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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Habe jmd. beim Autofahren den Stinkefinger gezeigt


Kira
2008-12-08, 19:09:24
...weil dieser mich vorher mit seinen Fernlichtern geblendet hat und und und... nur weil ich gewendet habe und dieser davon genervt war.

Wie auch immer... ich habe ihm aus Frust den Mittelfinger gezeigt und ich habe gesehen, wie er ein Foto mit Blitz gemacht hat.

Ich nehme an vom Kennzeichen...

was kann er nun machen?

Fritte
2008-12-08, 19:11:15
hatte er Zeugen? Beifahrer oder sowas?

Hat er dich mit Finger fotografiert?

Wenn beides nein, wieder hinlegen und weiterschlafen...

kokett
2008-12-08, 19:12:04
nix? Es steht Aussage gegen Aussage. Es sei denn, man sieht auf dem Photo wie du ihm den Mittelfinger entgegenstreckst.

Acrylsäure
2008-12-08, 19:12:41
Hat er Zeugen?

Daredevil
2008-12-08, 19:13:46
Beim fahren hat er sein Handi gezückt und ein bild gemacht? :D

Lyka
2008-12-08, 19:32:18
;D

das gibt zumindest SCHACH (y)

Azubi
2008-12-08, 19:40:18
;D

das gibt zumindest SCHACH (y)

Oh je, ich habe die blöde Manier auf der Autobahn stets das Handy vor dem Innenspiegel nach hinten zu richten wenn mal wieder einer zu dicht auffährt. Ich schieße dann auch immer ein Foto.

Aber mehr mache ich nie. Normalerweise reicht so eine Aktion damit der Hintermann gebührend Abstand hält.

mein Tip wäre......

Gar nicht weiter darüber nachdenken und sich verrückt machen. Sollte wirklich noch was kommen, kannste dir immer noch Gedanken dazu machen. Aber solange du nix weisst ....... keep cool :smile:

FireFrog
2008-12-08, 19:45:15
Beim fahren hat er sein Handi gezückt und ein bild gemacht? :D
Aber bestimmt zuerst den Motor ausgemacht:D

Hast du denn Zeugen, dass er dich bedrängt hat?

flatbrain
2008-12-08, 19:45:25
nix? Es steht Aussage gegen Aussage.

Urban legend. Es gibt im deutschen Recht kein "Aussage gegen Aussage"... Im Zweifelsfall geht es vors Gericht und da gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung für den Richter.

EL_Mariachi
2008-12-08, 19:45:31
genau... vielleicht schreibt hier im Forum sogar jemand demnächst...

"Heute hat mir so ne Kackbreze beim Autofahren den Stinkefinger gezeigt, darauf hin habe ich ein Foto von seinem Nummernschild gemacht, wie kann ich diese Pissnelke jetzt am Besten vor Gericht zerren?"

tjo, übers Internet haben sich schon so manche wieder gefunden...

Viel Glück!


:D

Mumins
2008-12-08, 20:19:44
Urban legend. Es gibt im deutschen Recht kein "Aussage gegen Aussage"... Im Zweifelsfall geht es vors Gericht und da gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung für den Richter.

So sieht es aus, wer glaubwürdiger ist gewinnt.

Marmicon
2008-12-08, 20:43:44
Was ist denn so schlimm an einem Stinkefinger? Ist das in diesem scheiß Paragraphenstaat verboten? Ich nenne sowas freie Meinungsbekundung.

flatbrain
2008-12-08, 20:47:40
Was ist denn so schlimm an einem Stinkefinger? Ist das in diesem scheiß Paragraphenstaat verboten? Ich nenne sowas freie Meinungsbekundung.

Der Staat nennt das Beleidigung.

DeusExMachina
2008-12-08, 20:49:06
jep, Beleidigungen im Straßenverkehr sind verboten. Strafen können durchaus 1000€ erreichen. Es wird höchstwarscheinlich gar nichts auf Dich zukommen, jedoch hättest Du den Lichthupenden auch einfach ignorieren können und sollen.

