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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Warmwasserabrechnung


Craig
2008-12-17, 11:41:57
Tja, ich war gerade geschockt. Ich war doch damals bei der Vertragsunterzeichnung meiner Mietwohnung mit zwei Kollegen etwas naiv. Nun! kam die Wasserechnung vom Vermieter für 2007 und sonstige Kosten: Knapp 1000 Euro. Da die anderen, damaligen Mitbewohner in alle Welt verstreut sind (der eine steht sogar noch im Mietvertrag) muss ich das wohl alleine blechen. Ich war wohl zu naiv und dachte, dass das bereits enthalten ist. Ist das normal, dass das so spät kommt? Kann ich rechtlich gesehen die anderen an den Kosten beteiligen?

Das gute A
2008-12-17, 11:59:00
Tja, ich war gerade geschockt. Ich war doch damals bei der Vertragsunterzeichnung meiner Mietwohnung mit zwei Kollegen etwas naiv. Nun! kam die Wasserechnung vom Vermieter für 2007 und sonstige Kosten: Knapp 1000 Euro. Da die anderen, damaligen Mitbewohner in alle Welt verstreut sind (der eine steht sogar noch im Mietvertrag) muss ich das wohl alleine blechen. Ich war wohl zu naiv und dachte, dass das bereits enthalten ist. Ist das normal, dass das so spät kommt? Kann ich rechtlich gesehen die anderen an den Kosten beteiligen?

Das kann so sein, ja. Nebenkostenabrechnungen oder Warmwasserabrechnungen etc. kommen oftmals sehr spät, es gibt da zeitliche Rahmen, aber ich glaube der ist sehr großzügig bemessen.

Aber warum musste das alleine zahlen? Leg das doch auf die anderen Mitbewohner um, die haben ja schließlich auch ihren Anteil daran.

Gruß

sun-man
2008-12-17, 12:33:12
Dir wird nichts anderes übrig bleiben als das ganze auf die Tage die die da gewohnt haben umzurechnen und mitsamt ner Rechnungskopie an die zu schicken.

Craig
2008-12-17, 12:41:07
Das kann so sein, ja. Nebenkostenabrechnungen oder Warmwasserabrechnungen etc. kommen oftmals sehr spät, es gibt da zeitliche Rahmen, aber ich glaube der ist sehr großzügig bemessen.

Aber warum musste das alleine zahlen? Leg das doch auf die anderen Mitbewohner um, die haben ja schließlich auch ihren Anteil daran.

Gruß
Nunja, ich hab weitgehende Untermietverträge gemacht, und da stand jeweils immer nur "warm" von mir :(.

flatbrain
2008-12-17, 12:45:20
Nunja, ich hab weitgehende Untermietverträge gemacht, und da stand jeweils immer nur "warm" von mir :(.

Hast du in der Warmmiete einen Anteil als Betriebskostenvorauszahlung ausgewiesen?

Infosucher
2008-12-17, 12:49:42
Nunja, ich hab weitgehende Untermietverträge gemacht, und da stand jeweils immer nur "warm" von mir :(.

Die Warmmiete enthält in der Regel nicht die Warmwasserkosten. Ist bei mir auch so. Es ist nur die Heizung (Fernwärme) mit drin mehr nicht.

MfG
Infosucher

flatbrain
2008-12-17, 12:55:26
Die Warmmiete enthält in der Regel nicht die Warmwasserkosten. Ist bei mir auch so. Es ist nur die Heizung (Fernwärme) mit drin mehr nicht.

MfG
Infosucher

Nein. http://www.school-scout.de/extracts/18817/18817.pdf

soLofox
2008-12-17, 12:57:59
zahlst du monatlich gar keinen abschlag für warmwasser?

Infosucher
2008-12-17, 13:04:11
Nein. http://www.school-scout.de/extracts/18817/18817.pdf

Doch. Denn ich lese folgendes:

Die Inklusivmiete wird Warmmiete genannt, weil die Heizkosten darin
bereits enthalten sind und die Wohnung „warm“ vermietet wird.

Was habe ich geschrieben?: Die Warmmiete enthält in der Regel nicht die Warmwasserkosten. Was ist daran jetzt falsch? Warmwasser ist nicht die Heizung.

Hier noch was:
Neben der Inklusivmiete
kommen auch sog. Teilinklusivmieten vor. Dabei wird über
die Heiz und Warmwasserkosten, manchmal auch über
Kaltwasser und Entwässerung abgerechnet. Die anderen
Nebenkosten sind dann bereits in der Grundmiete enthalten.

