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XenoX
2008-12-09, 18:37:42
editiert ;)

XenoX
2008-12-09, 18:39:22
...

jtkirk67
2008-12-09, 18:43:49
4 Stück, aber 5 standen zum Verkauf?

Philipus II
2008-12-09, 18:43:49
1.Wie kann man nur PayPal nutzen?
2.Wie kann man nur bei PayPal versenden, bevor das Geld auf dem eigenen Bankkonto ist?
(Das PayPal Konto dann nicht nutzen für einige Zeit...)
3.Wie kann man nur mehr als 5 Minuten Geld auf PayPal lassen?
4.Wenn PayPal dein Geld einbehält ist der Käufer (grundsätzlich) immernoch zahlungspflichtig->Mahnung, Mahnbescheid, Klage.
Eine Beschwerde bei PayPal ist kein Hinweis auf einen Mangel der Lieferung.

LuckyLuke2k
2008-12-09, 18:45:26
Bei genauem durchlesen merkt man es natürlich.

Aber ich dachte am Anfang auch das du alle 4 auf einmal verkaufen willst.

Wieso hast du nicht 1 Gb Ram als Überschrift gewählt und dann 4 Stück bei der Anzahl eingetragen?

Das wär deutlich gewesen.

Ich hätte bekannten, die darauf "rein gefallen" wären, auch geraten vom Verkauf zurück zu treten.

Gruß

Marodeur
2008-12-09, 18:45:34
Wobei ich ehrlich gesagt nicht verstehe warum man die Überschrift einer Auktion unbedingt missverständlich gestalten muss wo man doch eh weis wie oft Leute drauf reinfallen. :rolleyes:

darph
2008-12-09, 18:45:47
Wenn du vier mal einen Riegel anbietest, darphst du natürlich nicht in den Auktionstext reinschreiben "4x1". Im Metadatenbereich steht:
Menge: X von 5 verfügbar
Mit dieser Zahl wird multipliziert, was auch immer im Auktionstext drin steht.

[x] Selbst schuld, wenn du nicht in der Lage bist, ordentliche Beschreibungen zu erstellen. Es ist nicht die Aufgabe des Käufers, zu erraten, was du gemeint haben könntest. So wie das da steht hast du 5 Sätze zu je 4 Riegeln à 1 GB verkauft.

XenoX
2008-12-09, 18:45:53
4 Stück, aber 5 standen zum Verkauf?

Ja, weil der 1. Käufer vom Kauf zurückgetreten ist, hatte ihn nach der Auktion darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um 1x1gb handelt.

Die Ebaygebühren habe ich nicht erstattet bekommen und konnte es nicht "wiedereinstellen" da SK-Artikel.

Musste somit die Angebotsmenge auf 5 hochsetzen. :(

Der Sandmann
2008-12-09, 18:46:35
Also ganz unschuldig bist du nicht.

Oben steht halt 4*1GB Speicher.

Unten dann als Ergänzung das man nur einen Riegel ersteigert.

In einem fall wie deinem. Wo du einen Artikel 4 mal anbietest würde ich den Auktionstext auch so formulieren das er sich auf einen Artikel bezieht.

noid
2008-12-09, 18:46:45
4 Stück, aber 5 standen zum Verkauf?

Das finde ich verwirrend. Wenn 5 Stk verkauft würden und 5 zum verkauf ständen, dann würde ich das auch als "deppenalarm" betrachten.

Unglücklich. Ich würde sagen: haben wir was gelernt. Mir persönlich würde es zawr auffallen, würde mich aber schon veralbert fühlen, weil ich ja auch nicht bei alternate 3000 Karten bestelle, nur weil die so viele auf Lager haben. Nicht?

Grey
2008-12-09, 18:46:58
Wenn du vier mal einen Riegel anbietest, darphst du natürlich nicht in den Auktionstext reinschreiben "4x1". Im Metadatenbereich steht:

Mit dieser Zahl wird multipliziert, was auch immer im Auktionstext drin steht.

