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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bulk Hardware und Garantie?


matzekahl
2008-12-18, 00:10:13
N'Abend,

ich habe folgendes Problem. Meine Soundkarte (X-Fi extreme music) habe ich am 2.3.07 gekauft und ist nun defekt. Daraufhin habe ich diese zum Händler gegeben. Der Händler hat sie angenommen und mich daraufhin aufmerksam gemacht, dass bei einem Defekt mich die Bearbeitung (einschicken zum Händler) 10€ kosten soll.
Nun hätte ich gern eine rechtliche Grundlage dafür. Denn meine Meinung ist noch, dass ich 2Jahre Garantie habe.

kahlchen
2008-12-18, 01:09:32
Denn meine Meinung ist noch, dass ich 2Jahre Garantie habe.

Das selbe würde ich auch denken. So läuft das bei "ordentlichen" Hardwareshops im Internet eigentlich immer ab (also einfach zurückschicken, ohne Gebühr) -> z.B. Alternate, Hardwareversand....

Gast
2008-12-18, 01:15:18
Wenn der Händler keine Garantie gegeben hat (das hat er wohl mit ziemlicher Sicherheit nicht) hat man keine Garantie, denn Creative hat AFAIK keine. Was man hat sind Gewährleistungsrechte gegen den Händler und zwar 2 Jahre nach Kauf. Das Problem: Der Fehler muss von Anfang an vorgelegen haben. Die ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass das nicht so war. Danach musst du beweisen, dass dieser Fehler schon von Anfang an vorlag. Nur dann hast du einen Anspruch auf (kostenlose) Nachbesserung.

-|NKA|- Bibo1
2008-12-18, 01:27:40
Lies doch mal den Sticky durch

Zafi
2008-12-18, 02:18:58
Es ist so wie Gast es sagt. Denn du musst nunmal unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie. Die Gewährleistung kommt vom Händler. Er gewährleistet dir, dass selbst noch 2 Jahre nach deinem Kauf, das Gerät das du gekauft hast, zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängeln war. Wenn nicht (und dass stellt sich im Nachhinein raus), nimmt er es zurück, korrigiert den Fehler oder gibt dir einen Rabatt. Das gilt aber nur für Fehler, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Nicht für nachträglichen Verschleiß oder für Mängel, die du dem Gerät beigebracht hast.

Die Garantie ist dagegen eine freiwillige Leistung des Herstellers. Selbst wenn dir also ein Hersteller Garantie einräumt, muss er sich nicht daran halten. Und hier gelten auch voll und ganz seine Bedingungen. Wenn du da anfängst rumzuqängeln, kann es auch sein, dass er dich im Regen stehen lässt (z.B. defekte Hardware bei Übertaktung). Tatsächlich gibt es auch zahlreiche Hardware, die überhaupt keine Garantie besitzt. Sowas sieht man im Handel nur deswegen sehr selten, weil viele Händler sie aus selbstschutz nicht ins Angebot nehmen. Oder nur dann, wenn es sehr preiswerte Hardware ist, bei der sowieso niemand großartig reklamieren würde, sondern das Ding gleich in die Tonne kloppt.

ROXY
2008-12-18, 08:36:39
nach 6 monaten wird es schwer auch beim hersteller.
selbst wenn irgendwo auf einem goldenen siegel 10 jahre garantie steht.

theorie und praxis sind eben doch 2 ganz unterschiedliche seiten.


generell wird nach betriebsstunden beurteilt ob ein gerät garantieanspruch hat oder nicht.

Buzzler
2008-12-20, 11:57:22
Die Garantie ist dagegen eine freiwillige Leistung des Herstellers. Selbst wenn dir also ein Hersteller Garantie einräumt, muss er sich nicht daran halten.
Nein, die Garantie ist quasi eine freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers, mit Betonung auf Verpflichtung. Er ist da sehr wohl dran gebunden und wenn er sich nicht dran hält, ist das ein Rechtsmangel aufgrund dessen man die Gewährleistung in Anspruch nehmen kann.

Gast
2008-12-20, 12:06:00
Rischtisch... Wenn er Garantie gibt, muss sich der Hersteller auch daran halten und der Kunde hat einen Rechtsanspruch darauf. Allerdings kann der Hersteller in den Garantiebedingungen ("Kleingedrucktes") beliebige Einschränkungen treffen (solange sie nicht gegen die "guten Sitten" verstossen) und der Kunde muss damit leben.