, dass man damit zugibt die Tat begangen zu haben.

Panda
2008-12-07, 22:56:59
Das Problem ist ja, dass man damit zugibt die Tat begangen zu haben.
Da die ja den Download geloggt haben, müsste ich erstmal beweisen, dass ich die Tat nicht begangen habe und das geht nur vor Gericht und da habe ich echt keinen Bock drauf. Solche Verhandlungen sind ja öffentlich und das würde hier beim hiesigen Amtsgericht verhandelt werden. Das hängt dann wochenlang öffentlich aus und jeder im Kaff kriegt das mit. Das kann ich mir schon aufgrund meines Jobs nicht leisten. Blöd, ist aber so.

Haarmann
2008-12-07, 23:07:41
Panda

Genau wegen den Leuten, die einfach bezahlen, wird auch munter solches Klopapier verschickt...

Als in der Schweiz eine Firma alle Hardwaredonglesoftware "knacken" liess, klagte der Hersteller auch - und ging vor Gericht unter wie ein Stein.

Annator
2008-12-07, 23:12:00
Da die ja den Download geloggt haben, müsste ich erstmal beweisen, dass ich die Tat nicht begangen habe und das geht nur vor Gericht und da habe ich echt keinen Bock drauf. Solche Verhandlungen sind ja öffentlich und das würde hier beim hiesigen Amtsgericht verhandelt werden. Das hängt dann wochenlang öffentlich aus und jeder im Kaff kriegt das mit. Das kann ich mir schon aufgrund meines Jobs nicht leisten. Blöd, ist aber so.

Ja gut ist dein Geld. Wobei ich wirklich nicht davon ausgehe, dass die vor Gericht gehen.

Zephyroth
2008-12-08, 00:59:42
Nur eine absolut naive Frage.....

Seit wann ist das herunterladen einen Cracks abmahnwürdig? Können die beweisen das ich damit eine Urheberechtsverletzung (sprich das Spiel gecrackt) begangen habe?

Ich meine hier wird Geld verlangt für den download einer nicht urheberrechtlich geschützten Software (dem Crack).

Ich meine, was ist das für eine verkehrte Welt? Ich habe auch einen Bogen (so ein Ding zum schießen) gekauft, dennoch kann mich niemand wegen Mordes verklagen, nur weil ich die Möglichkeit dazu hätte! Nach meinem Verständnis ist ein herumliegernder Crack nämlich nicht mehr. Es besteht die potentielle Möglichkeit das Spiel zu cracken. Der Download und die Anwendung sind zwei Paar Schuhe....

Grüße,
Zeph

0815
2008-12-08, 02:32:16
das sind alles schwarze schafe die im internet nach urheberrechtsverletzungen suchen.
ich war auch mal vor ein paar jahren opfer durch so eine kanzlei, da ging es um einen blöden cpu kühler big typhoon von thermaltake, den ich bei ebay gebraucht verkauft hatte.
da hatte die firma typhoon anubis über ne kanzlei geklagt und da sollte ich was mit 6000 euro zahlen und eine unterlassungserklärung unterschreiben und kam auch per einschreiben zu mir.
statt das die firma typhoon anubis den hersteller verklagt wurden erstmal alle klein pc laden und private leute abgemahnt.
solche kanzlein sind schwarze schafe, die im internet nur nach solchen sachen suchen, da sie sonst kein einkommen haben, ist schnellverdientes geld für eine kanlei, im internet bißchen suchen, standardbrief aufsetzen und abschicken, der betreffende zahlt und die kanzlei hat für paar minuten arbeit gutes geld gemacht.

@panda, wenn das bei dir nicht per einschreiben kam, einfach nicht drauf reagieren.

Stormtrooper
2008-12-08, 06:47:17
Seit wann ist das herunterladen einen Cracks abmahnwürdig? Können die beweisen das ich damit eine Urheberechtsverletzung (sprich das Spiel gecrackt) begangen habe?


