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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay mal wieder!


John Williams
2008-12-25, 14:25:06
So jetzt hab ich auch so einen Depp erwischt der nicht mal lesen kann bevor er ein Gebot abgibt.

Seht selbst
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=170288561615&ssPageName=STRK:MESO:IT&ih=007

Hab ihn sofort nach Auktionsende angeschrieben und ihn noch mal darauf hingewiesen das es nur der Schuber sei. Keine Antwort.

Heute bekomme ich eine Email wo er mir vorwirft ein Betrüger zu sein, weil ich ja darauf aus bin das jemand die Artikelbeschreibung nicht durchließt. Überwiesen hat er auch schon und will das Geld jetzt bis zum 2.1.09 zurück, sonst werde er mich anzeigen. Dabei wollte ich nur den dämlichen Schuber loswerden, hab so mit 5 Euro gerechnet, hätte ihn sonst weggeworfen.


Was würdet ihr jetzt in meiner Situation machen?

Gruß
John

HolyMoses
2008-12-25, 14:27:41
naja, du hast es unter Filme & DVDs > Blu-ray drinn.

John Williams
2008-12-25, 14:29:54
Njo, damit man es auch findet. Wüßte jetzt auch nicht wo sonst.
Sieht das wirklich nach Betrug aus?

Schiller
2008-12-25, 14:32:59
In der Eile bzw. im Falle der Bequemlichkeit schon.

Sei fair, überweis das Geld zurück und stell es wieder so rein, sodass man sieht, dass es sich um einen SCHUBER handelt.

Kane02
2008-12-25, 14:33:47
Naja, du hast doch eindeutig geschrieben Schuber bzw. Aufbewahrungsbox. Der is doch selber schuld, aber er wird dir ne negative Bewertung reinhauen schätz ich.

HolyMoses
2008-12-25, 14:33:56
wenn man die beschreibung lesen würde gäbe es keine probleme.
ich hätte wohl mehr darauf hingewiesen das es nur der schuber ist, ausserdem hätt ich mir nicht die mühe gemacht eine auktion zu erstellen. wegwerfen und fertig.
gib die kohle zurück und fertig.

PHuV
2008-12-25, 14:35:55
Na ja, im Titel steht es deutlich drin, was will man mehr. Überweise einfach freundlich das Geld zurück, und fertig.

John Williams
2008-12-25, 14:37:29
Wird wohl das Beste sein. Das tolle ist ja das er mir danach immer noch eine negative Bewertung geben kann.

HolyMoses
2008-12-25, 14:38:39
genau deswegen verkaufe ich fast nur noch bei amazon.

John Williams
2008-12-25, 14:43:52
Das manche nicht einmal 30 Sekunden aufbringen um sich 2 Zeilen durchzulesen verblüfft mich am meisten. Wie dumm muß man sein.

Tommes
2008-12-25, 14:46:23
Behalte das Geld, der Typ hat ja auch erst geboten nach dem du noch einen Hinweis zu deiner Auktion hinzugefügt hattest. Damit ist es doch mehr als offensichtlich das keine Filme dabei sind.

Edit: Falls du doch zurück überweist dann würde ich aber min. die eBay-Gebühren vom Betrag abziehen. Für die Dummheit anderer muss man nicht noch selbst drauf zahlen.

Die bekommt man von eBay erstattet.

huha
2008-12-25, 14:51:58
Die Erwartung, für einen einfachen und unspektakulären Pappschuber auch noch Geld zu kriegen, ist aber mindestens so dämlich wie die desjenigen, der den Artikel gekauft hat.
Ergo: Geld zurück, fertig.

-huha

CokeMan
2008-12-25, 14:54:03
Mel ehrlich,

was soll bitte die Scheiße irgendwelche
Pappschachteln bei Ebay zu verkaufen? :mad:

Du brauchst dich nicht zu wundern wenn du Stress bekommst.
Eine OVP oder eine Pappschachtel oder einen Schuber
braucht keine Sau.

Also denk mal drüber nach warum du überhaupt so einen Shit bei Ebay verkaufst? Genau, es ist abzocke mehr nicht ;)

Philipus II
2008-12-25, 14:54:36
biete ihm an, gegen eine positive und die Gebühren das Geld zurückzuüberweisen.

John Williams
2008-12-25, 15:00:16
Mel ehrlich,

was soll bitte die Scheiße irgendwelche
Pappschachteln bei Ebay zu verkaufen? :mad:

Du brauchst dich nicht zu wundern wenn du Stress bekommst.
Eine OVP oder eine Pappschachtel oder einen Schuber
braucht keine Sau.

Also denk mal drüber nach warum du überhaupt so einen Shit bei Ebay verkaufst? Genau, es ist abzocke mehr nicht ;)

:D
Reg dich mal ab. Wenn du wüßtest was die Leute alles kaufen. ;)

CokeMan
2008-12-25, 15:07:03
Ja sieht man ja...

Watson007
2008-12-25, 15:07:37
nicht gelesen -> selbst schuld

John Williams
2008-12-25, 15:09:31
Hab nicht erwartet 29 Euro dafür zu bekommen. Wäre mit 4 - 5 Euro bereits zufrieden gewesen. Und warum sollte jemand der die Filme nur einzeln hat nicht auch den passenden Schuber dazu kaufen? Es gibt die Filme nämlich auch einzeln zu kaufen.
;)

John Williams
2008-12-25, 15:11:40
Abgesehen davon kann der Thread jetzt auch geschlossen werden.
Danke für eure Posts. :smile:

schoppi
2008-12-25, 15:21:02
IMO sind Auktionen wie der Verkauf von Verpackungen oder wie in diesem Fall halt der Schuber auf Bauernfängerei aus. Ich will dir das in deinem Fall nicht unterstellen, da ich grundsätzlich ein anderes Bild von dir habe. Grundsätzlich sollte man hier als Verkäufer aber schön klein bei geben.

sun-man
2008-12-25, 15:21:54
Ich kannte bis eben den Begriff Schuber nur als Heuschuber, also Heuboden.
Bei "Harry Potter Schuber für Teil 1-5" kann man sich schonmal verlesen.

Madman123456
2008-12-25, 15:29:59
Mel ehrlich,

was soll bitte die Scheiße irgendwelche
Pappschachteln bei Ebay zu verkaufen? :mad:

Du brauchst dich nicht zu wundern wenn du Stress bekommst.
Eine OVP oder eine Pappschachtel oder einen Schuber
braucht keine Sau.

Also denk mal drüber nach warum du überhaupt so einen Shit bei Ebay verkaufst? Genau, es ist abzocke mehr nicht ;)
ahem *hüstel* ich brauch sowas. Nun nicht einen Harrypotter Schuber, sondern allgemein Verpackungen. Wenn ich irgendwas altes verkaufe, verkauft sich das besser in der OVP. Wenn meine eigene OVP aber durch irgendwelche Umstände scheisse aussieht, weil sie meinetwegen auf dem Speicher liegt und die Katze dagegenstrullt, dann kauf ich mir auf Ibäh ne neue für 5€ und verkaufe das Produkt mitsamt der gut aussehenden Orginal Verpackung für mehr Geld. Die Differenz ist grösser als 5€ plus Versand, bei Teilen über 100 Euronen kann man da sicher sein.

Also, her mit den OVPs.

Das ist nun nur ein Beispiel. Auch ohne das zu lesen sollte man einfach mal annehmen, das nicht gleich alle die OVPs verkaufen allesamt Betrüger sind.

Aber halt, ich vergaß den Grund warum ich eben keine OVPs auf Ebay kaufe. Ich verkaufe nichts auf Ebay, die Leute da sind mir einfach zu dumm. Ich nehme an, das ist nun auch zu John Williams durchgesickert.

Mach keine Geschäfte auf Ebay.

Unioner86
2008-12-25, 15:54:35
Auf keinen Fall das Geld zurück überweisen.Erst nicht richtig lesen,was ja nun auch eindeutig von Dir richtig beschrieben wurde und dann dummfrech lauthals Dich als Betrüger abstempeln.Den würde ich mit Gegenklage drohen!Die sollen endlich mal anfangen richtig zu lesen wenn man was kauft.Dummheit muss bestraft werden!

Siegfried
2008-12-25, 15:59:20
die kategorie koennte ein problem sein
der rest ist voellig einwandfrei

geld wuerde ich auf jeden fall behalten schon als ausgleich fuer die negative bewertung

V2.0
2008-12-25, 16:06:44
Geld behalten. Wer dumm ist muss bezahlen.

Laz-Y
2008-12-25, 16:10:17
Warum sollte man keinen schuber kaufen wollen. für jemand, der schon die dvds hat und die stilvoll ins regal stellen will ist sowas ideal. so eine aktion macht also durchaus sinn! insesondere da auf den umstand, dass es sich nur um den schuber handelt, mehrfach hingewiesen wurde.
einzig die kategorie ist sehr unglücklich.

enjoy
2008-12-25, 16:51:22
Es steht im Auktionstitel, in der Artikelbeschreibung und zusätzlich nochmal in einer Notiz unmissverständlich geschrieben, dass es sich um den Schuber handelt. Deutlicher kann man nun mal nicht darauf hinweisen! Du hast ihn auch noch nach der Auktion darauf aufmerksam gemacht, dass es sich nur um den Schuber handelt, obwohl das schon mehr als oft genug erwähnt wurde.

Meiner Meinung nach hast du dir keinen Fehler vorzuwerfen. Ganz im Gegenteil. Du hast mehr gemacht, als jeder andere tun würde. Ich würde das Geld definitiv behalten.

Ich bin kein eBay-Fachmann, aber wieso könnte die Kategorie ein Problem sein? Gibt es eine extra Kategorie für Schuber? :-| Was wäre denn die bessere Kategorie gewesen?



Mel ehrlich,

was soll bitte die Scheiße irgendwelche
Pappschachteln bei Ebay zu verkaufen? :mad:

Du brauchst dich nicht zu wundern wenn du Stress bekommst.
Eine OVP oder eine Pappschachtel oder einen Schuber
braucht keine Sau.

Also denk mal drüber nach warum du überhaupt so einen Shit bei Ebay verkaufst? Genau, es ist abzocke mehr nicht ;)


Was ist das denn bitte für ein sinnloser Schmarrn? :|

Hast du einen der vielen Sinne von eBay nicht verstanden? Man verkauft Dinge, die man nicht mehr braucht an andere Leute, die diese Dinge gebrauchen können, ähnlich einem Flohmarkt.