Also ich zahle Warmmiete weil bei mir dei Fernwärme mit drin ist! Dann muss ich noch Warmwasser, Kaltwasser und Strom einzeln an die Stadtwerke abführen. Was meinen Nebenkosten entspricht. Müllgebühr, Treppenhausreinigung ist in der Miete schon mit drin.

MfG
Infosucher

flatbrain
2008-12-17, 13:14:29
Doch. Denn ich lese folgendes:

Die Inklusivmiete wird Warmmiete genannt, weil die Heizkosten darin
bereits enthalten sind und die Wohnung „warm“ vermietet wird.

Was habe ich geschrieben?: Die Warmmiete enthält in der Regel nicht die Warmwasserkosten. Was ist daran jetzt falsch? Warmwasser ist nicht die Heizung.

Hier noch was:
Neben der Inklusivmiete
kommen auch sog. Teilinklusivmieten vor. Dabei wird über
die Heiz und Warmwasserkosten, manchmal auch über
Kaltwasser und Entwässerung abgerechnet. Die anderen
Nebenkosten sind dann bereits in der Grundmiete enthalten.

Also ich zahle Warmmiete weil bei mir dei Fernwärme mit drin ist! Dann muss ich noch Warmwasser, Kaltwasser und Strom einzeln an die Stadtwerke abführen. Was meinen Nebenkosten entspricht. Müllgebühr, Treppenhausreinigung ist in der Miete schon mit drin.

MfG
Infosucher

Nein. In der Regel ist in Warmmiete auch das Entgeld für Wasser mit drin. Nicht andersrum. Warmmiete heisst Warmmiete, weil sie "warm" vermietet wird, incl. der Nebenkosten für Wasser, Heizung etc. excl. Strom und Telefon. Das, was du hast, ist eine Teilinklusivmiete.

Haarmann
2008-12-17, 13:18:08
Craig

Der hohe NBetrag kam in wievielen Jahren zusammen? Weil in einem Jahr kann das ja nicht sein.

Philipp333
2008-12-17, 13:21:45
Die Frage ist doch ob der rechtliche Aspekt hier überhaupt relevant ist! Craig wird wohl kaum wegen nen paar € vor Gericht ziehen. Wenn mir jemand eine Wohnung „Warm“ vermietet gehe ich davon aus das alle Kosten ink. sind. Zahlen würde ich in dem konkreten Fall nur, wenn mir das persönliche Verhältnis zum Vermieter wichtig ist.

Infosucher
2008-12-17, 13:23:00
In dem von Dir verlinkten PDF steht doch:

Die Inklusivmiete wird Warmmiete genannt, weil die Heizkosten darin
bereits enthalten sind und die Wohnung „warm“ vermietet wird.

Von Warmwasser und den anderen Kosten lese ich da nichts. Somit ist es eine Warmmiete wenn die Heizkosten enthalten sind, aber nicht zwangsläufig auch das Warmwasser mit bei ist!

Teilinklusivmiete: Hier wird über die Heizkosten und Warmwasser ect. abgerechnet. Das ist bei mir nicht der Fall und die anderen Nebenkosten sind bei mir in der Miete ja auch nicht enthalten. Wieso habe ich dann eine Teilinklusivmiete?

MfG
Infosucher

sun-man
2008-12-17, 13:34:33
Die Frage ist doch ob der rechtliche Aspekt hier überhaupt relevant ist! Craig wird wohl kaum wegen nen paar € vor Gericht ziehen. Wenn mir jemand eine Wohnung „Warm“ vermietet gehe ich davon aus das alle Kosten ink. sind. Zahlen würde ich in dem konkreten Fall nur, wenn mir das persönliche Verhältnis zum Vermieter wichtig ist.
Wat? In der Warmmiete - zumindest in meinen letzten 3 Wohnungen - sind Schätzwerte der Ausgaben für Öl/Wasser(warm) enthalten. Deswegen steht oft bei Anzeigen die Nebenkosten die IN der Miete enthalten sind. Verbraucht man mehr muß man mehr zahlen....wir reden nicht über eine Mietflatrate nur weil da Warmmiete steht. Eigentlich ist sowas auch bekannt und Dein Vorhaben hätte vor Gericht keine Chance.
Der hohe NBetrag kam in wievielen Jahren zusammen? Weil in einem Jahr kann das ja nicht sein.
Warum nicht? Warmwasser wird oft duch Ölheizung gewonnen und hat einen extra Zähler.