[x] Selbst schuld, wenn du nicht in der Lage bist, ordentliche Beschreibungen zu erstellen. Es ist nicht die Aufgabe des Käufers, zu erraten, was du gemeint haben könntest. So wie das da steht hast du 5 Sätze zu je 4 Riegeln à 1 GB verkauft.

So sieht es aus... keinen Grund zur Klage.

XenoX
2008-12-09, 18:47:32
Wobei ich ehrlich gesagt nicht verstehe warum man die Überschrift einer Auktion unbedingt missverständlich gestalten muss wo man doch eh weis wie oft Leute drauf reinfallen. :rolleyes:

Die ist tatsächlich etwas missverständlich gewählt, aber die Hinweise hätten doch lange müssen - Aber offensichtlich nicht.

Marodeur
2008-12-09, 18:50:16
Nö, reicht heutzutage nicht. ;)

BBB
2008-12-09, 18:51:49
Hätte schon, trotzdem ist mit so einer Überschrift der Ärger vorprogrammiert.

Wenn ein Händler bei ebay 39 Laptops verkauft, schreibt er doch auch nicht in den Artikelnamen rein "39 Laptops". Interessiert doch niemand wieviel Teile man verkauft.

soLofox
2008-12-09, 18:53:17
naja, finde das alles auch etwas ungünstig ausgedrückt, wenn man sich etwas auskennt sieht man natürlich, dass man 5 x 1 modul kaufen kann.

aber verstehe auch nicht warum du es oben nicht noch einmal geschrieben hast, direkt am anfang. nicht jeder ebay-w*ch*er liest sich alles durch, klingt hohl, ist auch so.

damit musst du bei ebay eben rechnen, da treiben sich ne menge vollpfeifen rum.

Eco
2008-12-09, 18:55:44
[x] Selbst schuld, wenn du nicht in der Lage bist, ordentliche Beschreibungen zu erstellen. Es ist nicht die Aufgabe des Käufers, zu erraten, was du gemeint haben könntest. So wie das da steht hast du 5 Sätze zu je 4 Riegeln à 1 GB verkauft.
Selbst schuld würde ich nicht sagen, Mitschuld finde ich angemessener. Schließlich steht im Angebotstext zwei Mal in roter, fetter Schrift, dass es sich nur um einen Riegel handelt.
Nichtsdestotrotz ist der Angebotstitel sehr unglücklich gewählt.

pippo
2008-12-09, 18:55:44
Ums mal kurz zu machen: Dass der 1. Verkäufer zurückgetreten ist, hast du dir selbst zuzuschreiben. Für mich macht das den Eindruck, als hättest du ein paar Leute abzocken wollen.

Nachdem du jedoch den Text eingestellt hast, sollte die Sache klar sein und es hat sich keiner zu beschweren. Wer zu dumm zum lesen ist, der ist selber schuld.

jtkirk67
2008-12-09, 18:58:06
Hier stand Unsinn.

noid
2008-12-09, 18:58:47
naja, finde das alles auch etwas ungünstig ausgedrückt, wenn man sich etwas auskennt sieht man natürlich, dass man 5 x 1 modul kaufen kann.

aber verstehe auch nicht warum du es oben nicht noch einmal geschrieben hast, direkt am anfang. nicht jeder ebay-w*ch*er liest sich alles durch, klingt hohl, ist auch so.

damit musst du bei ebay eben rechnen, da treiben sich ne menge vollpfeifen rum.

Auch bei den Einstellern. ;)
4x 1GB im Titel, 4 auf dem Bild - sowas geht nicht. Wie einige schon schrieben: es ist bei einer Anzeige nicht sinnvoll und schon garnicht nötig die Lageranzahl im TITEL des Artikels zu nennen.

ux-3
2008-12-09, 19:00:39
Der Auktionstext ist schlicht und einfach widersprüchlich. Und Schuld daran hat wohl eindeutig der Verfasser. Sätze wie "Die Riegel werden mit dem Original-Kaufbeleg vom 12.06.2006 geliefert." machen es nicht besser! Hast du überhaupt für jeden Riegel einen einzelnen Kaufbeleg?

n00b
2008-12-09, 19:05:40
Sehr zweideutig formuliert, ich hätte auch erwartet auf 4 Riegel 'a 1 GB zu bieten.