KinGGoliAth
2008-12-25, 19:20:45
leute, die nicht lesen können gibt es leider zuhauf bei ebay. musste ich auch schon feststellen. dummerweise warst du so ehrlich nachzufragen ob er überhaupt verstanden hat worauf er geboten hat und dann ging der stress los. wie bei mir auch. ich hab aber schon vor der zahlung nachgefragt, was wohl ungeschickt war. :biggrin:
wobei es bei mir sogar mehrmals in dick und rot drin stand, dass es nur der karton meiner kaputten grafikkarte und nicht die grafikkarte selber ist. manche leute sind einfach zu dumm zum kacken.

eigentlich:
er bekommt das worauf er geboten hat und du hast das geld bereits. also schick das gute stück ab und fertig ist. wirst aber möglicherweise ne negative bewertung kassieren weil er zu blöd ist.

uneigentlich:
irgendwie einigen.

Cyv
2008-12-25, 19:41:35
Behalten und die Ware so wie sie ist verschicken.
Nicht dein Fehler.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Solange es drin steht, kein Problem.
Imho stehts sogar recht schlüssig drin.
Ich weiß warum ich vor dem Gebot alles 3x durchlese.
Es ist außerdem Gang und Gebe bei Ebay Verpackungen zu kaufen/verkaufen.

Geld behalten, schlechte Bewertung bekommst du sowieso!

Schlupp
2008-12-25, 21:23:37
Also die falsche Kategorie kann es mal nicht sein.
Soweit ich weiß gibt es keine Kategorien für Verpackungen. Außer vielleicht für industrielle Verpackungsmaterialien (Luftpolsterfolie, etc.).
Außerdem findet man über die Suche den Artikel wieder. Und wer zu faul (oder zu blöd) ist 2 Zeilen Beschreibung durchzulesen, der achtet auch nicht auf die Kategorie.

Ich selbst hab auch meine Saber Rider DVD Sammlung vervollständigt, indem ich mir die Pappschuber bei eBay ersteigert habe. Die Dinger sind auf 4.999Stk limitiert und werden daher auch hin und wieder so angeboten. Ist also nichts ungewöhnliches...


Fazit: Ware absenden und gut ist. Negative wirst wohl so oder so erhalten. Zur Not dann eben an eBay wenden (auch wenns wohl nichts bringen wird).

THEaaron
2008-12-25, 21:44:11
Ich würde das Geld einfach behalten.

Sry - aber da steht ZWEI MAL das es sich um den Schuber handelt und nicht um ein Set oder sonstiges. Die Beschreibung ist nunmal dafür da, dass man das angebotene Produkt näher beschreibt, wer das nicht kann ist bei Ebay einfach falsch.

Für mich ist es auch nicht ungewöhnlich so einen Schuber zu erstehen, immerhin grenzt man damit ein schönes kleines Set von DVDs/Blu-rays von den anderen ab. Ist 'ne tolle Sache und verdient hat er das Lehrgeld nun auch.

sw0rdfish
2008-12-25, 22:41:08
Ich würds auch behalten, wer sich die Beschreibung nicht durchliest ist selber schuld. Wenn du eine negative Bewertung verkraften kannst, dann würde ich mich über den Idioten nicht weite scheren.

lg

Jules
2008-12-26, 03:32:20
Kohle einsacken und sich mit Freunden besaufen für die schlechte Bewertung;D.......;)

Zu doof der Typ....steht 2x drin, was will man mehr?

MfG Jules

John Williams
2008-12-26, 03:42:41
Ja los, laß und das Geld veraufen. Auch wenn es nicht viel ist. :D

nobex
2008-12-26, 10:57:38
Ich kannte bis eben den Begriff Schuber nur als Heuschuber, also Heuboden.
Meinten Sie: Heuschober (http://de.wikipedia.org/wiki/Heuschober)

schoppi
2008-12-26, 11:15:00
Dann soll jetzt ein Depp 33 € (vor ein paar Jahren waren das mal 66 Deutsche Mark!) für einen bedruckten Pappkarton bezahlen. Na herzlichen Glückwunsch! Dumm, dass es Deppen gibt, die Artikelbeschreibungen nicht richtig lesen können. Noch dümmer, dass man gegenüber diesen armen Wichten nicht mal Gnade vor Recht walten lassen kann...

Tomi
2008-12-26, 11:20:26
Also die falsche Kategorie kann es mal nicht sein.
Soweit ich weiß gibt es keine Kategorien für Verpackungen.
Ich glaub im PC Grafikkartensektor gibt bzw. gab es eine "Verpackung" Kategorie, nachdem es da häufig Streß gab :D

Ansonsten seh ich hier von seiten "John Williams" keine krumme Tour, wobei ne Endzeit von 18.30 Uhr am Heiligabend für mich jetzt nicht unbedingt für preisfreundliche Endzeit spricht ;). Also wenn wirklich noch was bei rumkommen soll, würde ich ne Auktion nicht während der Bescherung enden lassen ;). Aber gut, man sieht, dass auch um die Zeit noch einige was anderes zu tun haben.

Richtig gelesen haben aber mind. die ersten Vier der Auktionsliste nicht. Es ist legitim, auch Verpackungen oder sonst was für Krempel bei Ebay anzubieten, meinetwegen auch abgebrannte Streichhölzer. So lange klar auf das hingewiesen wird was verkauft wird, sehe ich weder Betrug noch das Ansinnen, auf Bauernfängerei zu gehen. Auktionen die auf Bauernfängerei gehen, hätten anders ausgesehen wie die hiesige hier.

Ob "John Williams" nun das Geld behält und sich auf einen Rechtsstreit einlässt (weil es sicher eine negative Bewertung gibt und das Profil im Eimer ist), muss er selbst entscheiden.

soLofox
2008-12-26, 11:27:11
Dabei wollte ich nur den dämlichen Schuber loswerden, hab so mit 5 Euro gerechnet, hätte ihn sonst weggeworfen.


warum hast du ihn dann nicht einfach weggeworfen? mal ganz ehrlich kumpel, ich hab echt nix gegen dich, aber laut dem was man hier im forum alles von dir und ueber dich liest, machst du nicht den eindruck, als wenn du auf ne ebay auktion fuern paar euro angewiesen bist. damit meine ich ne richtig dicke heimkino anlage etc.

man kennt doch inzwischen die ebay penner zu genuege, warum so eine auktion reinhauen? bei ebay muss man IMMER von den duemmsen asis ausgehen. das ist aber ein altes eisen, schon seit jahren geht das da so zu. und irgendwelche grafikkartenkartons oder blu ray papschachteln zu verhökern ist nicht wirklich schlau und zu allem dem ueberhaupt nicht profitabel.

ueberweis ihm das geld zurueck, siehts als lehrgeld an und versuch bestensfalls das ding in einem blu ray forum oder so zu verkloppen, wenn du meinst, dass 5 euro die ganze muehe wert sind ;)

Schlupp
2008-12-26, 11:41:15
warum hast du ihn dann nicht einfach weggeworfen? mal ganz ehrlich kumpel, ich hab echt nix gegen dich, aber laut dem was man hier im forum alles von dir und ueber dich liest, machst du nicht den eindruck, als wenn du auf ne ebay auktion fuern paar euro angewiesen bist. damit meine ich ne richtig dicke heimkino anlage etc.

man kennt doch inzwischen die ebay penner zu genuege, warum so eine auktion reinhauen? bei ebay muss man IMMER von den duemmsen asis ausgehen. das ist aber ein altes eisen, schon seit jahren geht das da so zu. und irgendwelche grafikkartenkartons oder blu ray papschachteln zu verhökern ist nicht wirklich schlau und zu allem dem ueberhaupt nicht profitabel.

ueberweis ihm das geld zurueck, siehts als lehrgeld an und versuch bestensfalls das ding in einem blu ray forum oder so zu verkloppen, wenn du meinst, dass 5 euro die ganze muehe wert sind ;)


Es ist eben doch profitabel!
Und er hat erst gar nicht versucht, die Auktion in eine andere Richtung zu lenken. Er hat in diesem Fall keine Laufzeiten, Specials, Anzahl DVDs angegeben und nachträglich klein geschrieben, ***.

Es gibt eben genug Leute (wie zB auch mich), die gerne ihre Sammlung vollständig haben möchten und auch bereit sind ein paar Euro in ihre Sammelleidenschaft, bzw. ihr "Hobby" zu investieren...






***= dass es sich nur um den Schuber handelt

Ice04
2008-12-26, 12:23:04
Ich würde ihm anbieten den Kauf rückgängig zu machen. Natürlich so, dass keine Kosten für dich entstehen.

Es steht zwar einwandfrei da, was verkauft wird, allerdings gibt es auch Menschen die verstehen das nicht auf Anhieb (oder habens nur flüchtig gelesen ;D)

Gruß

John Williams
2008-12-26, 13:06:02
warum hast du ihn dann nicht einfach weggeworfen? mal ganz ehrlich kumpel, ich hab echt nix gegen dich, aber laut dem was man hier im forum alles von dir und ueber dich liest, machst du nicht den eindruck, als wenn du auf ne ebay auktion fuern paar euro angewiesen bist. damit meine ich ne richtig dicke heimkino anlage etc.

man kennt doch inzwischen die ebay penner zu genuege, warum so eine auktion reinhauen? bei ebay muss man IMMER von den duemmsen asis ausgehen. das ist aber ein altes eisen, schon seit jahren geht das da so zu. und irgendwelche grafikkartenkartons oder blu ray papschachteln zu verhökern ist nicht wirklich schlau und zu allem dem ueberhaupt nicht profitabel.

ueberweis ihm das geld zurueck, siehts als lehrgeld an und versuch bestensfalls das ding in einem blu ray forum oder so zu verkloppen, wenn du meinst, dass 5 euro die ganze muehe wert sind ;)

Wegschmeissen war mir dann doch irgendwie zu Schade. Werde aber in Zukunft sowas sein lassen.

PS:
So dolle ist mein Heimkinoequipment auch wieder nicht. :smile:

sw0rdfish
2008-12-26, 13:38:36
Dann soll jetzt ein Depp 33 € (vor ein paar Jahren waren das mal 66 Deutsche Mark!) für einen bedruckten Pappkarton bezahlen. Na herzlichen Glückwunsch! Dumm, dass es Deppen gibt, die Artikelbeschreibungen nicht richtig lesen können. Noch dümmer, dass man gegenüber diesen armen Wichten nicht mal Gnade vor Recht walten lassen kann...

Ähm, soweit ich das verstanden habe hat der Gegenüber gleich mit Anzeige etc. gedroht. Er hat jedenfalls wohl nicht höflich nachgefragt. Da kann man dann meiner Meinung nach schonmal auf stur schalten bei soviel dummer Dreistigkeit. ;D Ich mein, wenn er nett gefragt hätte wärs sicherlich kein Problem gewesen. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es halt auch heraus...

