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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie auf Hardware und Zeitwert?


YeOldeFerret
2008-12-16, 14:51:36
Hallo alle,

ich hab mal eine kurze Frage:

Ich habe mir im Dezember 2006 ein Mainboard gekauft (Gigabyte P965, 99 Euro) Neu, bei einem PC-Händler.

Im November ging das Mainboard kaputt, ich habe es direkt zum garantiefall zu dem Händler gebracht, er hat es eingeschickt.

Jetzt bekam ich den Anruf, ich kann mir den zeitwert dort abholen, es wurde eine Summe genannt: 37,70 Euro.

Frage: ist das rechtens, in der Garantiezeit soviel vom wert abzuziehen? Müßte man mir nicht ein gleichwertiges bzw. gleichen Betrag des Kaufpreises erstatten?

Wer hat damit Erfahrung und kann mir bis 16:10 Uhr was qualifiziertes sagen? (Da habe ich feierabend und fahre direkt zum Laden, brauche was handfestes zum Argumentieren.)

Grüße YeOldeFerret

peppschmier
2008-12-16, 15:13:41
Gab es nicht gerade vor kurzem ein Urteil nach dem die Anrechnung eines Zeitwerts unzulässig ist? Ich kann es leider nicht finden. In dem Fall ging es um eine Dame, die einen defekten Herd zurückgegeben hat und nur noch den Zeitwert zurückbekommen sollte. Entspricht also deinem Fall

EDIT:
http://www.testticker.de/news/2008/11/28/bgh_urteil__umtausch_defekter_geraete_muss_kostenlos_sein

YeOldeFerret
2008-12-16, 15:23:36
Gab es nicht gerade vor kurzem ein Urteil nach dem die Anrechnung eines Zeitwerts unzulässig ist? Ich kann es leider nicht finden. In dem Fall ging es um eine Dame, die einen defekten Herd zurückgegeben hat und nur noch den Zeitwert zurückbekommen sollte. Entspricht also deinem Fall

EDIT:
http://www.testticker.de/news/2008/11/28/bgh_urteil__umtausch_defekter_geraete_muss_kostenlos_sein

Danke für die shcnelle Antwort, aber ich glaube, dieses Urteil beinhaltet was anderes.

Der Händler will das Geld nicht von mir, sondern mir geben. Als Gegenwert, da ich die Hardware nicht ersetzt bzw. repariert bekomme.

Ich bestehe ja auf die 99 Euro Wert des Gerätes bzw. einen gleichwertigen Ersatz. Mit 37,70 Euro kann ich mir kein gleichwertiges Mainboard kaufen.

peppschmier
2008-12-16, 15:26:00
Danke für die shcnelle Antwort, aber ich glaube, dieses Urteil beinhaltet was anderes.

Der Händler will das Geld nicht von mir, sondern mir geben. Als Gegenwert, da ich die Hardware nicht ersetzt bzw. repariert bekomme.

Ich bestehe ja auf die 99 Euro Wert des Gerätes bzw. einen gleichwertigen Ersatz. Mit 37,70 Euro kann ich mir kein gleichwertiges Mainboard kaufen.

Wieso?

Tritt ein Mangel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit auf, dann darf der Verkäufer keine Nutzungsgebühr berechnen.

Das ist doch genau das, was dein Händler vor hat, oder verstehe ich das Falsch? Er will Dir Geld für Deine Nutzung der letzten knapp 2 Jahre abziehen = Zeitwert

YeOldeFerret
2008-12-16, 15:45:02
Wieso?



Das ist doch genau das, was dein Händler vor hat, oder verstehe ich das Falsch? Er will Dir Geld für Deine Nutzung der letzten knapp 2 Jahre abziehen = Zeitwert

Oh ich dachte das wäre dass er Geld für die Reparatur und Aufwände verlangen könnte. Ich les nochmal genau durch, vielleicht kann ich das ausdrucken und mitnehmen.

Edit: Ich gehe erst morgen zu dem Laden, da ich die Rechnung und den Auftrag nicht dabei hatte. Diskussionsbedarf wird gesucht. :)