JaDz
2008-12-08, 21:03:30
jep, Beleidigungen im Straßenverkehr sind verboten …
Außerhalb desselben übrigens auch.;(

Kira
2008-12-08, 21:06:24
ja war ich nur leicht gestresst und dann kam der da wie ein ochse angefahren... ich wollte einfach nur normal wenden... und der macht lichthupe und hupt etc...

ich weiß, dass es falsch war und nein, er hat kein foto wo ich ihm was zeige... hat er irgendwann nachher gemacht.. wo er hinter mir her fuhr.

war ein a-klasse mercedes. denke nicht, dass das ein zivi war...

RainingBlood
2008-12-08, 21:35:33
wie, um Gottes Willen, konnte er im Bruchteil einer Sekunde sein Handy, Fotoapperat, whatever zücken, an machen, in die Richtige Richtung halten, die Auslöseverzögerung korrekt einstellen, dabei noch fahren, überhaupt mehr als einen Schatten in deinem Auto erkennen und dich fotographieren?

€: damn, ich muss erst noch lesen lernen.

Hamster
2008-12-08, 22:49:13
Urban legend. Es gibt im deutschen Recht kein "Aussage gegen Aussage"... Im Zweifelsfall geht es vors Gericht und da gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung für den Richter.

schon richtig. mit "aussagen gegen aussage" ist jedoch der umstand gemeint, dass es keine eindeutige beweislage gibt und es alleine darauf ankommt welcher partei der richter mehr glauben schenkt. und dieses urteil in diesen fällen nunmal oft einfacher hinsichtlich der strafe ausfällt.

Kira
2008-12-08, 23:22:52
dann könnte ja jeder jeden anzeigen... einfach so... und gut lügen brauchen, das wars :eek:

Hamster
2008-12-08, 23:45:34
dann könnte ja jeder jeden anzeigen... einfach so... und gut lügen brauchen, das wars :eek:

theoretisch ist das auch so. sollte allerdings nachgewiesen werden, dass man vorsätzlich gelogen hat, dann hat man noch ein paar problemchen mehr, so isses ja nicht.

kokett
2008-12-08, 23:57:56
Welche Beweisführung will ein Richter bei sowas bitte anstellen? Solange Kaaniboy nicht in der Vergangenheit durch Beleidigungen im Straßenverkehr aufgefallen und aktenkundig geworden ist, möchte ich den Richter sehen, der aufgrund einer simplen Behauptung eine dreistellige Geldstrafe verhängt.
Andersrum wird btw. auch ein Strick draus. Mit dem Handy Photos machen ist mit Sicherheit _nicht_ erlaubt, auch wenn man nur mit laufendem Motor auf der Straße steht weil jemand wendet. Somit hat der andere Typ, wenn er vor Gericht geht, seine eigene Schuld zweifelsfrei bewiesen. Die von Kaani aber nicht.

DELIUS
2008-12-09, 01:27:44
Ich bin entsetzt, dass so ein simpler "Stinkefinger" scheinbar immer noch eine so große gesellschaftliche (oder vieleicht auch strafrechtliche?) Bedeutung in unserem Jahrhundert/Jahrtausend bekommt. Was soll das?

Ein ausgestrecktes Körperteil? Na toll, dass kann ich auch mit meinem Zeigefinger, Zunge oder meinem dicken Zeh machen. Irgendwer hat mal den "Stinkefinger" als Beleidigung anerkannt. Ich verstehe das nicht. Mir ist es absolut wurscht, wenn mir eine Person einen Stinkefinger zeigt, tut mir nicht weh. Geht mir glatt am ausgestreckten Arsch vorbei.

Eine Beleidigung oder Nötigung ist für mich persönlich eine ganz andere Geschichte. Dafür bedarf es etwas mehr als ein ausgestrecktes Körperteil.

Backfire
2008-12-09, 06:39:23
Ich bin entsetzt, dass so ein simpler "Stinkefinger" scheinbar immer noch eine so große gesellschaftliche (oder vieleicht auch strafrechtliche?) Bedeutung in unserem Jahrhundert/Jahrtausend bekommt. Was soll das?

Ein ausgestrecktes Körperteil? Na toll, dass kann ich auch mit meinem Zeigefinger, Zunge oder meinem dicken Zeh machen. Irgendwer hat mal den "Stinkefinger" als Beleidigung anerkannt. Ich verstehe das nicht. Mir ist es absolut wurscht, wenn mir eine Person einen Stinkefinger zeigt, tut mir nicht weh. Geht mir glatt am ausgestreckten Arsch vorbei.

Eine Beleidigung oder Nötigung ist für mich persönlich eine ganz andere Geschichte. Dafür bedarf es etwas mehr als ein ausgestrecktes Körperteil.

genau andersrum. es ist so, und hat so zu bleiben, daß man seine mitmenschen nicht beleidigt.
@ Delius, was hälste davon, wenn ich dich, wenn du mal falsch blinkst, aus deiner dreckskarre zerre und dir dein dummes maul mit meiner faust stopfe?

nicht viel, oder?

merkste was?

Das gute A
2008-12-09, 08:18:31
Mach Dich locker @ Kaani - da passiert garantiert gar nix. Der hat im ersten Ärger das Foto gemacht, ist mir auch schon passiert sowas.

Wenn der ne Minute drüber nachdenkt, dann lässt er es schnell bleiben. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass er wegen sowas ein Gerichtsverfahren anzettelt, das ist für ihn je genauso ein riesen Aufwand und immer mit der Gefahr, dass er auf seinen Kosten sitzen bleibt, weil er nichts nachweisen kann.

Lehn dich zurück, Du hörst da garantiert nie wieder was von.

Grüße

YeOldeFerret
2008-12-09, 08:38:54
Der wird sich nicht selbst ans Bein pinkeln. Immerhin hat er dich mit der Lichthupe auch genötigt. Beides ist als jeweilige Aussage zu betrachten, es gibt ja keine Fotos der jeweiligen Tat. Nur eins von deinem Auto mit KFZ-Zeichen. Wenn er so dumm ist, dich anzuzeigen, zeige ihn wegen Nötigung und wegen Stalkens an. Kannst ja aussagen, dass er dir jeden Tag auflauert...

_Gast
2008-12-09, 08:42:14
Eine Beleidigung oder Nötigung ist für mich persönlich eine ganz andere Geschichte. Dafür bedarf es etwas mehr als ein ausgestrecktes Körperteil.Für dich persönlich ja, aber wir leben in einer Mehrheitsgesellschaft. Und wenn die Mehrheit sich durch einen ausgestreckten Mittelfinger beleidigt fühlt, dann ist das so, ob es uns gefällt oder nicht. Und das ist auch gut so.Kannst ja aussagen, dass er dir jeden Tag auflauert...Was erst einmal zu beweisen wäre. In solche Fällen ist es oft besser, den Schwanz einzuziehen und sich kleinlaut zu geben. Er hat einen Fehler gemacht, na und. Dann sollte er auch Manns genug sein, im Falle eines Falles dafür gerade zu stehen.

Luke Undtrook
2008-12-09, 13:08:35
theoretisch ist das auch so. sollte allerdings nachgewiesen werden, dass man vorsätzlich gelogen hat, dann hat man noch ein paar problemchen mehr, so isses ja nicht.
Ach so, um zu gewinnen, reicht Lügen, um die Lüge aber abzuwenden, brauchts Beweise. Unser Land wird von Hirntoten regiert.

Labberlippe
2008-12-09, 14:40:32
Hi

Einfach keinen Kopf machen und nicht ärgern.
Die wahrscheinlichkeit das er mit einen Handy ein vernünftiges Bild in Bewegung schiesst geht eh fast gegen null.
Das er dann noch einen Mittelfinger drauf hat ebenso.

Der zeigt Dich schon nicht an und wenn bekommt er sogar Ärger weil er Dich fotografiert hat.
Das wird schon im vorhinein wegen nichtigkeit abgeschmettert.

Gruss Labberlippe

Hamster
2008-12-09, 15:46:47
Ach so, um zu gewinnen, reicht Lügen, um die Lüge aber abzuwenden, brauchts Beweise. Unser Land wird von Hirntoten regiert.


da hast du die falsche schlußfolgerung getroffen. es war keine rede davon, dass der mit den besten lügen gewinnt.
nochmal darüber nachdenken bitte, und diesmal gründlicher schlußfolgern. danke.

Marodeur
2008-12-09, 16:01:18
Ich sehe hier den Stinkefinger als leichte Überreaktion auf die Nötigung des anderen. Da kanns den Puls schonmal beschleunigen. ^^

flatbrain
2008-12-09, 16:04:48
Ich sehe hier den Stinkefinger als leichte Überreaktion auf die Nötigung des anderen. Da kanns den Puls schonmal beschleunigen. ^^

Naja, wenn man durch das Wendemanöver anderen die Vorfahrt nimmt und diese zu einer Bremsung nötigt, kann ich den Lichthupenden schon verstehen, wenn er Beweise für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sichern will... Da hat ein Stinkefinger nichts zu suchen, maximal eine entschuldigende Geste.

Peleus1
2008-12-09, 16:16:54
Unser Fahrlehrer hat uns da mal ne Geschichte erzählt, für den wurds richtig teuer. 600 Euro Strafe.

BK-Morpheus
2008-12-09, 16:21:21
Wenn er das nicht auf nem Foto hat, kann er sogar Zeugen aufrufen...da passiert überhaupt nichts, ein Bekannter ist bei der Polizei und die Drängler und MIttelfinger-Zeiger bekommt man eigentlich nie dran, selbst wenn man zu zweit im Wagen war und somit einen Zeugen am Start hat.

flatbrain
2008-12-09, 16:24:36
Wenn er das nicht auf nem Foto hat, kann er sogar Zeugen aufrufen...da passiert überhaupt nichts, ein Bekannter ist bei der Polizei und die Drängler und MIttelfinger-Zeiger bekommt man eigentlich nie dran, selbst wenn man zu zweit im Wagen war und somit einen Zeugen am Start hat.

Naja, da würde ich mich nicht drauf verlassen, gibt genug gegenteilige Urteile...

_Gast
2008-12-09, 16:29:53
Wenn er das nicht auf nem Foto hat, kann er sogar Zeugen aufrufen...da passiert überhaupt nichts, ein Bekannter ist bei der Polizei und die Drängler und MIttelfinger-Zeiger bekommt man eigentlich nie dran, selbst wenn man zu zweit im Wagen war und somit einen Zeugen am Start hat.Sogar wegen einem "Stinkefinger" gegen eine Polizeikamera sind schon Leute verurteilt worden: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,82980,00.html

BK-Morpheus
2008-12-09, 16:32:34
Sogar wegen einem "Stinkefinger" gegen eine Polizeikamera sind schon Leute verurteilt worden: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,82980,00.html
Sag ich doch, es muss schon auf Foto/Video sein, damit vor Gericht was dabei rum kommt. ;)

JackBauer
2008-12-09, 16:40:13
lol wahrscheinlich hat er nur das beabsichtigt, dich nervös machen

wenns pech hast wars ein polizist :biggrin:


aber da würd ich mir keine gedanken machen, solange er nich deine gestik fotografiert hat

Gravitoss
2008-12-10, 18:43:22
Ich habe auch mal jemanden angezeigt, der mir Im Straßenverkehr den Stinkefinger gezeigt hat. Obwohl ich einen Zeugen hatte, wurde das Verfahren vom Staatsanwalt eingestellt und ich wurde auf den Privatklageweg verwiesen. Normalerweise stehe ich über solchen Dingen, aber bei dem Typ wollte ich unbedingt rausfinden was da so geht. Gewonnen habe ich auf jeden Fall, nämlich die Erkentniss, dass solche Dinge von den Staatsanwaltschaften wohl nur in Ausnahmefällen verfolgt werden. Falls mir mal der Finger ausrutschen sollte, weiß ich ja was mir blüht...