Labberlippe
2008-12-26, 14:30:44
Dann soll jetzt ein Depp 33 € (vor ein paar Jahren waren das mal 66 Deutsche Mark!) für einen bedruckten Pappkarton bezahlen. Na herzlichen Glückwunsch! Dumm, dass es Deppen gibt, die Artikelbeschreibungen nicht richtig lesen können. Noch dümmer, dass man gegenüber diesen armen Wichten nicht mal Gnade vor Recht walten lassen kann...


Hi

Wieso Gnade vor Recht?
Er hat Ihn sogar nochmal darauf hingewiesen und die Artikelbeschreibung war eindeutig.
Wäre mir das passiert und der würde gleich so kommen, dann ist Schicht im Schacht.
Das Paket absenden und fertig.
Wäre er normal gekommen dann hätte man ja reden können so aber sicher nicht.

Den Karton absenden, ne negativ Bewertung wird der Hirsch so oder so eintragen.

Gruss Labberlippe

Luke Undtrook
2008-12-26, 14:52:53
ahem *hüstel* ich brauch sowas.
ja klar, für verpackungen zahlt man 5€+Versand. Kriegt man damit Weiber ins Bett?
Dann doch besser den Autoschlüssel vom Crash-Ferrari

John Williams
2008-12-26, 17:25:21
Das hier hat er mir geschrieben als ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe das es sich hierbei nur um einen Schuber handelt.

Hallo,



nein das war mir nicht klar und ich halte das auch für versuchten Betrug, da Sie offensichtlich darauf hoffen, das die Beschreibung nicht gelesen wird. Ich habe leider das Geld schon überwiesen, wenn ich es aber nicht bis zum 2.1.09 wieder habe, werde ich Anzeige wegen Betrugs erstatten.



Mit freundlichem Gruss
XXXXXXX

John Williams
2008-12-26, 17:27:44
Eigentlich hat er es verdient nur seinen Schuber zu bekommen, anstatt freundlich zu fragen ob man die Angelegenheit klären kann, wirft er mir direkt Betrug an den Kopf.

Jedenfalls hat er sich danach nicht mehr gemeldet.

KinGGoliAth
2008-12-26, 17:32:08
klingt wie so ein abmahnanwalt. die frist schön eng setzen damit man sich einscheißt und schnell bezahlt. ;D
halte ich für leeres geschwätz. für 30 euro macht sich keiner die mühe.

für den fall, dass doch:
screenshot von der auktion machen bzw als offline seite speichern. so kannst du ihn wunderbar bei den eiern packen falls er doch rumzickt und sich später beschweren kommt.

€: und bei über 650 bewertungen sollte er langsam wissen was er tut. :rolleyes:
hat er zufällig bereits andere bewertungen dieser art (abgegeben)? ;)

soLofox
2008-12-26, 17:32:16
der macker is sowieso einer von den vollidioten bei ebay, darueber brauch man gar nicht diskutieren.

das thema hatten wir doch gerade erst bei jemand anderem hier, der allerdings eingesehen hat, dass er scheisse gebaut hat :usad:

kohle zurueckueberweisen und dann is gut. es lohnt sich doch nicht einmal im geringsten, wegen so eines pissbetrages aufstand zu machen und anwalt blabla.

ich bin auch der meinung dass der typ im unrecht ist, aber der is so dämlich, dass der auch noch zum anwalt rennen wuerde.

manchmal frage ich mich, ob die leute keine anderen probleme haben als SO EINE LÄCHERLICHE scheisse. :|

Tomi
2008-12-26, 18:48:02
Das hier hat er mir geschrieben als ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe das es sich hierbei nur um einen Schuber handelt.

Hallo,



nein das war mir nicht klar und ich halte das auch für versuchten Betrug, da Sie offensichtlich darauf hoffen, das die Beschreibung nicht gelesen wird.
Na bestens. Damit hat er zugegeben, dass er den Text der Auktion nicht gelesen hat und anschließend Welle macht, dass er was bekommen hat, was er garnicht "erwartet" hat. Fragt sicht nur was er erwartet hat, wenn er nicht liest, was angeboten wird ;D

Cinquett
2008-12-26, 23:18:07
ich persönlich finde an dieser auktion auch nichts verwerfliches.

gründe warum kartons und schachteln verkauft werden wurden hier ja schon genannt und hat imo auch seine berechtigung.

viel schlimmer finde ich auktionen ala habe hier eine festplatte kann sie aber nicht testen und wird deshalb als defekt verkauft und so weiter und so fort.....

das finde ich richtig mieß weil 99% von diesen auktionen nur dazu dient für kaputten schrott noch einen doofen zu finden der bereit ist das risiko einzugehen das teil zu kaufen.

Peleus1
2008-12-27, 00:17:13
Auf jeden Fall das Geld behalten. Grad das mit der Drohung setzt dem Ganzen die Krone auf. Der hats verdien.t

Wombel
2008-12-27, 03:06:38
Deutlicher kann man es doch echt nicht mehr schreiben das es sich nur um einen Schuber handelt.
Dann auch noch gleich so eine Mail zu schreiben, ich find das unmöglich.

Kira
2008-12-27, 03:17:33
Auf jeden Fall das Geld behalten. Grad das mit der Drohung setzt dem Ganzen die Krone auf. Der hats verdien.t

dito. du hast es mehrmals erwähnt, von daher... kannst ja ebay einsetzen und co zwecks neg. bewertung.

Laz-Y
2008-12-27, 03:23:25
Bei so ner unverschämten mail würd ich nicht nachgeben.

ux-3
2008-12-27, 10:18:24
Titel, Bild und die Kategorie sind "suboptimal":

Der Titel enthält keine Information darauf, dass es sich um einen leeren Schuber handelt. Der Titel enthält nicht das Wort "leer" oder "ohne Blue Rays".

Das Foto ist nicht eigenständig angefertigt und zeigt den vollen Artikel. Oder verkauft Amazon & Co. leere Schachteln?

Der Artikel ist unter Blue Ray Filme eingestellt. Er enthält keinen Blue Ray Film. Es gibt zudem die Unterkategorie Zubehör & Aufbewahrung.

Der eigentliche Hinweis auf den leeren Schuber steht erst abgetrennt weit unter dem Kleingedruckten.


Was als Verkäufer zu tun ist, erscheint mir völlig klar...

Peleus1
2008-12-27, 12:39:14
Ich find auch ehrlich gesagt dass Argument das nur Schuber als Beschreibung dort steht, zieht nicht. Weil, so ein Zusatz sollte eigentlich erklären dass ohne es nur die Aufbewahrungsbox ist.

John Williams
2008-12-27, 13:43:30
Der Typ meldet sich ja nicht mal, weiß ja nicht wie er sich das vorstellt. Ohne seine Kontodaten kann ich ihm auch nix überweisen.

Aber Hauptsache ein Ultimatum setzen. Sollte ich vielleicht auch machen.

Von wegen, sollte ich bis spätestens 28.12.08 nicht ihre Kontodaten erhalten haben wandert ihr Schnäppchen direkt zu ihnen nach Hause.

Fairy
2008-12-27, 13:48:01
Wieso ihm hinterherrennen, wenn er die Kohle will muss er dir schon die Kontodaten geben. Wenn er das nicht rechtzeitig auf die Reihe kriegt hat er Pech.

Binaermensch
2008-12-27, 13:54:15
Wozu zurücküberweisen?


Eine negative Bewertung wirst du ohnehin bekommen.
Um der Gerechtigkeit willen auch nicht, weil DU im Recht bist.


Selber Schuld, kein Mitleid. (Für den Käufer)

schoppi
2008-12-27, 13:56:12
Auf jeden Fall das Geld behalten. Grad das mit der Drohung setzt dem Ganzen die Krone auf. Der hats verdient.Aufgrund der Drohung bin ich mittlerweile auch der Meinung, dass man das Geld behalten sollte. Rein rechtlich ist man auf der sicheren Seite, also lass den Halbstarken ruhig klagen.

John Williams
2008-12-27, 14:02:40
Wozu zurücküberweisen?


Eine negative Bewertung wirst du ohnehin bekommen.
Um der Gerechtigkeit willen auch nicht, weil DU im Recht bist.


Selber Schuld, kein Mitleid. (Für den Käufer)

Und wenn ich als Bedingung für die Rücküberweisung eine positive Bewertung fordere?
Dann verklagt er mich wohl noch wegen erpressung. ;D

The Cell
2008-12-27, 14:26:08
Der Christ in mir sagt: Übe Nachsicht.

Er hats halt nicht gelesen, sein Ton dir gegenüber ist absolut unterirdisch und definitv nicht ok.
Aber: Irren ist menschlich, vergeben göttlich. ;)

Der The Cell in mir sagt:

Bitte, bitte, bitte, behalt das Geld, schick ihm den Schuber. Ich habe die Hoffnung, dass immer wenn Torfnasen bei Ebay selbstverschuldet auf die Nase fallen, diese den Onlinehandel in Zukunft meiden werden.
Und das Internet ist voll von Menschen, die bei Abschluss des DSL Vertrags ihr Hirn offenbar als Gegenleistung an T-Offline abgetreten haben.
Bitte, bitte, sei einmal ein Mann! :D

Gruß,
TC

ux-3
2008-12-27, 14:49:27
Wenn hier ein Rechststreit ausgefochten wird, wette ich, dass der Käufer Recht bekommen wird. (siehe z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenschaftsirrtum)

Wenn der Käufer eine Ebay-Beschwerde einleitet, wird er vermutlich Recht bekommen, da der Verkäufer gegen die Grundsätze für Verkäufer verstoßen hat:

http://pages.ebay.de/help/policies/listing-categorization.html

Ich sehe keinerlei Raum für Diskussionen. Die Ergänzung des Textes kam erst einen Tag vor Ende der Auktion. Die Auktion lief aber 5 Tage! Der Käufer könnte die Beschreibung lange vorher gelesen und vormarkiert haben.

John Williams
2008-12-27, 15:26:06
Wenn hier ein Rechststreit ausgefochten wird, wette ich, dass der Käufer Recht bekommen wird. (siehe z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenschaftsirrtum)

Wenn der Käufer eine Ebay-Beschwerde einleitet, wird er vermutlich Recht bekommen, da der Verkäufer gegen die Grundsätze für Verkäufer verstoßen hat:

http://pages.ebay.de/help/policies/listing-categorization.html

Ich sehe keinerlei Raum für Diskussionen. Die Ergänzung des Textes kam erst einen Tag vor Ende der Auktion. Die Auktion lief aber 5 Tage! Der Käufer könnte die Beschreibung lange vorher gelesen und vormarkiert haben.

