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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einfuhr von USK18 Spielen aus dem Ausland legal?


klumy
2008-12-19, 09:45:36
Hallo,

ist es legal, wenn man aus dem Urlaub ausländische USK18 Spiele mit nach Deutschland bringt (z.B. GTA4)?

Gruß

Pompos
2008-12-19, 10:01:37
Ja, ist es.

Es ist ja nur der Verkauf an minderjährige untersagt.

urbi
2008-12-19, 10:23:01
Und bei beschlagnahmten Spielen sollte man auf einen Verkauf besser generell verzichten. :)

EL_Mariachi
2008-12-19, 10:23:34
es gibt keine "ausländischen USK18" spiele.... das ist ein Deutscher Schuppen!


.

Grey
2008-12-19, 10:33:27
es gibt keine "ausländischen USK18" spiele.... das ist ein Deutscher Schuppen!


.


Eben.

Außerhalb von Deutschland regelt das meistens die ESRB. Und es ist scheiß egal welches Rating die Dinger haben, einzig wichtig ist, dass sie HIER nicht illegal sind, zum Beispiel aufgrund von Hakenkreuzen oder anderen Geschichten.

2L4Y
2008-12-19, 10:58:38
Wenn du in Österreich einkaufst, bekommst du die Uncut Version von PEGI.

Iceman346
2008-12-19, 10:58:47
Außerhalb von Deutschland regelt das meistens die ESRB. Und es ist scheiß egal welches Rating die Dinger haben, einzig wichtig ist, dass sie HIER nicht illegal sind, zum Beispiel aufgrund von Hakenkreuzen oder anderen Geschichten.

Auch das ist relativ wurscht, solang du die Spiele nicht weiterverkaufen willst. Der Besitz von beschlagnahmten Spielen ist ja nicht illegal, nur kanns halt passieren, dass es beim Zoll einkassiert wird.

Grey
2008-12-19, 11:27:31
Auch das ist relativ wurscht, solang du die Spiele nicht weiterverkaufen willst. Der Besitz von beschlagnahmten Spielen ist ja nicht illegal, nur kanns halt passieren, dass es beim Zoll einkassiert wird.

Tatsache?

Ich dachte bei verfassungsfeindlichen Symbolen ist auch der Besitz untersagt... Spiele fallen ja unter keinerlei Schutz diesbezüglich.

Iceman346
2008-12-19, 12:08:12
Da bin ich jetzt nicht so sicher wie die Rechtslage ist wenn verfassungsfeindliche Symbole enthalten sind. Ich meine aber, dass der Besitz ebenfalls nicht illegal ist. Und außerdem wirds sowieso niemanden interessieren sofern du nicht grade öffentliche Vorführungen machst oder sowas.

Bei Beschlagnahmung wegen dem Gewaltgehalt ist es definitiv der Fall, dass der Besitz legal ist.

Offiziell macht sich der Händler der solche Spiele an Deutsche verkauft strafbar, aber ist halt wie mit den anderen Importen auch: Interessiert keinen.

Edit: Durch den fraglichen Paragraphen (§86a StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html)) sehe ich meine Einschätzung auf jeden Fall bestätigt. Die Verbreitung und öffentliche Verwendung ist verboten und die Einfuhr mit dem Ziel der Verbreitung oder öffentlichen Verwendung ebenfalls. Der Besitz ist legal.

w0mbat
2008-12-19, 12:47:14
Tatsache?

Ich dachte bei verfassungsfeindlichen Symbolen ist auch der Besitz untersagt... Spiele fallen ja unter keinerlei Schutz diesbezüglich.

Du darfst dir völlig legal ein Hakenkreuz ins Zimmer hängen.

VooDoo7mx
2008-12-19, 13:02:21
Außerhalb von Deutschland regelt das meistens die ESRB.
ESRB ist das Rating System der USA.
Für den gesamten EU Bereich gibt es die PEGI Einstufung. Nur Deutschland hat da eine Extrawurst names USK.
Für andere Länder/Beriche der Welt gibt es auch noch andere Einstufungsysteme. In Japan beispielsweise Zero.

Marscel
2008-12-19, 13:51:23
Ist es nicht so, dass, egal ob der Titel USK18, indiziert oder sogar beschlagnahmt ist (solange keine gesetzeswidrigen Zeichen verwendet werden), alles, was aus dem Ausland kommt, gleich behandelt werden muss?

Ich meine, wenn ich aus den Niederlanden Manhunt ordern will, hierzulande beschlagnahmt, die Fassung da aber auf Englisch ist, weiß der Gesetzgeber doch de facto gar nichts genaueres über den Inhalt, vielleicht ist es ja eine andere Version als die, die damals verboten worden ist. Also müsste ich die doch als Erwachsener legal mit nach D nehmen können, oder?

Müller-Lüdenscheidt
2008-12-19, 14:09:09
Wenn kein USK-Siegel vorhanden ist, gilt es als ungeprüft, auch wenn es hier USK6 hat. Dann kann der Zoll es einbehalten bis der Empfänger seine Volljährigkeit belegt hat.
Bei Filmen ist es defakto so, dass die tatsächlich Listen haben, was beschlagnahmt ist und bei diversen Titeln dann die Alarmglocken läuten. Hab ich selber schon erlebt, also ZOMBIE/DAWN OF THE DEAD und ähnliche sind einigen Zollbeamten schon ein Begriff.

Iceman346
2008-12-19, 14:12:18
Nee, normalerweise werden explizit die ausländischen Versionen indiziert bzw. beschlagnahmt.

Marscel
2008-12-19, 14:19:27
Nee, normalerweise werden explizit die ausländischen Versionen indiziert bzw. beschlagnahmt.

Angenommen, ich kaufe in Thailand Manhunt im Original (wenn es das da gibt). Dann sind ja Cover und Case in der Regel sogar auf thailändisch. Fällt das jetzt unter die explizite ausländische Version? Eigentlich müsste der Zoll dann im Zweifel doch selbst testen, ob das Spiel beschlagnahmenswert ist - so wie das hin und wieder bei Filmen gemacht wird.

Iceman346
2008-12-19, 14:26:46
Es gibt ja da auch irgendwo diesen Passus der Inhaltsgleichheit. Ich gehe davon aus, dass solche Versionen, wenn sie erkannt werden, einfach grundsätzlich so behandelt werden als wären sie beschlagnahmt, einfach weil davon ausgegangen wird, dass es sich um die beschlagnahmte Version handelt.

Die Frage ist auch, ob die thailändische Version wirklich von der Software her anders ist. Ne rein andere Verpackung reicht ja definitiv nicht um da nen Unterschied herzustellen.

Müller-Lüdenscheidt
2008-12-19, 14:28:01
Beschlagnahmt werden muss jede Version extra. Bislang sind das wohl US und UK. Da man aber davon ausgehen kann das in Thailand auch eine der beiden Versionen in Umlauf ist, wird man da kein großes Federlesen machen und das nur eine Formsache sein. Inhaltsgleich gilt nur für Indizierungen automatisch.