Beschwerde m.E. zu Recht.

ux-3
2008-12-09, 19:13:37
Im übrigen würde ich den Titel ändern. Wenn das ein Käufer findet hast du m.E. zu recht eine Anzeige wegen Beleidigung o.ä. am Hals. Und du läufst evtl. Gefahr, abgemahnt zu werden. Privat verkauft man wohl keine Waren aus Büroauflösungen, es sei denn, man erbt ein Büro. Oder habe ich zu wenig Vorstellungskraft? Aber bei so vielen "privaten" CPUs, da sabbert der Abmahner ja förmlich aufs Keyboard.

XenoX
2008-12-09, 19:17:10
Egal, kriegt er sein Geld zurück - Und das nächste mal wird alles auch für "Schimpansen" verständlich beschrieben.

soLofox
2008-12-09, 19:17:58
Egal, kriegt er sein Geld zurück - Und das nächste mal wird alles auch für "Schimpansen" verständlich beschrieben.

schimpansen sind nicht dumm, gut möglich dass die sogar intelligenter sind als der eine oder andere ebayer X-D

XenoX
2008-12-09, 19:23:50
schimpansen sind nicht dumm, gut möglich dass die sogar intelligenter sind als der eine oder andere ebayer X-D

Die können immerhin eine Banane von einer Bananenstaude unterscheiden ;)

Haarmann
2008-12-09, 19:27:46
Bitte beachten Sie vor Ihrem Gebot, dass sich dieses nur auf einen Speicherriegel bezieht.

Solange der Satz von Anfang an steht ist imho alles lar definiert.

ux-3
2008-12-09, 19:30:36
Solange der Satz von Anfang an steht ist imho alles lar definiert.

Aber nur machbar, wenn er 4 Rechnungen hat.

XenoX
2008-12-09, 19:36:27
Aber nur machbar, wenn er 4 Rechnungen hat.

Spielt keine Rolle, es reicht eine Kopie, da Kingston der Ansprechpartner im Garantiefall ist ;)
2 Jahre Gewährleistung des Online-Shops sind bereits verstrichen.

PS: Wer muss eigentlich den Rücktransport übernehmen und wer haftet für das Versandrisiko - Das wird jawohl der Käufer zu tragen haben?

Haarmann
2008-12-09, 19:36:29
ux-3

Kann er gar nicht haben ;).

Er kann bestenfalls 2 davon haben.

XenoX
2008-12-09, 19:56:32
Habe zusätzlich mal, die anderen Käufer angeschrieben und nochmals darüber aufgeklärt, dass es sich um 1 x 1 gb handelt und nicht 4 x 1 gb. Da bin ich mal auf die Reaktionen gespannt :D

ux-3
2008-12-09, 20:20:18
Spielt keine Rolle, es reicht eine Kopie, da Kingston der Ansprechpartner im Garantiefall ist ;)


Was wofür reicht, spielt keine Rolle, da du eine klare Zusage getroffen hast:

"Die Riegel werden mit dem Original-Kaufbeleg vom 12.06.2006 geliefert"

Der ist somit Vertragsbestandteil. Also solltest du den 4x liefern können oder dir bei den Primaten im Gehege einen kuscheligen Platz suchen :D

XenoX
2008-12-09, 20:26:30
Was wofür reicht, spielt keine Rolle, da du eine klare Zusage getroffen hast:

"Die Riegel werden mit dem Original-Kaufbeleg vom 12.06.2006 geliefert"

Der ist somit Vertragsbestandteil. Also solltest du den 4x liefern können oder dir bei den Primaten im Gehege einen kuscheligen Platz suchen :D

Wer sagt eigentlich, dass nicht 4 x vorhanden sind ;)