1 Tag vor Ende der Auktion stand das Gebot noch bei 3 Euro (ließ darauf schlieseen das derjenige gemerkt hat auf was er da bietet, deshalb das geringe Gebot. Erst als es mehr wurde habe ich die Ergänzung eingefügt.

Schlupp
2008-12-27, 15:39:51
Die Auktion lief aber 5 Tage! Der Käufer könnte die Beschreibung lange vorher gelesen und vormarkiert haben.


Verkaufe hier den Aufbewahrungsschuber für die ersten 5 Harry Potter Blu-ray Filme. UK Version, sehr gut erhalten.

Sorry, aber das ist für mich der erste Satz und dieser stand wohl von Anfang an so da.
Hätte ich die Beschreibung gelesen (und hätte nach den Filmen an sich gesucht) so wäre mir nach diesem Satz klar gewesen, dass ich hier nur den Schuber bekomme und hätte die Auktion sofort wieder verlassen.

ux-3
2008-12-27, 15:44:58
1 Tag vor Ende der Auktion stand das Gebot noch bei 3 Euro (ließ darauf schlieseen das derjenige gemerkt hat auf was er da bietet, deshalb das geringe Gebot. Erst als es mehr wurde habe ich die Ergänzung eingefügt.

Wenn du das daraus schließt, dann hast du Ebay offensichtlich noch nicht so ganz verstanden.

Mit der Ergänzung hast du darauf reagiert, dass offensichtlich mehrere Personen dein Angebot anders verstanden haben als du es wolltest. Warum das so war, hab ich schon weiter oben erklärt. Du hast einen Fehler gemacht, der dich zunächst 0 Cent kosten wird. Du kannst jetzt diesen Schaden hinnehmen, oder ihn beliebig vergrößern.

Vergiss dabei nicht, dein Angebot war offensichtlich missverständlich und nachweislich falsch eingestellt. Es ist (zu) spät in Teilen korrigiert worden. Es verstößt gegen die Ebay-Grundsätze für Verkäufer. Der Käufer hat bereits einen Eigenschaftsirrtum dem Sinne nach mitgeteilt. Worauf wartest du noch? Dass sich der Himmel teilt und dir eine Faust ins Gesicht fährt? :uponder:

John Williams
2008-12-27, 15:50:58
Worauf wartest du noch? Dass sich der Himmel teil und dir eine Faust ins Gesicht fährt? :uponder:

;D
Das der Depp sich mal meldet.

ux-3
2008-12-27, 15:53:37
Verkaufe hier den Aufbewahrungsschuber für die ersten 5 Harry Potter Blu-ray Filme. UK Version, sehr gut erhalten.

Sorry, aber das ist für mich der erste Satz und dieser stand wohl von Anfang an so da.
Hätte ich die Beschreibung gelesen (und hätte nach den Filmen an sich gesucht) so wäre mir nach diesem Satz klar gewesen, dass ich hier nur den Schuber bekomme und hätte die Auktion sofort wieder verlassen.

Es geht nicht darum, ob man es richtig verstehen kann, sondern ob man es falsch verstehen kann.
Da man sich in der Sektion Filme&DVDs - Blu-Ray befindest, sollten da laut Ebay Grundsätzen Filme und DVDs - Blu-Ray drin sein, was ja auch im Text (zunächst) nicht ausgeschlossen wurde.

ux-3
2008-12-27, 15:58:01
Das der Depp sich mal meldet.

Wenn dir eine negative Bewertung nichts ausmacht, dann ist dies die beste Strategie um eine zu bekommen...
Warum suchst du dir seine Tel nicht raus und klärst das per Anruf? Dort klärst du das Ganze auf, ERKLÄRST ihm, warum Leute die leeren Verpackungen wollen (und es kein Betrugsversuch war) und versprichst ihm, dass nächste mal "LEER" mit in den Auktionstitel aufzunehmen. Dann wird sich wohl auch der Himmel nicht teilen...

N.A.T.I
2008-12-27, 16:00:13
Kohle zurück und gut ist, so viel action für nix da kannst du deine Zeit besser einteilen und dir den Ärger sparen

Peleus1
2008-12-27, 16:36:24
Wenn du das daraus schließt, dann hast du Ebay offensichtlich noch nicht so ganz verstanden.

Mit der Ergänzung hast du darauf reagiert, dass offensichtlich mehrere Personen dein Angebot anders verstanden haben als du es wolltest. Warum das so war, hab ich schon weiter oben erklärt. Du hast einen Fehler gemacht, der dich zunächst 0 Cent kosten wird. Du kannst jetzt diesen Schaden hinnehmen, oder ihn beliebig vergrößern.

Vergiss dabei nicht, dein Angebot war offensichtlich missverständlich und nachweislich falsch eingestellt. Es ist (zu) spät in Teilen korrigiert worden. Es verstößt gegen die Ebay-Grundsätze für Verkäufer. Der Käufer hat bereits einen Eigenschaftsirrtum dem Sinne nach mitgeteilt. Worauf wartest du noch? Dass sich der Himmel teil und dir eine Faust ins Gesicht fährt? :uponder:
Verkaufe hier den Aufbewahrungsschuber für die ersten 5 Harry Potter Blu-ray Filme. UK Version, sehr gut erhalten.


Was ist an diesem Beschreibungstext den bitte schwer zu verstehen? Dummheit gehört bestraft.

gasmeister
2008-12-27, 17:48:37
"Kategorie: Filme & DVDs > Blu-ray"

Es ist aber kein Blu Ray Film, sondern nur ein Stück Pappe.
Danach sucht kein Mensch.
-> Falsche Kategorie

Ich würde ihn auffordern, eine positive Bewertung zu geben und unter dieser Bedingung das Geld zurücküberweisen.
Er ja auch selbst Schuld.

mfG

ux-3
2008-12-27, 17:53:57
Verkaufe hier den Aufbewahrungsschuber für die ersten 5 Harry Potter Blu-ray Filme. UK Version, sehr gut erhalten.


Was ist an diesem Beschreibungstext den bitte schwer zu verstehen? Dummheit gehört bestraft.

Dann hau dich halt... :uhammer2:

Er schreibt NICHT, dass die Filme NICHT im Schuber sind. Da er in der Rubrik Filme verkauft, und die Ebay Grundsätze besagen, dass man dort Filme einstellen soll, kann man erwarten, dass die Filme im Schuber sind. SONST würde der Verkäufer die Ebay-Grundsätze verletzen. Und das ist nicht gut. Das soll man als Verkäufer nicht. :unono:

Crysis_2 Steel Box ... :ujump2:

Oh... leer? :usad:

Black-Scorpion
2008-12-27, 18:05:10
"Kategorie: Filme & DVDs > Blu-ray"

Es ist aber kein Blu Ray Film, sondern nur ein Stück Pappe.
Danach sucht kein Mensch.
-> Falsche Kategorie

Ich würde ihn auffordern, eine positive Bewertung zu geben und unter dieser Bedingung das Geld zurücküberweisen.
Er ja auch selbst Schuld.

mfG
Dann zeig den Leuten doch mal die passende Kategorie. ;)
Ich finde es schon lustig das jeder meint es ist die falsche Kategorie aber keiner die richtige nennen kann.
Die gibt es schlicht nicht.
Und wenn es dafür keine gibt kann die gewählte nicht falsch sein.

ux-3
2008-12-27, 18:11:19
Dann zeig den Leuten doch mal die passende Kategorie. ;)

:ududen:


Es gibt zudem die Unterkategorie Zubehör & Aufbewahrung.

Schlupp
2008-12-27, 18:45:59
Zubehör und Aufbewahrung ist aber auch nicht wirklich die richtige Kategorie.
Zubehör sind für mich Artikel, die ich nachträglich dazu kaufen kann, was ich solch einen Schuber im Normalfall nicht kann.
Und Aufbewahrung ist für mich ein DVD-Regal oder ähnliches.


Es geht nicht darum, ob man es richtig verstehen kann, sondern ob man es falsch verstehen kann.
Da man sich in der Sektion Filme&DVDs - Blu-Ray befindest, sollten da laut Ebay Grundsätzen Filme und DVDs - Blu-Ray drin sein, was ja auch im Text (zunächst) nicht ausgeschlossen wurde.


Falsch verstehen kann man alles.
Wenn er geschrieben hätte, dass der Schuber ohne Blue-Rays ist, so würde von dir wohl argumentiert werden, dass er lediglich die Scheiben an sich meint, und die 5 Plastik-Hüllen dabei sein müssten.
Wenn er dann schreiben würde, dass die Plastik-Hüllen nicht dabei sind, dann würden wohl als nächstes die fehlenden Inlays kommen, usw..

Solange, bis er leer schreibt. Leer ist der Schuber aber allerdings nicht, sonst müsste ja ein Vakuum im Schuber sein... :tongue:


John Williams hat weder versucht jmd zu neppen noch sonst irgendwas.
Von Beginn der Auktion stand im ersten Satz, dass es sich um den Schuber handelt. Zugegeben, er hat nicht geschrieben, dass dieser leer ist aber für mich war dies klar.

Bevor die Gebote ins "utopische" gestiegen sind, hat er die Beschreibung ergänzt und nochmals explizit erwähnt. Der Käufer hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht geboten. Die vorherigen Bieter können in diesem Fall ihre Gebote zurückziehen, wenn mich nicht alles täuscht.

Sehe hier also kein Problem.


Habe mir neulich übrigens Ramazzotti-Gläser ersteigert.
Werd wohl den Verkäufer mal anschreiben, wo denn der Ramazzotti bleibt, denn er hat nicht explizit geschrieben, dass die Gläser leer sind! ;D

alpha-centauri
2008-12-27, 18:49:47
Wird wohl das Beste sein. Das tolle ist ja das er mir danach immer noch eine negative Bewertung geben kann.

Die Gefahr wird so oder so kommen. Verhalte dich rechtmaessig. Schicke ihm das Geraet. Und wenn er dir eine neg. Bewer. reindrückt, laesst du dir das von ebay entfernen.

Ich sehe die Auktion als rechtmaessig. Es wurde 3x das wort "SCHUBER" in der Auktion erwaehnt.

The Cell
2008-12-27, 19:11:25
Mal ein philosophischer Aspekt, der mir hier gerade sehr offenkundig ins Gesicht springt.

Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass der Typ eben eine Torfnase war. Und jeder normaldenkende Mensch wird so argumentieren. Nur die Juristerei ist sich nicht zu schade auch hier mal wieder zu demonstrieren, dass es offenkund selbst im Falle von "eigentlich" klaren Dingen offenbar noch Interpretationsspielraum gibt, der noch dazu künstlich geschaffen wurde.

