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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues Auto - An was denken?


Evil Ash
2008-12-14, 20:15:19
Hi,

habe mir ein neues Auto gekauft und den alten verkauft (ausgelöst), beim selbrn Händler.
Der Händler ist aber ca. 90km entfernt, deshalb möchte ich gerne alles erledigen, ohne viel hin- und herreisen.

An was sollte ich alles denken?

Probefahrt habe ich gemacht, Verträge sind auch schon unterzeichnet.

Der Händler sendet mir nun den Brief zu, mit dem gehe ich zur Versicherung, denke ich mal. Doppelkarte gibt es laut Verkäufer nicht mehr, stimmt das?

Dann zur Zulassungsstelle und den Wagen anmelden, ja?
Nummernschilder machen lassen und dann mitnehmen, wenn ich den Wagen abhole.

Muss ich an noch was denken?

Danke.

[dzp]Viper
2008-12-14, 20:24:36
Du brauchst die Doppelkarte und den Fahrzeugbrief um das Auto bei der Dekra anmelden zu können.

Du musst beides vorzeigen denn man kann kein Auto anmelden ohne vorher einen Nachweis zu haben, dass es auch Versichert ist.

(so war es jedenfalls noch im Juli wo ich meinen Grande Punto angemeldet habe)

aCiD
2008-12-14, 20:40:59
Joa, erstmal von der Versicherung Doppelkarte schicken lassen, damit und dem Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle.
Dann mit Schildern Auto abholen.

Greetz
aCiD

[dzp]Viper
2008-12-14, 21:05:06
Ruf am besten morgen bei der Versicherung an und lass dir die Doppelkarte per FAX durchfaxen.. das müsste reichen

Stonecold
2008-12-14, 21:13:11
Es gibt keine Doppelkarten mehr das geht jetzt alles über eine Nummer die du bei der Versicherung bekommst.

MfG
Stonecold

sun-man
2008-12-14, 21:16:14
Ähm, Jungs? Er schrieb doch das es keine doppelkarten mehr gibt.
http://www.gothaer.de/de/allgemeines/info-magazin_neu/faq_/kfz-versicherung/PK_PD_FAQAuto_KS_.htm#Text_Bild_11
Wer sein Fahrzeug zulassen will, benötigt einen Nachweis über den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz. Bisher wurde hierzu die so genannte Doppelkarte ausgehändigt. Seit dem 01. März 2008 gilt: Der Versicherungsnachweis erfolgt nun nicht mehr in Papierform, also mit der Doppelkarte, sondern elektronisch. Diese elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wird vom Versicherer in einer zentralen Datenbank hinterlegt.

[dzp]Viper
2008-12-14, 22:08:21
Hm im Juli 2008 haben sie mich bei der Dekra in Dresden aber noch danach gefragt... naja egal.

Also brauch er nur diese neue Versicherungsnummer. Die muss er dann aber auch bei der Versicherung erfragen.

Evil Ash
2008-12-14, 22:08:55
Habe da noch eine Frage zur Versicherung. Die würde ich gerne wechseln, das ist ja nun möglich. Bei der jetzigen habe ich wohl einen Schutzbrief (D.A.S.). Würde der mitgekündigt werden, wenn ich die Versicherung wechsle? Oder sind Schutzbrief und Kasko getrennte Sachen?

Brauche ich beim Anmelden irgendwas vom TÜV/AU vom neuen Wagen?

[dzp]Viper
2008-12-14, 22:09:51
Aber auf der Seite von ohen steht ja alles:
http://www.gothaer.de/de/allgemeines/info-magazin_neu/faq_/kfz-versicherung/PK_PD_FAQAuto_KS_.htm#Text_Bild_11

Was brauche ich für die An-, Ab- und Ummeldung meines Fahrzeuges?

Für die An- oder Ummeldung Ihres Fahrzeuges benötigen Sie:

*Die Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer) bzw. das ausgedruckte Formular mit eingedruckter VB-Nummer
*Ihren gültigen Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
*Den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2
*Den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1
*Eine ordnungsgemäße TÜV-Bescheinigung (nach erstmaliger Vorführung)
*Die Bescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU) (nach erstmaliger Vorführung)
*Bei abgemeldeten Fahrzeugen die Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1
*Bei Standortwechsel die bisherigen Kennzeichen Ihres Fahrzeuges

Das alles sollte und muss dein Händler aber auch wissen. Normal können die Händler neue Autos auch selber zulassen (kommt 1-2x die Woche einer vorbei und macht das)

Evil Ash
2008-12-17, 21:30:34
Und was bedeutet "nach erstmaliger Vorführung"? Ist das für mich relevant?

nordic_pegasus
2008-12-17, 21:51:37
Und was bedeutet "nach erstmaliger Vorführung"? Ist das für mich relevant?

dass das Auto schon einmal beim TÜV war. Was bei einem gebrauchten Fahrzeug gegeben sein sollte.

Evil Ash
2008-12-17, 22:02:05
dass das Auto schon einmal beim TÜV war. Was bei einem gebrauchten Fahrzeug gegeben sein sollte.

TÜV hat der Wagen, klar. Und wie kann ich das "beweisen"?

Bluescreen2004
2008-12-17, 22:21:20
ähm Tüv bericht ? ;)

BananaJoe
2008-12-17, 22:23:03
In erster Linie daran (http://www.tagesschau.de/wirtschaft/opec122.html) :D

Evil Ash
2008-12-17, 22:32:23
Erstzulassung des Wagens ist 12/2006, also wissen die bei der Zulassungsstelle sozusagen automatisch, dass TÜV noch vorhanden ist, oder?

Bluescreen2004
2008-12-17, 22:41:32
nein Tüv bericht den brauchst du auch zum Anmelden !

Evil Ash
2008-12-17, 22:48:07
nein Tüv bericht den brauchst du auch zum Anmelden !

Und wo krieg ich den her? Schickt das der Händler mit?

Bluescreen2004
2008-12-17, 22:50:49
ähhhh denke schon ich zitiere einfach mal :

Was brauche ich für die An-, Ab- und Ummeldung meines Fahrzeuges?

Für die An- oder Ummeldung Ihres Fahrzeuges benötigen Sie:

*Die Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer) bzw. das ausgedruckte Formular mit eingedruckter VB-Nummer
*Ihren gültigen Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
*Den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2
*Den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1
*Eine ordnungsgemäße TÜV-Bescheinigung (nach erstmaliger Vorführung)
*Die Bescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU) (nach erstmaliger Vorführung)
*Bei abgemeldeten Fahrzeugen die Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1
*Bei Standortwechsel die bisherigen Kennzeichen Ihres Fahrzeuges

Das alles sollte und muss dein Händler aber auch wissen. Normal können die Händler neue Autos auch selber zulassen (kommt 1-2x die Woche einer vorbei und macht das)

MFG

Evil Ash
2008-12-19, 11:06:12
So, habe heute den Wagen angemeldet. TÜV-Bescheinigung/AU wurde nicht benötigt, da der Wagen noch keine 3 Jahre alt ist.

Nachher hole ich den Wagen ab, wenn alles klappt..

[dzp]Viper
2008-12-19, 11:09:19
TÜV-Bescheinigung/AU wurde nicht benötigt, da der Wagen noch keine 3 Jahre alt ist.

Lustig X-D Da hatte wohl jemand bei der Dekra keine Lust ;)

Normal muss man das immer vorlegen. Hätte ja ein Unfallwagen sein können der neu aufgebaut wurde - der braucht dann auch eine neuen TÜV abnahme.

Naja bist du halt ein Glückspilz :)