Schlußendlich ist die Frage was in Deinem Vertrag steht, nur das zählt da es IMHO keine rechtlich feste Begrifflichkeit für Warmmiete gibt

Angeblich sagen Urteile zum Mietrecht:
Warmmiete = Nettokaltmiete + Betriebskostenvorauszahlung + Heizkostenvorauszahlung

flatbrain
2008-12-17, 13:42:14
In dem von Dir verlinkten PDF steht doch:

Die Inklusivmiete wird Warmmiete genannt, weil die Heizkosten darin
bereits enthalten sind und die Wohnung „warm“ vermietet wird.

Von Warmwasser und den anderen Kosten lese ich da nichts. Somit ist es eine Warmmiete wenn die Heizkosten enthalten sind, aber nicht zwangsläufig auch das Warmwasser mit bei ist!

Teilinklusivmiete: Hier wird über die Heizkosten und Warmwasser ect. abgerechnet. Das ist bei mir nicht der Fall und die anderen Nebenkosten sind bei mir in der Miete ja auch nicht enthalten. Wieso habe ich dann eine Teilinklusivmiete?

MfG
Infosucher

Du hast ein Verständnisproblem, oder? Inklusivmiete heisst so, weil alles inklusive ist, Teilinklusiv bedeutet, dass nur Teile der Nebenkosten inklusiv sind, bei dir eben die Heizungskosten...

Der Begriff der Warmmiete (auch Brutto- oder Inklusivmiete genannt) bezeichnet einen Mietvertrag, bei dem in der monatlichen Miete sämtliche Nebenkosten enthalten sind. Ein gesonderter Betriebskostenvorschuss wird nicht gezahlt, es erfolgt keine jährliche Abrechnung und der Vermieter ist nicht berechtigt, den Nebenkostenanteil zu erhöhen. Ein solcher Mietvertrag schein hier vorzuliegen. Das bedeutet, dass der Vermieter wegen des zusätzlichen Wasserverbrauchs keine Mieterhöhung verlangen kann. Sie können sich auf Ihren Mietvertrag und die darin genannte Miethöhe berufen. Diese kann vom Vermieter nicht einseitig abgeändert werden.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=37839&ccheck=1

Unter dem Begriff Warmmiete versteht man den gesamten Mietbetrag, den ein Mieter an seinen Vermieter zu leisten hat. Dieser zu zahlende Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen: Zuerst wird die Kaltmiete zu Grunde gelegt, sie entspricht einem Teil der Miete, den Teil der die alleinige Raumnutzung abdeckt. Durch die Nebenkostenabrechung werden die restlichen anfallen Kosten aufgelistet und gesondert ausgewiesen. Unter diese zusätzlichen anfallenden Kosten fallen: Müllabfuhr, warmes und kaltes Wasser, Abwasser, Heizung, Flurbeleuchtung, Feuerversicherung, Kabelanschluss . Andere Kosten wie Strom und Telefon werden gesondert von dem jeweiligen Anbieter abgerechnet. Also entspricht die Warmmiete den gesamten Mietbetrag, den der Mieter an seinen Vermieter zu zahlen hat.

http://www.privatimmobilien.de/glossar/warmmiete.html

Craig
2008-12-17, 13:42:25
Craig

Der hohe NBetrag kam in wievielen Jahren zusammen? Weil in einem Jahr kann das ja nicht sein.

In einem Jahr. Die Gesamtsumme ist 6.000 Euro. 1200 Euro für den Hausmeister, 2000 Euro für Wasser. 2000 Euro für Müllgebühr etc. - die wird dann in seiner Rechnung auf 5 Wohnungen geteilt. :cool:

Also kann ich davon ausgehen, dass ich mit "warm" also ink. Wasser etc. vermietet habe?

Infosucher
2008-12-17, 13:42:39
Angeblich sagen Urteile zum Mietrecht:
Warmmiete = Nettokaltmiete + Betriebskostenvorauszahlung + Heizkostenvorauszahlung

Das ist genau das was ich habe. Eine Warmmiete.