Man zeige mir in der heutigen Zeit einen Anwalt, der mir zu einem Fall mit 100% Sicherheit sagen kann, wie das Urteil sein wird. Dann schleppe ich 5 andere an, die das Gegenteil behaupten.
Ich empfinde diese Zunft und das System dahinter einfach nur als unangenehm.

TC

gasmeister
2008-12-27, 19:14:12
Dann zeig den Leuten doch mal die passende Kategorie. ;)
Ich finde es schon lustig das jeder meint es ist die falsche Kategorie aber keiner die richtige nennen kann.
Die gibt es schlicht nicht.
Und wenn es dafür keine gibt kann die gewählte nicht falsch sein.

Eine passende Kategorie für eine blöde Pappschachtel?
Quasi "Pappschachtel->Filme und DVDs->Blue Ray"?

Die Schachtel ist ohne Inhalt absolut sinnlos.

Sowas braucht man nicht bei eBay einstellen, das ist doch lächerlich.

Peterxy
2008-12-27, 19:26:51
Na ja, normallerweise sollte sowas eher so ähnlich aussehen:
http://cgi.ebay.de/Dawn-of-the-Dead-DVD-Cover-Huelle_W0QQitemZ160306552706QQcmdZViewItemQQptZCD_DVD_Aufbewahrung?hash=item1603 06552706&_trksid=p3286.c0.m14&_trkparms=72%3A1229%7C66%3A4%7C65%3A12%7C39%3A1%7C240%3A1318
Schließlich gibt es eine Extra Rubrik bei Ebay für sowas und die nennt sich logischerweise auch "Leerbox". :rolleyes:
#
# Filme & DVDs
# > Zubehör & Aufbewahrung
# > Aufbewahrung
# > Leerbox

Wenn der VK faire Absichten gehabt hätte, so hätte er es wie all die anderen (ehrlichen) User auch in die Leerbox Rubrik gesetzt. Hat er nicht und ..... mehr braucht man dazu ja wohl nicht mehr sagen. ...
Schönreden kann man natürlich alles und sogar nen schmierigen Vogelschiß auf der Windschutzscheibe, der rein rechtlich wohl auch "legal" sein mag. :ueye:

Black-Scorpion
2008-12-27, 19:31:57
Eine passende Kategorie für eine blöde Pappschachtel?
Quasi "Pappschachtel->Filme und DVDs->Blue Ray"?

Die Schachtel ist ohne Inhalt absolut sinnlos.

Sowas braucht man nicht bei eBay einstellen, das ist doch lächerlich.
Und das bestimmst du was andere vielleicht brauchen und einstellen?
Zum Glück geht es nicht nach dir.
Und die passende Kategorie hast du auch vergessen.
Und nicht die völlig unpassende von oben nochmal angeben.
Die hat damit nicht das geringste zu tun und passt überhaupt nicht.

Watson007
2008-12-27, 19:32:35
Bei den Summen die "John Williams" regelmäßig raushaut sind die 28 Euro (oder wieviel das war) für ihn wahrscheinlich nur ein Fliegenschiss ;)

(meinte jetzt Peterxy, da hat sich wieder einer dazwischengedrängelt...)

John Williams
2008-12-27, 19:35:15
Na ja, normallerweise sollte sowas eher so ähnlich aussehen:
http://cgi.ebay.de/Dawn-of-the-Dead-DVD-Cover-Huelle_W0QQitemZ160306552706QQcmdZViewItemQQptZCD_DVD_Aufbewahrung?hash=item1603 06552706&_trksid=p3286.c0.m14&_trkparms=72%3A1229%7C66%3A4%7C65%3A12%7C39%3A1%7C240%3A1318
Schließlich gibt es eine Extra Rubrik bei Ebay für sowas und die nennt sich logischerweise auch "Leerbox". :rolleyes:
#
# Filme & DVDs
# > Zubehör & Aufbewahrung
# > Aufbewahrung
# > Leerbox

Wenn der VK faire Absichten gehabt hätte, so hätte er es wie all die anderen (ehrlichen) User auch in die Leerbox Rubrik gesetzt. Hat er nicht und ..... mehr braucht man dazu ja wohl nicht mehr sagen. ...





Schönreden kann man natürlich alles und sogar nen schmierigen Vogelschiß auf der Windschutzscheibe, der rein rechtlich wohl auch "legal" sein mag. :ueye:

Deswegen ist man sofort ein Betrüger? Jetzt weiß ich ja das es eine Leerbox Rubrik gibt.
Die Leute schauen sich ja nicht mal die Bewertungen an, bis jetzt hab ich mich immer bemüht faire Versandkosten und schnelle Lieferungen anzubieten, bei allen Detailbewertungen einen Schnitt von 4,8 sollte schon für sich sprechen.

Der Depp schiebt natürlich lieber alles auf mich weil er nicht mal vorher liest.

Black-Scorpion
2008-12-27, 19:38:43
In der Rubrik werden Leerboxen und keine Schuber angeboten.
Hätte die Auktion da drin gestanden hätte sich der nächste Trottel gemeldet und hätte die Boxen der BRs verlangt.

John Williams
2008-12-27, 19:41:56
Es gibt nun mal bei Ebay nicht für alles eine Rubrik, alles andere gehört dann in sonstige. Und selbst Ebay gibt in diesem Fall einen Hinweis das der Artikel unter Sonstige weniger Verkaufschancen hat und schlägt vor Suchbegriffe in die Beschreibung mit einzubauen.

Das macht so gut wie jeder bei ebay.

urbi
2008-12-27, 19:46:15
Na ja, normallerweise sollte sowas eher so ähnlich aussehen:
http://cgi.ebay.de/Dawn-of-the-Dead-DVD-Cover-Huelle_W0QQitemZ160306552706QQcmdZViewItemQQptZCD_DVD_Aufbewahrung?hash=item1603 06552706&_trksid=p3286.c0.m14&_trkparms=72%3A1229%7C66%3A4%7C65%3A12%7C39%3A1%7C240%3A1318
Schließlich gibt es eine Extra Rubrik bei Ebay für sowas und die nennt sich logischerweise auch "Leerbox". :rolleyes:
#
# Filme & DVDs
# > Zubehör & Aufbewahrung
# > Aufbewahrung
# > Leerbox

Wenn der VK faire Absichten gehabt hätte, so hätte er es wie all die anderen (ehrlichen) User auch in die Leerbox Rubrik gesetzt. Hat er nicht und ..... mehr braucht man dazu ja wohl nicht mehr sagen. ...
Schönreden kann man natürlich alles und sogar nen schmierigen Vogelschiß auf der Windschutzscheibe, der rein rechtlich wohl auch "legal" sein mag. :ueye:

Bei Ebay gibt es eh keine Kategorisierung. Ich kann auch Winterreifen bei "Deko" oder "Delikatessen" reinstellen. An die Kategorien hält sich nämlich keiner. Versuch mal ein Handy ohne Vertrag zu kaufen oder einen CRT-Fernseher. In beiden Kategorien sind zeitweise über 50% der Angebote Handys mit Vertrag bzw. TFTs. Ebay ist das egal. :D
Insofern solltet ihr Sachen da reinstellen wo es euch gefällt. Wenn irgendwann jemand wegen Betrug verurteilt werden sollte, weil er eine Leerbox nicht in der entsprechenden Kategorie hatte würde ich mich äußerst freuen und erstmal ein dutzend Mobiltelefone in der "ohne Vertag" Kategorie kaufen. ;D

John Williams
2008-12-27, 19:51:59
Genau, ebay gibt sogar einem die Möglichkeit einen Artikel in mehrere Kategorien einzustellen.

Wieso bietet Ebay sowas an wenn es doch gegen ihre Regeln verstößt?

;D

John Williams
2008-12-27, 19:53:44
Kann ein PS3 Spiel einmal unter Spiele einstellen. Und wenn ich will auch noch unter Konsolen.

So denkt jetzt jeder das da noch eine Konsole bei ist? :D

Schlupp
2008-12-27, 20:00:31
Kann ein PS3 Spiel einmal unter Spiele einstellen. Und wenn ich will auch noch unter Konsolen.

So denkt jetzt jeder das da noch eine Konsole bei ist? :D


Wobei dies nicht korrekt ist.
Wenn es die Kategorie "Spiele" gibt, dann gehört das Spiel auch dort hin.

Wenn ich nun ne Konsole mit Spielen oder Zubehör (zB Sports-Set der Wii) verkaufe, dann kann man dies auch bedenkenlos in eine 2te Kategorie einstellen.

Majestic
2008-12-27, 20:12:39
ich persönlich finde an dieser auktion auch nichts verwerfliches.

gründe warum kartons und schachteln verkauft werden wurden hier ja schon genannt und hat imo auch seine berechtigung.

viel schlimmer finde ich auktionen ala habe hier eine festplatte kann sie aber nicht testen und wird deshalb als defekt verkauft und so weiter und so fort.....

das finde ich richtig mieß weil 99% von diesen auktionen nur dazu dient für kaputten schrott noch einen doofen zu finden der bereit ist das risiko einzugehen das teil zu kaufen.

Das sehe ich nicht so. Ich selber hatte beispielsweise noch diverse AGP Grafikkarten und Sockel A CPUs die beim Ausbau (teilweise vor Jahren) noch einwandfrei funktionierten. Doch mangels Hardware konnte ich diese nicht mehr auspropieren und habe sie als defekt/Bastlerware (in der richtigen Kategorie)versteigert. Wenn alles genau beschrieben ist und in der richtigen Kategorie bei der Bucht eingestellt ist, kann ich da nichts verwerfliches daran sehen. Dann weiss wirklich jeder woran er ist.
Bei der Auktion von John Williams habe ich persönlich ein sehr ambivalentes Gefühl in der Magengegend. Einerseits ist die Artikelbeschreibung korrekt (gerade die Nachbesserung zeigt das), doch der Titel und die Kartegorie verleiten die meisten wohl dazu die Beschreibung nur zu überfliegen.

ux-3
2008-12-27, 20:17:35
An die Kategorien hält sich nämlich keiner.

Das ist bei einer rechtlichen Frage ohne Relevanz. Sag es deinem Polizisten, wenn du geblitzt wirst. :D Dann braucht man sich ja auch an den Vertrag nicht zu halten.

Ich sehe die Auktion als rechtmaessig. Es wurde 3x das wort "SCHUBER" in der Auktion erwaehnt.

Und was erwartest du, wenn du eine Steelbox kaufst?

