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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann muss Online-Shop liefern?


XenoX
2008-12-08, 15:38:27
Muss ein Online-Shop liefern, wenn er die Bestellbestätigung rausgeschickt hat oder kommt der Vertrag erst mit "Lieferung" zustande?

Es geht um eine Bestellung bei einem Online-Shop, wo ich mehrere Artikel bestellt habe, die offensichtlich falsch ausgepreist waren - Ca. 60 € zu günstig.

Ist der Händler zur Lieferung nach Auftrags- und Bestellbestätigung verpflichtet oder kann er wg. des Inhaltsirrtums den Kaufvertrag erfolgreich anfechten?

flatbrain
2008-12-08, 15:42:14
Muss ein Online-Shop liefern, wenn er die Bestellbestätigung rausgeschickt hat oder kommt der Vertrag erst mit "Lieferung" zustande?

Es geht um eine Bestellung bei einem Online-Shop, wo ich mehrere Artikel bestellt habe, die offensichtlich falsch ausgepreist waren - Ca. 60 € zu günstig.

Ist der Händler zur Lieferung nach Auftrags- und Bestellbestätigung verpflichtet oder kann er wg. des Inhaltsirrtums den Kaufvertrag erfolgreich anfechten?

Lies dir die AGBs durch, dort wirst du eine Klausel finden, in der sinngemäß drinsteht, dass du mit Bestellung ein Angebot abgibst, welches nicht durch die Eingangsbestätigung zu einem Vertrag wird, sondern erst durch eine Annahme des Angebotes durch den Händler...

LuckyLuke2k
2008-12-08, 15:44:35
Muss ein Online-Shop liefern, wenn er die Bestellbestätigung rausgeschickt hat oder kommt der Vertrag erst mit "Lieferung" zustande?

Es geht um eine Bestellung bei einem Online-Shop, wo ich mehrere Artikel bestellt habe, die offensichtlich falsch ausgepreist waren - Ca. 60 € zu günstig.

Ist der Händler zur Lieferung nach Auftrags- und Bestellbestätigung verpflichtet oder kann er wg. des Inhaltsirrtums den Kaufvertrag erfolgreich anfechten?

Wenn eine Bestellbestätigung versendet wurde ist ein Rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen und der Versender ist verpflichtet die Ware zu versenden.

Deswegen senden auch einige Online Shops erst vorbehaltliche einen Eingang der Bestelldaten. Hier wäre noch kein Vertrag zustande gekommen.

Gruß

Lukas

soLofox
2008-12-08, 15:46:17
ich denke, dass der vertrag erst mit der lieferung zustande kommt. denn eine bestellbestätigung kommt ja automatisch per email, das wird nicht von menschen bearbeitet afaik (jedenfalls nicht bei großen shops).

XenoX
2008-12-08, 15:50:03
ich denke, dass der vertrag erst mit der lieferung zustande kommt. denn eine bestellbestätigung kommt ja automatisch per email, das wird nicht von menschen bearbeitet afaik (jedenfalls nicht bei großen shops).

Hat sich erledigt :(

Da steht drin, dass eine Bestellbestägigung lediglich den Angebotszugang des Kunden darstellt und dieses Angebot erst durch Lieferung angenommen wird.

Noch ist die Hoffnung ja nicht gestorben - Die Storno kam noch nicht :)

_Gast
2008-12-08, 15:57:31
Wenn eine Bestellbestätigung versendet wurde ist ein Rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen und der Versender ist verpflichtet die Ware zu versenden.Die Internet-Versandfirma hatte dem Kunden zwar eine Bestellbestätigung mit den falschen Preisen zugesandt, die Auslieferung wurde aber verweigert. Wie die Richter in ihrer Urteilsbegründung betonten, stelle der Versand einer Bestellbestätigung noch keinen Kaufvertrag dar. Preise im Internet seien mit denen einer Schaufensterauslage vergleichbar und deshalb nicht verbindlich.Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2460961.htmlUnterläuft bei der Eingabe des Preises in die EDV ein Tippfehler und wird infolgedessen vom System der Angebotspreis im Online-Shop falsch angegeben, berechtigt diese fehlerhafte Eingabe von Daten gemäß § 119 Abs. 1 BGB zur Anfechtung des später zustandegekommenen Kaufvertrages. Bei Fallgestaltungen dieser Art liegt nicht lediglich ein Irrtum bei der "Erklärungsvorbereitung" vor.
...
Ein Versandunternehmen hatte auf seiner Internetseite Speichermodule angeboten, wobei die Kommastelle irrtümlich zwei Stellen nach links gerutscht war. Der Kläger bestellte 99 Stück, das Versandhaus focht den Vertrag an, der Kläger verlangte Zuhaltung des Vertrages.

Das OLG wies die Klage ab. Eine offensichtlich falsche Preisangabe im Internethandel ist für den Verkäufer rechtlich nicht bindend.
Quelle: http://www.internet4jurists.at/e-commerce/entsch2a.htm

Der §119 des BGB gilt auch im Internet:Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/274.html