MfG
Infosucher

Infosucher
2008-12-17, 13:48:00
Du hast ein Verständnisproblem, oder? Inklusivmiete heisst so, weil alles inklusive ist, Teilinklusiv bedeutet, dass nur Teile der Nebenkosten inklusiv sind, bei dir eben die Heizungskosten...



http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=37839&ccheck=1



http://www.privatimmobilien.de/glossar/warmmiete.html

Ich habe kein Verständnisproblem sondern einfach nur deinen ersten Link benutzt. Aber wie Du selber erkannt hast war der Scheiße. Dein letzter Link von Privatimmobilien ist da schon klarer Formuliert. Bei dem ersten Satz bzgl. der Warmmiete war nichts von Warmwasser zu lesen oder liest Du etwa was von? Das ist das was Du vielleicht wusstest, aber so nicht geschrieben wurde. Ich denke damit haben wir das geklärt. Dann such doch nächstes mal gleich die richtigen Sachen raus...

MfG
Infosucher

Infosucher
2008-12-17, 13:50:34
In einem Jahr. Die Gesamtsumme ist 6.000 Euro. 1200 Euro für den Hausmeister, 2000 Euro für Wasser. 2000 Euro für Müllgebühr etc. - die wird dann in seiner Rechnung auf 5 Wohnungen geteilt. :cool:

Also kann ich davon ausgehen, dass ich mit "warm" also ink. Wasser etc. vermietet habe?

Kommt drauf an. Berufst Du dich auf den ersten Link von flatbrain, hast Du nur mit Heizkosten ohne Wasser vermietet. Nimmst Du den letzten Link (Privatimmobilien) so hast Du mit allem außer Strom und Telefon vermietet. Was jetzt wirklich richtig ist, kann Dir wohl nur ein Anwalt genauestens sagen.

MfG
Infosucher

flatbrain
2008-12-17, 14:41:11
Ich habe kein Verständnisproblem sondern einfach nur deinen ersten Link benutzt. Aber wie Du selber erkannt hast war der Scheiße. Dein letzter Link von Privatimmobilien ist da schon klarer Formuliert. Bei dem ersten Satz bzgl. der Warmmiete war nichts von Warmwasser zu lesen oder liest Du etwa was von? Das ist das was Du vielleicht wusstest, aber so nicht geschrieben wurde. Ich denke damit haben wir das geklärt. Dann such doch nächstes mal gleich die richtigen Sachen raus...

MfG
Infosucher

Hö?

Warmmiete – alles inklusive
Bei einer Inklusivmiete sind alle Nebenkosten bereits in der
Miete enthalten; eine nachträgliche Abrechnung erfolgt
nicht. Wenn Sie Ihre Miete regelmäßig zahlen, hat Ihr Ver
mieter auch keine weiteren Ansprüche mehr an Sie. Ande
rerseits können Sie von ihm aber auch keine Rückzahlung
verlangen, wenn z.B. der Winter einmal besonders mild aus
gefallen ist und Sie weniger geheizt haben als sonst.

Aus dem ersten Link von mir. Die Beispiele sagen das gleiche...

blackbox
2008-12-17, 15:20:40
1000 Euro nachzahlen ist verdammt viel, ein paar Hundert OK, aber was habt ihr nur gemacht?

Infosucher
2008-12-17, 16:25:58
Hö?



Aus dem ersten Link von mir. Die Beispiele sagen das gleiche...

Der Leitsatz aber sagt was anderes ;-) Den habe ich ja nun tausend mal zitiert. Aber was solls.

MfG
Infosucher

MarcWessels
2008-12-17, 20:12:10
6000,- Euro??!? Nachzahlung oder die Abrechnungssumme?

sun-man
2008-12-17, 20:23:53
Für das GANZE Haus. Steht doch da.

Craig
2008-12-18, 11:43:44
1000 Euro nachzahlen ist verdammt viel, ein paar Hundert OK, aber was habt ihr nur gemacht?


Wieso wird? 1.200 gehen alleine an einen unsichtbaren Hausmeister.

Craig
2008-12-18, 19:57:25
Also, hab genauer nachgeschaut:

Die Sachen für Müll etc. habe ich bereits mit 80 Euro pro Monat für Betriebskosten bezahlt.

Die 1000 Euro betreffen nur die die Heizung und Warmwasser. Ist das normal?

sun-man
2008-12-18, 20:03:24
Was heisst normal? Öl ist/war teuer wie nie und wenn warmwasser und Heizung im ganzen Haus über Öl gehen geht das an Euch nicht vorbei. Wenn das noch ne WG ist wo jeder aufdreht bis zum Anschlag ist das wohl normal. Habt Ihr wenigstens Ableseröhrchen an den Heizungen?