Ich hab weiter oben auf das in Deutschland geltende Recht hingewiesen:

Anfechtungsgründe (http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/Anfechtung/anfechtung_kaufvertrag_1.htm) :ucoffee:

Gerüchten zufolge sind Leute Deppen, wenn sie bei Ebay nicht richtig lesen können...
Nur bei Artikeln oder auch bei Verkäufer-Grundsätzen?
Oder nur dann, wenn es einem in den Kram passt?

John Williams
2008-12-27, 20:25:32
Das ist bei einer rechtlichen Frage ohne Relevanz. Sag es deinem Polizisten, wenn du geblitzt wirst. :D Dann braucht man sich ja auch an den Vertrag nicht zu halten.



Und was erwartest du, wenn du eine Steelbox kaufst?

Ich hab weiter oben auf das in Deutschland geltende Recht hingewiesen:

Anfechtungsgründe (http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Kaufrecht/Anfechtung/anfechtung_kaufvertrag_1.htm) :ucoffee:

Gerüchten zufolge sind Leute Deppen, wenn sei bei Ebay nicht richtig lesen können...
Nur bei Artikeln oder auch bei Verkäufer-Grundsätzen?
Oder nur dann, wenn es einem in den Kram passt?

Natürlich sind das Deppen, den man kann nicht davon ausgehen das jeder Verkäufer bei Ebay alle Regeln zu 100 Prozent auswendig kennt.

Nenn Sie Depp oder Leichtgläubig, in diesem Fall ist das das selbe. :smile:

ux-3
2008-12-27, 20:36:49
den man kann nicht davon ausgehen das jeder Verkäufer bei Ebay alle Regeln zu 100 Prozent auswendig kennt.

Nenn Sie Depp oder Leichtgläubig, in diesem Fall ist das das selbe. :smile:

Genauso wenig kannst du davon ausgehen, dass der Käufer immer wieder beim gleichen Angebot bis ganz nach unten scrollt, um nach Änderungen zu suchen, die erst einen Tag vor Ablauf kommen. Ja, er sollte das tun, so wie der Verkäufer die Grundsätze kennen sollte! Also geht und bewerft euch mit Steinen. Wer mehr blaue Flecke hat, ist der größere Depp! :ulol4:

Oder nur dann, wenn es einem in den Kram passt?


Darauf läuft es dann wohl hinaus...

John Williams
2008-12-27, 20:40:01
Genauso wenig kannst du davon ausgehen, dass der Käufer immer wieder beim gleichen Angebot bis ganz nach unten scrollt, um nach Änderungen zu suchen, die erst einen Tag vor Ablauf kommen. Ja, er sollte das tun, so wie der Verkäufer die Grundsätze kennen sollte! Also geht und bewerft euch mit Steinen. Wer mehr blaue Flecke hat, ist der größere Depp! :ulol4:



Darauf läuft es dann wohl hinaus...

In diesem Falle war die Änderung aber nichts was nicht schon von Anfang an in der Artikelbeschreibung stand. Also Depp, weil er nicht mal beim ersten mal irgentetwas gelesen hat. ;)

Peterxy
2008-12-27, 20:47:45
Deswegen ist man sofort ein Betrüger?
Du kannst auch dein Auto ohne Motor verkaufen, es ist halt immer nur eine Frage "wie deutlich" man das dem Käufer macht .... und du warst offensichtlich nunmal nicht sonderlich gewillt das besonders deutlich hervorzuheben, das da "was fehlt in der Box". :rolleyes:

Es ist schon was dran, wenn irgendein zwielichtiger Händler eine ellenlange kleingedruckte AGB hätte und da irgendne Gaunerei drinsteht, würden alle Geschädigten incl. der Nichtgeschädigten aufschreien. Bei ner Privatauktion hingegen wird Beifall geklatscht, wenn ein Depp gefunden wurde.
Dabei zeigen eigentlich solche Auktionen bei Ebay nur, das es schon seit langem seine letzte Seriösität (falls ebay jemals sowas besaß :rolleyes: ) als Handelsplattform verspielt hat.

KinGGoliAth
2008-12-27, 21:47:15
es treibt mir nach dem lesen der letzten seite schon ein lächeln ins gesicht wenn ich sehe wieviele sich hier offenbar mit dem unfreundlichen herren mit leseschwäche identifizieren und auf biegen und brechen was konstruieren wollen. was aber nicht darüber hinwegtäuscht, dass "Verkaufe hier den Aufbewahrungsschuber für die ersten 5 Harry Potter Blu-ray Filme." samt artikelüberschrift einfach gekonnt überlesen wurde. hier absicht zu unterstellen nur weil es nicht extra groß und fett geschrieben wurde ist wie dummheit unterstellen, weil überschrift, beschreibung und späterer ausdrücklicher hinweis überlesen wurden. wobei letzteres wohl deutlich wahrscheinlicher ist.

jetzt ist mir auch klar warum es immer wieder zu solchen fällen kommt.

es liegt halt so nahe die schuld beim anderen zu suchen obwohl man den beweis für das eigene unvermögen direkt vor der nase hat.

_DrillSarge]I[
2008-12-27, 21:51:45
verpackung abschicken und gut. falls der eine negative bewertung abgibt, an ebay wenden.
so dumm kann man doch gar nicht sein. wenn ich irgendwo eine s-klasse für 10 euro kaufe und mich hinterher wundere "was 1 mio kilometer auf der uhr", nur weil ich ausschließlich auf den niedrigen preis geschaut habe und nicht mal auf das schild was an der karre klebte -> pech.
gebote bei ebay sind verbindlich, es steht eindeutig da was geboten wurde, er hats ersteigert.

ux-3
2008-12-27, 22:29:13
In diesem Falle war die Änderung aber nichts was nicht schon von Anfang an in der Artikelbeschreibung stand. Also Depp, weil er nicht mal beim ersten mal irgentetwas gelesen hat. ;)

Na dann wäre sie ja gar nicht nötig gewesen...

Das Auge
2008-12-27, 22:56:36
Lustiger Thread :popcorn:

Früher, als es in Mode kam mißverständliche AUktionen einzusetzen (Geforce 3000 Ultraboost OVP-Karton), hat sich jeder drüber aufgeregt, auch wenn es dort beim lesen des Textes auch immer ersichtlich war, daß es sich eben nur um die OVP und sonst nicts handelt.
Kaum kommt dagegen ein 3DC-Member mit der selben Masche dahergeschissen, wird der Käufer auch noch ausgelacht. Typischer Fall von Doppelmoral.

_DrillSarge]I[
2008-12-27, 22:59:26
er hat es ja eindeutig ausgeschrieben und nicht "harry potter OVP mit ohne dvd" :biggrin:

ux-3
2008-12-27, 23:03:26
Für die vielen des Lesens kundigen Mitleser ist hier noch ein m.E. guter Link, den ich dank dieser Diskussion gefunden habe. Relevant wäre hier 4.1.4.2 und 4.1.4.2b

http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/

@Drillsarge: Glücklicherweise basiert das Rechtssystem dieses Landes nicht auf populistischen Deppenbash-Prinzipien, auch wenn einige dies gerne solange hätten, wie sie nicht die Deppen sind.


Kaum kommt dagegen ein 3DC-Member mit der selben Masche dahergeschissen, wird der Käufer V auch noch ausgelacht. Typischer Fall von Doppelmoral.

Du solltest fairerweise "von einigen" an der Stelle V einfügen. Eine ganze Anzahl Leute hat die Sache nicht gutgeheißen! (ß?)

_DrillSarge]I[
2008-12-27, 23:17:01
Für die vielen des Lesens kundigen Mitleser ist hier noch ein m.E. guter Link, den ich dank dieser Diskussion gefunden habe. Relevant wäre hier 4.1.4.2 und 4.1.4.2b

http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/


4.1.4.2 Ich hab mir die Beschreibung nicht richtig durchgelesen bzw. falsch verstanden. Bin ich an dieses Gebot gebunden?
Nicht unbedingt. Auch in diesem Fall läßt das Gesetz es zu, daß Du Deine Willenserklärung (also Dein Gebot) anfichtst (§ 119 I Alt. 1 BGB). Die Anfechtung muß unverzüglich erfolgen, nachdem Du Deinen Fehler bemerkt hast. Damit ist Dein Gebot nichtig. Aber auch diesmal bist Du wieder schadensersatzpflichtig und trägst auch die Beweislast (siehe Punkt 4.1.4.1).
tja, anscheinend, hat sich der käufer da nicht bemüht. :rolleyes:

Anders liegt der Fall dagegen, wenn der Verkäufer Dich mit seinem Angebotstext vorsätzlich in die Irre geführt hat (also wenn er z. B. in der gesamten Beschreibung den Eindruck erweckt, er würde eine DVD verkaufen, dann aber in einem kurzen Nebensatz erwähnt, daß es nur um die Hülle der DVD geht). Eine solche arglistige Täuschung (§ 123 BGB) berichtigt Dich natürlich auch zur Anfechtung, allerdings muß diese zum einen nicht unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen sondern binnen Jahresfrist (§ 124 BGB). Außerdem bist Du natürlich auch nicht schadensersatzpflichtig.
das trifft hier nicht zu.

4.1.4.2b Ich habe unbewußt statt einem Produkt nur dessen Verpackung ersteigert. Muß ich die Schachtel trotzdem abnehmen oder ist das schon Betrug?
Genau wie in Punkt 4.1.4.2 beschrieben, bist Du anfechtungsberechtigt: Du kannst also im Nachhinein Dein Gebot unwirksam machen. In der Regel sollte es auch kein Problem sein, Deinen Irrtum in einer etwaigen Gerichtsverhandlung zu beweisen: denn niemand gibt mehrere hundert Euro für eine leere Pappschachtel aus.
stichwort verhältnismäßigkeit. wobei ich glaube, dass der preis für die ppappschachtel hier zwar hoch aber nicht exorbiant überteuert ist. der käufer hätte sich am besten direkt nach dem gebot (unter der vorraussetzung, dass er weiss, dass er eine pappschachtel ersteigert, wovon anhand der angebotsbeschreibung auszugehen ist) melden sollen und zwar ordentlich.

mein fazit bleibt bestehen: selber schuld: depp.

Das Auge
2008-12-27, 23:21:31
Du solltest fairerweise "von einigen" an der Stelle V einfügen. Eine ganze Anzahl Leute hat die Sache nicht gutgeheißen? (ß?)

Ja, richtig. Zum Glück. Ich versteh sowieso nicht, warum John Williams die Verpackung nicht gleich weggeschmissen hat. Für 5 Euro zu erwartenden Gewinn mach ich mir doch nicht die Mühe eine Auktion zu erstellen, mich mit dem Käufer rumzuärgern und zur Post zu latschen. Das ist es einfach nicht Wert.