Du hast da einen Gedankenfehler.
Die EXE Datei ist genauso Urheberrechtlich geschützt wie das ganze Spiel.
Dadurch, daß bei einem Crack die Original Exe gegen eine manipulierte Exe ausgetauscht wird ist das verboten, denn die manipulierte Exe wird vom Original kopiert und ein paar Zeilen dazu oder weggenommen.
Somit ist die Verbreitung verboten, daß hat erstmal gar nichts mit dem Spiel selbst zu tun.

[dzp]Viper
2008-12-08, 07:16:08
Ich denke das wird dir wirklich weiterhelfen

Abmahnung durch Schutt Waetke Rechtsanwälte

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing) durch Schutt Waetke Rechtsanwälte bei illegalem Download und Anbieten von Computerspielen im P2P-Netzwerk

http://www.ra-weiner.de/5336819a0212d6e01/5336819a3513c9801/index.html

P.S. Ich habe das Gefühl, dass dein Anwalt dich nur "abwimmeln" will... Dein Anwalt macht es sich nämlich sehr sehr einfach.....

Kuhlsdonner
2008-12-08, 10:20:47
Um mal den aktuellen Stand durchzugeben und damit der eine oder andere evtl. von meinen "Erfahrungen" profitieren kann: Ich habe mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen, der Experte für Medienrecht ist und einige Erfahrungen auf dem Gebiet hat, auch mit der Kanzlei, die mich abgemahnt hat. Ich will das jetzt nicht in allen Einzelheiten schildern, im Ergebnis sieht das so aus:

Ich habe eigentlich 4 Möglichkeiten:
1. Ich bezahle die 500,-, unterschreibe die Unterlassungserklärung und habe mit 99%er Wahrscheinlichkeit Ruhe
2. Ich bezahle einen Teil, unterschreibe die Unterlassungserklärung und habe mit 50%er Wahrscheinlichkeit Ruhe
3. Ich bezahle gar nichts, unterschreibe die Unterlassungserklärung und habe mit höchstens 20 bis 30%er Wahrscheinlichkeit Ruhe
4. Ich mache gar nichts und lande vor Gericht

wobei ich bei Variante 2 und 3 auf jeden Fall einen Anwalt brauche, der mit der Gegenseite kommuniziert und der kostet mich 350.- netto.

Jetzt werd ich morgen mal bei meiner Rechtschutz-Versicherung anrufen, ob die da was übernehmen, wenn nicht, tendiere ich zu Variante 1.

Dein Anwalt hat leider wenig Ahnung:rolleyes:
Wie schon gepostet,bei:http://www.abmahnwahn-dreipage.de/ findest du alles was du wissen mußt und frage im Forum nach.

Philipus II
2008-12-08, 15:45:30
Bitte lese dich unbedingt auf der abmahnwahnseite und bei gulli im Forum ein.

Ich sehe folgende Möglichkeiten:

a)Du stellst dich tot.
Vorteil: Kostet nichts, macht keinen Aufwand
Nachteil: Beachtliches Risiko einer Einstweiligen Verfügung und damit hohes Kostenrisiko

b)Du zahlst alles und sendest die originale Unterlassungserklärung.
Vorteil:Du hast diesen Fall abgeschlossen.
Nachteil:Es können weitere Briefe zu anderen Fällen)kommen, die erneut Geld kosten

c)Du zahlst alles und schickst eine eigene Unterlassungserklärung
Vorteil:Wenn die UE gut formuliert ist, ist der Fall sauber abgeschlossen.

c)Du zahlst einen Teil der Summe und schickst eine abgeänderte Unterlassungserklärung
Vorteil:spart Geld

d)Du zahlst nichts und schickst eine abgeänderte Unterlassungserklärung
Vorteil:Es kostet dich abgesehen vom Porto kein Geld.Im Vergleich zu a) sinkt dein Risiko allerdings beachtlich, da selbst im (unwahrscheinlichen) Fall einer Klage (bisher noch NIE vorgekommen) dein Kostenrisiko bei unter 100€ liegt.

Ich würde auf keinen Fall die gesamte Summe zahlen.
Variante c)
Ich würde eine abgeänderte Unterlassungserklärung auf jeden Fall abgeben, um die Sache sauber abzuschließen.Ich denke, damit, dass du dieses Verhalten in Zukunft unterlässt, kannst du leben.

Variante c) kostet dich 150€.Den Schadensersatz verweigerst du mit einem Verweis auf das Urteil des LG Hamburg, bei dem ein Schadensersatzanspruch des Klägers gegenüber dem Beklagten bei der Störerhaftung verneint wurde.

Variante d) ist allerdings mein Favorit.Das statistische Risiko verklagt zu werden liegt bisher exakt bei 0,00%, da kein einziger verklagt wurde.Die Wahrscheinlichkeit, dass ausgerechnet du der erste bist, ist sehr sehr gering, aber halt trotzdem gegeben.

Bitte melde dich unbedingt in den von mir genannten Foren, denn du hast noch einen Sonderfall.Du wirst "nur" der Verbreitung eines Cracks beschuldigt.Damit ist die Lage der Abmahner hier besonders ungünstig, da ein solcher Fall noch gar nicht verhandelt wurde.Ich stecke aber in diesem Bereich nicht so drin und überlasse das daher anderen.
Durch die Sammlung von Fakten trägst du auch einen Teil dazu bei, den Wahn zu stoppen.


Edit: Ob das ganze per Einschreiben kam, ist bezüglich der Unterlassungsanspruches irrelevant.Die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht.Allerdings hat bereits eine Kanzlei bzw. der Rechteinhaber als Mandant die Verfahrenskosten für die Verfügung auferlegt bekommen obwohl der Anspruch als berechtigt anerkannt wurde, weil die Zustellung der Abmahnung nicht nachgewisen konnte.
Der Beklagte wurd somit dazu verurteilt, das Verhalten zu unterlassen, die Kosten musste aber der Rechteinhaber begleichen.

Zephyroth
2008-12-08, 18:45:03
Du hast da einen Gedankenfehler.
Die EXE Datei ist genauso Urheberrechtlich geschützt wie das ganze Spiel.
Dadurch, daß bei einem Crack die Original Exe gegen eine manipulierte Exe ausgetauscht wird ist das verboten, denn die manipulierte Exe wird vom Original kopiert und ein paar Zeilen dazu oder weggenommen.
Somit ist die Verbreitung verboten, daß hat erstmal gar nichts mit dem Spiel selbst zu tun.

Na ja, gut. Darunter verstehe ich eine gecrackte EXE, keinen Crack. Ein Crack ist für mich ein Programm, das die vorhandene EXE umpatcht, sprich verändert was gesetzeswidrig ist.

Leider war aus dem Post des TS nicht ersichtlich um welchen Typ es sich handelt.

Grüße,
Zeph

Panda
2008-12-08, 22:21:51
Lustig, da hier so auf meinem Anwalt rumgeritten wird und gleichzeitig die abmahnwahn-dreipage empfohlen wird. Den Anwalt habe ich nämlich genau da gefunden.

Ich denke, da nicht auzuschließen ist, dass es sich hier um einen gerechtfertigten Vorwurf handelt, werde ich die Anwaltsgebühren bezahlen und die UE abgeben. Den Schadensersatz bezahle ich nicht. Mal sehen, was passiert.

Philipus II
2008-12-09, 14:41:35
Vieleicht liegt das auch an deiner Wiedergabe des Gesprächs:wink:

Edit:klick mich (http://rechtmedial.de/2008/09/11/crack-fur-ein-computerspiel-und-die-tauschborse/)

Si|encer
2008-12-10, 12:03:26
Wobei es nie um den Download geht (deswegen sind seiten wie rapidshare beim downloaden auch so sicher),

Das ist afaik nun nicht mehr richtig, auch der Download ist seit kurzem nicht mehr erlaubt. War die letzten Änderung im Urheber-Recht.

Sil

[dzp]Viper
2008-12-10, 12:15:29
Vieleicht liegt das auch an deiner Wiedergabe des Gesprächs:wink:

Edit:klick mich (http://rechtmedial.de/2008/09/11/crack-fur-ein-computerspiel-und-die-tauschborse/)

Hehe sehr geil :up: