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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lohnsteuerjahresausgleich - Frage(n)


Das gute A
2008-12-09, 08:14:03
Hallo zusammen,

ein Lohnsteuerjahresausgleich soll Anfang des kommenden Jahres gemacht werden. Ich habe aber keinen Plan, wer den macht (macht das der AG selbst oder mache ich den? Soweit mir bekannt, muss ich den machen, oder?).

Folgende Situation mit relativ exakten Zahlen:

Januar - Juni '08: 1800 Euro brutto / mtl. in Steuerklasse I
+ Einmalige Sonderzahlung von 15.000 Euro in Januar '08

Juli - Dezember '08: 2500 Euro brutto / mtl. in Steuerklasse III (seit 28.06.08)

So... nun habe ich ja zunächst "zuviel" Lohnsteuer abgedrückt bis Juli '08, da ja die Steuerklassenänderung rückwirkend gilt. Zudem die dicke Sonderzahlung im Januar.

Wie schaut das aus, sollte ich den Lohnsteuerjahresausgleich machen und was kann ich so in etwa erwarten?

Habe erst nächste Woche einen Termin mit einer Bekannten, die Steuerfachangestellte ist und sich damit auskennt, wollte mich aber vorher gern selber informieren.

Grüße und danke im Voraus :-)
euer A

new_vision
2008-12-09, 08:39:54
Die Steuerklassenänderung wirkt NICHT rückwirkend. Was rückwirkend ist, ist die Möglichkeit, zusammen zu veranlagen, also nach der Splittingtabelle besteuert zu werden.

YeOldeFerret
2008-12-09, 08:47:05
War die Sonderzahlung im januar versteuert? Wegen der hohen Sonderzahlung ist es schwer zu sagen, ob du dann noch was rausbekomst. Das hebt ja dein Jahreseinkommen nochmal immens an. Und die ersten 6 Monate hast du ja weniger Steuern gezahlt, da du ja etwas weniger verdient hast.

Aber es gibt auch noch viele Faktoren, die da reinspielen, die du nicht genannt hast. werbungskosten, Pendlerpauschalen usw...

Aber deine Steuerfachangestellte wird dir schon nähere Auskunft geben. Rein vom Gefühl her und vom pauschalen Betrachten der zahlen würde ich nicht von allzuviel Rückzahlung vom Staat ausgehen...

Das gute A
2008-12-09, 08:51:03
War die Sonderzahlung im januar versteuert? Wegen der hohen Sonderzahlung ist es schwer zu sagen, ob du dann noch was rausbekomst. Das hebt ja dein Jahreseinkommen nochmal immens an. Und die ersten 6 Monate hast du ja weniger Steuern gezahlt, da du ja etwas weniger verdient hast.

Aber es gibt auch noch viele Faktoren, die da reinspielen, die du nicht genannt hast. werbungskosten, Pendlerpauschalen usw...

Aber deine Steuerfachangestellte wird dir schon nähere Auskunft geben. Rein vom Gefühl her und vom pauschalen Betrachten der zahlen würde ich nicht von allzuviel Rückzahlung vom Staat ausgehen...

Die Sonderzahlung wurde versteuert, ja. Und ich habe da sicher nicht unbedingt weniger Steuer in den ersten Monaten gezahlt, da ich da in der ungünstigeren Steuerklasse war (Abzüge in etwa gleich dann wie aktuell in Klasse III bei höherem Grundgehalt).

Wie rechnet sich das dann? Ich dachte, man könnte das halbwegs selbst berechnen...

Ach ja, Thema gemeinsame Veranlagung: Meine Frau hat seit Januar nicht mehr gearbeitet (Schwangerschaft), da dürfte es doch dann aufgrund der immensen Gehaltsunterschiede (sie nichts ausser ALG1) wiederum steuerlich sehr sehr vorteilhaft sein, die Einkommensteuererklärung abzugeben?

Grüße

Das gute A
2008-12-09, 09:00:40
Habe gerade mal mit dem Veranlagungsrechner geschaut:

Ergebnis

Steuern zusammen veranlagt 7.267,29 Euro
Steuern getrennt veranlagt 10.356,51 Euro
Ersparnis bei Zusammenveranlagung 3.089,22 Euro

Detailrechnung

Zusammen
veranlagt Getrennt
veranlagt
Einkommensteuer 6.346,98 Euro 9.044,99 Euro
Solidaritätszuschlag 349,08 Euro 497,47 Euro
Kirchensteuer 571,23 Euro 814,05 Euro
Summe 7.267,29 Euro 10.356,51 Euro



So wie ich das lese, lohnt sich das also, eine gemeinsame Veranlagung zu machen?

Armaq
2008-12-09, 09:57:57
Ja, der maximal einsparbare Betrag liegt dabei auf Höhe der Grundfreigrenze von 7664€. Je weiter die Einkommen auseinander liegen, desto mehr kann man sparen. Aber niemals mehr als 7664€. :)

§ 32a EStG

(wenn man zB Kindergeld bekommt, dann muss man den Betrag natürlich abziehen 155*12=1860)

Aber auf alle Einzelheiten der Einkommensermittlung möchte ich eigentlich nicht eingehen.

Das gute A
2008-12-09, 09:59:26
Ja, der maximal einsparbare Betrag liegt dabei auf Höhe der Grundfreigrenze von 7664€. Je weiter die Einkommen auseinander liegen, desto mehr kann man sparen. Aber niemals mehr als 7664€. :)

§ 32a EStG

(wenn man zB Kindergeld bekommt, dann muss man den Betrag natürlich abziehen 155*12=1860)

Aber auf alle Einzelheiten der Einkommensermittlung möchte ich eigentlich nicht eingehen.

Danke dir - sollst Du auch gar nicht :), das reicht schon. Werde ja eh mit der Steuerfrau mal quatschen in der kommenden Woche.

Grüße

Armaq
2008-12-09, 10:35:21
Danke dir - sollst Du auch gar nicht :), das reicht schon. Werde ja eh mit der Steuerfrau mal quatschen in der kommenden Woche.

Grüße

Wenn du dir §32a Absatz 5 durchliest kannst du selbst ganz einfach ermitteln, wieviel du sparst. Ich mach mal ne Bsp.Rechnung, dann kann ich das Thema mal wiederholen.

Splitting

Summe d. Einkünfte (ergibt sich aus den versch. Einkunftsarten)

Mann 60000
Frau 25000 (halbtags damit keiner schreit)

85000 / 2 = 42500 Splitting

42500 -12739 = 29761 -> (228,74 x z + 2397) * z + 989 = 10148,70*2 (x2 damit die Ehegatten dabei sind) = 20297,4

EINZELN
wenn du nur die 60000 von Mann zugrunde legst wäre es übrigens 0,42*60000-7916 = 17284

Frau
gleiche wie bei Splitting nur ohne Verdopplung

25000-12739=12261
(228,74 x z +2397) *z + 989 = 4271,83
z = 1,2261

z = ein Zehntausendestel des 12739 übersteigenden Betrags auf volle € gerundet.

VERGLEICH = 21555,83 gegenüber 20297,40

Du siehst also, das man nicht wirklich viel spart. Je größer allerdings die Lücke, desto besser.
Ich will es mal steuerpolitisch ausdrücken, Großverdiener mit Mutti am Herd sollten was davon haben.

Das gute A
2008-12-09, 10:44:26
Uff, danke Dir. Was ich oben berechnet hatte, stimmt schon dann... Die Ersparnis läge bei über 3000 Euro, siehe meine Berechnung?

Habe für diese Berechnung die exakten Zahlen zugrunde gelegt, Verdienst von mir und "Einkommen" (ALG1 seit Januar) meiner Frau.

Heißt das, dass ich im günstigsten Fall ca. 3000 Euro Rückzahlung erhalte?

Grüße

Armaq
2008-12-09, 11:48:59
Ja. Ich habe gerade keine Ahnung, wie ALG1 im EStG gewertet wird und ob da ne Anrechnung passiert. Sollte aber eigentlich gemäß dem Nettoprinzip überhaupt nicht der Fall sein.

Damit wärst du schon ziemlich sicher, dass 3k€ zurück wandern.