Von daher hat er den Ärger bekommen, den er verdient hat. Tut mir leid John, aber so seh ich das.

ux-3
2008-12-27, 23:26:28
@ Drillsarge: Selektives, unvollständiges Lesen ist doch das, was du dem "Deppen" vorwirfst, oder? Die nächsten Zeilen hast du dann wohl übersehen?

Daß der Bieter durch sorgfältiges Lesen den Irrtum hätte verhindern können, weil in irgendeinem Nebensatz erwähnt wird, daß die Schachtel leer ist, ist dabei nicht entscheidend: Schließlich hat der Verkäufer den Irrtum bewußt provoziert (durch mißverständliche Beschreibungen wie "OVP"; durch die ausgewählten Kategorien; durch Fotos und Umschreibungen des Produktes, das ja nicht zum Verkauf steht; ...). Er wußte, daß es Teilnehmer gibt, die sich den Auktionstext nicht genau durchlesen - und um diese Personen zu täuschen, hat er die Beschreibung möglichst mißverständlich gehalten.

_DrillSarge]I[
2008-12-27, 23:28:31
@ Drillsarge: Selektives, unvollständiges Lesen ist doch das, was du dem "Deppen" vorwirfst, oder? Die nächsten Zeilen hast du dann wohl übersehen?
hat der ts da getan? nein. wer liest hier nicht richtig? ;)
€: das steht: "Harry Potter Schuber für Teil 1-5 (UK Version) Blu-ray"
unten hat er es nochmal angefügt, dass nur der schuber verkauft wird und nix dazu und was soll man da als bild hinstellen? die verpackung und noch nen großen roten pfeil mit "leer" dran?

Das Auge
2008-12-27, 23:37:14
I[;7002791']hat der ts da getan? nein. wer liest hier nicht richtig? ;)
€: das steht: "Harry Potter Schuber für Teil 1-5 (UK Version) Blu-ray"
unten hat er es nochmal angefügt, dass nur der schuber verkauft wird und nix dazu und was soll man da als bild hinstellen? die verpackung und noch nen großen roten pfeil mit "leer" dran?

Nein, man verkauft sowas einfach nicht oder, wenn man es denn doch so dringend nötig hat das Ding gegen Geld loszuwerden, macht bereits in der Überschrift klar, daß der Schuber leer und die Blue-Rays nicht enthalten sind. Punkt.

_DrillSarge]I[
2008-12-27, 23:39:27
Nein, man verkauft sowas einfach nicht oder, wenn man es denn doch so dringend nötig hat das Ding gegen Geld loszuwerden, macht bereits in der Überschrift klar, daß der Schuber leer und die Blue-Rays nicht enthalten sind. Punkt.
wieso verkauft man das nicht? er kann doch verkaufen was er will.
das argument, dass man es in der überschrift noch deutlicher hinschreiben sollte finde ich nichtig (in diesem fall hier). sind denn nur idioten bei ebay unterwegs?

ux-3
2008-12-27, 23:46:00
I[;7002791']hat der ts da getan? nein. wer liest hier nicht richtig? ;)
Es ist ja manchmal auch schwer, richtig zu lesen... :biggrin:

durch die ausgewählten Kategorien:
Filme & DVDs > Blu-ray

durch mißverständliche Beschreibungen:
Artikelmerkmale - Movies: Other Formats
Format: Blu-ray


durch Fotos:
Bild der Neuware mit Aufschrift "5 Disk Blu-Ray set"

...und Umschreibungen des Produktes, das ja nicht zum Verkauf steht:
Teil 1-5 (UK Version) Blu-ray

:ucrazy4:

Peterxy
2008-12-27, 23:46:12
hier absicht zu unterstellen nur weil es nicht extra groß und fett geschrieben wurde ist wie dummheit unterstellen,
Bestimmt jeder wünscht sich als nächstes auch noch Onlineshops mit ähnlich neumalklugen Deklarierungen .... wir wünschen uns doch alle das Alternate demnächst auch leere Kartons statt ner Grafikkarte schickt ..:D ....... wenn mal net genau das Kleingedruckte gelesen wurde.


er kann doch verkaufen was er will.
Bestreitet auch niemand.
Doch: Er hätte es wie schon gesagt in die Leerboxrubrik oder unter sonstiges stellen können, wo es hingehört. Komisch das andere EbayUser das schaffen .... aber wahrscheinlich sind all die jetzt in deinen Augen die blöden, weil sie so ehrlich waren. :ulol:

_DrillSarge]I[
2008-12-27, 23:49:03
Bestreitet auch niemand.
Doch: Er hätte es wie schon gesagt in die Leerboxrubrik oder unter sonstiges stellen können, wo es auch hingehört. Komisch das andere EbayUser das schaffen .... aber wahrscheinlich sind all die jetzt in deinen Augen die blöden, wenn sie so ehrlich waren. :ulol:
ja, die kategorie könnte man missverstehen. doch man kann doch wohl verlangen, mal ein angebot zu lesen und mal 1 sekunde darüber nachzudenken bevor man einfach auf bieten klickt und hinterher betrug schreit. ist sowas zuviel verlangt?
und ich frage nochmal: sind alle heutzutage so dumm? wer soetwas nicht durchschaut (gerade speziell hier) muss doch eigentlich nicht richtig funktionieren. hallo?

Peterxy
2008-12-27, 23:54:22
Darum geht es nicht, ob die Leute dumm sind oder nicht.
Wenn du in einen Onlineshop in die Grafikkartenrubrik gehts und dort bestellst erwartest du auch eine Grafikkarte.
Gehst du in ebay in die DVD Film Rubrik - erwartest du eine DVD.
-So einfach ist das-

Natürlich kann man das "im Kopf-automatisierte-User-Internet-Verhaltensschema" :biggrin: manch (leichtgläubiger) Käufer ausnutzen und wie einfach das funktioniert sieht man ja (hier).

Gutheißen muß man imo sowas aber nicht.

_DrillSarge]I[
2008-12-27, 23:56:54
Darum geht es nicht, ob die Leute dumm sind oder nicht.
Wenn du in einen Onlineshop in die Grafikkartenrubrik gehts und dort bestellst erwartest du auch eine Grafikkarte.
Gehst du in ebay in die DVD Film Rubrik - erwartest du eine DVD.
-So einfach ist das-
durch die kategorie ändert sich nunmal nicht das angebotene produkt.
ich sage wieder: beschreibung LESEN - VERSTEHEN - KLICKEN.
was ist daran zu schwer/ zu viel verlangt? :|

ux-3
2008-12-27, 23:57:54
I[;7002825']wer soetwas nicht durchschaut ...

Ah, es gibt hier also ein Bild hinter dem Bild, das man zunächst durchschauen muss.

muss doch eigentlich nicht richtig funktionieren

Das hab ich mir an einigen Stellen hier auch schon gedacht...:weg:

Peterxy
2008-12-27, 23:59:42
durch die kategorie ändert sich nunmal nicht das angebotene produkt.
Doch, die DVD Film Rubrik ist (wie der Name sagt) ... für DVD Filme
.... die Leerbox Rubrik .... für Leerboxen.

ich sage wieder: in die richtige rubrik setzen = Fairplay
was ist daran zu schwer/ zu viel verlangt? ;)

ux-3
2008-12-28, 00:06:05
I[;7002834']durch die kategorie ändert sich nunmal nicht das angebotene produkt.
ich sage wieder: beschreibung LESEN - VERSTEHEN - KLICKEN.
was ist daran zu schwer/ zu viel verlangt? :|

Das war nun gerade der Ablauf, der sich hier als verkehrt erwiesen hat...


In der Beschreibung steht klar, dass das Artikelmerkmal ein Movie im Blu Ray Format ist. Das steht da völlig klar lesbar! 4 Tage lang unkommentiert. Das kann sogar ein Depp lesen.

sw0rdfish
2008-12-28, 00:19:30
Hä? Wo steht das? :|

Zitat:Verkaufe hier den Aufbewahrungsschuber für die ersten 5 Harry Potter Blu-ray Filme. UK Version, sehr gut erhalten.

Wo ist da bitte die Rede davon, dass es um die Filme geht bzw. das die dabei wären?
Es geht hier um den Aufbewahrungsschuber für die Filme und nicht um die Filme selber. Das ist, finde ich, weder missverständliche noch absichtlich irreführend. Fassen wir also zusammen. Die Auktion war nicht in der dafür vorgesehenen Kategorie. 1:0 für den Käufer.
Der Käufer hat aber scheinbar sein Hirn beim Kaufen ausgeschaltet und ist somit zu mindestens 50% selber Schuld, ergo: 1:1
Anstatt dann nett zu Fragen droht er gleich mit Anwalt --> Käufer disqualifiziert sich selber.

ux-3
2008-12-28, 00:32:29
Wo ist da bitte die Rede davon, dass es um die Filme geht bzw. das die dabei wären?

Direkt in der Zeile unter Beschreibung steht als erstes:
Artikelmerkmale - Movies: Other Formats
Format: Blu-ray

Bist du etwa auch so ein Ebay-Depp, dass du die Artikelbeschreibung nicht Wort für Wort von Anfang an liest? :ucoffee:
Oder spielt dein Blu-Ray Player auch Kartons ab?

sw0rdfish
2008-12-28, 00:38:57
;D Scheint ganz so, naja aber der Kram ist ja für die Filme. Also ich wäre trotzdem nicht eindeutig darauf gekommen, dass es um die Scheiben selber geht, sondern hab das ganze ganz klar so verstanden, dass es um den Schuber geht. Das kann man (im Kaufrausch) natürlich schonmal übersehen/ anders sehen.. :nono:
Also mal ehrlich, da kann man wohl noch ewig darüber streiten, wer von den Beiden die Hauptschuld trägt.
Naja, das Beste isses wohl det einfach gütlich zu klären... :uwave:

:popcorn:

Hab leider keinen! :(

ShadowXX
2008-12-28, 01:11:41
Darum geht es nicht, ob die Leute dumm sind oder nicht.

Doch, darum geht.....hast wohl mal selbst nicht ordentlich gelesen (und ux-3 wohl auch nicht).

Das A und O bei eBay ist den Text ordentlich zu lesen.


Wenn du in einen Onlineshop in die Grafikkartenrubrik gehts und dort bestellst erwartest du auch eine Grafikkarte.

Nö....nicht unbedingt. Teilweise findet man dort auch Handys, Spiele und anderes.

Gehst du in ebay in die DVD Film Rubrik - erwartest du eine DVD.
-So einfach ist das-

Auch nicht....da landen ab und zu auch mal BluRays, HD-DVDs und VHS-Kasseten.

Natürlich kann man das "im Kopf-automatisierte-User-Internet-Verhaltensschema" :biggrin: manch (leichtgläubiger) Käufer ausnutzen und wie einfach das funktioniert sieht man ja (hier).
Gutheißen muß man imo sowas aber nicht.
Ich gluabe kaum das John Williams es auf sowas angesetzt hat, noch das er sowas nötig hat.


Für die vielen des Lesens kundigen Mitleser ist hier noch ein m.E. guter Link, den ich dank dieser Diskussion gefunden habe. Relevant wäre hier 4.1.4.2 und 4.1.4.2b

http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/

@Drillsarge: Glücklicherweise basiert das Rechtssystem dieses Landes nicht auf populistischen Deppenbash-Prinzipien, auch wenn einige dies gerne solange hätten, wie sie nicht die Deppen sind.

Tolle Idee mit dem http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/....nur leider sind das bei eBay keine Auktionen.
Da gibts sogar Gerichtsurteile drüber.

Es sind ganz normale "Verkäufe".

Du solltest fairerweise "von einigen" an der Stelle V einfügen. Eine ganze Anzahl Leute hat die Sache nicht gutgeheißen? (ß?)
2 oder 3 fanden es nicht so toll......nicht eine ganze Anzahl.

John Williams
2008-12-28, 01:16:51
Natürlich bin ich schuld, ich böser Ebayer der den ollen Schuber in die falsche Kategorie gesteckt hat und sich dann noch von einem ehrlichen und gutgläubigen Ebayer als Betrüger beschimpfen lassen hat.

:eek:

John Williams
2008-12-28, 01:21:18
Ich gluabe kaum das John Williams es auf sowas angesetzt hat, noch das es sowas nötig hat.





Wenn es nach ux-3 geht hab ich das doch. Hab vorher 227 positive Bewertungen gesammelt um mir das vertrauen dieses leichtgläubigen Ebayers zu erhaschen. Und dann habe ich zugeschlagen und sage und schreibe 29 Euro erbeutet. Das ist doch gut für 2 Jahre 100% Bewertung bei Ebay. Oder nicht.
;D;D

Kira
2008-12-28, 01:23:08
mach dir doch keinen Kopf wegen diesen paar Typen hier... also canim ;) Keep cool. Jeder normale weiß dass du es nicht nötig hast.

John Williams
2008-12-28, 01:26:16
Njo, war auch nicht ganz ernst gemeint. :D
Aber hier wurde schon alles gesagt.

Werde dann noch berichten was aus der Auktion geworden ist.

_DrillSarge]I[
2008-12-28, 01:31:04
gibs zu, die 100% bei den pos. bewertungen hat dich gestört. zu perfekt ist nämlich auch auffällig. :biggrin:

John Williams
2008-12-28, 01:32:38
I[;7002983']gibs zu, die 100% bei den pos. bewertungen hat dich gestört. zu perfekt ist nämlich auch auffällig. :biggrin:

:eek:
erwischt
:weg:

ux-3
2008-12-28, 01:57:49
Tolle Idee mit dem http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/....nur leider sind das bei eBay keine Auktionen.
Da gibts sogar Gerichtsurteile drüber.


Kennst du deren Inhalt? Wenn du lesen würdest, jenseit des Links, dann würde dir schon die Überschrift "Online-Auktion" auffallen. Und du würdest -mit etwas Sachkunde- bemerken, dass es auf dieser Seite u.a. um genau die Dinge geht, die sich durch diese andere Einstufung ändern. Aber um eine inhaltliche Auseinandersetzung geht es dir hier wohl nicht? Angelesen, Schlagwort, Halbwissen... Naja.

hast wohl mal selbst nicht ordentlich gelesen

Doch. Es geht nicht darum, sich an der durchaus vorhandenen und z.T. sehr offensichtlichen Dummheit einiger Leute z.B. bei Ebay zu erheben. Die in Post 1 gestellte Frage lautet:

Was würdet ihr jetzt in meiner Situation machen?

Dazu habe ich eine ganz klare Aussage gemacht, die du ja sicher gelesen hattest.Was deiner Meinung nach bei Ebay das A und O ist, wird die Frage aber sicher präziser beantworten....

Was John wollte oder nötig hat, kann ich kaum beurteilen. Ich kann nur beurteilen, welches Rechtsempfinden Personen haben, wenn sie - wie hier oft geschehen - argumentieren. Dabei drängt sich mir der Eindruck auf, dass die meisten hier die relevanten Gesetze nicht einmal ansatzweise kennen.

@John: Wie ich dir schon sagte, du hast bei der Erstellung des Angebotes einen Fehler gemacht. Ja, falls es dich beruhigt, man kann den Fehler bemerken, die eigentliche Absicht sehen. Ganz offensichtlich kann man das aber auch nicht! Du ziehst los und nennst diese Person einen Deppen, obwohl du selbst einige rote Ampeln überfahren hast. Das ist kein guter Stil. Diese Person droht dir mit Anzeige. Nun, dass ist auch kein guter Stil. Deine Frage war: "Was soll ich tun?" Wenn du für die anderen einen guten Fight hinlegen willst, nur zu. An Applaus fürs Deppen-Bashing wird es dir hier nicht mangeln. Bislang bist du bei +-0 Euro. Sobald der Käufer ernst macht, kannst du auf +27 Euro kommen oder auf -xxx Euro. Deine Chancen kannst du anhand meiner Links oder eigener Recherche selbst einschätzen.
Edit: John, halte die 100% für 10 Jahre und 500 Verkäufe, dann lob ich dich auch! ;)

John Williams
2008-12-28, 02:05:01
Ja, falls es dich beruhigt, man kann den Fehler bemerken, die eigentliche Absicht sehen. Ganz offensichtlich kann man das aber auch nicht!

Und das ist es was mich stört, man kann mir keine Absicht unterstellen. Meine Absicht war es mit nichten jemanden zu blenden oder abzuzocken.
Das mußt du mir schon glauben. Fehler hin oder her, Absicht war es absolut nicht.

John Williams
2008-12-28, 02:06:17
Was man dem Käufer aber vorwerfen kann ist das er sich die Beschreibung nicht einmal angesehen hat.

ux-3
2008-12-28, 02:09:38
...der werfe den ersten Stein... (Kategorie, Bild, Artikelmerkmale...)

Klar kann man dir Absicht unterstelle: Einfach nochmal den Brief des Käufers lesen... :biggrin:

Ruf ihn an! Am Telefon kannst du vieles besser lösen als per Mail. Gerade mit Leuten, die nicht gut lesen können.

Das Auge
2008-12-28, 02:17:25
Und das ist es was mich stört, man kann mir keine Absicht unterstellen. Meine Absicht war es mit nichten jemanden zu blenden oder abzuzocken.
Das mußt du mir schon glauben. Fehler hin oder her, Absicht war es absolut nicht.
Was man dem Käufer aber vorwerfen kann ist das er sich die Beschreibung nicht einmal angesehen hat.

Darum geht es doch gar nicht. Stell dir einfach mal vor, du hättest in einem Anfall geistiger Umnachtung auf eine solche Auktion geboten und eine tolle Verpackung statt des gewünschten Artikels gekauft. Wie würdest du dich fühlen?

Es gibt eigentlich nur einen Weg erhobenen Hauptes aus der Sache rauszukommen: Du überweist das Geld zurück. Wenn du es behälst oder ihm trotzdem die leere Verpackung schickst machst du dich selber dazu -> :ass2:

Das sollte man auch ohne irgendwelche Gesetze und Rechtsgrundlagen zu studieren erkennen können. An vielen Antworten hier sieht man leider mal wieder wie degeneriert unsere Gesellschaft schon ist.

John Williams
2008-12-28, 02:25:55
Als ehrlicher Ebayer werde ich ihm das Geld natürlich bei erhalt zurückschicken.
Mich stört nur dieses vorschnelle Urteil des Käufers. Da fragt man sich doch wofür man sich in der Vergangenheit soviel mühe gemacht das alle Käufer mit ihrern Artikeln zufrieden sind?

Wenn dann einer daher kommt und einem sofort Betrug vorwirft. Will echt nicht prahlen, aber ein etwas genauerer Blick auf meine Bewertungen hätte dem Käufer eigentlich gezeigt das es sich hier nicht um einen Betrüger handeln kann.

Wozu gibt es sonst diese Detailbewertungen?

Natürlich sieht das einer der nicht mal die Beschreibung durchliest nicht.

Das Auge
2008-12-28, 02:41:06
Der Käufer hätte natürlich sachlicher und weniger emotional reagieren sollen. Das kann man ihm ja auch freundlich oder unterschwellig klar machen ;)

Lurtz
2008-12-28, 06:39:02
Darum geht es doch gar nicht. Stell dir einfach mal vor, du hättest in einem Anfall geistiger Umnachtung auf eine solche Auktion geboten und eine tolle Verpackung statt des gewünschten Artikels gekauft. Wie würdest du dich fühlen?

Es gibt eigentlich nur einen Weg erhobenen Hauptes aus der Sache rauszukommen: Du überweist das Geld zurück. Wenn du es behälst oder ihm trotzdem die leere Verpackung schickst machst du dich selber dazu -> :ass2:

Das sollte man auch ohne irgendwelche Gesetze und Rechtsgrundlagen zu studieren erkennen können. An vielen Antworten hier sieht man leider mal wieder wie degeneriert unsere Gesellschaft schon ist.
Ich tendiere dazu dir zuzustimmen, über so etwas macht man sich so lange lustig bis es einem selbst mal passiert, unter welchen Umständen auch immer. Klar hat sich der Käufe hier schon sehr blöd verhalten, aber dennoch.

John Williams
2008-12-30, 16:58:42
Heute kam das Geld an, habe es zurück geschickt. Bin auf seine Bewertung gespannt.

alpha-centauri
2008-12-30, 17:13:28
Ich hät dem Spassvogel zumindest die Ebay gebühren abgezogen.

John Williams
2008-12-30, 17:16:17
Da gibts so ein Formular, wenn denn beide ausfüllen, bekomme ich die Verkaufsprovision von Ebay zurückerstattet.

ux-3
2008-12-30, 17:16:49
Ich hät dem Spassvogel zumindest die Ebay gebühren abgezogen.

Welche Ebay Gebühren denn? ;)

John Williams
2008-12-30, 17:20:44
Verkaufsprovision von 2,32 Euro.

John Williams
2009-01-18, 13:41:00
So, der Typ hat sein Geld und ich eine positive Bewertung mehr. Sehr schön. :smile:

Zwergi
2009-01-18, 13:48:12
Alle Käufer die lesen können sind klar im Vorteil.
Schreib am Besten in der nächsten Auktion so groß, dass es Stevie Wonder lesen kann :ugly: